Entnahme aus bestehendem Riestervertrag für Eigenheim

Diskutiere Entnahme aus bestehendem Riestervertrag für Eigenheim im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, da es bei uns langsam konkret wird mit dem Wohnungskauf hätte ich eine Frage an euch. Es geht um die Entnahme von vorhandenem Kapital aus...

  1. Ayindi

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    Hi,

    da es bei uns langsam konkret wird mit dem Wohnungskauf hätte ich eine Frage an euch. Es geht um die Entnahme von vorhandenem Kapital aus der Riesterrente um den Eigenkapitalanteil an unserer neuen Wohnung zu erhöhen.

    Wir beide haben jeweils einen Riestervertrag aus ~2005 und haben insgesamt 7000 EUR angespart und wollen das Kapital entnehmen.

    Seit 2010 gilt ja die Regel, dass man auch Beträge, die kleiner als 10.000 EUR sind entnehmen kann. Mich würde interessieren, ob das von euch vielleicht schon jemand gemacht hat oder im Moment auch gerade dabei ist dies zu tun.

    Es hat sich bei mir nämlich folgendes "Problem" ergeben. Ich wollte bei meinem Riester Versicherer anfragen, wie das denn laufen soll und er meinte, dass dies nicht ginge. In der AGB stünde was von 10.000 bis 50.000 EUR blablabla. (Das ist die alte Regelung für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden) Meiner Meinung nach gelten die neuen Riesterregeln allerdings auch rückwirkend für alte Verträge. Ich bin mir bewußt, dass ich mich natürlich nicht auf die Aussage von denen verlassen muss, sei es aus mutwilliger Desinformation oder einfach Mangels besseren Wissens der Callcenter Mitarbeiter. Mir ist schon klar, dass es meinem Versicherer nicht passt, wenn ich das Kapital entnehme.

    Die neue Regelung ist z.B. hier nachzulesen:

    http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/riester-15.htm

    Ich zitiere mal das Wesentliche:
    "Riesterverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden (Altverträge), müssen ein Kapital von mindestens 10.000 Euro aufweisen. Ab 2010 entfällt diese Einschränkung (siehe weiter unten)."

    weiter unten:
    Riester Altvertrag: "alte" Regelung bis 01.01.2008
    Die alte Wohnvariante sieht nach den Riester-Regeln vor, dass Wohnungskäufer aus dem Riesterkonto einen Betrag zwischen mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro zinslos entnehmen dürfen. Diese Entnahme soll in monatlich gleichen Raten bis zum Rentenbeginn zurückgezahlt werden. Abgesehen von der kaum erreichbaren Mindestsumme könnten viele Sparer die beiden Zahlungen auch nicht gleichzeitig wuppen.

    Damit werden Sparer im Hinblick auf den Wohnriester benachteiligt, die ihren Riestervertrag vor dem 1.1.2008 abgeschlossen haben. Denn sie müssen erst 10.000 Euro angesammelt haben, bevor sie das Geld zur Förderung des Wohneigentums einsetzen dürfen. Ab dem Jahr 2010 entfällt diese Einschränkung für Altverträge. Eine Kündigung des Altvertrages aus diesem Grund macht vermutlich wenig Sinn, weil in der Regel damit auch Kosten für Kündigung und Vertragsumstellung verbunden sind.


    Für mich klingt das recht eindeutig oder? Auch Finanztest erwähnt immer wieder, dass die Entnahme aus Alterverträgen angeblich mögl. sein soll. Auch weitere Links scheinen das zu bestätigen. Allerdings sind das ja alles "Dritte", die das schreiben. Mich würde mal wirklich was 100% offizielles interessieren!

    Auch ein Anruf bei der Zulagenstelle hat dies bestätigt und der Herr am Telefon kam mir schon recht kompetent vor. Von daher hat mich dies schon etwas beruhigt!

    Kurz gesagt, ich bin mir EIGENTLICH 100% sicher, dass es mögl. sein sollte. Mich würde aber interessieren, ob jemand von euch Erfahrung in der Richtung gemacht hat (ich weiß das ist noch SEHR neu :D ) oder sich auch damit herumschlägt, bzw. sich informiert hat. Mich würde auch eure Sicht auf diese Rechtslage interessieren.

    ---------- Post added at 15:47 ---------- Previous post was at 15:30 ----------

    Glaube ich habe noch was offizielles gefunden:

    http://www.deutsche-rentenversicher...0II/FAQ/FAQ__eigenheimrentengesetz__node.html

    "Außerdem gilt für alle Riester-Verträge, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen worden sind, dass für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag mindestens 10.000 Euro betragen (§52 Absatz 24b Einkommensteuergesetz) muss."

    Klingt für mich nochmal recht eindeutig, oder? Seit 2010 scheint der Betrag egal zu sein!
     
