Haustüre fehlerhaft?

Diskutiere Haustüre fehlerhaft? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, ich habe eine Frage bzgl. unserer Haustür. Mir ist klar, dass eine Rechtsberatung hier nicht erfolgen darf; trotzdem folgender...

  1. Robin

    Robin

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    Hallo Leute,

    ich habe eine Frage bzgl. unserer Haustür. Mir ist klar, dass eine Rechtsberatung hier nicht erfolgen darf; trotzdem folgender Sachverhalt:

    Unsere Haustürfüllung besteht aus der eigentlichen Tür uns zwei Glaselementen auf einer Seite (komplette Glasfläche mit sandgestahlten Quadraten). Optisch wurde die Tür so ausgewählt, dass waagerechte Linien in der Tür in dem Glaselement wieder aufgegriffen werden (an diesen "Linien" wurde nicht sandgestrahlt).

    Jetzt wurde die Tür so geliefert, dass die Linien ca. 3-4cm versetzt zueinander sind. Dies wurde dadurch verursacht, dass das oberste optische Element der Tür (welche eigentlich immer die gleiche Höhe haben sollten) regelrecht "abgeschnitten" wurde, damit die Tür insgesamt noch in den Rahmen passt (irgendjemand hat sich wohl am Trittschutz etc. verrechnet). Es hat jetzt 5 Wochen gedauert, um über unseren Generalunternehmer (dem ich keinen Vorwurf mache) eine Nachricht vom Fensterbauer zu erhalten, bei dem wir uns die Tür ausgesucht hatten. Der Fehler wurde grundsätzlich eingeräumt. Heute habe ich jedoch eine eMail des Türenbauers bekommen, wonach man die Tür wohl nicht ausbessern will. Lediglich die Seitenteile sollen angepasst werden und man bittet um Freigabe. Die Seitenteile, in denen sandgedstrahle Quadrate enthalten sind, sollen so hergestellt werden, dass das oberste Quadrat deutlich eingekürzt werden soll und das unterste Element deutlich vergrößert werden soll. Unserer Meinung nach keine gute Lösung (aber wahrscheinlich die billigste für den Fensterbauer). Vertraglich vereinbart waren die jeweiligen Glasteile und die Tür aus einem "Katalog". Hier ist deutlich zu sehen, dass alle sandgestahlten Muster immer quadratisch sind.

    Was würdet Ihr an meiner Stelle machen? Wir haben unseren Bauleiter gerade schon informiert, dass wir das so nicht akzeptieren.

    So wie ich ihn kenne wird er darauf anspielen, dass es sich um eine "Kleinigkeit" handelt. Die komplette Türfüllung hat jedoch knapp 7.000 € insgesamt gekostet. Kann man da erwarten, dass die Tür auch dementsprechend "mangelfrei" ist oder muss ich das so hinnehmen, weil es eine Kleinigkeit geht?

    Mir geht es hier um eure Erfahrungen mit solchen "Mängeln" und wie das bei euch ggf. geregelt wurde.


    Gruß
    Robin
     
  2. #2 MoRüBe, 08.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Auch auf die Gefahr hin...

    ... hier verprügelt zu werden, weil ich mich auf die Seite eines Finanzbeamten schlage :D

    Ernsthaft: für 7 Mille ne Haustür und dann wird dran rumgefrickelt?

    Nö.

    Punkt.

    :konfusius
     
  3. Robin

    Robin

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    *g*

    ja tut mir ja leid :mega_lol:


    Nein aber die gleiche Meinung habe ich dazu auch ... ich finde bei dem Preis sollte die Türe insgesamt 100%ig sein. Dazu kommt auch noch, dass die Tür schief im Rahmen steht (sieht man an dem Schlitz zwischen Tür und Rahmen). Irgendjemand hat die Tür einfach falsch berechnet und jetzt sollen wir das so hinnehmen.
     
  4. Robin

    Robin

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    Als Anhänge mal die "Verschlimmbesserungsentwürfe"
     
  5. #5 Romeo Toscani, 09.02.2010
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    Ganz klar, hier hat einer was versemmelt.
    Das wurde vom Kunden so gewünscht, vom Verkäufer so angeboten, und dann kommts falsch.
    Wo Menschen arbeiten, dort passieren menschliche Fehler, aus welchem Grund auch immer (Schlampigkeit, Zeitdruck, schlechten Tag erwischt, etc. etc.)

    Bei einer 7000 Euro Haustür muss natürlich alles passen, keine Frage.

