Baugenehmigung vom Bauträger

Diskutiere Baugenehmigung vom Bauträger im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich weiß nicht genau, ob das hier reinpasst, aber da wir einen Vertrag mit einem Bauträger geschlossen habe, versuche ich es mal. Wir...

  1. #1 hausbau, 11.02.2010
    hausbau

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    Hallo,

    ich weiß nicht genau, ob das hier reinpasst, aber da wir einen Vertrag mit einem Bauträger geschlossen habe, versuche ich es mal.

    Wir haben eine DHH vom Bauträger gekauft. Die Baugrube ist ausgehoben und der Rohbau soll bald beginnen.

    Jetzt haben wir eine Mitteilung von unserem Notar erhalten, uns die Baugenehmigung vorlegen zu lassen.
    Wir haben beim Bauträger angefragt und daraufhin nur eine Kopie von der ersten Seite bekommen der Genehmigung bekommen. Daraus ist zwar ersichtlich, dass es unser Haus ist, aber reicht das?

    Wir wollen z.B. auch später eine Garage errichten, die in der Genehmigung erhalten ist. Was ist mit den Nebenbestimmungen, Anlagen und Plänen? die brauche ich doch als zukünftiger Hauseigentümer, oder?

    Unser mehrmaliges Bitten uns die ganze Genehmigung zuzuschicken wird ignoriert. Mit der Aussage, dass es doch reicht, wenn wir wissen dass die Baugenehmigung erteilt ist.

    Kann ich die Baugenehmigung irgendwie einfordern? Sie ist doch zwingender Bestandteil eines Hauses.

    Das gleiche gilt übrigens auch für die Statik. Kann ich diese vom Bauträger fordern und eine Kopie verlangen?

    Gruß Hausbau
     
  2. Julius

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    Du hast schon den falschen Benutzernamen gewählt: Er müßte "Hauskauf" "lauten...

    Nein und nein.
    Das hättest Du vorher vereinbaren müssen.

    Ein seriöser BT sollte aber ME wenig Probleme damit haben, Dir diese Unterlagen trotzdem auszuhändigen!

    Hast wohl die rechtliche (und vermutlich auch die fachliche) Prüfung des Kaufvertrags VOR Unterschriftsleistung einge"spart"?
    Das kann Dir noch viel heftiger auf die Füße fallen als jetzt mir der Lapalie "Plan"!
    Denn die Pläne kannst Du nach Eigentumsübergang Dir ja im Bauamt kostenpflichtig aus deren Bestand kopieren lassen - anderes ist weniger leicht heilbar.
     
  3. #3 ThomasMD, 11.02.2010
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    Das ist die entscheidende Formulierung.
     
  4. #4 Thomas B, 11.02.2010
    Thomas B

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    Moin,

    grundsätzlich würde es meines Erachtens dem Vertrauensverhältnis durchaus zuträglich sein, wenn man dem Erwerber (also dem vermeintlichen Bauherrn...) eine Kopie für seine Unterlagen aushändigt. Schließlich hat man doch nichts zu verbergen...oder doch???

    "Vermeintlicher Bauherr" deshalb, weil im Augenblick ja nicht Sie, sondern der Bauträger der Bauherr ist. Er baut auf seinem Grundstück sein Haus, das Sie letztendlich von ihm erwerben.

    Handelte es sich um einen GU, würde dieser Ihr Haus für Sie auf Ihrem Grundstück errichten. dann wären uch Sie der bauherr und somit derjenige, der als Bauherr auf der baugenehmigung ausgewiesen ist. Dann hätten Sie automatisch die Baugenehmigung.

    Grüße

    Thomas
     
  5. #5 Baufuchs, 11.02.2010
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    Baufuchs Gast

    Hätte

    der Notar nicht nach der Baugenehmigung gefragt, wären Sie dann auch auf die Idee gekommen, sich diese zeigen zu lassen?

    Die Vorlage der Baugenehmigung ist nach §3 der Makler- Bauträgerverordnung eine der Voraussetzungen für die Fälligkeit von Zahlungen.

    Als Nachweis, dass die Baugenehmigung erteilt ist, reicht die 1. Seite.

    Damit hat der BT seine Verpflichtung aus der Makler-/Bauträgerverordnung erfüllt.

    Ratsam wäre es, wenn Sie sich die Makler- und Bauträgerverordnung mal durchlesen.

    Google hilft.
     
  6. #6 hausbau, 11.02.2010
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    Danke für eure schnellen Antworten.

