offenkundig falsche Schlußrechnung - was tun?

Diskutiere offenkundig falsche Schlußrechnung - was tun? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Habe mich jetzt durch Schlußrechnung durchgefressen, ist von vorne bis hinten verkehrt. Und da geht es nicht um Aufmaß-Spitzfindigkeiten von...

  1. #1 capslock, 28.01.2010
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    Habe mich jetzt durch Schlußrechnung durchgefressen, ist von vorne bis hinten verkehrt. Und da geht es nicht um Aufmaß-Spitzfindigkeiten von einstelligen Prozent, sondern um grobe Fehler, die immer in eine Richtung gehen, nämlich zweistellig nach oben:

    - Entsorgungsbelege auf unseren Namen, die aber nicht zu unserem Bauvorhaben gehören können

    - Erdarbeiten mit normgerechten Volumina angeboten, etwas unter Norm ausgeführt (z.B. schmalerer Arbeitsraum, steilerer Winkel), aber mit erheblich größeren Volumina als ausgeführt abgerechnet

    - Erdarbeiten komplett abgerechnet, obwohl nach Absprache bei Verfüllung auf gewachsene Höhen - 1 m beendet (Rest hat Gartenbauer gemacht)

    - Stahlmengen massiv überhöht, z.B. vertikale Übergreifung angenommen, obwohl Wandhöhe = Mattenbreite


    Was fängt man damit an?

    - als nicht prüfbar zurückweisen und Neuausstellung verlangen (um sich dann mit neuen Winkelzügen rumzuschlagen?)

    - korrigiert zurückschicken und gerechtfertigten Betrag - Einbehalt für Mängel bezahlen


    - rausfinden, ob BU kurz vor Konkurs und das Akt der Verzweiflung ist?

    - gleich der Staatsanwaltschaft übergeben?
     
  2. #2 ThomasMD, 28.01.2010
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    Grünen Kuli kaufen, korrigieren, ausrechnen, Gewährleistungseinbehalt abziehen, anerkannten Betrag überweisen, korrigierte Rechnung mit Begründung der Korrekturen zurückschicken.
     
  3. #3 Baufuchs, 28.01.2010
    Baufuchs

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    Gewährleistungsabzug

    ist nur zulässig, wenn vertraglich vereinbart.

    Sonst wie vor.
     
  4. #4 capslock, 28.01.2010
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    Will heißen, das ist übliches Spielchen auf'm Bau? Mal überspitzt: § 263 StGB gilt nur für andere Lebensbereiche?
     
  5. #5 wasweissich, 28.01.2010
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    dummes zeug
     
  6. #6 Baufuchs, 28.01.2010
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    Bevor

    das hier ganz ausufert:

    Wie groß ist die Differenz in € zwischen Rechnungsbetrag und nach deiner Meinung gerechtfertigtem Betrag?
     
  7. #7 capslock, 28.01.2010
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    Über'n Daumen, knappe 10 T€ (kann ich genauer sagen, wenn ich mich abgeregt und das in Excel eingeklimpert habe)
     
  8. #8 Shai Hulud, 29.01.2010
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    Unser Architekt hat auch bei unserem Bauvorhaben auch ungefähr Kosten in dieser Größenordnung zurückgewiesen. Wobei sicherlich einige Abrechnungstricks im Gegensatz zur direkten Vergabe durch den Bauherren garnicht erst probiert wurden.
     
  9. #9 capslock, 29.01.2010
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    Auf den gesamten Rohbau bezogen oder über alle Gewerke? Schon auf Rohbau wäre es bei Dir prozentual deutlich weniger.

    Aber insgesamt: dann sind solche getricksten Rechnungen wohl der ganz normale Wahnsinn?
     
  10. #10 Baufuchs, 29.01.2010
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    Verfahrensfehler

    Beispiel:

    Bei Gewerken, bei der die Richtigkeit eines einseitig durchgeführten Aufmaßes später nicht mehr geprüft werden kann (wie z.B. Baugrube), sollte ein gemeinsames Aufmaß durchgeführt werden.

    Wäre dies in deinem Fall erfolgt, gäbe es das jetzt aufgetretene Problem gar nicht erst.

    Wobei ich die Feststellung zur Abrechnung wie oben beschrieben nicht nachvollziehen kann.

    "etwas unter Norm ausgeführt" ergibt "erheblich größeres Volumina"?

    Allgemein:

    Grundsätzlich sind bei Einheitspreisverträgen nicht die ausgeschriebenen, sondern die tatsächlich ausgeführten Mengen/Massen maßgeblich. Und um die fetszustellen gibts Aufmaße. Fehlen diese, ist Ärger vorprogrammiert.

    Da die meisten Bauherren auch die Abrechnungsregeln nicht kennen z.B. "wann werden welche Öffnungen etc. abgezogen", werden vermeintliche Abrechnungsfehler reklamiert, die in Wirklichkeit keine sind.

    Wer das Massenrisiko nicht tragen will, muss zum Pauschalfestpreis beauftragen.
     
