Arge Probleme mit Schmelzwasser vom Dach

Diskutiere Arge Probleme mit Schmelzwasser vom Dach im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Guten Abend Forum, erst einmal eine kleine Vorstellung: Ich heiße Thomas und wir besitzen ein altes Bauernhaus in einer schneereichen Gegend...

  1. #1 Hochlandler, 07.02.2010
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    Guten Abend Forum,
    erst einmal eine kleine Vorstellung: Ich heiße Thomas und wir besitzen ein altes Bauernhaus in einer schneereichen Gegend :winken

    Womit unser Problem beginnt:
    2000 bauten wir unser Dachgeschoss mit 15° Dachneigung aus, weil wir mit unseren ungleichmäßigen und handgebeilten Sparren froh waren, überhaupt den Klemmfilz reinzubekommen, aber keine Hinterlüftung gewährleisten konnten, entschieden wir uns für eine diffusionsoffene Dachpappe. Von Anfang an lief bei starkem Regen das Wasser am Vordach zwischen Vordachschalung und Sparren. Wir reklamierten, aus Gutmütigkeit gewann der Dachdecker durch Aussitzen der Sache. Zudem hatten wir bisher jeden Winter eine tolerierbare Menge an Wasser im Innenraum an den unter Sicht stehenden Seitenpfetten. Aussage Dachdecker: Ist Schwitzwasser.

    Der Aufbau ist folgender (von aussen nach innen):

    15 ° Dachneigung
    Meindl Rustico (!mehr dazu gleich!)
    30/50 Lattung
    diffusionsoffene Dachpappe, Marke momentan unbekannt
    Schalung
    Isolierung Isover 040, 160 mm
    Klimamembran Isover KM Klima
    Gipskarton
    Anschlüsse an den Pfetten abgedichtet und mit Viertelstäben verblendet

    [​IMG]

    Nun haben wir letztes Jahr eine 29 KWh PV Anlage montieren lassen. Dieses Jahr haben wir massiv mehr Wasser an den Pfetten, teilw. 2 ltr..
    Unter der PV haben wir ordentlich Eispanzer. Dachdecker immer noch auf dem Schwitzwassertrip.

    Letzten Freitag bin ich aufs Dach, habe einen Flecken freigeräumt, nachdem ich im nicht isolierten Speicherraum Tropfgeräusche auf die Dachpappe vernommen habe. Und siehe da:

    [​IMG]

    Das Eis wächst hinter den Ziegel. Eine Nachfrage bei der Fa. Meindl ergab, dass dieser Ziegel nur bis 20° zugelassen ist. :mauer Der Dachdecker will´s immer noch nicht wahrhaben :irre , seit Jahrzenten wird der Ziegel auf unserem Dach verbaut. Aufgrund der Größe des Hauses immer nur partiell, nie die ganze Fläche in einem. Zuletzt der Teil unter der PV, bevor diese montiert wurde. In Verbindung mit der problematischen Dachpappe ist das Ganze undicht, Nagelstreifen unter der Lattung wurden damals noch nicht verwendet.

    Nun sind die Experten gefragt:
    Aus meiner Sicht besteht die logische Konsquenz darin, dass die Dachpappe ausgetauscht wird und die Ziegel (alle intakt) durch geeignete Flachdachziegel ersetzt werden. Diesen Supergau möchte ich mir bei 16 montierten Dachfenstern, 1 montierter PV Anlage und 600 qm Dachfläche ersparen.

    Gibt es eine Lösung zu Schadensbegrenzung, um den Aufwand hinauszuschieben? Mein spontaner Gedanke ist: Eine Art witterungsbeständiger, stark komprimierbarer bzw. expandierender Dichtwulst aus Moosgummi o.ä. , den man als endlosen Streifen hinter die Abtropfnase legt (klar, ausgedeckt muß dann auch werden).

    Welcher Flachdachziegel ist zu empfehlen, bin diesbezüglich kein Ästhet, am besten gleiche Länge wie der Meindl, dass man die Lattung erhalten könnte.

    Hat jemand eine Idee?

    Verspanne mich gerade:motz

    Grüße, Thomas
     
  2. #2 Hochlandler, 09.02.2010
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    Hat keiner eine Antwort?:confused:
     
  3. #3 mesche7, 10.02.2010
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    Such mal nach Regeldachneigung, regensicheres Unterdach, wasserdichtes Unterdach inkl.den jeweiligen Gradzahlen. Dann wirst du wahrscheinlich sehen, dass dein Unterdach für 15° nicht geeignet ist. Weiteres solltest du dann mit deinem DD klären und wenn er nicht reagiert musst du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.02.2010
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    Ob bei einem Ausbau nach 10 Jahren der Handwerker noch in die Haftung zu bekommen ist, wage ich trotz des schweren Mangels sehr zu bezweifeln.

    Also wirds wohl auf eine Neudeckung ohne Kostendeckung herauslaufen. Und damits nicht wieder ein Fiasko wird, diesmal einen Planer mit ins Boot holen.
     
  5. #5 Gast360547, 10.02.2010
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    Gast360547 Gast

    naja

    Moin,

    bliebe noch die Frage nach der Planungshaftung!!!

    Ich kenne den Ziegel nicht und finde keine Hinweis auf dessen Regeldachneigung, die eigentlich vom Hersteller angegeben sein müsste. Der Hinweis, wonach ich bei 20° DN ein regensicheres Unterdach ausführen muss, bringt mir wenig, denn die Zusatzmaßnahmen richten sich von der Regeldachneigung ausgehend.