  2. #2 Bankmensch, 23.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.02.2010
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    Entnahme möglich

    Es ist klar das die grossen Versicherungsunternehmen Ihre Einlagen - in Form Ihres Sparguthabens - nicht einfach verlieren möchten und versuchen, dies mit allen möglichen Mitteln zu verhindern (Unwissenheit der Call Center Mitarbeiter, Makler berufen sich auf alte AGB´s, etc.) :mauer

    Leider berichten ja auch nur sehr wenige Medien von den ab 2010 deutlichen Vereinfachungen zur Entnahme von Riesterguthaben - nur offizielle Stellen, oder das vom Bund finanzierte Finanztest Magazin, oder der Baugeldvermittler XXXXX berichten über die neuen Möglichkeiten der Riester Annuitäten Darlehen und Fördermöglichkeiten (80 Prozent aller Befragten Riester Nutzer bringen mit Wohn Riester "nur" Bausparverträge in Zusammenhang)


    Zum Verfahrensablauf zur Beantragung Ihrer Auszahlung :28:

    Damit Sie Ihr Guthaben inkl Zulagen vom geförderten Vertrag entnehmen können, müssen Sie dies bei der zentralen Zulagenstelle beantragen und die notwendigen Nachweise (Kaufvertrag oder ähnliches) erbringen (§92b Abs 1 Satz 1 EstG) und mitteilen, bei welchem Anbieter Sie welche Beträge entnehmen möchten.

    Die zentrale Stelle prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen und dem Anbieter der betreffenden Altersvorsorge Verträge einen Bescheid, welche Beträge förderunschädlich entnommen werden können. Haben die Anbieter diesen Bescheid bekommen, darf (muss) der Betrag an den zulagenberechtigten ausgezahlt werden (§92 Abs 2 2 Satz 1 EstG)

    Die Anbieter teilen nun den genauen Auszahlungszeitpunkt, die Summe der bis Dato gutgeschriebenen Zulagen, die bisher geleisteten Beiträge und den Stand des Sparguthabens zum Zeitpunkt der Auszahlung der zentralen Zulagenstelle mit.

    Diesem Vorgehen haben alle ZERTIFIZIERTEN Riesteranbieter zugestimmt und müssen die Auszahlung des Guthabens auch so handhaben :bounce:
     
  3. Ayindi

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    Danke,

    das klingt ja schon mal gut! :)

    Antrag an die Zulagenstelle habe ich Mitte der Woche rausgeschickt. Als Nachweis ist zwar nur die unverbindliche Finanzierungsbestätigung (so als Hinweis, dass wir es ernst meinen ;) ) drinnen, aber den Kaufvertrag kriegen wir erst am Mittwoch und können ihn hinschicken.
     
  4. #4 Desperado, 25.01.2010
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    hallo bankmensch,

    vielleicht kannst du mir auch ein tipp geben, was das umwandeln von normalen riester-verträgen in wohnriester betrifft.

    wir haben zwei riester verträge in den ca. 8000€ stecken. die würden wir gerne in wohnriester umwandeln. wir sind bei der allianz, die haben laut finanztest ja ganz gute wohn-riester angebote. meine idee wäre folgede:

    wir müssen ca. 240000€ finanzieren

    - wir machen zwei kleine riester verträge a 50000€
    - 50000€ könnten von der kfw kommen (es wird ein kfw70 haus)
    - 90000€ würden wir durch ein normales bankdarlehen bekommen

    dann sind da ja noch die 8000€, die man evt. als reserve nehmen könnte oder man nimmt die beiden wohn-riester verträge über 54000€.

    wir haben ein knapp einjähriges kind, so dass sich die riester-zulagen auf insgesamt 600€ pro jahr belaufen. außerdem lohnen sich riester verträge ja auch bei dem lohnsteuerjahresausgleich.

    kann man normale riester verträge überhaupt so einfach umwandeln? hältst du eine solche vorgehensweise für realistisch/sinnvoll?

    gruß

    d.
     
  5. #5 Bankmensch, 25.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 03.02.2010
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    Entnahme sinnvoll

    hallo desperado,

    generell ist die Entnahme von Riester Guthaben zu empfehlen, denn jeder Euro mehr an Eigenmittel den Sie aufbringen können, muss nicht mehr mitfinanziert werden (weniger Darlehensaufnahme = weniger Zinskosten, geringere Rate, kürzere Laufzeit)

    Ein umwandeln von Riester Verträgen ist nicht direkt möglich. Also Sie können nicht bei der Allianz sagen, "bitte jetzt aus meinem Riester Altersvertrag ein Riester Darlehen machen" denn es sind 2 voneinander getrennte Produkte.

