Frage zur EneV / Wärmenachweis

Diskutiere Frage zur EneV / Wärmenachweis im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo wir haben jetzt die Unterlagen vom Statiker bekommen. Wir haben ein Haus wo wir anbauen wollen und brauchen fürs Amt auch die...

  1. #1 Jessi75, 11.02.2010
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    Hallo

    wir haben jetzt die Unterlagen vom Statiker bekommen. Wir haben ein Haus wo wir anbauen wollen und brauchen fürs Amt auch die Wärmeberechnung. Jetzt ist es so, dass wir eine Gasheizung haben und zusätzlich mit einem Wasserführenden Kamin heizen wollen (Kamin bleibt auch weil wir günstig an Holz kommen). Jetzt sagte der Statiker, dass er den Kamin nicht berücksichtigen kann und wir dadurch nicht auf die Werte kommen die wir haben müssen. Wir müssen also eine Solaranlage auf's Dach bringen. Das wollten wir eigentlich nicht. Er hat eine Wärmedämmung von 12 cm gerechnet, sagte aber, auch wenn wir 14 nehmen ändert das nichts. Solaranlage muss sein. Wobei ich dabei sagen muss, er ist ein totaler Fan von Solaranlagen... ob unser "muss" damit zusammenhängt? Er hat einen Primärbedarf von 89 kw/h ausgerechnet und das Soll liegt bei 90. Energetische Qualität der Gebäudehülle Soll 0,40 ist 0,27. Energiebedarf 72,4 kwh / m²a, Strom 3,6 kwh / m²a. Wir überlegen sowieso, anstatt mit 12 cm mit 14 zu dämmen. Auch wenn das von den reinen Werten bei diesem Ausweis keinen Unterschied macht, kann es trotzdem sein, dass sich das auf Dauer für unser Konto lohnt?

    Also was tun? Haben wir wirklich keine andere Chance als die Solaranlage zu installieren? Bis wann muss die denn installiert sein? Bis wir einziehen? Oder bis... irgendwann?

    Berechnete Fläche sind 220 qm.

    Wäre schön, wenn mir jemand ne Info geben könnte.
     
  2. #2 Thomas Traut, 11.02.2010
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    Die erforderliche Solaranlage wird wohl weniger mit dem EnEV-Nachweis an sich als mit dem Enerneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenhängen, siehe hier: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/40512
    Danach muss ein bestimmter Anteil Energie als erneuerbare erzeugt werden, wenn nicht die Ersatzmaßnahmen greifen. Der Kamin darf tatsächlich nicht angesetzt werden, weil er nicht zwangsläufig in Betrieb ist.
     
  3. #3 Jessi75, 11.02.2010
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    Ah, ok. Danke für den Link. Werde mich da mal heute Abend einlesen. Was ist sinnvoller, eine Solaranlage für Warmwasser oder auch für die Heizungsunterstützung? Unser Dach steht gen Süd-Osten. Ist das für die Solaranlage gut?
     
  4. #4 Thomas Traut, 11.02.2010
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    Das hängt von der erforderlichen Größe der Solaranlage ab. Bei einem beheiztem Volumen (Außenkanten der beheizten Hülle) von 600 m³ muss die Aperturfläche der Kollektoren 600*0,04=24 m² betragen. Das wird wohl für WW ein bisschen viel Kollektorfläche werden.
     
  5. #5 Bernd D, 11.02.2010
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    Sind die 220 m² wirklich die hinzukommende Wohnfläche?
     
  6. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Was ist mit den Ersatzmaßnahmen?
    Wie groß ist der Anbau?
     
  7. Baucon

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    Hallo,

    die Mindestkollektorfläche von 4% bezieht sich nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz Anlage I auf die Nutzfläche und nicht auf das Volumen.

    Bei einer Nutzfläche von 220m² wären somit 8,8m² Kollektorfläche als Mindestapperturfläche erforderlich.

    Alternativ, also als Ersatzmaßnahme gilt, wenn der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und die jeweiligen für das Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung um mindestens 15 Prozent unterschritten werden.

    Eine Senkung des Primärenergiebedarfs, kann auch durch eine weitere Verbesserung der U-Werte der Bauteile erreicht werden.
    :winken
     
  8. #8 Jessi75, 12.02.2010
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    Jetzt habt ihr mich total verwirrt. Also, das Haus hatte bisher ca. 90 qm Wohnfläche + ca. 70 qm Keller. Durch den Anbau kommen noch 50 qm Wohnfläche und 50 Keller (wobei das Haus am Hang liegt und dieser Keller nur ca. 50 cm unter der Erde anfängt). Mir fällt grad auf, dass ich gar nicht weiß, wie er auf diese 220 qm kommt da es eigentlich mehr sein müssten. Oder zählt der Keller nicht mit? Der ist, bis auf die 50 qm Neubau (Partyraum, nur ab und zu genutzt und geheizt), unbeheizt. Das Haus hatte also bisher ca. 90 qm Wohnfläche und nach Anbau 140 qm.