    Wir haben den Vertrag vor Unterschrift von einem anderen Notar prüfen lassen.
    Wir sind uns auch bewußt, dass wir nur Käufer sind und nicht die Bauherren.

    Trotzdem: Wenn ich mir die Baugenehmigung vorlegen lassen soll (das war ja die Anweisung vom Notar) denke ich, dass ich mit der ganzen Genehmigung rechnen kann.
    Ohne Baugenehmigung müssen wir unserer Raten nicht zahlen!
    Mir geht es nicht um die 100 tel Pläne (da haben wir schon 1:50 Pläne vom BT bekommen), sondern um die Nebenbestimmungen, etc und darum, dass wir die Garage später errichten und daher ja auch den Genehmigten Standort kennen müssen

    Gruß Hausbau
     
  7. #7 hausbau, 11.02.2010
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    Hallo Baufuchs,

    ja das ist mir klar. Ich kenne die MaBV.
    Ja ich habe schon vorher nach der Baugenehmigung gefragt (schon vor der Unterschrift). Da lag sie aber noch nicht vor.
    Man sagte mir (leider nur mündlich) dass ich sie bekomme, wenn sie da ist. Da habe ich nicht gedacht, dass es nur die 1. Seite ist.
    Mittlerweile vereinbare ich nur noch alles schriftlich.

    Hausbau
     
  8. #8 Thomas B, 11.02.2010
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    Wie ich schon ausführte, mag dies zwar rechtlich i.O. sein, bin jedoch der Meinung/ Überzeugung, daß dies nicht unbedingt die geeignete Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist. Was kosten denn schon ein paar Kopien? Oder geht es hier darum den BH (...den Erwerber!) dumm zu halten und ihm evtl. etwas zu Verschweigen, was in den Auflagen der Baugenehmigung steht.? Keiner weiß es. Fazit: Vertrag erfüllt! Ob dieses Vorgehen der gemeinsamen Sache dienlich ist....mehr als fraglich!

    Thomas
     
  9. #9 bruchpilot, 11.02.2010
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    Garage braucht (je nach Größe und BL) eh ne eigene Baugenehmigung, die ist nicht automatisch in der Baugenehmigung für das Haus mit drin.
     
  10. #10 Baufuchs, 11.02.2010
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    Baufuchs Gast

    Einfach

    mal den BT fragen was es kostet, wenn er die Baugenehmigung komplett zur Verfügung stellt.

    Schon gemacht?

    Sind die Planunterlagen in A0 erstellt, hat der BT schon einiges an Aufwand, die zu kopieren.

    @ThomasB
    Wie sollte der BT etwas verheimlichen? Als Erwerber und damit jemand mit berechtigtem Interesse, kann der Fragesteller die Baugenehmigung beim Bauamt ohnehin einsehen. Und gegen Gebührenerstattung kriegt er da auch Kopien.


    Übrigens:
    Eine A4 Kopie eines Katasterauszugs kostet beim hiesigen Kreis 12,50 € :mauer
     
  11. #11 Baufuchs, 11.02.2010
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    Baufuchs Gast

    Garagen

    werden üblicherweise gleich zusammen mit dem Haus beantragt. Da gibts keine eigene Baugenehmigung.
     
  12. #12 hausbau, 11.02.2010
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    Bei uns wurde die Garage mitgenehmigt!
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 11.02.2010
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    Sie brauchen die Baugenehmigung in Ihren Akten. Denn SIE sind beweispflichtig, dass Ihr Haus SO genehmigt ist, wie es dasteht.
    Nicht eine Behörde, dass es von der Genehmigung abweicht!!

    Ob Sie daraus wiederum einen Rechtsanspruch auf die vollständigen Unterlagen herleiten können, mögen die Juristen beurteilen.
    Drauf wetten würde ich nicht!
     
  14. #14 bruchpilot, 11.02.2010
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    Garagen werden üblicherweise gleich zusammen mit dem Haus beantragt. Da gibts keine eigene Baugenehmigung.
    _________

    Kann man so machen, muss man aber nicht.

    Auf jeden Fall ist die BG/Garage nicht in der BG/Haus automatisch mit erfaßt, es muss schon ein entspr. Antrag zur Garage (ob nun mit dem Haus zusammen oder getrennt) gestellt worden sein.

    Manchmal entscheidet man sich auch erst später, eine Garage zu bauen, wenn man z.B. erst nur mit Carport bauen wollte und dann doch noch Kohle für was Richtiges über hat.
     
  15. #15 Baufuchs, 11.02.2010
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    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Sehe ich anders, ich kennen keine Bauordnung, in der eine Aufbewahrungspflicht für eine Baugenehmigung verankert wäre. (Womöglich noch mit einer Vorlagepflicht im Falle einer Prüfung).