    Insgesamt erscheint mir das sehr verpfuscht. Der Kollege sollte vermutlich besser den Hammer aus der Hand legen, weil er offenbar nicht die grundsätzlichen Notwendigkeiten/Kenntnisse eines Dachdeckers besitzt.

    Bilderlinks funzen nicht.

    Grüße

    stefan ibold
     
  6. #6 Shai Hulud, 10.02.2010
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  7. #7 Hochlandler, 16.02.2010
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    Mahlzeit Forum!

    Soeben ging der Creaton (Meindl) Gebietsvertreter wieder. Dieser nimmt natürlich seinen Kunden (den Dachdecker) in Schutz. Dieser habe nach bestem Wissen und Gewissen zum damaligen technischen Kenntnisstand (Jahr 2000) gearbeitet und damals gab´s wohl nur diese Dachpappe als diffusionsoffen.

    Es handelt sich übrigens um BEKAFOL 600!

    Mit der Rückeisung müßten wir bei (jetzt neu vermessenen) 16° immer leben, diese wären aber auch kein Problem, solange der Unterbau stimme. Nur wurden damals noch keine Nageldichtbänder verwendet. Er jedenfalls hätte uns ebenso den Meindl Falzziegel empfohlen. Und das, obwohl er mir im mitgebrachten Prospekt die Mindestdachneigung von 22° (!) gezeigt hat.

    Kann ja wohl nicht sein, oder?

    1. wenn ich als Laie dem Dachdecker den Auftrag gebe, er soll das Dach sanieren, dann kann ich ein dichtes Dach erwarten, unabhängig davon wieviel die Bekafol 600 taugt oder nicht. Das interessiert mich als Kunde garnicht. Wenn ich einen neuen Benz kaufe der nicht funktioniert, dann geht das Auto solange in die Werkstatt, bis es läuft.

    2. Wenn es bei starkem Regen das Wasser hinter die Ziegel drückt und in Verbindung mit der funktionslosen Dachpappe Wasserflecken an der Vordachschalung entstehen, dann taugt der Ziegel nicht für die Dachneigung.
    Der Vertreter hätte bei sich selbst ein Dach mit 12° damit eingedeckt. Aber sein Dach ist mir egal.

    Wie komme ich an einen Sachverständigen? Ich denke, ich komme um ein Gutachten nicht herum.

    Grüße, Thomas
     
  8. schubi

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    Wieweit sind die Abstände der Dachlattung?
     
  9. #9 Hochlandler, 16.02.2010
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    Die Luftlatte variiert wegen unterschiedlichem Sparrenabstand (altes Bauernhaus, 160 Jahre handgebeilte Sparren) zwischen 80 cm und ca. 100 cm. Dazwischen wurde zur Abstützung jeweils noch eine Luftlatte gelegt. Die Dachlattung hat einen Abstand von ca. 33 cm - 35 cm (Verschiebeziegel).
     
  10. schubi

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    So wie ich das vom Produktkatalog deines verwendeten Dachziegels ersehen kann ist die Regeldachneigung 30 Grad, Unterschreitung bei regensicherem Unterdach bis zu 20 grad möglich.
    Du hast aber eine Neigung von 16.
     
  11. schubi

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    Sorry 15
     
  12. #12 Hochlandler, 16.02.2010
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    Nein, 16° stimmt schon. Darin liegt auch das Problem. Der Vertreter deckt den Dachdecker.
     
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    Nimm dir einen Gutachter. Denn bei der Dachneigung hätte der Dachziegel nicht verbaut werden dürfen. Ergo falsche Material verbaut.
     
  14. #14 Hochlandler, 16.02.2010
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    Ist er da nach 10 Jahren auch noch in der Haftung?
     
  15. schubi

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    Warst du schon mal auf der Seite von Creaton. Dachziel zur Auswahl mit techn. Merkblättern usw.
     
  16. schubi

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    War der Vertrag nach VOB ? Wenn ja und es kommt heraus, dass es versteckte Mängel gibt ist er bis 30 Jahre haftbar. Denn versteckte Mängel haben eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.
     
  17. #17 Hochlandler, 16.02.2010
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    Naja, ich würde es als offensichtlichen versteckten Mangel definieren. Dass uns das Wasser aus der Vordachschalung raustropft haben wir im gleichen Jahr der Sanierung noch reklamiert. Aber wir waren zu gutmütig.
     
  18. schubi

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    Hattest du einen Vertrag nach VOB/B oder BGB?
     
  19. #19 Baufuchs, 16.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Versteckte

    Mängel gibt es als Rechtsbegriff nicht.

    Wir oftmals verwendet für Mängel, die dem Verursacher bekannt waren, er diese aber arglistig verschwiegen hat.

    Bei Arglistig verschwiegenen Mängeln greift die verlängerte Gewährleistung.

    Und da wirds jetzt bei euch kompliziert. Ihr habt den Mangel ja schon früh entdeckt**, eure Mängelbeseitigungsansprüche aber nicht innerhalb der Gewährleistung durchgesetzt.

    **"haben im Jahr der Sanierung reklamiert".

    Ist ein Fall für einen Fachanwalt.
     
  20. #20 Hochlandler, 16.02.2010
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    Wenn´s nicht ausgewisesen nach VOB war, dann wahrscheinlich nicht.
     
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