Um wie viel Prozent darf ein Architekt teurer werden?

Diskutiere Um wie viel Prozent darf ein Architekt teurer werden? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Bauexperten! :winken Unser Rohbau steht und nun teilt uns unser Architekt mit, dass er die von uns im Architektenvertrag festgeschriebene...

  1. #1 Bergahorn, 17.02.2010
    Bergahorn

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    Hallo Bauexperten! :winken

    Unser Rohbau steht und nun teilt uns unser Architekt mit, dass er die von uns im Architektenvertrag festgeschriebene Bausumme und den von uns mitgeteilten wirtschaftlichen Rahmen um etwa 10% überschreiten wird.
    Ein genauer Blick auf die Kostenaufstellung (teils noch Schätzungen bei den Ausbaugewerken, im wesentlichen aber schon Angebote nach Ausschreibung) zeigt, dass er sich bei einzelnen Gewerken gewaltig verschätzt hat. Bei den Putzarbeiten um 40%, beim Estrich um 25% usw. Bis auf wenige Ausnahmen ist alles teurer als geschätzt. Dabei hat sich seit dem Bauantrag nichts an dem Gebäude verändert und wir haben keinerlei neue Wünsche eingebracht, d.h. die Massen sind unverändert.
    Natürlich habe ich nun erstmal Einspruch gegen die Kostensteigerung erhoben.
    Der Architekt hat auch schon Sparvorschläge gemacht, die aber alle darauf hinauslaufen, dass wir den Innenausbau (Fliesen, Parkett/Laminat, Malerarbeiten) selbst machen und billigere Materialien verwenden, was so nicht abgesprochen war. Wir hätten zwar theoretisch diese 10% noch als Puffer, aber ich befürchte, dass es nicht bei diesen höheren Kosten bleibt, sondern dass das eventuell so weitergehen könnte.
    Deshalb meine Frage: um wie viel Prozent darf ein Architekt sich "verhauen" bei der Kostenschätzung? Ab wann müsste er haften? Gibts da überhaupt eine Chance?
    Versteht mich nicht falsch, ich war bisher mit unserem Archi sehr zufrieden, aber das hat mir jetzt einen Schlag versetzt und ich sehe mich schon ohne jegliche finanziellen Reserven in einem Ausbauhaus sitzen, das in 2 Jahren noch nicht fertig ist....
     
  2. lulu66

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    Das übliche Problem, wenn man nicht mit Festpreis baut. Ich meine hier etwas davon gelesen zu haben, dass bis zu 10% Überschreitung im Rahmen liegen, such mal im Forum.
     
  3. #3 Baufuchs, 17.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es

    liegt im Wesen einer Kostenschätzung, dass gewisse Schwankungen möglich sind.

    10% sind da ohne weiteres möglich.

    Frage ist, ob und welcher Form die Kostenobergrenze verbindlich vereinbart wurde.
     
  4. #4 Baufuchs, 17.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es

    liegt im Wesen einer Kostenschätzung, dass gewisse Schwankungen möglich sind.

    Bis zu 30% Überschreitung sind da ohne weiteres möglich. Guckst Du hier


    Frage ist, ob und welcher Form eine Kostenobergrenze verbindlich vereinbart wurde, denn dann gelten die Toleranzgrenzen nicht mehr.
     
  5. #5 Bergahorn, 17.02.2010
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    Naja, die Kostenobergrenze und auch der wirtschaftliche Rahmen sind schriftlich im Architektenvertrag fixiert. Allerdings gibt es einen Passus, dass er uns eine Überschreitung mitteilen muss und dass wir schriftlich Einspruch erheben müssen, sonst kann er auf der Grundlage weiterarbeiten. Wir haben natürlich Einspruch erhoben.
    Die Frage ist, wie es nun weitergeht....

    EDIT: danke für den Link!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2010
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    Ein weites Feld.
    Hier wäre zu klären, warum sich die Kosten erhöhen. Denn Deine Rechnung ist so nicht plausibel.
    Wie sich dann "nur" 10 % gesamt ergeben, wäre schon mal zu (er)klären.

