Bauträger kassiert bei Materialupgrades mit! Korrekt?

Diskutiere Bauträger kassiert bei Materialupgrades mit! Korrekt? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, ich habe mich für eine Luftwärmepumpe entschieden. In meinem Bauvertrag steht eine Gastherme. Nun dachte ich bezahle...

  1. scoo67

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    Hallo liebe Bauexperten,

    ich habe mich für eine Luftwärmepumpe entschieden. In meinem Bauvertrag steht eine Gastherme. Nun dachte ich bezahle einfache den preislichen Unterschied vom Angebot des Heizungsbauers. Aber Pustekuchen. Hier mischt sich mein Bauträger ein, der dieses Upgrade mit 20% des Differenzbetrages vergütet haben möchte! Ist das so in Ordnung? Der Bauträger erbringt doch in diesem Fall gar keine Leistung! Was soll das?
    So scheint laut dem Heizungsbauer auch bei den Sanitärobjekten zu sein.
    Im Bauvertrag habe ich bspw. 1000€ für die Objekte. Ich suche mir welche für 2000€ aus und denke ich muss 1000€ drauflegen. Falschgedacht. Wie oben erwähnt, soll ich 1200€ zahlen.
    Könnt Ihr mir weiterhelfen? :confused: Ich sehe partout nicht ein, dass ich das zahle...
    Vielen Dank für eure Hilfe
     
  2. #2 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Preise des Heizungsbauers interessieren im Rahmen des Vertrags mit dem Bauträger (ist es überhaupt eine? Wem gehört das Grundstück?) nicht.

    Mit dem Heizungsbauer besteht kein Vertragsverhältnis.
    Insofern auch ungewöhnlich, dass der Ihnen überhaupt direkt irgenndetwas angeboten hat.

    Die Preise macht der Bauträger (für den dieser Heizungsbauer wohl nicht mehr lange arbeiten wird):biggthumpup:

    Ist es Bauträger/Generalunternehmer? Mal hier lesen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 01.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Tja - so ist das mit den Nachträgen.

    Der Bauträger (oder doch eher GÜ???) hat ja auch ein höheres Risiko.
    Geht die WP kaput, muss er das richten. Sicher wird er sich an den Sani/Heizer wenden.
    Aber der könnte ja pleite sein, keinen Bock haben, nicht Schuld sein, .............

    Und dann ist der BT/GÜ dran. Ausserdem hat er ja auch Arbeit damit.

    Wenn jetzt die Heizung rausgenommen würde, gäbe es da übrigens auch nicht den vollen Preis des Heizers vergütet.

    Über die HÖHE einer solchen Beaufschlagung kann man sicher lange debattieren. Nicht aber über ihre grundsätzliche Richtigkeit.
     
  4. #4 Tom Köhl, 01.02.2010
    Tom Köhl

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    Hallo scoo,
    ich gehe nach Deinem Beitrag davon aus, dass der Vertrag schon unterschrieben ist.

    Deshalb ist die einzig entscheidende Frage: mit wem hast Du denn den Vertrag? Mit Deinem Bauträger oder mit Deinem Heizungsbauer? Wenn der Vertrag mit dem Bauträger (alles andere wäre sehr verwunderlich) geschlossen ist, dann zieh Dich warm an! Änderungen die bei der Herstellung des Hauses Geld einsparen bekommst Du (nahezu) nicht erstattet, während Mehrpreis-Änderungen um ein mehr- bis vielfaches eingefordert werden.

    Viele Grüsse,
    Tom
     
  5. #5 Tom Köhl, 01.02.2010
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    Hoppla, da war ich wohl zu langsam... :motz
     
  6. #6 Baufuchs, 01.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja,

    dann hat er ja noch einen harmlosen erwischt.

    Der will ja weder ein mehrfaches, noch ein vielfaches..:smoke
     
  7. #7 Tom Köhl, 01.02.2010
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    :shades
     
  8. scoo67

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    Na, da wird dann so einiges klarer.
    Es ist ein Generalunternehmer.
     
  9. #9 Baufuchs, 01.02.2010
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    Ändert

    nix an den Verhältnissen.
     
  10. #10 HolzhausWolli, 01.02.2010
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    @ Tom Köhl: Also von mehr- bis vielfacher Beaufschlagung habe ich noch nie gehört.... ich glaube da bist du etwas zu weit gesprungen.

    Außerdem ist es erst dann ärgerlich, wenn man den Preis kennt, für den man es bekommen hätte, WENN man ein anderes Vertragsverhältnis gehabt HÄTTE.

