Fast noch wichtiger als eine akribisch geplante Finanzierung....

Diskutiere Fast noch wichtiger als eine akribisch geplante Finanzierung.... im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; .... ist ein ausgewogener, nicht zu kopflastiger Ratenzahlungsplan, will heißen dass die Raten für die BauFa. immer erst nach Fertigstellung und...

  1. #1 bruchpilot, 04.02.2010
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    .... ist ein ausgewogener, nicht zu kopflastiger Ratenzahlungsplan, will heißen dass die Raten für die BauFa. immer erst nach Fertigstellung und Abnahme der einzelnen Gewerke überwiesen werden sollten.

    Man hat es vorgestern wieder gesehen in "Alptraum Eigenheim" oder so, kenne auch Beispiele aus der näheren Bekanntschaft, die Zahlungspläne sind oft dermaßen kopflastig, dass vielfach schon 80-90% der vertraglich vereinbarten Summe an die Baufirma überwiesen wurden, wenn gerade mal der Rohbau steht.

    Wenn`s dann Probleme gibt (schwere Mängel, Insolvenz, ....), steht der BH auf einmal da und hat keine Kohle mehr, sein BV zu Ende bauen zu lassen. Rechtlich ist die Sache zwar klar, aber viele BU`s tauchen unter und/oder überschreiben Ihr Vermögen der Frau o.ä., da ist dann meist nix mehr zu holen, und finanzielle Anreize für den BU, seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, gibt es auch nicht mehr.

    Da hilft dann auch die ausgefeilteste EFH-Finanzierung mit 0,2% besserem Zins nicht mehr, wenn man bereits fett Zinsen und Tilgung für den Baukredit abbezahlt, aber deshalb nicht in den eigenen 4 Wänden wohnen kann, sondern gleichzeitig noch weiter zur Miete wohnen muss.

    Lasst also den Werkvertrag IMMER von einem Fachmann auf solche Dinge (Ratenzahlungsplan, Bauleistungsinhalt [Stichwort: Kosten und Was fehlt noch zu einem fertigen Haus?], Gewährleistung, Sicherheiten, Bauzeit, Vertragsstrafen, ......) cecken, das Geld ist hervorragend angelegt!

    Ferner sollte man m.E.n. auch IMMER einen eigenen kompetenten Bausachverständigen an der Seite haben, der die eigenen Interessen vertritt und einen auf fachliche Augenhöhe mit dem BU bringt! Auch dieses Geld ist hervorragend angelegt! Im Idealfall kann der Mann Beides, Bauüberwachung UND Vertragsprüfung.

    Kleiner Denkanstoß für künftige Bauherren!
     
  2. matom

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    Hallo,

    sehe ich eigentlich genauso mit dem Zahlplan nach Fertigstellung und die Raten gleichmässig verteilen.
    Obwohl wir eigentlich genau andersum gehandelt haben.

    Unser Zahlplan sah vor, dass wir bereits nach Rohbau ca 70 % der Summe bezahlt haben. War sicher nicht ohne Risiko aber wir haben einen sehr guten und fairen Vertragspartner.
    Die hohen Anfangszahlungen wurden damit begründet das so die Firma die das Gewerk bekommt und bearbeitet dann bereits mit "unserem" Geld arbeitet und wir so zum einen einen guten Peis bekommen und zum andern die Gewerke zackig vergeben waren und auch zackig ausgeführt wurden.
    Ob diese Argumente stimmen oder viel "Gewicht" haben muss jeder für sich entscheiden.

    Ich denke wir haben in unserem Fall richtig gehandelt und einen wie oben beschrieben fairen Vertragspartner.
    Als Beispiel:
    Wir bekommen Fördergelder von der Wfa Bank die Auszahlung der Gelder hat dann länger gedauert als geplant dank der Feiertage und der Ämter von denen man Bescheinigungen brauchte.
    Wir haben uns also schon Gedanken um eine teure Zwischenfinanzierung gemacht aber dann kam O-Ton von unserem GÜ:
    "Mal locker bleiben! Die Wfa bank zahlt schon dann zahlen Sie die Rechung eben später aber machen keine Zwischenfinanzierung!"
    Denke mal da ist der weitere Vorteil von hohen Anfangsraten, die Firma hat erstmal Geld zum arbeiten.