    Also Sie können wie bereits o.g. das Guthaben aus einem bestehenden Vertrag entnehmen und dieser Vertrag wird dann "auf Eis" gelegt, d.h. es erfolgen dort keine Sparleistungen mehr (Sie können jedoch nach Rückzahlung Ihrer Finanzierung jederzeit wieder mit dem Riester Sparen weitermachen)

    Die Allianz Darlehen sind im Test 06/2009 sehr gut getestet worden, allerdings gibt es jetzt auch schon einige Anbieter mehr, die günstige Riester Darlehen anbieten einen kostenlosen Vergleich können Sie beim Anbieter xxxxxx erhalten. Also einen Vergleich Finanzierung mit Riester und Finanzierung ohne Riester (alle Anbieter werden mit einbezogen)

    Zu beachten ist allerdings, dass die Allianz Riester Darlehen (laut meinem Wissen) nur bis 80 Prozent Beleihungsauslauf machbar sind (Bausparkassen gehen meistens bei Riester nur bis 70 Prozent mit)

    Eine Aufteilung wie von Ihnen angedacht ist möglich, allerdings sollten Sie schauen, das Sie das "gesamte Paket" bei einer Bank beantragen (also dort auch die KFW Darlehen durchgeleitet werden) das ist einfacher und auch kostengünstiger
     
  6. #6 Desperado, 03.02.2010
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    kann man die entnahme aus bestehenden riester verträgen eigentlich auch für dinge wie notar oder grunderwerbssteuer nutzen oder muss das geld in ein darlehen fließen?
     
  7. #7 Bankmensch, 03.02.2010
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    Das zu entnehmende Kapital muss für die Herstellung oder Anschaffung einer selbstgenutzen Wohnimmobilie eingesetzt werden.

    Laut einem Bericht des Finanzausschusses vom Juni 2008 geht hervor, dass auch der zur Wohnung/Haus gehörende Grund-und Bodenanteil mit dem Entnahmebetrag finanziert werden darf/kann.

    Warum sollte der Entnahme Betrag zu Beginn der Finanzierung in ein Darlehen fliessen? Durch die Entnahme haben Sie mehr Guthaben zur Verfügung und müssen weniger Darlehen aufnehmen.
     
  8. Ayindi

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    Hi,

    also mal ein Zwischenstand. Habe inzwischen Post von der Zulagenbehörde bekommen und muss jetzt natürlich noch ein paar Unterlagen hinschicken um den Kauf nachzuweisen.

    Wie es dann letztendlich laufen wird kann ich natürlich noch nicht sagen, aber ich würde annehmen, dass das Geld dann irgendwann auf mein Konto überwiesen wird. Genaueres kann ich leider noch nicht sagen, aber ich will mich eh nochmal melden, wenn alles abgeschlossen ist und mal eine Zusammenfassung liefern.

    Gruß

    PS:

    also ich habe den Kaufpreis der Immobilie inkl. der üblichen Nebenkosten angegeben. Wichtig ist nur, dass der entnommene Betrag nicht den Gesamtwert der Immobilie überschreitet (haha :D )
    Ich glaube du mußt nur plausibel nachweisen, dass du dir eine Immobilie kaufst. Wofür du das Geld dann letztendlich wirklich ausgibst bleibt dann dir überlassen (bzw kann je von denen eh nicht überprüft werden). Also theoretisch könntest du dir auch neben der Immobilie dann auch ein Auto zulegen vom Riesterkapital, hast es ja dann als "Bargeld" auf deinem Girokonto.
     
  9. Ayindi

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    Also um nochmal den letzen Absatz von mir zu relativieren:

    So 100% sicher bin ich mir noch nicht wie das im Endeffekt laufen wird. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass man im Prinzip nur nachweisen muss, dass man ein Haus/Wohnung kauft bzw. baut und dann das Geld ausgezahlt bekommt. Quasi einfach aufs Girokonto überwiesen zur "freien Verfügung rund um den Hauskauf". So war bisher meine Einschätzung der Sache.

    Allerdings weiß ich das leider nicht genau, ob es wirklich so einfach ist. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es so das Beste wäre, da ich es ja in meine Eigenkapital einrechne. Und wenn ich mir eine Wohnung kaufe entstehen ja auch wieder andere Kosten, (z.B. Umzug / neue Möbel / Küche usw.) die ich mit einrechnen muss. Bei uns habe ich ja mit 30.000 EUR Eigenkapital gerechnet (inkl. der Riesterförderung) + ganz grob 5000 EUR Polster für den Umzug und was so noch an Kleinigkeiten anfällt.
    Ich hoffe wirklich, dass ich die da nicht so kleinlich sind und WIRKLICH darauf bestehen, dass ich das Riestergeld DIREKT in die Wohnung fließen muss.