    Zudem müsste dann auch noch festgelegt sein, dass im Verkaufsfall die Baugenehmigung zwingend an den neuen Eigentümer zu übergeben ist.
    Ist es auch nicht.
     
  16. Terra

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    Ist keine Kopie, ist ein Original!
    Kostet aber nicht nur beim Kreis Soest 12fuffzig, sondern in ganz NRW.
     
  17. #17 Baufuchs, 11.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zum Original

    wird das Teil nur durch einen kleinen Stempelaufdruck...:D
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 11.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Baufuchs
    Doch, ist (leider) so. Das kann vor allem bei Vorkriegsbauten zu einem echten Problem werden.
    Ich weiß von einer Veranda, die sanierungsbedürftig war. Nach der Sanierung (1 zu 1) hats dann plötzlich den Nachbarn gestört.
    Weil saniert, war das Alter nicht mehr beweisbar. Amt hatte keine Unterlagen, Eigentümer auch nicht, Veranda so heute nicht mehr zulässig.
    Das Amt hat auf Abriss gedrängt und mit Verfügung gedroht, bis der Eigentümer durch Zufall in einer Ortschronik ein altes Foto MIT Veranda gefunden hatte.
    Da hatte der Nachbar das Nachsehen.

    Das ist sicher ein extremer Fall, aber die Sichtweise ist mir schon mehrfach von verschiedenen Baubehörden so bestätigt worden.
     
  19. Eric

    Eric

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    Das sehe ich wie der Notar. Hierbei gehe ich aufgrund dessen Hinweises davon aus, daß es sich nicht um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt.

    Nach § 3 Abs.1 Nr. 4 MaBV ist der Erwerber erst dann verpflichtet, Zahlungen an den BT zu leisten, wenn die Baugenehmigung erteilt worden ist. Die Erteilung der Baugenehmigung hat der BT nachzuweisen. Der Beweis wird geführt durch Vorlage der Baugenehmigung im Original (!) zur Einsicht oder aber - im Falle des Einverständnisses des Erwerbers - durch Aushändigung einer Kopie. Vom Bauamt bekommt man in der Regel nichts, weil man noch nicht Eigentümer ist.

    Der Notar hat den sicheren Weg aufgezeigt und insofern erklärt, der Fragesteller solle sich die Baugenehmigung ( und nicht eine Kopie ) vorlegen lassen !

    Vorzulegen ist die gesamte Baugenehmigung und nicht nur die Seite 1. Denn der Erwerber muß überprüfen können, ob die Baugenehmigung frei von Bedingungen und Auflagen ist, die den vertraglichen Vereinbarungen ( insbesondere in der Baubeschreibung und den zum Vertragsbestandteil gewordenen Skizzen, Exposé usw. ) widersprechen. Teil der Baugenehmigung sind die Baupläne. Denn dort befinden sich häufig Eintragungen der Genehmigungsbehörde. Aus den genehmigten Bauplänen ist auch erst zu entnehmen, was der BT beantragt und die Behörde genehmigt hat.

    Beispiel: Der zu Wohnzwecken vereinbarte Spitzboden: Dort darf dann nicht " Hobbyraum " oder ein sonstiger Unfug stehen.

    Der Inhalt der Baugenehmigung muß mit dem Vertragsobjekt deckungsgleich sein ! >> siehe hierzu Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle.

    Also solltest Du das machen, was der Notar gesagt hat: Die komplette Baugenehmigung im Original zur Einsicht vorlegen lassen. Wenn der BT das nicht tut, bekommt er kein Geld > Raten nicht fällig.

    Wenn Du sicher gehen willst, laß Dir meine Ausführungen vom Notar bestätigen!
     
  20. Eric

    Eric

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    Und was soll die Frage?

    Hätte er nicht darauf hingewiesen, hätte der Notar gehaftet, wenn unser Fragesteller mit den Ratenzahlungen beginnen würde und die Baugenehmigung noch nicht vorliegen würde/ mit den vertraglichen Vereinbarungen nicht deckungsgleich wäre.

    Das Problem in Deutschland ist, daß " Hausnotare " der BT geduldet werden und die eben viel zu wenig belehren. Hier hätte der Notar, wie ich ihn mir als Organ der Rechtspflege vorstelle, schon von sich aus etwas mehr schreiben sollen, z.B. was das Verlangen des Nachweises der Baugenehmigung bedeutet und worauf zu achten ist, nämlich die Deckungsgleichheit zum Vertrag!
     
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