    Dann muss unterschieden werden, was auf Bauherrenkappe geht. Also z.B. Fliesen mit 30€/m² in den Kosten, Bauherr(in) sucht sich aber welche für 90 aus.
    Dafür könnte der Kollege ja nix.
    Bei Putz & Estrich wird sich durch Bauherrenwunsch eher wenig geändert haben. Hier wäre der Kollege gefragt.

    Das mit der Haftung ist so eine Sache. Hierzu müsste man die genauen Vertragsbedingungen kennen.
    KÖNNTE der Kollege haftbar sein, sollte geprüft werden, in wie weit seine Haftpflichtversicherung eintreten könnte.
    Die zahlt nicht die 10%, aber z.B. (wenn alles andere stimmt) die Zinsen aus den Mehrkosten.

    Eigenleistung und mindere Materialien sind sicher nicht die erste Wahl der Kostenoptimierung.
    Hier ist die Kreativität des Kollegen in enger Abstimmung mit Ihnen gefragt.
    Sollte Haftung möglich sein, sollte der Kollege schon jetzt seine Haftpflicht mit ins Boot holen.
     
  7. schubi

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    Wenn es sich um einen VOB/B - Vertrag handelt, bitte da mal schlau machen.
     
  8. #8 Baufuchs, 17.02.2010
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    Schubi

    was soll der Quatsch?

    Architektenvertrag und VOB?:confused:
     
  9. #9 Bergahorn, 17.02.2010
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    Die ergibt sich daraus, dass wir bei der Dachkonstruktion einiges sparen konnten und auch der Elektriker billiger war als gedacht. Vor Weihnachten waren wir daher noch leicht im Plus....

    Zusätzliche Bauherrenwünsche gab es bisher keine, also wir haben uns noch gar nicht auf Bodenbeläge, Innentüren etc. festgelegt (zum Glück!). Die Kostenüberschreitung belaufen sich gerade rein auf Dinge, die bereits in der Planungsphase feststanden und nicht mehr verändert wurden. Trotzdem müssen wir jetzt, um wieder in den Rahmen zu kommen eben am Innenausbau sparen, was ich sehr schade finde, weil wir eigentlich da schon keine großen Ansprüche hatten, außer dass wir gerne ein Fertigparkett statt Laminat gehabt hätten....
     
  10. Hansal

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    Ich möchte nochmal nachfragen:

    Ihr habt eine Baukostenobergrenze vereinbart?

    Dann ist die 10%-Regel zur Kostenberechnung erst einmal außen vor.

    Wie genau lautet der betreffende Passus im Planungvertrag?

    Grüße
     
  11. #11 Bergahorn, 17.02.2010
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    Der Passus lautet:

    "Im Rahmen seiner vertraglichen Aufgaben hat der Architekt gegenüber dem Bauherrn eine
    umfassende Unterrichtungspflicht. Wenn erkennbar wird, dass die ermittelten Baukosten oder
    der vom Bauherrn bekannt gegebene wirtschaftliche Rahmen überschritten werden, ist der
    Architekt verpflichtet, den Bauherrn unverzüglich zu informieren. Gleichzeitig hat der Architekt
    dem Bauherrn eine angemessene Frist zur schriftlichen Erklärung zu setzen, ob die neu
    ermittelten Kosten Grundlage der weiteren Leistungen des Architekten sein sollen. In dieser
    Erklärung ist der Bauherr darauf hinzuweisen, dass mit Ablauf der Erklärungsfrist die neu
    ermittelten Kosten die Grundlage der weiteren Leistungen darstellen. Mit Ablauf der Frist
    ohne schriftliche Erklärung des Bauherrn gegenüber dem Architekten gelten die neu
    ermittelten Kosten als genehmigt, sofern nicht der entgegenstehende Wille des Bauherrn
    offensichtlich ist."

    Den "vom Bauherrn bekannt gegebenen wirtschaftlichen Rahmen" haben wir in einem späteren Paragraph als Bruttopreis festgeschrieben.
     
  12. #12 Pirellitx31, 17.02.2010
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    wenn der wirtschaftliche Rahmen genau definiert worden ist, ist eine 10%ige Kostenerhöhung m.E. zu hoch, somit der Architekt in der Haftung. Allerdings beziehen sich die 10% ja allein auf den Rohbau. Die Kostensteigerung, auf das ganze Haus bezogen, liegen also etwa bei 5%?

