GRZ und Dachüberstand vom Haus

Diskutiere GRZ und Dachüberstand vom Haus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe mal eine Frage zur GRZ und dem Dachüberstand eines Hauses. Wir haben an unserem Haus einen Dachüberstand von 0,79 m, wird...

  1. Jasi

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    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur GRZ und dem Dachüberstand eines Hauses.
    Wir haben an unserem Haus einen Dachüberstand von 0,79 m, wird dieser in die Berechnung der GRZ mit aufgenommen oder zählt nur das Haus selbst als bebaute Fläche.
    Haus steht im Raum Hannover.

    Gruß
     
  2. lulu66

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    Da der Dachüberstand wohl kaum zur Grundfläche des Hauses zählt und auch keine Bodenversiegelung darstellt, dürfte er vermutlich nicht mitgezählt werden.
     
  3. #3 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    § 19

    BauNVO spricht von "Fläche die von baulichen Anlagen überdeckt" wird und nicht von "mit baulichen Anlagen überbaut wird".

    Der Dachüberstand überdeckt Fläche und dürfte daher mitgezählt werden.
     
  4. lulu66

    lulu66

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    @Baufuchs: Stimmt, aber nicht ausnahmslos.

    Gibts nen Bebauungsplan?

    Hab mal nachgesehen:

    http://bundesrecht.juris.de/baunvo/BJNR004290962.html

     
  5. #5 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsatz

    ist = wird mitgerechnet.

    Einzelfallabweichungen sind mit dem jeweiligen Bauamt abzustimmen. Es kann dann evtl. abgewichen werden, Anspruch besteht jedoch nicht.
     
  6. Jasi

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    B-Plan gibts, in den textlichen Festsetzungen steht aber nix in der Art wie:
    Dachüberstande über 80cm müssen hinzu gerechnet werden.

    Gruß
     
  7. #7 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Muss

    da ja auch nicht stehen weil es der Regelfall ist, dass mitgerechnet wird.
     
  8. Baumal

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  9. Jasi

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    Wieso 79cm ist doch nix ungewöhnliches, oder?
     
  10. #10 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht

    ungewöhnlich.

    Im Link von Baumal kannst Du nachlesen, wie das Bauamt Lüneburg rechnet, ab 50cm wirds mitgerechnet.

    Einfach mal mit dem zuständigen Bauamt besprechen, wie die das für Deinen Bauort sehen/auslegen.
     
  11. #11 archinedo, 26.04.2016
    archinedo

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    Moin zusammen.
    Ist zwar schon ein alter Beitrag aber die Regelungen sind immernoch nahezu die gleichen.
    Wichtig anzumerken wäre dabei: Ein Dachüberstand kleiner/gleich 50cm (incl. Dachrinne) wird bei der GRZ vernachlässigt. Beträgt der Dachüberstand 51cm, so wird nicht etwa der 1cm mitgerechnet, sondern die gesamten 51cm... (oder wie in dem Falle der Ausgangssituation: Es werden bei 79cm nicht die verbleibenden 29cm in die GRZ mitgerechnet, sondern die gesamten 79cm.)
    Auch wichtig dazu: Die 50cm (kleiner/gleich) Dachüberstand zählen auch bei den Abstandsflächen nicht dazu, es kann also sein dass die Dachrinne bspw. 2,50m an der Nachbarsgrenze aufhört und die Aussenwand aber 3,0m davon entfernt ist. Ist der Dachüberstand jedoch bspw. 79cm groß, dann hängt diese Rinne mind. 3,00m entfernt von der Nachbarsgrenze und die Gebäudeaussenwand beginnt bei 3,79m.
    Das führt auf derzeit üblichen Baugrundstücken von ca. 600-650m² gerne mal zu Platzproblemen die sich schnell durch einen etwas kleineren Dachüberstand beheben lassen.
    (Ich beziehe mich dabei auf die Niedersächsische Bauordnung, wie es in den 15 anderen Bundesländern aussieht mach ich jetzt nicht nachschauen :-) ....
     
  12. #12 archinedo, 27.04.2016
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    ... kleiner Irrtum meinerseits, Dachüberstände sind priveligiert und dürfen den erforderlichen Abstand immer um 50cm unterschreiten.
     
Thema: GRZ und Dachüberstand vom Haus
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