Frage zur Bankbürgschaft für Herstellung und Gewährleistung?

Diskutiere Frage zur Bankbürgschaft für Herstellung und Gewährleistung? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Ich hatte letztens mit einem Bekannten ein kurzes Gespräch ihn dem er mir sagte das jetzt nach den 5 Jahren Gewährleistung die Unternehmen ihn...

  1. kosmos

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    Ich hatte letztens mit einem Bekannten ein kurzes Gespräch ihn dem er mir sagte das jetzt nach den 5 Jahren Gewährleistung die Unternehmen ihn anschreiben und eine Urkunde (von der Bank) zurückhaben möchten.

    Ich denke es handelt sich hier um irgend eine Bankbürgschaft die für die richtige Fertigstellung und evtl. Gewährleistungsansprüche steht. Er hat mit einem Architekten gebaut, dieser hat auch die einzelnen Gewerke ausgeschrieben.

    Mich würde mal interessieren wie sich diese spezielle Bürgschaft nennt und wie so etwas im Ausschreibungstext formuliert wird.

    Habe es mal ins Architektenforum gestellt, da diese sich wahrscheinlich am besten mit Ausschreibungen auskennen werden.
     
  2. #2 Skeptiker, 03.02.2010
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    Gewährleistungsbürgschaft. Alternativ kann aber auch ein Gewährleistungseinbehalt und dessen Einzahlung auf ein verzinstes Sperkonto vereinbart werden.

    Das gehört nicht in die Ausschreibung, sondern kann strikt nach VOB/B gehandhabt werden - oder wer gern doppelt schreibt, schreibt's zusätzlich in den Bauvertrag.
     
  3. Eric

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    Aber die Sicherheitsleistung muß im VOB-Bauvertrag vereinbart werden. Also mindest einmal, dass überhaupt Sicherheit zu leisten ist, in welcher Höhe und bei Vertretung des Bauherren sinnvollerweise auch die Dauer der Sicherheitleistung ( anderenfalls nur 2 Jahre ! ).

    Wird nichts vereinbart, gibt es nach VOB/B kein Recht, nachträglich eine Sicherheit einzubehalten.

    Die Arten der Sicherheit und deren Austauschmöglichkeiten sind dann in § 17 VOB/B geregelt.
     
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