    MfG
     
  3. #3 bruchpilot, 04.02.2010
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    Hallo, sehe ich eigentlich genauso mit dem Zahlplan nach Fertigstellung und die Raten gleichmässig verteilen. Obwohl wir eigentlich genau andersum gehandelt haben.
    Unser Zahlplan sah vor, dass wir bereits nach Rohbau ca 70 % der Summe bezahlt haben.

    _________

    Genau DAS ist der Grund meines Freds!

    Die meisten BH wissen eigtl., dass man es so (bauabschnittweise Ratenzahlung NACH Abnahme) machen sollte und auch machen MUSS, lassen sich aber trotzdem bequatschen und gehen soweit in Vorleistung, dass es eigentlich nur noch schief gehen kann.

    Es sind eben nicht alle Baufirmen seriös und fair und kompetent - und wer weiß das schon vorher?

    Man kann sicher nicht pauschal jede BauFa. dahingehend "verdächtigen", es gibt sie, die fairen Geschäftspartner, aber genauso oft gibt es die schwarzen Schafe, und bei den Summen in der Baubranche sollte man als BH immer auf der Hut sein und sich absichern!

    Und das mit dem "erstmal Geld zum Arbeiten" ist Bullshit, eine vernünftig organisierte Baufirma hat im Allgemeinen genug Geld für die Materialbeschaffung, da im Regelfall mehrere BV`s realisiert werden (Geld vom einen BH wird also vom BU für das BV des anderen BH genommen, umverteilt, Kreislauf).
     
  4. #4 Baufuchs, 04.02.2010
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    @matom

    Wenn es so gelaufen ist, dann habt ihr schlicht und einfach Glück gehabt.

    Der Grundsatz muss sein:

    - Abschlagszahlungen nur für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen.
    - Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von mind. 5% der Auftragssumme

    Alles andere ist Russisch Roulette.

    Ein seriöser BU/GU/GÜ hat damit auch keine Probleme.
     
  5. #5 Baufuchs, 04.02.2010
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    Baufuchs Gast

    Genau

    das:

    ist eben für einen GU/GÜ nicht zulässig, da es sich bei den bei ihm eingehenden Gelder i.d.R. um sog. Baugelder handelt.
    Die eingehenden Gelder sind für das jeweilige Bauvorhaben zu verwenden!

    Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Sicherung der Baugeldforderungen.

    Eben weil früher oftmals mit Geld der neuen Bauherren die Handwerkerforderungen aus alten Bauvorhaben befriedigt wurde, ging das solange gut, bis neue Aufträge in geringerer Zahl oder gar nicht eingingen. Dann platzte die Blase und die letzten bissen die Hunde.
     
  6. #6 bruchpilot, 04.02.2010
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    Theoretisch.

    Größere Bauunternehmen halten sich meist daran.

    Bei kleineren Baubuden ist der Regelfall jedoch so wie von mir beschrieben. Das muss jedoch nicht heißen, dass diese schlechtere Arbeit abliefern, die haben halt einfach nicht die Mittel zur Verfügung wie die Großen.
     
  7. #7 Baufuchs, 04.02.2010
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    Baufuchs Gast

    Nicht theoretisch,

    was die Baugeldverwendung angeht, ist das Gesetz.

    Hält sich ein GmbH Geschäftsführer nicht daran, kann er im Falle der Insolvenz persönlich in die Haftung genommen werden.
     
  8. #8 bruchpilot, 04.02.2010
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    Theoretisch sollte heißen, klar, dieses Gesetz gibt es, aber nicht jeder hält sich daran. Theorie und Praxis klaffen halt hier und da auseinander.

    Theoretisch weiß auch jeder, dass man nicht bei ner roten Ampel über die Kreuzung fahren darf. Die Praxis sieht jedoch anders aus.

