ist das zulässig?

Diskutiere ist das zulässig? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; wir bauen momentan ein massives fertigbau-einfamilienhaus die wollen uns weiss machen, dass eine 24cm gasbetonaußenwand ohne zusätzliche dämmung...

  1. #1 mhm0507, 28.01.2010
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    wir bauen momentan ein massives fertigbau-einfamilienhaus die wollen uns weiss machen, dass eine 24cm gasbetonaußenwand ohne zusätzliche dämmung der enev vorschrift entspricht???!!! es kommt einfach nur noch ein putz auf die wand ist dies rechtens???
     
  2. #2 Gast036816, 28.01.2010
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    Gast036816 Gast

    24-er wand

    moin moin,

    lassen Sie sich mal eine prüfbare enev-berechnung als kopie überreichen. Ich bin gespannt, wie das dann hingerechnet werden soll.

    freundliche grüße aus berlin
     
  3. #3 Tom Köhl, 28.01.2010
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    Ciao,
    Tom
     
  4. #4 mhm0507, 28.01.2010
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    ich habe heute schon mit einem bausachverständigem telefoniert und der meint das daran gar nichts rechtens ist und sich an keine gesetzesvorlage gehalten wird.... der bauträger stellt es dagegen als rechtens hin

    ---------- Post added at 21:13 ---------- Previous post was at 21:12 ----------

    wollte nur mal so eure meinung hören.... wenn der bauträger nämlich nicht einlenkt will er wohl morgen ein gutachten machen und an die schicken
     
  5. #5 Shai Hulud, 28.01.2010
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    Ich tippe mal darauf, daß jede Änderung der vertraglich vereinbarten Ausführung per Nachtrag zu euren Lasten gehen wird.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2010
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    Für einzelne Bauteile gibt es Mindestvorschriften über die DIN 4109. Aber die sind recht niedrig. Ob sie mit 24 cm Pb zu schaffen sind, weiß ich nicht, so tief im Dämmkeller bewege ich mich nicht.

    Die EnEV kennt (wenn die DIN erfüllt ist) nur ein Gesamtkonzept. Solche gruselig schlechten Wände lassen sich also über andere Bauteile (Fenster mit 3-fach Verglasung, Solar, WP, Lüftung mit WRG ins WW,....) gesundgebetet werden.
    Hier wäre also erstmal zu prüfen, ob der EnEV Nachweis in sich passt. Wenn der in sich stimmig ist, wäre der nächste Schritt die Prüfung mit dem vertraglich vereinbarten und der gebauten/zu bauenden Realität.

    Und NUR, wenn sich da irgendwo Löcher finden, gibts was zu meckern.
     
  7. #7 Thomas Traut, 29.01.2010
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    Die Mindestwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten finden sich in DIN 4108 Teil 2 Tab. 1. Für Außenwände ist an der ungünstigsten Stelle ein k-Wert von 1,32 W/(m²K) gefordert. Das schaffen 24 cm Pb dicke.

    Allerdings hat das nix mit EnEV zu tun. Falls der Nachweis noch nach EnEV 2007 gerechnet werden durfte (Bauantragstellung bis 30.09.09), könnte der Nachweis bei günstigem A/V-Verhältnis sogar hinhauen. Nach EnEV 2009 wird es schwieriger, obwohl die Außenwand des Referenzgebäudes auch nur einen U-Wert von 0,28 hat.

    Von allen Berechnungen abgesehen, ist für Neubauten 24 cm Pb unterirdisch! Das würde ich unabhängig vom EnEV-Nachweis korrigieren.

    An den Fragesteller: Warum fällt das jetzt erst auf? Ist der Vertrag schon unterschrieben? Wird schon gebaut?
     
  8. #8 mhm0507, 29.01.2010
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    ist schon früher aufgefallen aber immer schön geredet worden von unserem bauträger....da wir den trockenbau selber machen und gelernte maurer und trockenbauer mit am start sind ist das problem wieder zur sprache gekommen.... z.b in der außenwand vom bad kommt ja nochmal was weg von der wand zwecks wasserzufuhr für die wanne und da reden wir dann stellenweise von ner außenwand von nur noch 15-17 cm....laut bausachverständigem reicht diese wand net aus und ist auch grob fahrlässig der wird jetzt vorgehen.... und glaubt mir lücken gibts genug im mauerwerk wo man einfach durchschauen kann nach draußen und das soll einfach durch den verputzer beseitigt werden.... naja mal schauen was da raus kommt danke euch jedenfalls
     
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