Raus aus dem Bauvertrag! Aber wie?

Diskutiere Raus aus dem Bauvertrag! Aber wie? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten! Kurz Schilderung meines Problems: Ich habe einen Bauvertrag mit einer mir bisher vertraulichen Firma abgeschlossen....

  1. scoo67

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    Hallo liebe Bauexperten!

    Kurz Schilderung meines Problems: Ich habe einen Bauvertrag mit einer mir bisher vertraulichen Firma abgeschlossen. Die Firma ist Generalunternehmer. Das Grundstück gehört mir. Der Rohbau ist fast fertig. Es fehlen hier lediglich ein paar Kleinigkeiten und das restliche Verblenden der Fassade. Ich zähle jetzt ein paar Punkte auf, die mich zum Kündigen veranlassen:
    • Das Subunternehmen, das den Rohbau und das Verblenden ausführt, hat mich bereits mehrmals angesprochen, dass es vom GU nicht das vereinbarte Geld bezahlt wird und diese daher nicht mehr weitermachen wollen.
    • Von einem Rechtsanwalt, der ein Baustoffzentrum vertritt, über das der GU das die Materialien für den Rohbau bezogen hat, hat mir gegenüber Eigentumsvorbehalt angezeigt, da die Rechnungen nicht vom GU bezahlt wurden.
    • Die mir vom GU vorgestellten Heizungsbauer und Elektriker haben ihre Angebote zurückgezogen, da diese noch ausstehende Forderungen von anderen Projekten gegenüber dem GU besitzen.
    • Dachdecker gleiches Problem.
    • GU hält sich nicht an sein Leistungsverzeichnis vorläufig in Bezug auf Sanitärobjekt.
    • Er hält sich nicht absprachen. Fehlende Kellerdämmung in einem Bereich.
    • Stürze wurden falsch gesetzt.
    • m² Zahlen der Räume stimmen nicht mit denen im Bauvertrag.
    • Keine Reaktionen auf Bitte um Kontaktaufnahme.
    Meine Rechnungen habe ich dem GU über immer pünktlich gezahlt. Evtl. stopft er andere Löcher mit meinem Geld!?
    Ich möchte nun aus dem Vertrag raus, da kein Vertrauen mehr da ist. Die Handwerker, die sonst mit ihm zusammen gearbeitet haben, wollen nun nicht mehr und ich möchte das Heft jetzt selbst in die Hand nehmen.
    Ich möchte dem GU nun vorschlagen, dass wir den Vertrag aufheben. Der Bau wird in dem Zustand wie er jetzt ist an mich übergeben und ich verzichte auf jegliche Gewährleistung des GU und auch weitere Forderungen. Er soll sich auf gut deutsch "einfach aus dem Staub machen". Das ganze bleibt natürlich dem GU überlassen, ob er darauf eingeht. Andernfalls muss ich wohl den Weg über das Gericht gehen, das liegt natürlich nicht in meinem Interesse.
    Im Laufe der nächsten Woche werde ich mich mit einem Rechtsanwalt über das Thema unterhalten. Ist es des weiteren ratsam einen Ansprechpartner des VPB (Verband privater Bauherren) hinzuzuziehen?
    Wie soll ich vorgehen?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!
     
  2. #2 MoRüBe, 06.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Vereinfacht ausgedrückt...

    ... steckt der Karren im Dreck.

    Eigentlich kann man nur die Standardantwort geben: versierten Anwalt suchen, nix mehr an GU zahlen. Die Idee im guten auseinander zu gehen halte ich für gut, wahrscheinlich ist beim GU eh nix mehr zu holen. Besser jetzt schnell schmerzlos, als irgendwann übern Inso-Verwalter. Dann ist die Kacke richtig am dampfen. Ob es möglicherweise ausreicht, den Vertrag fristlos zu kündigen? ich denke ja, aber wenn sich der GU damit nicht abfinden will? Dann haste auch wieder Verzögerungen ohne Ende.
     