    ---------------------

    Und welches Haupt-"Druckmittel" hat der BH gegenüber dem BU? Den Vertrag? Den kann sich der BH in die Haare schmieren, wenn der BU nicht mehr greifbar ist. Oder Prozesse Jahre bis Jahrzehnte dauern und der BH dadurch sein Geld verliert. Oder später sogar ein Urteil bekommt, das er nicht durchsetzen kann.

    Die Kohle ist das einzig wahre Druckmittel des BH!
    Geld des BH für erbrachte, mängelfreie Leistung des BU.
     
  9. BJ67

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    Gab es dan nicht mal den Zahlungsplan nach Makler und Bauträgerverordnung ?!

    Ah ja, da ist sie ja :

    http://www.baufoerderer.de/baurecht/pdf/baurecht_4_3_4_2.pdf

    Ich glaube sogar zu wissen, dass bei echten Bauträgerverträgen ein abweichen zu Ungunsten des Bauherren zur Folge hat, dass das gesamte Bauvorhaben erst nach Fertigstellung zu zahlen ist. (ach steht auch unten in dem Link).

    Bei anderen Verträgen GÜ/GU/Archi sollte man sich dringend an dem Plan orientieren.

    Und bitte aufpassen, Spalte drei ist entscheidend "% des GESAMTPREISES", die Spalte zwei kann zu teuren Irrtümern führen !
     
  10. matom

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    Hallo,

    naja unser Vertragspartner ist ein kleines Einzelunternehmen hier im Örtchen.
    Der hat im Moment unser Projekt laufen und dann kommt lange nix und vielelicht bekommt er ein zweites auf dem selben Bauplatz.

    Wir haben natürlich nach Fertigstellung bezahlt ( also zb Bauunterlagen / Fundament etc) nur halt zu Beginn höhere Raten als jetzt.

    Ihr habt zweifelsfrei recht, aber wie gesagt ist auch ne gewisse Vertrauenssache bei Ihm hats gepasst.
     
  11. #11 bruchpilot, 04.02.2010
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    Zahlungsplan nach Makler-/Bauträgerverordnung gilt aber wirklich nur für Kauf von Bauträger, d.h. BH kauft vom BT das fertige Haus mitsamt Grdst. nach Haus-Fertigstellung.

    Für die anderen, üblicheren Fälle (BH hat Grdst. und lässt GU oder GÜ darauf sein Haus bauen) gilt dies nicht.
     
  12. #12 bruchpilot, 04.02.2010
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    Solch ein (meist unbegründetes) Vertrauen des BH wurde schon soooo oft enttäuscht, Beispiele von kaputten BH-Existenzen nach gescheiterten BV`s gibt es mehr als genug.

    Nicht vergessen, für den BU ist die ganze Chose nur ein Geschäft, der macht im Zweifel am nächsten Tag eine neue Fa. mit anderem Namen auf (manche machen das sogar regelmäßig alle 4-5 Jahre, um Gewährleistungsansprüchen der BH`s zu entgehen).

    Für den BH endet diese Geschichte im Worst Case dann aber meist unter der Brücke, sprich: er ist pleite bis an sein Lebensende.

    Vertrauen ist gut - Vorsicht, detaillierte Planung und tägliche Kontrolle sind viel besser!
     
  13. #13 Jessi75, 04.02.2010
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    Vor Allem, wenn es um solche Summen geht! Wenn ich mal einen Tausender irgendwo versenke weil ich irgendwem vertraut hab ist das zwar nicht schön, bedeutet aber nicht meinen Ruin. Bei den Summen im Hausbau schon! Und ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie mal wildfremden Leuten für erstmal NICHTS einfach mal 70, 80 100 T € überweisen kann. Nur weil ich ein Stück Papier habe wo steht, dass er mir dann auch was dafür bauen muss...

    Letztens noch im Fernsehen: Familie wollte mit einem polnischen Fertighausanbieter bauen. Firma fing an zu bauen, Familie bezahlte, ich glaube, knappe 90% der gesamten Baukosten. Firma kam nicht mehr! Familie hat jetzt ein paar Holzwände ohne Dach die vor sich hin gammeln. Kein Geld um weiter zu bauen und keine Chance an den BU dran zu kommen. Aber der hörte sich sehr seriös an...
     
