Definition Aufstocken, geplanter Dachumbau

Diskutiere Definition Aufstocken, geplanter Dachumbau im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Moin liebe Leute, meine Frau und ich würden gerne unser Dachgeschoss ausbauen lassen. Geplant ist, aus dem vorhandenen Giebeldach ein Flachdach...

  1. caoz

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    Moin liebe Leute,

    meine Frau und ich würden gerne unser Dachgeschoss ausbauen lassen.
    Geplant ist, aus dem vorhandenen Giebeldach ein Flachdach mit Dachterasse zu machen. Bevor wir nun einen Fachmann mit der Planung beauftragen, würde ich gerne Eure Meinung dazu lesen.
    Hier der Querschnitt des Hauses:
    Querschnitt
    Gerne würden wir einfach das Dach komplett auf Giebelhöhe bringen lassen.
    Aber wo genau ist der Unterschied zwischen einem Dachausbau und einer Aufstockung. Verstehe ich es richtig, dass eine Aufstockung beinhaltet, dass neuer Wohnraum geschaffen wird? Wir möchten das Dach ja nur auf Giebelhöhe bringen (<2m), somit würden wir ja keinen neuen Wohnraum schaffen. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass das Bauamt wahrscheinlich eine Anhebung des Giebels zur Strassenseite hin nicht dulden wird, da dadurch das Strassenbild verändert werden würde. Schätzt ihr das auch so ein? Denkt ihr, dass das Anheben des Giebels nach hinten raus ein Problem darstellen wird? In unserer Strasse hat noch keiner so einen Umbau. Dafür gibt es in den umliegenden Strassen die unterschiedlichsten Umbauten des Dachgeschosses in verschiedensten Höhen.
    So, nun putzt ordenlich Eure Glaskugeln :D.
    Vielen Dank.

    edit: was müssen wir bei diesem Vorhaben noch ganz dringend berücksichtigen?
     
  2. sepp

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    wenn ein bebauungsplan für euere straße exisitiert könnt ihr nachlesen was erlaubt ist.
    wenn nicht ist es im ermessen der unteren baubehörde dein vorhaben zu genehmigen. diese wird sich nach der umliegenden bebauung richten.
    und ja - ihr bildet neuen wohnraum (Wohnfläche), vielleicht sogar ein neues vollgeschoss.
    das hat mit dachgeschossausbau nix mehr zu tun, zumal ihr auch immens in die statik eingreift.
     
  3. caoz

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    Moin,

    vielen Dank für Deine Antwort. Aufstocken dürfen wir nicht.
    Was währe denn im Rahmen eines Dachausbaues möglich? Sind damit ausschließlich Innenarbeiten gemeint?

    Gruß
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 26.01.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Baurechtlich gibt es die Begriffe "Aufstockung" und "Ausbau" m.W.n. auch in der Bremischen Bauordnung nicht.
    Die kennt nur Vollgeschosse und Regelungen, wann Dachgeschosse keine Vollgeschosse sind.

    Genehmigungspflichtig wäre sowohl der Ausbau eines Dachbodens (Trockenboden/Rumpelkammer) als auch das Ändern der Dachkonstruktion.
    Was dann genehmigungfähig ist, hängt am B-Plan bzw. wenn dieser fehlt an dem, was im Umfeld schon da ist.
    Ausnahmen und Befreiungen vom B-Plan gibts auch nur, wenn in der Nachbarschaft schon "Passendes" da ist.

    Hinzu könnte noch in Teilen von HB ein Ensembleschutz kommen.

    Hier ist eine Glaskugel also hoffnungslos überfordert.
     
  5. caoz

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    Moin,

    auch Dir einen herzlichen Dank für Deine Antwort.
    Baurecht ist aber auc wirklich kompliziert ;)

    Gruß
     
  6. caoz

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    Moin,

    kann mir jemand sagen, was die Abkürzungen bp 1902, 1906, 2308, 2316, 2340 im B-Plan bedeuten? Leider hilft mir Google nicht weiter.
    Unter bauleitplan findet man die Bremer Pläne. Gelten diese Abkürzungen für alle B-Pläne?

    greetz
     
  7. caoz

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    Moin,

    ein Jahr ist vergangen, und nichts ist passiert. Nachdem wir zu keinem Ergebnis mit dem Bauamtsherren gekommen sind, haben wir einen Fachmann zum Bauamt geschickt, da dieser Hilfe angeboten hatte.
    Oben ist der alte Querschnitt mit dem aktuellen Dachaufbau verlinkt. Hier ist nun der aktuelle Entwurf. Der Winkel vom Dach soll verändert werden, und zur Strasse und nach hinten eine Gaube eingebaut werden. Zusätzlich soll nach hinten raus noch ein kleiner Balkon, bzw. eine Sitzmöglichkeit für meine Frau und mich. Das ist schon eine sehr abgespeckte Version. Eigentlich wollten wir die Gaube nach hinten begehbar haben, aber da hat das Bauamt nö gesagt.
    Aber wodran das jetzt hapert, verstehen wir nicht.
    Hat jemand einen Tip, was an der Idee nicht i.O. sein kann. Die Veränderung des Dachwinkels ist laut unserem Sachbearbeiter kein Problem, denn das haben in unserer Gegend schon einige umgesetzt.

    Gruss
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Sorry, aber woher sollen WIR wissen, was dem Sachbearbeiter durch den Kopf geistert und ob das berechtigt oder persönliche Spökes ist?
     
  9. caoz

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    Moin,

    aus Erfahrungswerten ;). Oder augenscheinliche Fehler, die uns nicht auffallen. Habe aber so eben noch einmal mit unserem "Experten" gesprochen. Die hintere Gaube muss noch einmal angepasst werden (2/3 des Daches dürfen nicht überschritten werden).
    Er meint, es gibt auch Fertigelemente, wo man einen Austritt mit hat. Wir möchten allerdings soviel Platz, dass man bequem mit zwei Stühlen und einem Beistelltisch in Freien sitzen kann. Kann mir jemand die Begrifflichkeit dazu sagen?

    Gruss
     
  10. #10 mesche7, 20.01.2011
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    Vermutlich meinst du einen Dachbalkon/Loggia...
     
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