    Im Grunde finde ich eine Beaufschlagung aber aus den vorgenannten Gründen korrekt.... wobei mit Zunahme der Summe eine Staffelung fair und das finanzielle Risiko des GU/BT auch gedeckt wäre. Die extremen Einzelfälle tun dann schon weh....insbesondere wenn nie ein Garantiefall eintritt.

    In diesem Fall ....1000 : 1.200..... nunja, schon grenzwertig, aber weit weg von Abzocke.
     
  11. #11 Tom Köhl, 01.02.2010
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    Joup. Siehe Baufuchs #6 :winken
     
  12. #12 RMartin, 02.02.2010
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    GU-Zuschläge sind das normalste von der Welt und müssen letztlich auch sein. Nur von Luft und Liebe kann Dein GU nicht leben.
    Es ist ausserdem unrichtig, dass Dein GU keine Leistung erbringt. Zusätzlich zu den von Hr. Dühlmeyer angesprochenen Arbeiten/ Riskien muss er generell das ganze koordinieren und abwickeln. Leute von ihm (Bauleiter oder wer immer) beschäftigen sich mit Deinen Sonderwünschen und kümmern sich technisch, terminlich und kaufmännisch darum. Ob dies dann nun wirklich z.B. bei der geänderten Heizung Aufwendungen in Höhe von 200 € sind, weiß natürlich keiner, ist aber auch irrelevant. Er scheint ja seine pauschalen 20 % zu haben und beaufschlagt damit alle Fremdleistungen. Einzige Frage ist halt bzw. offener Puntk, ob dieser GU-Zuschlag in Höhe von 20% vertraglich vereinbart ist?! 20% sind aber wie schon von holzhauswolli erläutert bestimmt keine Abzocke (, zwar auch kein Geschenk), sondern 'marktüblich'.
     
  13. #13 Baufuchs, 02.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    bitte

    muss da vertraglich vereinbart werden. Die Preise des Heizungsbauers sind für das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und BT/GU/GÜ nicht maßgeblich.

    Maßgeblich sind die Preise, die der BT/GU/GÜ dem Bauherren nennt.

    Kannst Du beim Textilfritzen darauf bestehen, dass der dir das Sakko für 10.- € verkauft, weil du vom Chinesen weisst, das der es dem Textilfuzzi dafür geliefert hat?
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2010
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    Um an dem %-Satz zu rütteln, müsste mensch die Urkalkulation kennen. Wenn dort nur 17,5 % Aufschlag auf die NU drin sind, dürfte er jetzt auch nur 17,5 nehmen.
    Theoretisch! Denn praktisch wird es so eine Urkalkulation im eigentlichen Sinne gar nicht geben.

    Also -> Zahlemal & Löhne
     
  15. Julius

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    Wegen des "W" in seiner Berufsbezeichnung habe ich mit dem Fragesteller keinerlei Mitleid.
    Da kommt er noch billig weg, mit dem Lehrgeld...
     
  16. #16 RMartin, 02.02.2010
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    Baufuchs: Ob Dus glaubst oder nicht; so ein GU-Zuschlag wird häufig vertraglich vereinbart. Eigtl. zum Schutze beider Parteien....der GU kann nicht auf einmal 'Mondpreise' verlangen, der BH aber auch nicht eine '1:1 Durchreichung' der anfallenden Mehrkosten (wie z.B. hier von scoo67 gewünscht). Um solche Diskussionen im Vorfeld zu vermeiden, wird es halt vereinbart. Bei öffentlichen Ausschreibungen wird häufig noch zwischen Material, eigtl. Subleistungen und Geräten unterschieden. Hier müssen die Zuschläge dann bei Angebotsabgabe in die dafür vorgesehenen Felder notiert werden und dies wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil....
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2010
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:

    Jau - tagelange Verhandlungen mit den Bietern, weil die Aufschlüsselungen unplausibel sind, im Xten Anlauf dann vom Wettbewerb ausgeschlossen und die Revision sagt - ist doch egal, der billigste kriegt den Auftrag, die Formblätter sind nicht so wichtig.

    :mauer :mauer :mauer :mauer
     
  18. #18 RMartin, 02.02.2010
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    Ja, hast hier bzgl. öfftl. Projekte nicht ganz Unrecht......
    Mir geht es nur darum, dass die vertragliche Vereinbarung des besagten Zuschlags nicht das achte Weltwunder ist und durchaus ab und wann gemacht wird.
     
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