Aufmaß bei Eckfenster

Diskutiere Aufmaß bei Eckfenster im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bin gerade an der Rechnungsprüfung meiner Fassadenarbeiten (WDVS und Putz/Streichen) Trotz nachforschens hier im Forum habe...

  1. #1 magellan, 24.01.2010
    magellan

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    Hallo zusammen,

    bin gerade an der Rechnungsprüfung meiner Fassadenarbeiten (WDVS und Putz/Streichen)
    Trotz nachforschens hier im Forum habe ich noch eine Frage zur Aufmaßerstellung.
    Nach VOB 18363 werden ja Öffnungen <2,5 qm übermessen.

    Nun habe ich aber eine Menge Eckfenster, die bei denen eine Fensterseite 2,7 qm, die andere 2,3 qm gross ist.
    Der Maler zieht mir bei seiner Aufmaßberechnung der Gesamtfläche hier nur 2,7 qm ab.

    Ich bin der Meinung, daß aber 5 qm abgezogen gehören, da ja die eigentliche Rohbauöffnung ( und im übrigen auch die Anzahl der Leibungen etc) eines Eckfensters gleich ist wie bei einem "normalen" Fenster.

    Was stimmt ?

    Danke und Grüsse

    magellan
     
  2. #2 dquadrat, 25.01.2010
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    mal abgesehen davon daß die welt von 2,3 m² nicht untergeht, würd ich das auch so sehen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2010
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    Na, wenn die Welt davon nicht untergeht, kann der Maler doch locker den Abzug vornehmen. :D
     
  4. #4 dquadrat, 25.01.2010
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    ich könnte jetzt behaupten ich würde das machen ;)

    aber tief in mir drin...
     
  5. #5 Herr Nilsson, 25.01.2010
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    Reicht das? Der Maler hat Recht. Hat er auch beide Laibungen zusätzlich gerechnet?
    Na ja, für durchschnittlich 50 x Pommes-Mayo-Currywurst reicht das schon, gell:mega_lol:.
     
  6. zoigl

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    Aber tief in mir drin würde ich mich auch DIN-gerecht verhalten und wie der Maler abrechnen:konfusius, meinst Du wohl , oder ???
     
  7. #7 dquadrat, 26.01.2010
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    nee, meinte ich nicht :p

    aber schön, wieder was dazugelernt zu haben :konfusius
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 26.01.2010
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    Meister Nilsson:
    Dat
    is falsch:
    1) ist das 5.1.9 der DIN 18350 - Putz- und Stuckarbeiten - und 2) kommt ein gleichlautender Passus in der DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten - gar nicht vor.

    Das ist halt das schöne an der VOB/C, dass unterschiedliche Gewerke für eigentlich den gleichen Effekt ganz verschiedene Abrechnungsregeln haben.
     
  9. #9 magellan, 26.01.2010
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    Na super. Das würde ja - auf die Spitze getrieben- bedeuten, daß ich beim Verputzen dieser Fläche die Eckfenster nur teilweise abziehen kann, beim Streichen derselben Fläche die Eckfenster voll anrechnen kann !

    Ist perfekt, hat bei mir ja der gleiche Betrieb gemacht...
     
  10. #10 Olaf (†), 26.01.2010
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    Das...

    verstehe ich sogar als Laie:
    Es ist ja wohl ein erheblicher Unterschied (an Mehraufwand), ob ich eine Laibung putze oder diese schnöde anmale. Wo issn da der Mehraufwand???
     
  11. #11 dquadrat, 26.01.2010
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    selbst das schnöde anmalen ist ein erheblicher mehraufwand. fenster und fensterbank abkleben, eventuell acrylfugen ziehen, mit pinsel und kleinem roller die laibungen streichen, unter der fensterbank streichen, klebeband/folie entfernen und entsorgen etc.pp.

    man könnte vielleicht noch argumentieren, daß abkleben eine gesonderte position ist. ist sie aber nicht immer und selbst dann ist der mehraufwand immer noch erheblich und die 2,5 m² grenze eher lächerlich...
     
  12. #12 Olaf (†), 26.01.2010
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    .......

    ...:konfusius
    Ich denke, dass das aber trotzdem nicht mit Putzen zu vergleichen ist. Naja, was solls.
     
  13. #13 dquadrat, 26.01.2010
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    das sicherlich nicht. allerdings dürften sich einige positionen, bzw. die preise auch stark unterscheiden ;)

    edit meinte eben noch: in relation gesehen (aufwand putzen und aufwand anstrich in der fläche) ists gleich aufwendig.
     
  14. #14 Herr Nilsson, 26.01.2010
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    Richtig, RD! Aber wen interessiert die 18363? Siehe:
    DIN 18345 Wärmedämmverbundsysteme:
    Ganz großes:bef1010:!
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 27.01.2010
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    Wen?
    Den Fragesteller!
     
  16. zoigl

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    Richtig, hier greift die DIN 18345 !
     
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