    Was heißt "Ersatzmaßnahmen"? Steht in diesem Ausweis auch irgendwo, wie groß die Kollekorfläche sein muss?
     
  9. #9 Jessi75, 12.02.2010
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    Heißt das, wenn wir z. B. bessere Fenster (gerechnet mit U-Wert 1,2) und anstatt der 12er Dämmung 14 oder 16 nehmen würden, dass wir dann keine oder eine kleinere Solaranlage nehmen müssten? Er hatte mal mit 14er Dämmung, aber gleichen Fenstern gerechnet und da kam kein großer Unterschied raus. Ich glaube, der Wert lag da nur ein knappes % besser
     
  10. #10 Thomas Traut, 12.02.2010
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    War natürlich Blödsinn. AN = 0,32 V = 600*0,32 = 192 m². Davon 4 % ergibt knapp 8 m² erforderliche Aperturfläche. Für ein bisschen WW trotzdem zu viel, für Heizungsunterstützung wahrscheinlich zu wenig - mal sehen, wie sich die Geschichte in der Praxis entwickelt.
     
  11. #11 Thomas Traut, 12.02.2010
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    Aber nicht die Nutzfläche aus der Wohnflächenberechnung ansetzen, sondern AN aus dem EnEV-Nachweis! Die berechnet sich rein aus der beheizten Hülle und es ist wurscht, ob es ein Hobbykeller oder Abstellraum oder Wohnzimmer ist.
     
  12. raaner

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    Nochmal zum mitschreiben. Der Anbau hat insgesamt 100m²? 50 Wohnfläche, 50 Keller?
    Falls der Keller unbeheizt ist und die hinzukommende konditionierte (beheizte) Fläche wirklich nicht mehr als 50 m² beträgt, kann auch einfach ein Bauteilnachweis geführt werden. => nichts mit EEWärmeG und Solar.
     
  13. #13 Jessi75, 12.02.2010
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    Also, laut Plan sind es genau 50,12 qm im EG.

    Im Keller sind es dann wohl genau so viel, den Plan hab ich gerade nicht da. Zählt dieser Raum dann als Keller oder als Wohnraum? Der soll dazu da sein, um vielleicht 3 mal im Jahr ne Party da zu feiern und genau so oft wird der auch beheizt - außer natürlich die Party fällt in den Sommer... Mich hat das Ganze auch sehr irritiert denn ich habe beim Bauamt vor ein paar Monaten nachgefragt und da sagten sie mir ich müsse nicht auf Neubau Niveu kommen da wir ja keinen Neubau haben. Der sagte mir auch, dass der Nachweis für den Wärmebedarf nur für den Anbau sein müsste, nicht für das ganze Haus. Ich hab keine Ahnung wie das funktioniert. Als ich das unserem Statiker sagte, meinte er das sei alles Quatsch das gäbe es nicht. Der Nachweis müsse für das ganze Haus gemacht werden. Jetzt bin ich total verunsichert. Werde wohl am Montag noch mal beim Amt anrufen und nachfragen.

    Was meint ihr denn, ist es langfristig wirtschaftlich wenn wir direkt 14 oder 16 cm dämmen? Unser Baustoffhändler sagte, der Preisunterschied sei nicht sooo groß. Wobei ich natürlich auch nicht weiß wie er "sooo groß" definiert.... Hab auch ehrlich gesagt nicht nachgefragt weil wir damals noch lange nicht am Dämmen waren.
     
  14. raaner

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    Hmm..gut, also beheizt. Dann ist mein Vorschlag von oben hinfällig, da die hinzukommende, konditionierte Fläche größer als 50m² ist. D.h. dieser Gebäudeteil muss als Neubau nachgewiesen werden. Und somit wird es wahrscheinlich (ich kenne ja die Gesamtsituation nicht) tatsächlich schwierig, ohne den Einsatz regenerativer Energien, den Nachweis zu erfüllen. Es muss aber lediglich der neue Gebäudeteil nachgewiesen werden.
     
  15. Baucon

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    Hallo Jessi75,

    der Gebäudeeigentümer darf mehrere Erneuerbare Energien sowie auch anerkannte Ersatzmaßnahmen untereinander und miteinander kombinieren.

    Mit den anerkannten Ersatzmaßnahmen kann man die Nutzung der Erneuerbaren Energien kombinieren.

    Wenn du also eine kleinere Kollektorfläche als 4% einbaust, z.B. 3%
    so wird dies anteilmäßig berücksichtigt.

