Ist diese Stegleitung zulässig? (mit Foto)

Diskutiere Ist diese Stegleitung zulässig? (mit Foto) im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, anbei ein Bild einer verbauten Stegleitung mit gedrehter Leitung für den 90° Winkel. Ist sowas überhaupt zulässig? Vielen...

  1. #1 jimmybod, 02.02.2010
    jimmybod

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    Hallo zusammen,

    anbei ein Bild einer verbauten Stegleitung mit gedrehter Leitung für den 90° Winkel. Ist sowas überhaupt zulässig?

    Vielen Dank und Grüße,
    Jimmy
    [​IMG]
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja.
    VDE sagt - so nicht. Adern einzeln im Bereich der Richtungsänderung aufteilen und mit Mindestradien biegen.

    Die Praxis sagt - seit Einführung der Stegleitung wird genau so eine Ecke ausgeführt.
    Probleme dabei sind die geringere Putzüberdeckung und der enge Biegeradius.

    Ich bin ja nicht dafür, dem >>machen wir immer so<< das Wort zu reden. Aber ich finde die Ecke weniger schlimm als einen waagerechten Schlitz in der (vermutlich 11,5er) Wand.

    Einzig denkbare Alternative mit NYM: lotrecht runter bis auf die Rohdecke, 20 cm vor der Wand parallel zur Wand im Rohr, wieder zur Wand hin, hoch........
    Das Herstellen VDE-gerechter Stegleitungsecken habe ich noch nicht gesehen.
     
  3. #3 jimmybod, 03.02.2010
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    Vielen Dank für die ausführliche Antwort - hat mir geholfen.
    Die Frage ist: Soll ich damit den Bauträger konfrontieren oder macht das keinen Sinn? Das Haus ist bereits bezogen.
     
  4. #4 jturtle, 03.02.2010
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    ähm... warum willst du damit nachträglich jemanden konfrontieren??
    warum stellt sich dir diese frage erst nach bezug??
     
  5. #5 Bauwahn, 03.02.2010
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    Ausstemmen der Ecken für einen größeren Biegeradius hätte ja auch gereicht.... Das Aufdröseln der Adern finde ich nämlich auch nicht so prickelnd. Die Gefahr, dass der Mantel gleich komplett aufreisst, ist nämlich auch da.

    Was willst Du denn jetzt noch erreichen? 2 Euro 50 Nachlass?
     
  6. Julius

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    Beide Arten der Eckausbildung sind zulässig!
    Müssen aber richtig ausgeführt sein.

    Das bedeutet, der Knick darf nicht scharf (plattgedrückt) erfolgen, sondern z.B. um einen Schraubendreherschaft und dann muß an der Stelle, wo er zu liegen kommt, eine Vertiefung im Stein hergestellt werden, falls sonst die nötige Mindest-Putzüberdeckung nicht erreicht wird.

    In Deinem Fall:
    Du müßtest - da Werk schon abgenommen - eine Unterschreitung des Mindest-Biegeradius und ggf. der Mindest-Putzdeckung nachweisen.
    Wenn Du das schaffst (und der BT dann nach dem Urteil noch Geld hat...), wird das Zimmer verwüstet. Dabei wird in aller Regel auch an der verbleibenden Elektrik weit mehr Schaden angerichtet, als an Verbesserung überhaupt möglich ist.

    Fazit: Vergiß das Ganze!

    Wenn das Dein ganzer Kritikanlaß an dem BT ist: Freue Dich! Und zahl ihm endlich seinen Rest...
     
  7. fuchsi

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    Leider kann ich das erwähnte Bild nicht sehen.

    Aber egal, ich frage mich, warum man heutzutage noch immer Stegleitungen im Putz versteckt?
     
  8. #8 greentux, 03.02.2010
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    Um mal den Ralf oben zu zitieren:

    könnte ein Grund sein.
     
  9. Julius

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    Schon.
    Aber mit zwei einfachen Hammerschlägen hätte man den Schlitz vermeiden UND die Leitung regelgerecht verlegen können!

