Nachtrag Bodenplatte

Diskutiere Nachtrag Bodenplatte im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe die Rechnung für die Bodenplatte erhalten und habe noch zwei Fragen (von denen ich hoffe, dass ich hier fachmännische Antworten...

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  1. #1 patmanu, 01.02.2010
    patmanu

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    Hallo,

    ich habe die Rechnung für die Bodenplatte erhalten und habe noch zwei Fragen (von denen ich hoffe, dass ich hier fachmännische Antworten erhalte):

    - da die Bodenplatte seit nun mehr Mitte Dezember fortwährend tiefgefrostet ist, kann ich die Qualität der BPL nur schwer prüfen lassen. Der Bausachverständige rät nach dauerhafter Beendigung der Minusgrade die BPL zu kontrollieren. Da der Stelltermin nun mehr Mitte Februar erfolgt, bin ich im Zweifel, ob nicht eine Bohrung zur Bestimmung der Qualität vorgenommen werden soll. Ich habe hier die Info erhalten, dass bei Minusgraden eine Kernbohrung nicht vorgenommen wird. Kennt jemand sich mit sowas aus?
    - der BPL Bauer hat mir in der Rechnung den Beton (kam erwärmt vom Betonwerk) pauschal berechnet. Vorher hat eine Klärung der Mehrkosten hierfür nicht statt gefunden. Ist dies ohne Klärung mit dem Bauherrn so üblich?

    Danke vorab für eure Antworten.

    Gruß ins Form
    patmanu
     
  2. #2 RMartin, 01.02.2010
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    Mehrkostenforderungen ohne vorherige Anmeldung sind leider üblich, jedoch nicht korrekt.
    Aus dem einfachen Grund, dass der AG immer in die Lage versetzt werden muss, zu entscheiden ob ihm die (zusätzlichen) Leistungen das Geld wert sind.
    In Deinem Fall gilt sowieso zu prüfen ob die ausführende Firma überhaupt einen Anspruch hätte, selbst wenn sie die Mehrkosten für den Warmbeton im Vorfeld ordnungsgemäß angemeldet hätte.
     
  3. #3 patmanu, 01.02.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 01.02.2010
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    Hallo Martin,

    danke für Deine Antwort. Ich wäre Dir dankbar, wenn Du mir Deine Anmerkung
    "In Deinem Fall gilt sowieso zu prüfen ob die ausführende Firma überhaupt einen Anspruch hätte, selbst wenn sie die Mehrkosten für den Warmbeton im Vorfeld ordnungsgemäß angemeldet hätte" etwas näher erläutern könntest.

    Danke vorab
    Gruß
    patmanu
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Beispiel

    Du beuaftragst den Sanilöter, Dir ein neues Waschbecken anzubauen samt Wasserhahn.
    In dem Angebot fehlt der Ablauf. Der alte ist aber Schrott.

    Der sanilöter baut Dir das Wb samt Abfluss an und berechnet den Abfluss als Nachtrag.
    Fall 1) Er montiert und berechnet einen 08/15 Standard-Abfluß.
    Das darf er berechnen, weil ohne Abfluß seine Leistung nicht funktionsfähig wäre
    Fall 2) Er montiert einen innenvergoldeten Designerabfluß und berechnet den.
    Hier stünde ihm nur das Geld für den Abfluß aus 1) zu, weil Du innenvergoldeten Edelschnickschnack nicht beauftragt hast und der einfache gereicht hätte.

    Ob bei Dir der Warmbeton ein notwendiges Mittel zur Leistungserbringung oder Designerschnickschnack war, lässt sich aus Deinen Angaben SO nicht ersehen.
     
  5. #5 patmanu, 01.02.2010
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    Hallo Ralf,

    danke für Deine Antwort.

    An diesem Tag herrschten Minusgrade ca. 5-6 Grad minus tagsüber (in der Nacht ca. 15-18 Grad minus). Ob Warmbeton somit notwendig war, kann ich nicht beurteilen, aber erscheint mir nicht abwegig.

    Gruß
    patmanu
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2010
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    Dafür war er notwendig. DAS steht ausser Frage.
    Fraglich ist, ob das Betonieren zu dem Zeitpunkt notwendig war oder ob es hätte verschoben werden können/müssen.
    Womit dann auch die Mehrkosten Warmbeton unnötig geworden wären.
     
