Grenzbebauung in Bayern

Diskutiere Grenzbebauung in Bayern im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebes Forum, mir ist da was nicht so ganz klar.... Würd mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet! Laut BayBo sind ja Grenzbebauungen...

  1. #1 maxplacid, 01.02.2010
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    Hallo liebes Forum,

    mir ist da was nicht so ganz klar....
    Würd mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet!

    Laut BayBo sind ja Grenzbebauungen je Grundstücksgrenze mit bis zu 9m zulässig. Gesamtlänge der Grenzbebauungen max.15m. Mittlere Wandhöhe max. 3m.

    Nun ergeben sich für mich 2 Fragen:

    1.)Eine Garage in einer Grundstücksecke gebaut. Eine Seite 8,99m, andere Seite 5,99m Rohbau-Ziegelmaß ergibt zusammen 14,98m.
    Wenn ich nun die Ziegelfassade verputze komm ich auf ca. 15,01m Gesamtlänge der Grenzbebauung.
    Wie wird das gehandhabt? Ist dieser eine Zentimeter Überlänge im tolerierbaren Bereich?

    2.) Wenn die 15m voll ausgenutzt sind, ist dann z.B. ein kleines Gartenhaus auf der diagonal gelegenen Grundstücksecke möglich oder müsste ich da die 3m Mindestabstand einhalten?


    Danke
    Max
     
  2. #2 ManfredH, 01.02.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das wird dir hier keiner verbindlich beantworten können.

    Aber mal ne Gegenfrage: Wenn du unsicher bist, was würde denn dann dagegen sprechen, die Garage nur 8,98 m lang zu machen - wäre dieser 1 cm Unterlänge für dich im tolerierbaren Bereich ? :D
     
  3. Terra

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    Ach ja, die Bayrische Vermessung. Ein Buch mit sieben Siegeln:confused:

    1. Wo kein Kläger, da kein Richter! Und 1 cm...!!! Wer prüft denn das nach? Kein Mensch, außer Dein Nachbar vielleicht.
    Dem Katasteramt interessiert es auch niemanden und das Bauamt bekommt auch keine Kenntnis darüber. So long!

    Achte aber auf die 3m Höhe und die Grenzbebauung, also dort nicht 2-3 Zentimeter höher oder weiter...

    Zu 2. habe ich leider keine Kenntnis wie Gartenhäuser gesehen werden. Als Gebäude?
     
  4. #4 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    Gartenhäuschen ist ein Gebäude.

    Definition: Gebäude sind überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können.
    Also: 3m Grenzabstand.
     
  5. #5 maxplacid, 02.02.2010
    maxplacid

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    Danke für eure Antworten!!

    Der 1cm ist in meinem tolerierbaren Bereich :D
    Mir gings ja nur ums Prinzip ob da schon mal jemand Ärger hatte....

    @ Baufuchs
    Danke, das dacht ich mir schon, wollts nochmal bestätigt wissen.


    Wenn man halt für Baugrund so viel Geld hinlegen muß wie da wo ich herkomm, möcht man halt jeden cm ausnutzen :D

    Liebe Grüße
    Max
     
  6. #6 maxplacid, 03.02.2010
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    So, jetzt stellt sich mir in diesem Zusammenhang noch eine Frage....

    Garage traufseitig an Grenze gebaut, ist nun die Dachlänge oder die Gebäudelänge maßgebend?

    Grüße
    Max
     
  7. #7 Probbau, 03.02.2010
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    @maxplacid: ICh würd jetzt ja mal völlig laienhaft antworten: die Gebäudelänge, weil der Dachüberstand bei nem normalen Haus ja auch niemanden interessiert. Allerdings bin ich wirklich Laie und antworte nach meinem GEfühl, was mich, da es sich um die BayBO handelt durchaus trügen kann und nicht umsonst studieren Architekten und Bauings.

    @all: DAnn hab ich aber nochmal ne andere Frage zu dem Thema, wenn ich einen Schuppen auf die GRenze baue (zusätzlich zu der Garage) der im Mittel gar keine 3m sondern nur 2,20 och ist und an der Grenze evtl. gar nur 2 m, muss ich dann auch 3m weg??
     
Thema: Grenzbebauung in Bayern
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