Lebensgefährte bei BG als Helfer angeben?

Diskutiere Lebensgefährte bei BG als Helfer angeben? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, mein Lebensgefährte und ich bauen zusammen ein Haus. Beim Bauamt bin nur ich als Bauherrin eingetragen. Die...

  1. #1 emma8223, 14.02.2010
    emma8223

    emma8223

    Dabei seit:
    14.02.2010
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Log
    Ort:
    72250
    Hallo zusammen,

    mein Lebensgefährte und ich bauen zusammen ein Haus.
    Beim Bauamt bin nur ich als Bauherrin eingetragen.

    Die Eigenleistungen am Haus machen wir mit meinem Vater gemeinsam.
    Muss ich die Arbeitsstunden meines Lebensgefährten im Bautagebuch angeben oder nicht (wie Ehegatte)?
    Hat von Euch jemand Erfahrung damit?

    Grüßle emma8223
     
  2. schubi

    schubi

    Dabei seit:
    11.02.2010
    Beiträge:
    85
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatl. geprüfter Techniker FR:Hochbau
    Ort:
    Schleswig-Holstein
    Immer, schon aus versicherungtechnischen Gründen.
     
  3. #3 ecobauer, 16.02.2010
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Rechtlich ist der Lebensgefährte weder verwand noch verschwägert noch Familienmitglied noch sonstwas in direkter Linie zur Bauherrin. Und damit versicherungspflichtig.
    Am besten in solchen Fällen einfach bei der BauBG anrufen. Die sagen gerne, wie es richtig gemacht wird - bevor was schiefgeht und Geld kostet!
     
  4. #4 greentux, 16.02.2010
    greentux

    greentux

    Dabei seit:
    04.07.2009
    Beiträge:
    1.231
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur ET
    Ort:
    Dresden
    nicht nur telefonisch, sondern Versicherungsschutz schriftlich zusichern lassen.
     
  5. Martl

    Martl

    Dabei seit:
    21.09.2009
    Beiträge:
    182
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maschinenbauer
    Ort:
    Gelting
    Hallo,

    ich habe meiner BG Bau die gleiche Frage gestellt.

    Antwort war:

    Wenn die/der Lebengefährtin/e 25% der Bausumme des Hauses mit trägt ist das besondere Eigeninteresse am Bau gegeben und die person kann wie ein Ehepartner behandelt werden, d.h. bleibt beitragsfrei.

    Gruss
    Martl
     
  6. #6 ecobauer, 17.02.2010
    ecobauer

    ecobauer

    Dabei seit:
    17.01.2010
    Beiträge:
    1.894
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Saarland
    Wenn die/der Lebengefährtin/e 25% der Bausumme des Hauses mit trägt ist das besondere Eigeninteresse am Bau gegeben und die person kann wie ein Ehepartner behandelt werden, d.h. bleibt beitragsfrei.

    ......dann ist der Lebensgefährte ja wohl auch Bauherr :e_smiley_brille02:
     
  7. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Unbedingt schriftlich geben lassen.

    Und auch eigene Zeiten sowie die solcher Helfer im Tagebuch vermerken!
     
  8. lerob

    lerob

    Dabei seit:
    01.02.2010
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Sys.At.
    Ort:
    nürnberg
    Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber Dies können auch mehrere Personen sein

    Die Bauherren können jederzeit bei der zuständigen Baubehörde an/umgemeldet werden.

    Eine Bauherrenänderung oder Nachtrag mehrerer Personen ist JEDERZEIT möglich.

    Also Freund einfach nachtragen. Auch andere Personen die am Obiekt beteiligt sind, sind möglich.
     
  9. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Dann müßte man jedoch den LAP privat versichern. Was ja durchaus Vorteile haben kann.
     
  10. lerob

    lerob

    Dabei seit:
    01.02.2010
    Beiträge:
    7
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Sys.At.
    Ort:
    nürnberg
    Warum privat versichern?

    Du gehst in dein neues Haus und streichst die Wände. Privat versichern???
     
  11. lulu66

    lulu66

    Dabei seit:
    02.06.2009
    Beiträge:
    952
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl. Inform.
    Ort:
    Bonn
    Bauherrenhaftpflicht
     
Thema: Lebensgefährte bei BG als Helfer angeben?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bg bau helfer nachgetragen

    ,
  2. Lebensgefährte Bauhelfer BH Bau?

Die Seite wird geladen...

Lebensgefährte bei BG als Helfer angeben? - Ähnliche Themen

  1. Haustür defekt > Wer kann helfen?

    Haustür defekt > Wer kann helfen?: Hallo, ich habe eine Frage zu einer Haustür. Meine Eltern haben das Problem das sich bei der Haustür so ganz langsam am Boden die Aluminium...
  2. Helfen Basotect etc. um den Außenlärm zu verringern?

    Helfen Basotect etc. um den Außenlärm zu verringern?: Hallo, vor kurzem ist ein Nachbar über uns in der Mietwohnung eingezogen und wir bemerken wie laut es ist bzw. wie wenig die Zimmerdecken...
  3. Gaubenbastelei -wer kann helfen?

    Gaubenbastelei -wer kann helfen?: Wir haben mit dem DG unseres Hauses eine halbfertig gebaute Gaube übernommen, bei der alle Leute, die sich das angesehen haben, was die fehlende...
  4. Helfen Sie einem kleinen Elektriker

    Helfen Sie einem kleinen Elektriker: Hallo, ich bin Elektriker. Könnte mir jemand einen Rat geben? Ich möchte als Subunternehmer auf größeren Baustellen, insbesondere...
  5. BG-Bau-Gebühren für Lebensgefährten/Verlobten

    BG-Bau-Gebühren für Lebensgefährten/Verlobten: Hallo an alle! Als Neuling in diesem Forum möchte ich mich gleich mit einigen Fragen an Euch richten, die evtl. des öfteren schon diskutiert...