  11. #11 capslock, 29.01.2010
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    Naja, als Beispiel, bei Angebot stimmte Aushubvolumen, wenn man Arbeitsraum unten mit 60 cm ansetzte und dann nach oben mit 60° weiterrechnete. Ausgeführt wurden nur 40 cm und steilerer Winkel (mit Fotos belegbar), abgerechnet wurden aber 100 cm. Das ist aber nur ein kleinerer Posten, das sind ganz andere Klopfer drin.

    Und daß bei den Massen Fenster und Türen nicht abgezogen sind, ist ja nach VOB ok, das ist gar nicht mein Problem.
     
  12. #12 Baufuchs, 29.01.2010
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    Abzug

    bei Öffnungen war ja auch nnur als Beispiel aufgeführt.
    Derartige Regeln gibt es für alle Bereiche.

    Gabs denn nun ein gemeinsames Aufmaß der Baugrube? Wohl nicht, oder.
     
  13. #13 RMartin, 29.01.2010
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    Wenn die Schlussrechnung so viele Fehler beinhaltet, dass sie nicht prüfbar ist, bzw. der Prüfaufwand Dir nicht zumutbar ist, dann weise sie vollständig zurück. Das Erstellen einer prüffähigen und nachvollziehbaren Rechnung ist Verantwortlichkeit und Pflicht der ausführenden Firma. Bei Fehlen von z.B. Aufmassen bzgl. Erdarbeiten ist es ebenfalls die ausführende Firma, die in der Nachweispflicht ist. Wenn sie irgendwas abrechnet (bzgl. Arbeitsraumbreiten und Böschungswinkel), was Du mit Fotos oder sonstigem klar widerlegen kannst, dann soll die Firma sich mal was überlegen wie sie Dir welche Mengen auch immer nachweist. Stahlmengen würde ich eigtl. nach Biegeliste abrechnen. Wenn es die nicht gibt, okay, dann soll der BU nach Bewehrungsplänen aufmessen/ Mengen ermitteln.
     
  14. #14 HolzhausWolli, 29.01.2010
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    Bei allem Ärger, der sich bei Capslock in Aufregung verwandelt, sollte man doch nicht alle über einen Kamm scheren und das als "ganz normalen Wahnsinn" und vollkommener Üblichkeit unterstellen, insbesondere dann wenn mit Privatleuten abgerechnet wird.

    Gauner, die antesten womit sie durchkommen gibts überall.

    Ich sag mal, wie ich es machen würde, wenn ich mir der Methode und Arglist des Unternehmers sicher wäre, unabhängig der Rechtslage was ich darf und was nicht.

    Pingpong a la ungeprüft zurückschicken mit der Bitte um Reduzierung und Möglichkeit eines neuen Versuches schon mal gar nicht, wenn ich es besser weiß was abgerechnet werden dürfte.

    Ich würde eine eigene Massenaufstellung machen, diese mit Fotos etc. erläutern und somit beweisen und eine geänderte Rechnungssumme anbieten.
    Gleichwohl sollte man den Einspriuch des Unternehmers zulassen und ein Gespräch mit dem Ergebnis einer gütlichen Einigung offen gegenüber stehen. Dann kann der Unternehmer sein ggf. ja sehr wohl bestehenden Forderungen erläutern.

    Oftmals werden dann auch bauherrenseitig die Augen geöffnet.
     
  15. #15 RMartin, 29.01.2010
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    Auch ein guter Vorschlag, den Holzhauswolli hier macht.... Mein Vorschlag oben ist halt der, wenn man sich 'knatschig' stellt....und der beschriebene von Holzhauswolli der konstruktivere Vorschlag um eine zügigere Einigung zu erzielen.
     
  16. #16 Shai Hulud, 30.01.2010
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    So, ich habe mal unsere Schlußrechnungen durchgesehen. Beim Gewerk Dach sind 2800 Euro abgewehrt worden, beim Rohbau 2200 Euro, die restlichen Gewerke weniger.

    Zum Rohbau ist zu sagen, daß bei Erstellung der Schlußrechnung bereits die Massen zwischen Bauunternehmer und Architekt abgestimmt waren. In den Zwischenrechnungen sind teilweise noch höhere Massen berechnet worden, die der Architekt aber ohne besonderen Nachweis nicht anerkannt und auf ein realistisches Maß gekürzt hatte. Ich kann/mag jetzt die zusätzliche Kostenersparnis durch die Prüfung der Massen jetzt nicht ermitteln. Als Beispiel sei nur genannt, daß allein bei den Erdarbeiten durch die Prüfung der Massen weitere 1000 Euro gespart wurden.

    Ich habe das mal aufgelistet, um die Vorteile des eigenen Sachverständigen=Architekten für die Rechnungsprüfung darzustellen. Zur Kostenersparnis kommt hinzu, daß ich mich um die Rechnungsprüfung nicht selbst kümmern mußte (Zeitersparnis, Entlastung). Bei unserem Bauvorhaben war außerdem die Gegenzeichnung der Rechnungen durch den Architekten Bedingung für die Begleichung der Forderungen durch unsere Bank.
     
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