  14. #14 bruchpilot, 04.02.2010
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    Ja, das ist leider so, jeden Morgen steht ein Dummer auf.

    Unter den BH gibt es leider sehr viel Dumme, Naive, Gutgläubige, ..... - das muss wohl mit der Sache an sich (Verwirklichung eines Lebenstraums, Nestbau, .... - da kann einer einem doch nichts Böses wollen, oder?) zusammenhängen.

    Obwohl gerade in diesem Metier ("bei DEN Summen") die größte Vorsicht und das gesündeste Mißvertrauen angberacht sind. Heißt ja nicht umsonst, dass für die Anschaffung eines neuen Autos oder einer Waschmaschine oder beim Handy monatelang verglichen und studiert wird (=rationaler), beim Haus geht das oft viel schneller (=emotionaler).

    Eigenartiges Phänomen.
     
  15. mls

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    klärt erstmal begriffe wie bu/gu/gü .. das ist für die vertragliche
    beziehung zu wem auch immer (und dem zahlungsplan) von bedeutung.
     
  16. #16 Manfred Abt, 04.02.2010
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    Falsche Zeitform, es läuft noch.

    Wünschen wir ihm, dass das Wörtchen "noch" die richtige Bedeutung hat.
     
  17. #17 bruchpilot, 04.02.2010
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    Mein Fred sollte für alle Formen des Vertrages mit Bauunternehmern = BU (GU, GÜ, ....) mit vertraglich geregelten Abschlagsratenzahlungen gelten, mit Ausnahme des BT (Makler- und Bauträgerverordnung).

    Insofern ist eine weitere Unterscheidung nicht wichtig.

    Wichtig für den BH ist hauptsächlich, dass seine Abschlagsratenzahlungen in Höhe und Zeitpunkt dem tatsächlichen Baufortschritt (der erbrachten, mängelfreien Leistung) angepasst sind.
     
  18. BJ67

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    Und was hindert Dich daran, mit dem zu bauen, der den Zahlungsplan entsprechend MaBV zur Grundlage seines Vertrages macht ??

    Den Zahlungsplan kannst Du doch auch mit jedem "normalen" BU vereinbaren und schriftlich fixieren !

    Der BU der das nicht mit macht, wäre aus meiner Sicht raus.

    Einzig abweichend würde ich gelten lassen, angemessene Abschläge für das aktuell zu verarbeitende Material auf der Baustelle zu zahlen, dies idealer Weise aber mit Schuld befreiender Wirkung direkt an den Lieferanten.

    Ach, ist angeblich nicht praktikabel (nur weil ich dann weiß wie der BU kalkuliert haben könnte), na dann doch MaBV !
     
  19. #19 bruchpilot, 05.02.2010
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    Ich bin durch mit Bauen.

    Fred sollte nur für angehende BH und Interessierte als Denkanstoß sein. Es ist nämlich keinesfalls so, dass Zahlungspläne immer so sind, wie sie sein sollten (s.o.), eher das Gegenteil ist der Fall.

    Der Bauherr, der um dieses Problem nicht weiß (und denkt, es wird schon alles okay sein; BU wird den Teufel tun und ihn darüber aufklären), steckt dann schonmal seinen Kopf durch die Schlinge, finanziell gesehen. Wohin das führen kann, sieht man in zahlreichen TV-Beiträgen, die sicher nicht alle gefakt sind.

    Hat man einen angemessenen Zahlungsplan, kann man wenigstens - wenn es zu Mängeln oder Insolvenz des BU o.ä. kommt - sein Haus zu Ende bauen, weil noch genug Kohle da ist. Vorausgesetzt, man findet auch Firmen, die dies tun, aber das ist eine andere Geschichte.

    Alles eigene Erfahrungen.
     
  20. BJ67

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    Ändere das Wort "Dich" in "den Bauherren" !:biggthumpup:
     
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