Gilt die Mindestdachneigung des Bebauungsplans auch für Garagen?

Diskutiere Gilt die Mindestdachneigung des Bebauungsplans auch für Garagen? im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo unser Bebauungsplan schreibt eine Dachneigung von mind. 8° vor, jetzt wollte ich mal fragen ob soetwas auch für Garagen gilt oder ist das...

  1. kosmos

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    Hallo unser Bebauungsplan schreibt eine Dachneigung von mind. 8° vor, jetzt wollte ich mal fragen ob soetwas auch für Garagen gilt oder ist das davon ausgenommen.
     
  2. #2 pauline10, 05.02.2010
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    In der Regel dürfen Garagen auch Flachdächer haben.
    Verbindlich kann das aber nur das zuständige Bauamt sagen.
    Alles andere ist Kaffesatz.

    pauline
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Dein Beitrag, paulinsche, ist nicht Kaffeesatz, sondern schlicht Blödsinn.

    Wenn es Vorschriften zu Dächern und Dachneigungen gibt, dann gelten die. Punktausendebasta.
    Wenn sie für bestimmte Gebäudeteile oder -typen nicht gelten sollen, muss das im B-Plan drinstehen.
    Punktausendebasta.
     
  4. Susa

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    :o:o:o??? Gilt der B-Plan auch für genehmigungsfreie Bauten nach BauO?? :o:o
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2010
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    Das kann auch nur ein Informatiker fragen
     
  6. #6 Schwarz, 05.02.2010
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    ja, gilt vor allem auch für genehmigungsfreie bauvorhaben.

    ansonsten wie kollege dühlmeyer richtig sagt. wenn es keine ausnahmeregelung im b-plan für garagen gibt, dann gelten die festsetzung auch für garagen.

    schwarz
     
  7. #7 Der Bauberater, 05.02.2010
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    Auszug LBO bw:

    § 50 Abs. 5
    Verfahrensfreie Vorhaben müssen enbenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. :deal
     
  8. Susa

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    :oEntschuldigung, bei uns §63.2(2). Lesen bildet. :o:offtopic:
     
  9. #9 garfield1, 06.02.2010
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    Und der B-Plan gilt dann auch für Zelte, Abfallbehälterstandplatzüberdachungen, Hundehütten, Kaninchenställe und Nistkästen? Zumindest Zelte und Überdachungen sind nach LBO BW Gebäude.
    Ich kenne den konkreten B-Plan nicht und kann deshalb nur vermuten, dass die Dachneigung evtl. nur für Wohngebäude, aber nicht für alle bauliche Anlagen gilt.
    Ich würde auch mal beim Amt nachfragen. Für solche Fälle sind Befreiungsanträge gedacht, damit wird aber das verfahrensfreie zum verfahrenspflichtigen Vorhaben.
    Ich würde keinen Carport haben wollen, der bei 6 m Länge vorn 85 cm höher als hinten ist.
     
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