    Du könntest also deine Nutzungspflicht nach dem Wärmegesetz gänzlich, d.h. insgesamt zu 100 % zum Beispiel folgendermaßen erfüllen:

    Nur 3% der geforderten Aperturfläche Solarkollektor anstatt 4% entspricht 75 % Solarenergie

    Nur 3,75% anstatt 15%, um die der Primärenergiebedarf reduziert wird, entspricht einer Verbesserung des Primärenergiebedarfs von 25 % des geforderten Wertes von 15%

    Summe Erneuerbare Energien somit 75% + 25% = 100%
    :winken
     
  16. #16 Bernd D, 12.02.2010
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    Der Aufsteller des Nachweises rechnet einen Nachweis für das Bestandsgebäude und den neuen mit 12 cm gedämmten Anbau und kommt auf H'T = 0,27 W/(m²K)? Plant ihr einen Anbau an ein Passivhaus? Den Nachweis würde ich mir vom Aufsteller mal erklären lassen. :winken
     
  17. #17 Jessi75, 13.02.2010
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    Also, der Primärbedarf muss reduziert werden. Aber von welcher Basis? Der im Energieausweis angegebene Primärbedarf beträgt 89 kwh, der Anforderungswert 90. Beim Endenergiebedarf steht 76.

    Wir planen kein Passivhaus. Er kommt insgesamt gerade so auf die Werte, die wohl die Mindestanforderung sind. Wie kommst du auf Passivhaus? Es wird alles komplett mit 12 cm gedämmt, also auch der Altbau. Bzw. wir überlegen sogar ob es nicht sinnvoll sein könnte auch mit 14 oder 16 cm zu dämmen. Oder macht das keinen Sinn? Von seinen ausgerechneten Zahlen war das nicht entscheidend da die Solaranlage blieb
     
  18. #18 Bernd D, 13.02.2010
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    H'T = 0,27 W/(m²K) ist ein unrealistisch guter Wert für ein Bestandsgebäude mit Anbau und 12 cm Dämmung. Ich habe den bösen Verdacht, dass der Aufsteller einfach den U-Wert der Wand mit den Forderungen der EnEV 2009, Anhang 1, Tabelle 2 vergleicht.

    Wenn auch der bestehende Gebäudeteil energetisch saniert wird, muss natürlich auch dafür ein Nachweis erbracht werden. Ob man nun eine Berechnung für das Gesamtgebäude macht oder den Anbau nach EnEV 2009, § 9, (5) bzw. § 3 (Neubau) nachweist und die geänderten Bauteile im Bestandsgebäude separat nach § 9, (1), Satz 1 bzw. Anlage 3 (Bauteilverfahren), kann man im Grunde frei entscheiden.

    Auch wichtig: Ist der Austausch des alten Heizwärmeerzeugers geplant?
     
  19. #19 Jessi75, 13.02.2010
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    Ja, die Heizung wird auch ausgetauscht. Bisher waren Nachtspeicheröfen eingebaut. Wir haben jetzt nach langem Hin und Her einen Gasanschluss legen lassen. Außerdem kriegen wir einen wasserführenden Kamin. Nur den kann er ja nicht berücksichtigen. Ich habe heute noch mal in die Baugenehmigung geguckt, da steht nur was von EneV 2007. Ich werd am Dienstag noch mal beim Amt anrufen und nachfragen ob wir jetzt die EneV 2007 oder 2009 einhalten müssen.

    Da hab ich noch was gefunden

    "...ist die Fachunternehmererklärung zur Energieeinsparverordnung 2007 über die Technische Gebäudeausrüstung TGA nach Anlage 2 EneV uVO vorzulegen"

    Was ist das???
     
  20. Baucon

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    Hallo Jessi75,

    nach Abschluss der Arbeiten hat das Fachunternehmen (z. B. für technische Gebäudeausrüstungen wie Heizung, Solaranlage, raumlufttechnische Anlagen etc.) eine Unternehmererklärung abzugeben, in der bestätigt wird, dass die durch sein Fachunternehmen durchgeführten Maßnahmen den öffentlich rechtlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die Anforderungen der EnEV erfüllt sind.

    Der Bauherr hat sich vom ausführenden Fachunternehmen diese Unternehmererklärung aushändigen zu lassen.

    Um die Plausibilität des HT-Wertes eures EnEV-Nachweises in etwa überprüfen zu können, wäre es erforderlich zu wissen aus welchem Material oder welche Wärmeleitfähigkeit (Lambda-Werte) die Außenwände des Bestandes und des Anbaus haben und wie dick sind diese Wände?

    Welche Wärmeleitfähigkeit wurde die 12cm Dämmung (z.B. Lambda = 0,04 oder 0,035 W/(mK) oder besser) angesetzt? Diese Werte müssen aus der EnEV-Berechnung ersichtlich sein.

    Eine Erhöhung der Dämmung von 12cm auf 16cm oder noch besser 18 oder 20cm wäre auf jeden Fall eine sinnvolle Maßnahme, die, wenn ohnehin eine Außendämmung aufgebracht wird, sich relativ schnell amortisiert. Vielleicht kann auch die Wärmeleitfähigkeit des vorgesehenen Dämmmaterials noch verbessert werden.
    :winken
     
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