    Abgesehen davon dürfte in der Praxis die schräge Verlegung des Rohrs (vermutlich Antenne/Netzwerk/Tk) mehr stören.


    Allerdings hat er ja zum Glück dieses Foto. Wenn man es beachtet, kann man das Anbohren des Rohrs vermeiden.
    Ebenso findet man die Schadstelle dann leicht, wenn es möglicherweise in ein paar Jahren zum Kurzschluß an den Stegleitungs-Ecken kommt (meist werden solche "Kunstwerke" dann ja auch noch unsinnigerweise mit 16A abgesichert, damit ne echte Chance auf Überlast besteht...).
     
  10. fuchsi

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    Bin ich blind?
    Ich sehe in dem ganzen Thread kein Foto. Von welchem Foto sprecht Ihr?
     
  11. Julius

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    Gleich im ersten Beitrag ist ein Link. Das Foto findest Du dort (extern gespeichert).
     
  12. #12 jimmybod, 04.02.2010
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    Ja, das ist ganzer Kritikanlaß. Danke für Deine Aussage und ich werde dann diese Sache lieber akzeptieren bevor ich andere und weitaus unangenehmere Baustellen aufmache ;)
    Zur Frage wieso ich erst jetzt damit komme: Weil ich erst jetzt in diesem Forum mit dieser "Knick in der Stegleitung" Thematik konfrontiert wurde und mir dann diese ganzen Fotos vom Rohbau eingefallen sind - Jetzt leben wir allerdings schon 2 Jahre glücklich in diesem RMH.

    @Foto
    Ich habe es im ersten Beitrag von mir eingebettet und sollte eigentlich für jedermann sichtbar sein. Ich editiere aber den Beitrag nochmal und schaue was sich machen lässt.

    Danke Euch!
    Jimmy
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2010
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  14. #14 Haringer, 04.02.2010
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    Hört sich nach absoluten Murks an. Kennen keinen Elektriker der so arbeitet.
    Vielleicht solltest Du bei der Architektur bleiben.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2010
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    Wie denn, grosser Meister
     
  16. #16 Haringer, 04.02.2010
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    Um Dich in Deinen Worten zu Zitieren:
    Wir sind nicht da um kostenlos Wissen preiszugeben oder Planungsleistungen anzubieten. Eine VDE-gerechte Elektroinstallation geht bei der Planung an. Aber Dein Vorschlag ist Murks. So arbeiten vielleicht Fertighaushersteller aber keine gelernten Elektriker. Aber leider sieht man immer mehr die so arbeiten.
     
  17. H.PF

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    nu aber mal nicht nur Sprüche sondern bitte sagen, was daran falsch ist?

    Ich kann da nix dran erkennen, was nicht fachgerecht sein soll. SO sehe ich das nur als Gerede an, was du da sagst. Jetzt bitte kompetente Kritik....
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Uiiii - jetzt hast Du´s mir aber gegeben.
    Vor allem aber den Eindruck erzeugt, Du weist gar nicht, wie es anders richtig geht.
    Sieht eher so aus, als hättest Du einfach nur meckern wollen.

    Tja, Schade eigentlich. :Brille
     
  19. #19 Dieter70, 04.02.2010
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    Um mal in die Breche zu springen:
    Wir arbeiten genau so: Einzig diese für mich unsinnige forderung 20cm von der Wand wegzuspringen, sehe ich nicht so.

    Das Rohr wird in die Ecke genagelt, geht schneller und sauberer und gibt weniger gemecker vom Estrichleger.
     
  20. Julius

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    Lieber Meister Haringer, da liegetse völlich falsch!
    Die von Herrn Dühlmeier benannte Version ist ME die einzig normgerechte, wenn Stegleitung vermieden werden soll und nicht horizontal geschlitzt werden darf.

    Daß sich beim Wandabstand die Praktiker unter den Estrichlegern mit den Theoretikern in deren Normungsgremien nicht einig sind, ändert daran nichts.


    Und nun sag an, wie würdest Du es stattdessen machen???
    Aber nicht wieder hinter ArchtikektengeheimwissennurgegenGeld-Phrasen verstecken...!
     
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