Grunderwerbsteuer: Widerspruch einlegen

Diskutiere Grunderwerbsteuer: Widerspruch einlegen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gestern sind unsere Steuerbescheide mit der festgelegten Grunderwerbsteuer eingetroffen, die auf einem kürzlich erfolgten Grundstückskauf...

  1. upD8R

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    Gestern sind unsere Steuerbescheide mit der festgelegten Grunderwerbsteuer eingetroffen, die auf einem kürzlich erfolgten Grundstückskauf (unbebaut) beruhen.

    Jetzt liest man ab und zu im Internet etwas über ein anhängiges Verfahren am Bundesfinanzhof, bei dem der Kläger angibt, die Höhe der Steuer sei nach Wegfall der Eigenheimzulage zu hoch.
    (siehe auch: http://www.haus-und-grund.net/presse_762.html)

    Meine Frage: Widerspruch einlegen? Und wenn ja, wo und in welcher Form. Und fraglich ist es auch, ob der Ansatz auch greift, wenn man kein Haus- sondern eben "nur" einen Grundstückskauf versteuern muss.

    P.S. Klar, dass ich trotzdem erstmal zahlen muss.
     
  2. #2 MoRüBe, 14.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Warum nicht...

    ... entweder wird die Klage abgewiesen, oder stattgegeben.

    Einspruch unter Hinweis auf das laufende Verfahren einlegen.
     
  3. upD8R

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    Okay, und das mache ich bei dem FA, von dem der Bescheid kam, oder?
     
  4. #4 Gast217, 14.02.2010
    Gast217

    Gast217 Gast

    Genau, steht auf dem Bescheid unter Rechtsbehelfsbelehrung (vorbezeichnetes Finanzamt)
     
  5. lulu66

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    Ich dachte, das sei schon abgewiesen worden?!
     
  6. #6 Gast217, 14.02.2010
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  7. lulu66

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    Danke, dann glimmt also doch noch ein Fünkchen Hoffnung...
     
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