    Mir tut der Türenbauer leid, der das ja nicht mit Absicht gemacht hat. Einen Lösungsvorschlag hat er gemacht, in der Hoffnung dass er so akzeptiert wird.
    Wobei das dann für ihn vermutlich eh schon zum Nullgeschäft wird.

    Klarerweise ist die für ihn günstigste Lösung, die Seitenteile anzupassen, anstatt alles noch mal neu zu machen, weil ja die Tür ansich den Hauptteil des Preises ausmacht.

    Stellt sich die Frage, wie kulant man jetzt gegenseitig ist.
    7000 ist ne Menge Kohle ... für den Kunden der sich ein Top-Produkt erwartet genauso wie für den Türbauer.

    Wenn er das ganze neu machen muss, bleibt er auf der Kohle sitzen, denn die ausgebaute Tür ist für ihn nicht mehr verkäuflich, die kann er entsorgen.

    Ist letztendlich die Entscheidung des Kunden, ob der die angebotene Veränderung ohne Zusatzkosten akzeptiert, mit dem optischen Mangel leben kann, oder ob er darauf besteht dass alles so wird wie es sein soll :deal

    Letzteres wird wahrscheinlich eine eher langwierige Prozedur werden, die mit einem Gerichtsurteil endet, wo dann entschieden wird wie das ganze ausgeht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2010
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    Da schon vom Gericht geredet wird, hier mal die Entscheidungsgrundlage des Gerichts:
    der so genannte neutrale Beobachter!

    Mensch stelle sich also einen Postboten (beliebtes Beispiel) vor, der ohne Ahnung um die Problematik in einem Abstand von 2 oder 3 m die Tür betrachtet.

    Fällt diesem der Unterschied (egal welcher) dann auf, ists ein Mangel. Sieht der ihn nicht, wars "nicht so schlimm".

    MfG
     
  7. #7 Pelztier, 09.02.2010
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    So wie ich die Skizze deute hat der Fensterbauer anstelle von richtigen "Seitenteilen" der Haustür einfach nur Rahmenfestverglasungen genommen. Mir fehlen hier die Ausgleichsprofile oben und unten in den Seitenteilen. Normalerweise ist das überhaupt kein Problem das gleichmäßig hinzubekommen wenn man beim Füllungshersteller auch die Seitenteilscheiben bestellt.
     
  8. #8 HolzhausWolli, 09.02.2010
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    Einspruch, euer Ehren!

    Im vorliegenden Fall ist es von ferner Relevanz, wie und ob ein fremder Dritter den Mangel erkennt. Man stelle sich vor, der Briefträger erkennt ihn nicht, aber die Drückerkolonne sehr wohl! Wer hat recht?

    Tatsache ist, der Besteller wird den auf jeden fall Fehler Zeit seines Lebens sehen, sogar permanent hinschauen, weil er den Fehler kennt und sich jedesmal darüber ärgert.

    Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Türe nebst Seitenteile EUR 7.000,-, EUR 10.000,- oder EUR 2.000,- kostet. Entscheidend kann nur der Wert einer mängelfreien Lieferung sein und der ist so hoch wie es nunmal kostet.

    Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf mängelfreie Lieferung. Sofern ebenfalls der Anspruch auf die komplette Summe erhoben wird. Sollte hingegen die Mängelbehebung nicht oder nur zum Teil möglich sein, sollte die Verhältnismäßigkeit vom Mangel zur kompletten Neulieferung greifen.

    Sollte DADURCH eine Neulieferung ungerechtfertigt sein, so ist das vom Besteller wohl hinzunehmen, sofern der Mangel nach Ausbesserung erheblich kleiner wird und duldsam wird. Die Dudsamkeit kann notfalls ein Gutachter feststellen, sofern keien Einigung erreicht wird.

    Ein Preisabschlag jedoch ist in jedem Fall gerechtfertigt.

    Ob der Lieferant eine Versicherungsdeckung für Schäden, die jeden Tag passieren können, hat oder sich diese Prämie spart (wenn es eine gäbe) ist bei der auftraggeberseitigen Betrachtung nicht entscheidend.
     
  9. bernix

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    ..wie sollte es denn aussehen?

    (ich seh da nix was mich stören würde....)
     
  10. #10 Olaf (†), 09.02.2010
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    Sag...

    mal Robin, haste eigentlich mehr als ein Angebot eingeholt?

    Wenn ich hier den EK für die Füllung aufrufen würde (mach ich aber nicht) stände dem einen oder anderen die Tränen in den Augen.

    Fakt ist, der hat die Füllung verwürscht. Und bei dem Luxuspreis hat Robin auch Anspruch auf ne 1a Ware. Ich würde mal denken, im Falle eines Falles muss er sich die Korrektur nicht gefallen lassen.