  3. #3 Pirellitx31, 06.02.2010
    Pirellitx31

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    diese Punkte sollten allein schon ausreichend sein, dass eine fristlose Kündigung des Vertrages möglich ist.
    davon ist auszugehen
    warum wollen Sie denn dem GU so weit entgegenkommen?

    wenn Sie den Vertrag kündigen, müssen nicht Sie den Weg zum Gericht gehen, sondern der GU. Ist denn der GU bis jetzt überbezahlt?
    sehr gute Idee. Ich hoffe, es handelt sich um einen erfahrenen Baurechts-Anwalt.
    mE reicht ein Anwalt, der Sie vertritt.
    unverzüglich prüfen, inwieweit Bautenstand und Ihre bisherigen Zahlungen zueinanderpassen. Baumängel dokumentieren. Gesprächsprotokolle und Nachweise über die Zahlungsmodalitäten des GU an die Handwerker schriftlich festhalten.

    Alles andere wird Ihnen Ihr Anwalt sagen.
     
  4. #4 Baufuchs, 06.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den

    Anwalt auch mal dazu befragen.


    Hat der GU Ihre Baugelder für ein anderes BV verwendet, wäre das ein Verstoss gegen §1. Was das für die Haftung des Geschäftsführers bedeutet erklärt Ihnen Ihr Anwalt und auch, wie das zu Ihrem Vorteil sein kann.

    Bezgl. des angezeigten Eigentumsvorbehalts halte ich das für einen wirkungslosen Schreckschuss. Auch den Anwalt fragen.

    Im übrigen wie Vorschreiber: Anwalt suchen und raus aus der Nummer.
     
  5. Julius

    Julius

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    Auch ich halte die Überlegung für im Prinzip gut.
    Allerdings solltest Du keinesfalls auf Gewährleistungsansprüche ersatzlos verzichten, sondern Dir jene, welche der GU gegenüber den ausführenden Betrieben hat, von diesem schriftlich abtreten lassen. Und zwar möglichst schnell (solange er das noch darf und nicht ein evtl. Insolvenzverwalter den Daumen drauflegt)!
    Falls er nicht mag, solltest Du ihm andeuten, daß Du den GU(GF) für den (ja offenbar zumindest in Teilen - Baustoffe schon erfolgten - Mißbrauch Deines Geldes) persönlich haftbar machen wirst!

    Also ab zum Anwalt - aber so schnell wie irgend möglich!

    Der erwähnte Eigentumsvorbehalt würde nur für noch unverbautes Material greifen.
    Was also schon im Haus ver- oder eingebaut ist, ging bereits in Dein Eigentum über! Und zwar unabhängig von jeglicher Bezahlung durch Dich oder den GU.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2010
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    Ganz knapp vorweg:
    Gutachter JA. Ob es ein Verband mit X Buchstaben sein muss? Hier wird meist eher davon abgeraten (formulier ich jetzt mal vorsichtig).
    Ich habe einen Bau besichtigt, der von einem Herrn eines Buchstaben-Clubs begleitet war -> Dachstuhl so wenig standsicher, dass mir nur übrig blieb, den Eigentümern zum Auszug bis zur Sanierung zu raten.

    Lassen Sie von einem SV prüfen, ob Sie nicht ein Eigentor schiessen, wenn Sie den GÜ jetzt so ziehen lassen. Wg zu vieler Mängel, die Sie noch nicht kennen.

    Das rechtliche bitte unbedingt von einem RA wasserdicht prüfen lassen.

    MfG
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Jain. Vermutlich ist es eher ein Standardschreiben um sicherzustellen, dass der Endkunde nicht an den Verkäufer zahlt, sondern direkt an den ursprünglichen Lieferanten.

    Im o.g. Fall ist die Ware anscheinend schon gutgläubig bezahlt, und somit muss sich der Lieferant an seinen Kunden (GU) wenden. Der Endkunde (Fragesteller) ist raus aus der Geschichte.

    Das würde ich mir sehr gut überlegen, und schon garnicht ohne Rechtsbeistand agieren. Du kannst nicht abschätzen ob es irgendwo noch irgendwelche Verpflichtungen/Forderungen gibt die auch Dich als Endkunde betreffen. Wer weiß, ob der GU überhaupt noch in der Position ist, um so einen Vertrag aufzuheben.
    So eine Aufhebung muss rechtssicher verfasst werden, sonst läufst Du evtl. in ein offenes Messer.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 MoRüBe, 06.02.2010
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    MoRüBe Gast

    was bringt denn...

