EnEV 2009 und neue Fenster- Was erlaubt?

Diskutiere EnEV 2009 und neue Fenster- Was erlaubt? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, wir überlegen uns neue Fenter zu kaufen. Kurze Eckdaten: ETW BJ 84, Fenster Gemeinschaftseigentum aber jeder Sondereigentümer zahlt...

  1. London

    London

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    Hallo,

    wir überlegen uns neue Fenter zu kaufen. Kurze Eckdaten:
    ETW BJ 84, Fenster Gemeinschaftseigentum aber jeder Sondereigentümer zahlt selbst, spricht jeder entscheidet wann er neue Fenster kauft, allerdings müssen sie einheitlich sein.

    Nun meine Frage dazu: Aus der EnEV 2009 werde ich nicht schlau.
    Wer mehr als 10% erneuert muss der EnEV gerecht werden, wer weniger der dann nicht?
    Ist damit gemeint wenn ich alle Fenster meine ETW erneuer unterliege ich der EnEV 2009?

    Falls ja, habe ich vielleicht ein Problem. Nachher sind die Fenter dichter als die Wände und ich habe dann Schimmel und dafür noch ein Haufen Geld ausgegeben. Wände 30 cm (incl. Putz) Poroton. Fenter noch aus dem BJ.

    Sollten ich einen Fachmann ins Boot holen?

    LG
    London
     
  2. Julius

    Julius

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    Fenster sind NIE dichter als Wände. Zumindest, wenn die Wände nicht grob schadhaft sind...
    Aber sie könnten u.U. höher dämmend sein als bestimmte Wärmebrücken der Außenwände.
    Bei unzureichender Beheizung und Belüftung kann das dann zu Problem führen.
    Das wird aber gerne überschätzt.


    Die EnEV-Regel bezieht sich AFAIK auf die GESAMTE jeweilige Fassadenseite.
    Ob Du mit nur einer Wohnung im MFH jene Grenze erreichst, hängt von der Zahl der anderen Wohnungen ab (und deren jeweiliger Fensterzahl).

    Welchen Zweck sollen denn die neuen Fenster erfüllen?
    Oder: Warum nach nur 25 Jahren schon ersetzen???
     
  3. schubi

    schubi

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    Bei einer Sanierung der Fenster, müssen diese einen U-Wert von 1,3 W/(m2K) haben.
     
  4. schubi

    schubi

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    Nun meine Frage dazu: Aus der EnEV 2009 werde ich nicht schlau.
    Wer mehr als 10% erneuert muss der EnEV gerecht werden, wer weniger der dann nicht?
    Ist damit gemeint wenn ich alle Fenster meine ETW erneuer unterliege ich der EnEV 2009?

    Also, wenn deine zu änderndende Gesamtfensterfläche mehr als 10% ist bei einer bauteilfläche musst du die EnEv anwenden. Die Änderung ist ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen.
     
  5. London

    London

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    Hm, ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung wie die durchschnittliche Lebensdauer von Holzfenstern ist. Wir haben zwar schon die Dichtungen ausgetauscht, aber manche bekommen wir einfach nicht richtig eingestellt bzw. sind die Beschläge nicht mehr top. Die Scheiben wo drin sind haben eine kalte Kante (hatte hier schonmal einen Thread dazu) und sind auch bestimmt nicht der brüller was den U -Wert betrifft.
    Auch wird ja immer gesagt das man einen großen Wärmeverlust über alte Scheiben/ Fenster hat.
    Wir hätten halt gerne Kunststofffenster die bräuchte man nicht mehr streichen.

    An zwei Fassadenseiten würden wir keine 10% darstellen aber an einer 30% - ich habe es jetzt mal anhand der Fenstersumme gerechnet.

    LG
    London
     
  6. #6 Olaf (†), 14.02.2010
    Olaf (†)

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    Grenze...

    hin oder her (waren das jetzt nicht 10% der gesamten Fläche anstatt 20 einer Seite:confused:), ich glaube nicht, dass man das aufdröseln kann (und umgehen) in dem man Teilflächen nacheinander macht.
    Außerdem ists müßig drüber zu diskutieren, schubi hats schon geschrieben, 1,3 ist eh das Maß aller Dinge.
     
  7. schubi

    schubi

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    An zwei Fassadenseiten würden wir keine 10% darstellen aber an einer 30% - ich habe es jetzt mal anhand der Fenstersumme gerechnet.

    Ich an deiner Stelle würde die gesamten Fenster austauschen. Sieht doch eh besser aus. Und euer Lüftungsverhalten müsst Ihr natürlich auch ändern, da die neuen Fenster halt dichter sind. Also immer schön Stoßlüften so hat Schimmel keine Chance.

    Gruß
     
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