    Je nachdem wann ich es bekommen würde könnte es nämlich sein, dass die Wohnung + Nebenkosten schon bezahlt sind von den letzten Reserven und ich dann von der Riesterförderung "den Rest" bezahlen muss/will.

    Meine Frage an euch wäre noch, ob jemand weiß, wie das im Endeffekt wirklich läuft. Muss das Geld wirklich nachweislich auf Teufel-komm-raus DIREKT in den Kaufpreis der Immobilie gesteckt werden? Je nachdem wann das Geld zu Auszahlung bereit wäre könnte es nämlich sein, dass ich das Geld schon vorgestreckt hätte (97% vom Kaufpreis fließt Anfang April, der Rest irgendwann im Mai nach der endgültigen Endabnahme) Meine Bedenken wären, dass die das dann nicht auszahlen wollen nach dem Motto "Wohnung ist ja schon bezahlt, du brauchst das Geld ja gar nicht!". Kann ich mir aber eigtl. nicht vorstellen...
     
  10. #10 Desperado, 03.02.2010
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    bei uns sieht es ähnlich aus: haus und grundstück etc. wären über das darlehen bezahlt. nur so etwas wie küche, notar oder außenanlagen möchten wir von dem riester-geld bezahlen.
     
  11. Ayindi

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    Ich habe mich ja schon vorher damit befasst und aus diverser Lektüre klingt es nicht so also ob es so streng geregelt ist.
    Weil irgendwo hieß es sinngemäß, dass man den Hauskauf nachweisen muss, und dass der maximal 1 Monat vor und max 12 Monate nach dem Antrag durchgeführt worden sein muss. Das ist ja schon ein einigermaßen großes Zeitfenster, in dem man gar nicht genau garantieren könnte, wohin das Geld fließt!
    Für mich klingt es relativ einfach, aber was 100% konkretes weiß ich leider auch (noch) nicht. Kaufvertrag habe ich gestern losgeschickt, denke mal in 1 bis 2 Wochen weiß ich hoffentlich mehr.

    Ich würde dir allerdings auch schon mal raten, dass du evtl. den Antrag stellst, das kann etwas dauern. Evtl. hast du dann ja auch noch Fristen bei deinem Riesteranbieter einzuhalten. Bei mir wäre das z.B. 3 Monate vor Quartalsende. D.h. die Zulagenstelle müßte denen vor Ende März was schreiben, damit ich das Ende Juni / Anfang Juli ausgezahlt bekomme. Auch da weiß ich nicht ob diese Fristen mit dem neuen Recht wirklich ernst zu nehmen sind! Gibt also noch viele Unbekannte bei der ganzen Geschichte. :/
     
  12. #12 Desperado, 04.02.2010
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    danke ayindi

    du kannst ja mal bescheid geben wie es insgesamt so gelaufen ist. wir haben noch zeit, da wir bauen wollen. das geld sollte dann auch erst nach fertigstellung des baus sein.
     
  13. #13 Desperado, 06.02.2010
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    habe dazu noch mal eine frage:

    könnte ich jetzt das geld aus dem bestehenden riester vertrag herausnehmen, dann den vertrag aber weiterlaufen lassen und in ca. 10 jahren (ende der zb) das bis dahin wieder angesparte geld wieder in das darlehen stecken?

    wir wollen nämlich eigentlich unsere riester verträge behalten, da wir jährlich ca. 1500€ zulagen und steuerersparnis haben. wir wollen allerdings nicht unbedingt komplett den vertrag auf wohn-riester umstellen bzw. neu abschließen.
     
  14. Ayindi

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    Hi Desperado,

    genau das sollte gehen. So will/werde ich das auch machen. Ich entnehme alles, stelle den beitragsfrei und dann in ~20 Jahren (oder evtl. schon vorher) Fange ich wieder an einzuzahlen.

    Also ihr werdet allerdings für die Finazierung schon was Neues (=Riesterdarlehen oder Riester geförderte BSV) abschließen müssen, dahin fließt ja dann auch die Förderung in dieser Zeit. Aber für die normale Riesterrente könnt ihr eure "alten" Verträge leer rumstehen lassen und dann irgendwann wieder weitermachen.
     
  15. #15 Summerly, 19.02.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.02.2010
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    ...........
     
  16. R.B.

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    Ich denke jetzt reicht´s mit der plumpen Werbung.

    Gruß
    Ralf
     
  17. Busi

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    @Ayindi @ Desperado wie ging das nun bei euch aus mit der wohnriester musstest ihr nun genau nachweisen das es für den kauf der Immobilie war oder habt ihr das Geld einfach zur freien Verfügung auf euer Girokonto bekommen?? Steh nämlich Grad vor dem gleichen Problem brauch die kohle eigentlich für ne neue Küche und Einrichtung :)
     
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