    Abgesehen davon, dass die Korrektur der beiden Seitenteile nicht viel billiger ist.
     
  11. #11 MoRüBe, 09.02.2010
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    MoRüBe Gast

    Olaf...

    ...:28:
     
  12. Roth

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    Der taugt nicht mehr als Kronzeuge, der gemütliche Postbote von früher, der im Vorbeigehen die Mängel begutachtete, mal ein Schwätzle hielt oder bei der Hausfrau einen Kaffee trank. Und auch die meisten anderen Zeitgenossen frönen der "Ist-doch-mir-wurscht-is-ja-ned-meins-Haltung", wenn ihnen überhaupt mal was auffällt.
    Einen Preisabschlag oder eine Nachbesserung finde ich nicht akzeptabel.
     
  13. #13 gandalf_x, 09.02.2010
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    Ich schreib mal, was ich gelesen und...

    daraus verstanden habe. Vielleicht liege ich ja falsch. Was mich wundert ist, dass noch keine Frage nach der Beauftragung, bzw. Auftragsbestätigung erfolgt ist.

    Also: Es wurde eine Türe mit Seitenteilen geliefert. Die Türe hat ein optisches Raster, welches in den Seitenteilen übernommen werden sollte. Die Seitenteile passten jetzt bei der Lieferung nicht zur Tür und sollen getauscht werden (Nachbesserung). Fertig. Wo ist das Problem?

    Oder die Türe passte nicht zu den Seitenteilen, da diese die "bessere" optische Unterteilung (gleichmäßig) haben. Ergo: Tür tauschen.

    Mmmmh, was war beauftragt? Was wurde bestätigt. War das Prospekt Gegenstand des Vertrages oder diente nur als "Anschauungsobjekt"?

    Den Ärger kann ich verstehen, aber dass hört sich nach lagem Schriftverkehr und ggf. Gutachter an; wenn sich keine Einigung erzielen lässt.

    Stell doch mal ein Bild ein.
    Drücke die Daumen, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

    Gruß
     
  14. Robin

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    Hmmm ...

    Also Fakt ist ich möchte schon eine "gütliche" Einigung erzielen. Was die Türe im EK gekostet hat interessiert mich nicht, das mache ich ja bei meinem Autohändler auch nicht :D

    Habe heute von meinem Vater erfahren, dass unser Bauleiter wohl mit dem Juniorchef des Fensterbauers vorbeikommen und sich die Haustür anschauen wird ...

    Im Anhang eine Version, wie die Türe eigentlich hätte aussehen sollen (mit Paint so bearbeitet) ...


    Gruß
    Robin
     
  15. #15 ThomasMD, 09.02.2010
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    Ich glaube gandalf_x fragte eher nach einem Bild des Ist-Zustandes.

    Sollbilder haben wir jetzt schon drei Stück.
    Ist das eventuell ein Fehler, der sich nur mit Micrometerschraube feststellen läßt oder warum machst Du so ein Geheimnis draus?
     
  16. Robin

    Robin

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    Hier noch ein Foto der vertraglich vereinbarten Tür ohne Seitenteile.

    Die Tür wurde übrigens nicht vom Fensterbauer selbst, sondern von einem weiteren Subunternehmen hergestellt.
     
  17. #17 Pelztier, 09.02.2010
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    moah, Robin

    gehts noch? mach mal ein Bild von der eingebauten Tür mit den Seitenteilen.
    Ich komm mir langssam vera......t vor. :mauer

    Liefere Fakten wenn Du gute Antworten möchtest.
     
  18. Robin

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    Habe eben ein Foto des Versatzes mit dem Handy gemacht. Ein Foto der ganzen Tür kann ich erst wieder bei Tageslicht machen. Ich durchforste nachher mal die Festplatte, ob ich irgendwo schonmal ein Foto der ganzen Tür gemacht habe.
     
  19. #19 ThomasMD, 09.02.2010
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    Warte mal besser auf Licht.;)
    Vielleicht kannst Du Dir ja auch ne vernünftige Kamera borgen?
    Bitte Totale fotografieren. Den Macromodus kannst Du fürs Gericht aufheben.
    Wir wollen "Briefträger" sein, wenn auch nun nicht mehr so unbefangen wie der Mann in Blau-Gelb.
     
  20. #20 MoRüBe, 09.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Oh man...

    ...

    wenn ich mich schon mal auf die Seite eines Bauherrn schlage:bef1011:

    Wehe da is nix los...:bef1004:
     
Thema:

Haustüre fehlerhaft?

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