  7. Eric

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    Ich sehe nicht, was das Beispiel mit dem Sachverhalt von Patmanu zu tun hat. Der Sanitärunternehmer wird bei der geschilderten Sachverhaltskonstellation wahrscheinlich einen Anspruch aus GoA ( Geschäftsführung ohne Auftrag ) haben.

    Ob man eine Bodenplatte bei Frost mit " Warmbeton " herstellen sollte, wenn ohnehin erst gegen Mitte Februar weitergebaut wird, steht auf einem völlig anderen Blatt. Jetzt macht der BH sich nämlich Gedanken, ob seine zur Zeit noch tiefgefrorene BPL nicht Schaden erlitten hat.

    Das Betonieren bei Frost muß der BH anordnen, nachdem er vom Unternehmer über alle Vor- und Nachteile unterrichtet worden ist. Einer der hinweispflichtigen Nachteile, sofern es denn überhaupt sinnvoll ist und funktioniert, wäre, daß dafür Mehrkosten entstehen. Das hat der Rohbauer aber offensichtlich nicht getan.

    Und was ist jetzt, wenn der BH erklärt, daß er in Kenntnis aller Umstände nicht hätte betonieren lassen und gewartet hätte, weil es eh erst im Februar ( gemeint offenbar bei besserem Wetter ) weitergehen soll? Nichts mit GoA.

    In eine Bodenplatte macht man keine Kernbohrung und schon gar nicht auf Verdacht bei/wegen Frost. Oder bohrst Du ein Loch ins Boot, um nachzusehen, ob darunter Wasser ist?

    Besseres Wetter abwarten und dann einen eigenen Fachmann zur Begutachtung der BPL hinzuziehen. Ist die BPL schadhaft muß sie erneuert werden.
     
  8. #8 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie

    immer kennen wir nur eine Seite der Medaille.

    Offenbar handelt es sich um die Bodenplatte für ein Fertighaus, welches auf dieser Bodenplatte errichtet werden soll.

    Das läuft über getrennte Verträge, der Fertighaushersteller macht also zur Bedingung, dass die Bodenplatte x Wochen vor Errichtung des Hauses fertigestellt und abgenommen sein muss.

    Unabhängig davon, ob der BU hätte Bedenken anmelden/aufklären müssen, würde mich mal interessieren, wer da wem Druck gemacht hat, die Bodenplatte zum Termin x fertigzustellen, damit der Hausaufbautermin zeitgerecht stattfinden kann.

    Möglicherweise war ja zunächst Januar angepeilt, dann kam der Schnee...

    Ein Schweinchenerkenner wäre gut.
     
  9. #9 patmanu, 01.02.2010
    patmanu

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    Hallo,

    entbindet Termindruck von der Aufklärungspflicht? Ist es nicht für beide Seiten besser bei solchen Mehrkosten sich den Rücken freizuhalten und den Bauherrn in die Entscheidunsgpflicht zu nehmen?

    Der BU war vom Verkäufer und wurde von diesem auch beauftragt.

    Gruß
    patmanu
     
  10. #10 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    stimmt denn nun?

    Entweder verschaukelst Du uns hier oder in dem anderen Thread über die Bodenplatte.

    Da hast Du das Angebot/den Auftrag über die Bodenplatte eingestellt, dort ist als Auftraggeber kein Fertighausunternehmen (Verkäufer), sondern "Fam. S....." angegeben.

    Wieso schickt der BPL-Bauer Dir eine Rechnung über Mehrkosten, wenn nicht Du, sondern der Fertighausbauer (Verkäufer) Auftraggeber der Bodenplatte ist?

    Dann lehn Dich zurück, der BPL Bauer soll sich an seinen Auftraggeber (Verkäufer) wenden.
     
  11. #11 patmanu, 02.02.2010
    patmanu

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    Hallo Baufuchs,

    verschaukeln will ich hier niemanden. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

    Ich habe die BPL direkt beim dem Verkäufer des Fertighausunternehmens beauftragt. Allerdings wurde die BPL von einem ortsnahen BU gemacht, der nicht mit dem Fertighausbauer zu tun hat.

