Fliesenpreis im bauvertrag mit GÜ

Diskutiere Fliesenpreis im bauvertrag mit GÜ im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forengemeinde, ich habe mal eine Frage zum Fliesenpreis/qm im Bauvertrag. :deal Folgender konstruierter Fall: Laut Bauvertrag darf...

  1. matom

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    Hallo Forengemeinde,

    ich habe mal eine Frage zum Fliesenpreis/qm im Bauvertrag. :deal

    Folgender konstruierter Fall:

    Laut Bauvertrag darf der Bauherr 35 € pro qm Bodenfliese ausgeben.

    Jetz mal überspitzt formuliert.
    Der Bauherr nimmt Bodenfliesen für 10 Euro pro qm natürlich Abriebruppe 2 im schicken Aubergineton. Die Differenz von 10 Euro echter Preis zu 35 Euro Maxpreis sind 25 Euro, sind die verloren oder müssen/können/dürfen die verrechnet werden mit weiteren Rechnungen des Gü´s?

    MfG
     
  2. #2 Stef1969, 17.02.2010
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    Bei uns ja, hängt vom Vertrag ab.
     
  3. lulu66

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    Was steht dazu genau im Bauvertrag?

    Je nach Wortlaut freut sich der GÜ oder der BH.
     
  4. matom

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    Danke,

    dann kan ich mich nu freuen ^^
    :winken
     
  5. #5 HolzhausWolli, 18.02.2010
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    Und aufgrund welcher tatsache konkret kannst Du dich JETZT erst freuen?
     
  6. lulu66

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    Wahrscheinlich hat er jetzt seinen Vertrag gelesen.
     
  7. #7 MoRüBe, 18.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    und hoffentlich...

    ... richtig verstanden;)
     
  8. #8 HolzhausWolli, 18.02.2010
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    Eben! ich wunderte mich etwas, dass diese beiden Antworten -von denen eine auch noch eine Frage war- die Erkenntnis zur Freude brachten.

    Wie schnell doch dieses Forum jemanden glücklich machen kann! :28:
     
  9. #9 Manfred Abt, 18.02.2010
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    und das sogar bei einem nur "konstruierten Fall" mit "schickem Aubergineton"
     
  10. #10 BauherrHilflos, 19.02.2010
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    Fliesen raus nehmen. Gutschrift fordern. Extern Auftrag vergeben.

    Haben wir so gemacht.
     
  11. lulu66

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    Genau, 3 Euro Fuffzich Gutschrift, Neuvergabe für 5 Euro...toll gespart.
     
  12. #12 HolzhausWolli, 19.02.2010
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    @ Bauherrhilflos:
    Woher weißt Du denn, dass diese Option in Matom´s Vertrag ebefalls möglich ist?

    Schließlich wäre das ja nochmals eine "Ausbaustufe" zu dem, was Matom eigentlich nur wollte. Nämlich reduzierte Leistungen mit anderen zu erbringenden Leistungen zu verrechnen. Von einer Leistungsentbindung war doch gar nicht die Rede.

    Unser Hausbauer ist zwar mit diesen Nebengewerken auch mehr als kulant umgegangen, so daß wir erstaunlich kurzfristig beauftragte Leistungen herausnehmen konnten (ich erinnere mich spontan an die Innenputzarbeiten für ca. EUR 12.000,-), ich weiß aber, dass das bei GU´s nicht unbedingt die Regel ist und auf die vertragliche Leistungslieferung gerne bestanden wird. Ich halte das auch für legitim und lediglich für ein Goodwill, wenn nicht darauf bestanden wird.
     
  13. #13 Shai Hulud, 19.02.2010
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    Das würde ich mir in Hinblick auf Probleme im Bereich von Schnittstellen zu anderen Gewerken gut überlegen.

    Und eigenen Aufwand bei Ausschreibung, Vergabe, Überwachung und Rechnungsprüfung berücksichtigen.
     
  14. #14 RMartin, 19.02.2010
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    Das muß nicht immer "Goodwill" sein... Meist ist es so, dass wenn Leistungen ohne Knatsch aus dem Vertrag herausgenommen werden können es dem GU sehr Recht ist wenn er diese nicht machen muss. Das kann viele Gründe haben; er kriegt es zu dem kalkulierten Preis nicht vergeben, 'seine' Subunternehmer haben gerade keine Zeit, in der Vergangenheit schon häufig 'Probleme' mit diesem Gewerk gehabt, undundund....
     
  15. lulu66

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    ...oder Veränderung der Gewährleistungsgrundlage...
     
  16. #16 BauherrHilflos, 19.02.2010
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    Das ist doch wohl die Ausgangsfrage?
    Wenn nun 10 Euro Fliesen reichen, dann sollte man doch wirklich mal beim GÜ fragen, wie es mit einer Gutschrift aussieht.Wenn nicht..

    @lulu
    Wie man in der Ausgangsfrage lesen kann: 35 Euro Max pro qm
    Nun sollte man einfach mal fragen, was alles in dem Preis ist.
    Bei uns (GÜ) waren das: Kleber, Arbeit, Fleisen

    Wir sind mit der Gutschrift bei dem GÜ wesentlich besser gefahren.
    Für das gleiche Geld konnten wir qualitative bei den Fliesen einiges punkten, bei der externen Vergabe.
     
  17. matom

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    Da dieser Punkt in meinem Vertrag nicht eindeutig definiert war, was passiert wenn man unterm vorgegebenen Fliesenpreis ist. Ich dachte es gäbe dazu eine Vorschrift wenn es vertraglich nicht näher definiert ist.

    Aber nach Rücksprache mit unserm GÜ hat er das ok für die Verrechnung gegeben.

    MfG
     
  18. #18 HolzhausWolli, 19.02.2010
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    RMartin: Klar, aber das der GU seine Leistung gar nicht erbringen kann, weil andere Umstände herrschen, ist aber selten.

    Auf jeden Fall wird ihm eine renditebehaftete Position entzogen.

    Daher ja auch die vergleichsweise magere Gutschrift, weil die Leistung ja irgendow in eine Gesamtkalkulation einfloss. Und wenn er dann noch froh sein kann, diese Leistung "nicht mehr an der Backe zu haben", dann ist es für ihn ein Glücksfall.
     
  19. lulu66

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    @Bauherrhilflos: Laut Formulierung ging es um den reinen Fliesenpreis pro m². Hier kann man wirklich direkt rechnen und es ist auch am sinnvollsten, wenn der Minderpreis direkt gegengerechnet wird.

    Mein letzter Beitrag bezog sich auf die Thematik "herausstreichen und neu vergeben".
     
  20. #20 BauherrHilflos, 19.02.2010
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    So stand das bei uns auch im Vertrag. Es stellte sich aber bei der Nachfrage heraus, das eben Kleber usw. mit in der Position sind.
    Matom müsste nur mal fragen, und hier posten. Dann wäre die Sache klarer.
     
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