Nachträgliche Bodenaushub Berechnung?

Diskutiere Nachträgliche Bodenaushub Berechnung? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir bauen über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte und haben nun den Erdaushub des Kellers in Rechnung gestellt bekommen. Die...

  1. tojo

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    Hallo zusammen,

    wir bauen über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte und haben nun den Erdaushub des Kellers in Rechnung gestellt bekommen. Die erste Rechnung des Erdbauers wurde einfach anhand der Gesammtmenge beider Kelleraushübe berechnet und dann durch 2 geteilt. Da beide Grundstücke Hanglage haben hat unser Nachbar etwas weniger Aushub gehabt und mehr gezahlt. Nachdem unser Nachbar verständlicher Weise beim Erdbauer die Rechnung reklamiert hat, stellt der Erdbauer uns nun den Mehraushub in Rechnung. Immerhin fast 800 €!
    Wie kann ich denn nun nachvollziehen wieviel Aushub tatsächlich durch mein Grundstück verursacht wurde? Wir haben eine Handskizze bekommen, wonach rein Rechnerich der Aushub berechnet wurde.
    Würdet Ihr die 2. Rechnung klaglos bezahlen?

    Gruss
    Tojo
     
  2. #2 bauhexe, 26.05.2004
    bauhexe

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    Wieso wird das nicht über den Bauträger abgerechnet ???
    Wer hat den Aushub beauftragt ???
    Was wurde wem angeboten ???

    1 Stück DHH und das Drumherum ???

    Ich versteh's nicht!

    Mein Tipp:
    Externe/r Sachverständige/r, der so etwas und nochviel mehr prüft.
    Wenn's beim Aushub schon mit 800€ Differenz los geht, ...
     
  3. tojo

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    Hallo,

    ich bin da nicht ganz sicher wie sich das genau nennt. Also, wir haben ein Grundstück erworben und mussten um an das Grundstück zu gelangen einen Bauvertrag mit einer Firma schließen, die die das Haus plant und ausführen lässt. Die Nebenkosten wie Aushub, Vermessung, Grundbuch, Kanal etc. wird durch uns gezahlt. Unser Bauleiter steht uns dort zur Seite. Allerdings haben wir das Gefühl das er uns bei vielen Fragen keine verbindlichen Antworten geben will. Wir fordern nun z.B. eine Kopie des Lieferscheins vom WU Beton und ein Gutachten von der Ausführenen Firma, welche auf den fertig gestellten Keller später 10 Jahre Garantie geben soll (steht im Vertrag).
    VOB Teil B. Dummerweise haben wir trotz Gutachter bei Vertragsabschluss kein Bodengutachten zu sehen bekommen, es hies immer ist noch nicht da usw. Da wir vor einiger Zeit schon einmal 100 Meter weiter bauen wollten und davon ein Gutachten eingesehen hatten, gingen wir davon aus das der Boden ein paar Meter nicht viel schlechter sein kann. Dumm gelaufen. Wir bekommen "nur" einen Teilkeller und haben nun nach neuster Berechnung 340 m³ Aushub. Als Preis wurde 14,50 € netto berechnet (pro m³).
    Wie gesagt, wir haben einen Gutachter des VPB, aber den können wir unmöglich den ganzen Tag dort abstellen :-)
     
  4. Bruno

    Bruno

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    Wenn ichs verstanden habe wird der Aushub nach Aufwand/Menge abgerechnet, das Haus ist pauschaliert. Kann man machen. Der VPB-Berater soll sich die Skizze und die Rechnung ansehen. Er kann auf die Schnelle sagen, ob das Ganze prüfbar ist. Falls nicht, können Sie mehr Unterlagen verlangen.
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

  6. tojo

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    Hi Lebski,

    zu den Kosten:
    80 Euro /Std.
    3 Euro pro gefahrenen KM
    Schreibkram wird mit je 1/4 Std. abgerechnet.

    Wir haben den Gutachter zum Gespräch mit dem Bauleiter hinzu genommen, als die gemeinsame Bodenplatte gegossen wurde.
    Der Bauleiter sagte uns das die Ausführung der Bodenplatte mit Trennblech von einer Ingenieursfirma (Bosold) überwacht wird. Von denen sollten wir uns Zwecks Garantie eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung geben lassen. Des weiteren sollen wir eine Kopie des Lieferscheins (Beton) vom Bauleiter fordern, da dort die Betongüte vermerkt ist.

    Inwieweit dieser Gutachter für nicht entdeckte Schäden haftet, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Muss ich mal nachfragen.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Ich bin tief Erschüttert.

    Ohne zu weit vor zu wollen, aber da passt so einiges nicht. Weder bei der Bodenplatte, noch beim Vertrag, noch bei der Abrechnung, noch beim SV oder Baubegleiter...

    Ich sag hier im Forum aber nicht mehr dazu..., sonst werde ich erneut in Sippenhaft genommen.
     
  8. #8 bauhexe, 27.05.2004
    bauhexe

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    Soweit, so gut, aber ... wer ist dann wirklich in der Verantwortung, ...und wofür?
    Wenn bei Euch was schief läuft, schiebt jeder die Schuld dem Anderen zu.
    Die Politik der "gegenseitigen Schuldzuweisung" zahlt der Bauherr, wenn Euer Gutachter gut ist, kann er das Risiko minimieren. Achtet darauf, daß ALLES schriftlich und mit Fotos dokumentiert wird, auch die Nichtaushändigung des Betonlieferscheines.
     
  9. tojo

    tojo

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    Hi,

    der Vertrag wurde nach VOB Teil B ausgeführt. Uns wurde gesagt das für die komplette Ausführung des Baus die Firma AKK gerade steht. Darüber hinaus bietet ein Ingenieur Büro Namens Bosold auf die druckwasserdichte Ausführung des Kellers 10 Jahre Garantie.
    Um später genügend Unterlagen vorweisen zu können (falls was schief läuft), hat unser Gutachter uns geraten möglichst viele Informationen selbst ein zu holen. Von der AKK bekommen wir ohne Nachfragen eigendlich gar nichts.
    Unsere Bank hat direkt mit denen Kontakt aufgenommen und alle für die Finanzierung nötigen Unterlagen angefordert.

    Was kostet denn normalerweise ein Baugutachter die Stunde und was sind die Leistungen die in der Regel übernommen werden? Sollen wir mit dem Gutachter eine Art Vertrag machen?

    Torsten
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Sollen wir ... eine Art Vertrag machen?

    Genauso hört sich auch das Bisherige an: Sie haben irgendeine Art von Verträgen. Sie bauen "über Bauträger", ein Firma AKK "steht für alles gerade", ein Ingenieur Bosold "bietet Garantie", 1 Erdbauer rechnet an 2 Auftraggeber nach dem Motto "geteilt durch zwei" ab, jemand hat Ihnen "was gesagt". Was denn nun? Tut mir leid für die harten Worte, aber eine Linie scheint da nicht drin zu sein. Der gordische Knoten muss durchschlagen und klare Verhältnisse geschaffen werden, Sie werden offensichtlich hin- und hergeschubst.
     
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