Gerüstbau Zahlungsvereinbarung

Diskutiere Gerüstbau Zahlungsvereinbarung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, gibt es eigentlich irgendeine verbindliche und rechtssichere Regelung über die abschnittsweise Zahlung bei Gerüstbauarbeiten ? Ist z.B....

  1. #1 ManfredH, 09.02.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hallo,

    gibt es eigentlich irgendeine verbindliche und rechtssichere Regelung über die abschnittsweise Zahlung bei Gerüstbauarbeiten ?
    Ist z.B. eine Vertragsbedingung "80 % nach Aufstellung und Freigabe, 20 % nach Abbau und Abtransport" (findet man auch in den AGBs von Gerüstbauern) als auftraggeberseitige Vorgabe in der Leistungsbeschreibung in Ordnung, oder schaffe ich mir damit Probleme, bzw. gibt es andere / bessere Möglichkeiten ?
     
  2. sepp

    sepp

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    wenn du die verlängerte wochenmiete als ansatz im verhältnis nimmst
    € 4,50 (grundmiete inkl.aufstellung) - € 0,50 Wochenmiete = 1/9
    sind jetzt 80 % der grundmiete ok.
    wenn du natürlich 80 % vom auftrag = 6 monate meinst = zu viel!
     
  3. #3 ManfredH, 09.02.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Nee, ich meinte das schon bezogen auf die Grundposition, also Aufstellen + Vorhalten Grundstandzeit (= 4 Wo.) + Abbauen. Verlängerung der Standzeit wird nach gesonderter Position vergütet.
    Mir geht es nur darum, ob ich gegen irgendwas verstosse (öffentliches Bauvorhaben), wenn ich eine solche Zahlungsregelung z.B. im Rahmen von Besonderen Vertragsbedingungen im LV vorgebe.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Mir hat mal ein Abteilungsleiter einer kommunalen Bauabteilung "den Kopf gewaschen", weil ich eine 80% Forderung in der 1. AR anerkannt hatte.

    Seine durchaus nachvollziehbaren Argumente:
    1) Aufbau + Vorhaltung Grundeinsatzzeit + Unterhaltung + Abbau = EP. Also kann nach dem Aufbau noch nicht einmal 50% erfüllt sein.
    2) Bei einer Pleite muss ein Dritter das Gerüst abbauen. Also können die Abbaukosten wirklich erst fällig werden, wenn Gerüst abgebaut ist. (OK - das ist KEIN juristisches Argument, sondern ein kaufmännisches :) )

    Ich erkenne im 1. Abschlag i.d.R. so 40% an. Zulagen ggf. höher.
     
  5. #5 ManfredH, 09.02.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ja, aber gibst du das schon mit entsprechenden Vertragsbedingungen vor, oder lässt du es offen und kürzst dann nur ggf. die Rechnung (und musst dich dann wahrscheinlich mit dem Gerüstbauer herumstreiten) ?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Vorgegeben - nein.
    Getritten? Bisher nein. Bisher waren noch alle einsichtig :)
     
  7. sepp

    sepp

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    die gebrauchsüberlassung endet ........
    daher sollte der abbau garnicht in der grundmiete bezahlt sein, sondern als "unendgeltliche" nebenleistung anzusehen sein.
    wenn er nicht abbauen will - androhung mit selbsvornahme und schadensersatz durch verkauf :D
    anders sieht es aus, wenn vertraglich vereinbart wurde, daß erschwernisse beim abbau geleistet werden sollen
    (unterbrechung des abbaus durch geschossweise fassadenmontage)
    dann sind se eine leistung für sich.
     
  8. #8 Gast036816, 09.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Gerüstbau

    moin moin,

    wir hatten bisher nie probleme mit gerüstbauarbeiten.

    Wir schreiben den aufbau von gerüsten und wetterschutzdächer aus incl. einer grundvorhaltung von 4 wochen. Weitere vorhaltung wird in einer gesonderten position pro woche erfasst, geltung montags bis samstags. Weiter wird rückbau und wieder herrichten der genutzten flächen in einer weiteren position erfasst.

    Alles andere sind mischpositionen und mischkalkulationen. Bei änderungen wird das auseinanderpuzzeln von mischkalkulationen ein aufwendiges unterfangen.

    Bei pauschalierung empfehlen wir immer 60% für aufbau, 20% für vorhaltung und rückbau mit 20% als verbindlichen zahlungsplan. Die prozentwerte können anders vereinbart werden, ist so aber eine auskömmliche zahlungsweise für beide parteien.

    freundliche grüße aus berlin
     
  9. #9 ManfredH, 10.02.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Interessanter Aspekt :D

    Aber dann muss auch aufpassen, dass man in den Positionstext wirklich nur "Aufstellen" und "Grundstandzeit" reinschreibt, und nichts von "wieder abbauen".

    Auf jeden Fall allen vielen Dank für die Tips; ich denke, ich werde Zahlungsabschnitte mit den von rolf a i b genannten Prozentwerten vorgeben; die kommen mir auch angemessen und akzeptabel vor.
     
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