Asbestfassade Energiepass

Diskutiere Asbestfassade Energiepass im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Wir möchten ein Einfamilienhaus Baujahr 1956 erwerben. Die Aussenfassade besteht aus beschichteten Asbestplatten. Da aktuell der...

  1. LC72

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    Wir möchten ein Einfamilienhaus Baujahr 1956 erwerben. Die Aussenfassade besteht aus beschichteten Asbestplatten.

    Da aktuell der Energieausweis pflicht ist, fragen wir uns jetzt ob wir die Asbestplatten kurz oder langfristig unbedingt entfernen lassen müssen um einen niedrigeren Wert erreichen zu müssen.

    Die zweite Frage ist kann oder wird der Gesetzgeber kurz/langfristig die Entsorgung der Asbestfassade vorschreiben.

    Die Asbestplatten stören uns nicht großartig und wir würden diese dranlassen um auch etwaige Kosten nach dem Erwerb zu vermeiden. Da das Haus auch gepflegt ist schauen die Asbestplatten nich unbedingt soo schlecht aus.

    Vielen Dank vorab für fachkundige Hilfe!!!
     
  2. schubi

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    Moin!

    Was sagt den der aktuelle Energienachweis aus?
    Was wollt Ihr investieren?
    Also, wenn Ihr was an der Fassade machen wollt, wie z.B WDVS muss das Asbest von einer Fachfirma entfernt und entsorgt werden.
    Es liegt an euch was Ihr in die Modernisierung stecken wollt.

    Gruß
     
  3. KATMat

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    Ich gehe mal davon aus

    dass es sich um Asbestzementplatten handelt. Dann gibt es keinerlei Verpflichtung, die Platten zu entfernen.
    Es ist nicht zu erwarten, dass nach 40 Jahren neue Bestimmungen bzgl. Asbestsanierung erlassen werden.
    Auch das Demontieren und Wiedermontieren einzelner Platten zu Reparaturzwecken ist erlaubt. Eine komplette Wärmedämmung mit Remontage der Platten wäre aber z.B. nicht zulässig.
    Es kann also passieren, dass zur Erfüllung der ENEV die Dinger runter müssen.
    Kost´aber nicht die Welt.
     
  4. BJ67

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    Es ist aber nicht auszuschließen, dass die klammen Kommunen die derzeit moderaten Entsorgungskosten z.B. zur Sanierung der Haushalte anheben.

    Also, ab das Zeug so lange es preiswert ist und anständig gedämmt und dadurch Heizkosten gespart.
     
  5. KATMat

    KATMat

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    das war früher

    als Asbest noch bei der Gebietskörperschaft andienungspflichtig war.
    Durch die Einstufung als gefährlicher Abfall vor ein paar Jahren kann Asbest mittlerweile landesweit entsorgt werden. Dadurch ist eine Konkurrenz eingetreten und die Preise drastisch gefallen. Kaum zu glauben, aber wahr.
     
  6. LC72

    LC72

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    vielen Dank an alle, daß hilft uns schon sehr weiter. Da dieses Haus unser Ersterwerb ist und wir aktuell nicht das Geld zur Modernisierung der Fassade aufbringen können, war uns wichtig ob wir zur Abnahme der Platten verpflichtet werden könnten.

    Unter den Platten ist eine 6 cm Dämmung vorhanden. Damit können wir die nächste Zeit leben. Wie gesagt die Fassade schaut nicht runtergkommen aus und weil der Baustoff Asbesthaltig ist, nochmal Geld in die Fassade zu investieren wäre derzeit im Budget nicht drin:wow.

    Muss man die ENEV irgendwann erfüllen? Oder müssen die Platten nur runter, wenn mann irgendwann staatliche Förderungen in Anspruch nehmen will.

    Wir möchten nur der Gefahr aus dem Weg gehen, ungeplannt nochmal in den nächsten 10 Jahren Geld in die Hand nehmen zu müssen:mauer, weil der Gesetztgeber :deal darauf besteht die Platten zu entfernen. Denn dann würden wir vom Kauf absehen.
     
  7. #7 Pirellitx31, 16.02.2010
    Pirellitx31

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    Dass der Gesetzgeber irgendwann einmal Gesetze erlassen wird, dass Eigentümer ihre Objekte auf die aktuelle EnEV nachbessern müssen, ist wohl nicht zu erwarten und wäre politisch wohl auch nicht durchsetzbar.

    Für Altgebäude gilt Bestandsschutz. Eine nachträgliche Dämmung auf EnEV-Standart wäre wohl für viele Eigenheimbesitzer finanziell nicht verkraftbar und zudem eine unzumutbare Einmischung in private Angelegenheiten. Ob sowas mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, bezweifle ich ebenfalls.
    Dass also derartige Forderungen vom Gestzgeber kommen, damit ist wohl nicht zu rechnen.
     
  8. #8 Plattenpenner, 19.02.2010
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    Bedenke, das Asbest könnte mal per Gesetz entfernt werden müssen, mit Entsprechender Spezialfirma und Entsorgungskosten.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 20.02.2010
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    Bedenke, Dir könnte er Himmel auf den Kopf fallen
     
  10. Susa

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    Hallo Pirellitx31.

    Da wäre ich nicht so sicher. Wenn die Gemeinde beschliesst, das Abwassernetz zu erneuern und auf die Anwohner umzulegen, dann fragt die doch auch nicht, ob die Oma in ihrem kleinen Häuschen das von der Rente zahlen kann..
    Das ist doch auch eine unzumutbare Entscheidung.
    Vor kurzem lief da ein Bericht wo sich eine ganze Strasse Anwohner dagegen gewehrt hat, aber vergeblich.
    Oder denke mal an Crawinkel. Da ist der Gesetzgeber erst eingeknickt nachdem die Anwohner tagelang die Bundesstrasse gesperrt hatten...
     
  11. R.B.

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    Das ist etwas anderes. Da besteht ein Versorgungsauftrag.

    So lange von der Fassade keine Gefährdung für andere ausgeht, wäre es verdammt schwer einen Hauseigentümer zu einer Renovierung zu verdonnern.

    Gruß
    Ralf
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  12. toer

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    Darf jeder Private selbst abbauen....
     
Thema: Asbestfassade Energiepass
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