    ... der Nichtverzicht wegen Gewährleistung?

    Der GU hat schon nix mehr, sonst würde er seine Subbis bezahlen. So, und die Subbis können alles ablehnen weil nicht bezahlt.

    Da sollte man eher versuchen, mit den Subbis klar zu kommen. Obwohl, wenn die jetzt schon so viele Fehler gemacht haben, also, ich weiß ja nicht...

    Man kann hier nur hoffen, daß der Zahlungsplan entsprechend ist:konfusius
     
  9. #9 Pirellitx31, 06.02.2010
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    ...seh ich auch so. GU kündigen, neue Verträge direkt mit den Sub's abschließen und sich aber gleichzeitig die alten Gewährleistungsansprüche der Sub's an den GU abtreten lassen (wie Julius schon empfohlen hat). Wenn der GU noch nicht überbezahlt ist, könnte man so sauber aus der Nummer herauskommen.

    Allein der GU könnte einen Strich durch die Rechnung machen, indem dieser wegen der Kündigung vor Gericht zieht. Das wird er aber nur dann machen, wenn eine Insolvenz doch nicht bevorsteht.
     
  10. #10 MoRüBe, 06.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wobei hier wieder das Problem ist...

    ... wenn der GU die Baustoffe bestellt, entweder ist das son absolutes Knebel-A..loch, oder die Subbis bekommen noch nicht mal Material auf Rechnung :o
     
  11. scoo67

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    Ich hoffe, dass der GU noch nicht über bezahlt ist!
    Der GU macht bzw. sollte alles schlüsselfertig machen, bis auf die Fenster und Türen, die hatte ich im Vorfeld schon anders vergeben.
    Bisher sind 55% der vereinbarten Summe an den GU geflossen.
    Rohbau ist fast fertig und Verblendung zu einem Viertel. An dieser STelle wäre er wohl über bezahlt. Material zur Fertigstellung ist auf der Baustelle. Da wir ein Flachdach aus Beton haben, ist das Dach bis auf die Dämmung, etc.. auch fast fertig.
    Mit den Subbis kam ich bisher gut aus, die würden auch gerne weiter machen, allerdings ohne den GU.
    Vielen Dank Euch.
     
  12. R.B.

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    Das meinte ich mit eventuellen Forderungen/Verbindlichkeiten.
    Sollte später ein Insolvenzverwalter das Ruder in die Hand nehmen, dann kannst Du davon ausgehen, dass der sehr genau weiss was der Firma noch zusteht (oder auch nicht). Es wäre auch denkbar, dass sich später herausstellt, dass Eure Vertragsaufhebung nicht rechtmäßig war und dass der InsoV den Bau mit der Firma noch abschließen möchte damit weiter cash in die Kasse kommt.
    In der Zwischenzeit hast Du vielleicht mit anderen Handwerkern weiter gebaut, und dann wird´s erst richtig lustig. Dann wäre theoretisch denkbar, dass der Insolvenzerwalter auch noch entgangene Gewinne geltend macht. Egal ob und wie er das durchsetzen kann, für Dich bedeutet das zuerst einmal viel Stress.

    Deine Entscheidung einen RA zu kontaktieren ist richtig und auch wichtig. Mit offenen Karten spielen und klären wo Du momentan mit dem Bau stehst. Welche Arbeiten sind noch offen, was wurde bisher berechnet (und bezahlt), gibt es Mängel die man geltend machen muss usw. usw.
    Manchmal kommt es darauf an, wo im Satz ein Komma steht. Als Laie denkt man "alles gut", während die Gegenseite schon die Messer wetzt.

    Achte darauf, dass Dein RA sich mit solchen Dingen auch auskennt, denn auch ein RA kann erheblichen Schaden anrichten.

    Gruß
    Ralf
     
  13. sepp

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    wenn der gu kurz vorm aus steht -
    abtretung der gewährleistung verlangen!
    nur so haste anspruch an die subler
     
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