    Der Verkäufer hat den Termin mit dem BPL Bauer abgesprochen. Leider hat weder der BU noch der Verkäufer auf die Mehrkosten hingewiesen.

    Ich hoffe hiermit zur Klärung beigetragen zu haben. Es liegt mir fern hier Spielchen zu machen, dafür ist die Angelegenheit für mich viel zu ernst.

    Gruß
    patmanu
     
  12. #12 Baufuchs, 02.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beim

    Verkäufer beauftragt würde heissen, dass der euer Vertragspartner ist.

    Ist er aber nach dem eingestellten Angebot/Auftrag nicht, sondern es wurde direkt beim ausführenden BU beauftragt.

    Wenn der Termin für die Ausführung vom Verkäufer gemacht wurde und sich aus dieser Terminfestlegung Mehrkosten ergeben haben, würde ich die Übernahme dieser Kosten erst mal zurückweisen.

    Schon mal mit Verkäufer/BU über diese Angelegenheit gesprochen?
     
  13. #13 Gast036816, 02.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Mehrkosten Bodenplatte

    moin moin,

    das VOB-deutsch übersetzt heisst in diesem fall erst einmal - wer die musik bestellt, muss die kapelle bezahlen. Ich würde mich erst einmal zurücklehnen und den bu der bodenplatte auffordern, die mehrkosten bei demjenigen geltend zu machen, der die mehrkosten verursacht oder veranlasst hat.

    Was mich hier besonders stutzig macht, das der verkäufer den bu zur errichtung der bodenplatte beauftragt. Hat der verkäufer von Ihnen eine vollmacht oder hat er einen geschäftsbesorgungsauftrag erhalten? Vielleicht sollten Sie auch einmal über die auflösung dieser merkwürdigen konstellation nachdenken, Sie stehen erst am anfang des bauvorhabens, vielleicht flattern noch mehr solcher mehrkosten bis zum ende rein.

    Dubios ist das ganze schon. Sie sollten hier klare vertragsverhältnisse angeben.

    freundliche grüße aus berlin
     
  14. #14 ThomasMD, 02.02.2010
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    Wenn nun wenigstens mal diese Aussage stimmt, dann scheint der "Verkäufer" der persönliche Ansprechpartner beim Fertighausbauer zu sein, also der Generalunternehmer für Fertighaus und BoPla.
    Dieser hat sich einen Sub für die Bodenplatte gesucht und mit diesem den Termin abgestimmt. Alles gut und richtig.
    Nur irgendwelche Mehrkosten aus diesen Absprachen zwischen GU und Sub müssen den Bauherren nicht interessieren, wenn er diese nicht veranlaßt und abgesegnet hat.
    Wieso hat denn der PoPla-Bauer die Rechnung überhaupt an den Bauherren gestellt, wenn er doch vom GU beuaftragt wurde?
     
  15. #15 Baufuchs, 02.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    der Verkäufer "Fam. S....." heissen würde, hätte er den Auftrag erteilt.:shades

    Sonst wars der Bauherr.

    Guckt Euch den Auftrag an, Fragesteller hat ihn hier hinterlegt.
     
  16. lulu66

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    Bleibt die spannende Frage, wer der Anbieter ist :Brille

    Wer ist die XXX Bau Gmbh? Fertighausanbieter oder Bodenplattenersteller?

    (Schwärzungen durch Kugelschreiberstriche sind meistens übrigens nicht wirklich ausreichen)
     
  17. #17 wasweissich, 02.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    vor allem ist es seite 2.

    was steht...........
     
  18. lulu66

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    Ist ein Fax, also vermutlich ein Standard-Formblatt für Angebotsfaxe.
     
  19. #19 ThomasMD, 02.02.2010
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    Ach der ist das? Da geht man einmal nicht in die Historie und dann landet man bei gleich bei Münchhausen 2.0 :irre
     
  20. #20 patmanu, 02.02.2010
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    Hallo Thomas,

    was hast Du denn für ein Problem? Münchhausen 2.0?

    Wenn Du der Meinung bist, dass ich hier nicht die Wahrheit sage, dann nenne doch das Kind beim Namen und schreibe was Deiner Meinung nach hier nicht der Wahrheit entspricht oder erfunden ist.

    Gruß
    Patrick
     
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