    Allerdings steht demgegemüber natürlich auch ein entsprechender Gegenwert (das Haus). Tatsächlich jedoch muss ein Bauherr, inbesondere dann, wenn der Finanzierungsrahmen eng ist, sich auf die Kostenermittlungen verlassen können.
    Inwieweit ist denn der Ausbaustandart schriftlich definiert? Sind hier denn keine weiteren Einsparungen möglich?
    Auch wäre interessant zu wissen, was Sie als Bauherr getan hätten, wenn Sie von vornherein von den tatsächlichen Kosten gewußt hätten. Hätten Sie kleiner gebaut, was weggelassen?
     
  13. Charos

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    Das trägt jetzt zum eigentlichen Problem nichts bei, aber wenn ich mich an eine der letzten Vorlesungen noch richtig erinnere, dann steigt zumindest das Honorar deines Architekten durch die Mehrkosten nicht.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 17.02.2010
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    Charos - hängt am Datum des Vertragsschlusses!!
    Alte vs neue HOAI
     
  15. #15 Bergahorn, 17.02.2010
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    Wir haben den Ausbaustandard nicht schriftlich definiert, da es uns von Anfang wichtiger war, dass das Gebäude funktioniert und dafür unter Umständen mehr zu investieren um dann dort zu sparen. Allerdings haben wir von Anfang an gesagt, dass wir Parkett wollen. Daran hänge ich auch nicht, zur Not mach ich auch Laminat und Papptüren. Was mich stört, ist, dass ja nicht abzusehen, ob diese Leistung unsererseits das Problem wirklich aus der Welt schafft, oder ob dann schon die nächsten Kosten um die Ecke kommen....

    Hätten wirs vorher gewusst hätten wir zwar nicht kleiner gebaut, 120 qm sollten es schon sein, aber wir hätten einfach einen schlechteren Energiestandard gewählt, eventuell weniger Fenster, da wäre uns schon was eingefallen...
     
  16. #16 Pirellitx31, 17.02.2010
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    vergessen Sie aber nicht das alte Sprichwort: "wer billig baut, baut 2-mal"

    die Sorge kann ich gut nachvollziehen.
    Normalerweise kann ein Architekt durch ein rigides Kostenmanagement noch einiges steuern. Machen Sie dem Architekten klar, dass die Kostensteigerungen für Sie nicht tragbar sind und dass er die Ausschreibungen für den Innenausbau kurzfristig und zeitnah durchführen soll. Somit haben Sie einen zeitnahen Gesamt-Kostenüberblick und können notfalls noch gegensteuern.
     
  17. #17 nachttrac, 17.02.2010
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    Also ich kenne kein einziges Haus, das in etwa soviel gekostet hat, wie vom Architekten veranschlagt. In der Regel immer + 10%. Wieso wird dieser Puffer nicht gleich mitgerechnet, damit sich der Bauherr dann freut, wenns doch billiger geworden ist:winken
     
  18. #18 Pirellitx31, 17.02.2010
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    ...ich schon!!
    ein erfahrener Architekt hat zumeist die Kosten im Blick, und natürlich auch viele Vergleichsmöglichkeiten (mit früheren Bauten), vor allem im Rohbau.

    Ich kenne Kostensteigerungen vor allem im Innenausbau, wenn sich Bauherren nach Besuchen von Badausstellungen o.ä. doch zu Mehrausgaben hinreißen lassen, die soo nicht geplant waren.
     
  19. sepp

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    ich kenne genügend häuser !
    zum Thema:
    es ist keine Bauobergrenze vereinbart!
    diese sollte o. muss genauso definiert auch im Vertrag stehen.
    der wirtschaftliche "Rahmen" ist ein Rahmen der gemäß der kostenberechnungen auch abweichungen zulässt.
    ihr habt alternativen ausgeschlagen, warum?
    die Materialwahl ist ein lösungsansatz wieder in die kostenspur zu kommen.
    steht das Material per Leistungsanforderung im vertrag oder als notiz vor der kostenberechnung?
    man kann ihm nur ein mangel in der aufstellung der Kostenberechnung vorwerfen, wenn dies auch tatsächlich fehlerhaft erstellt wurde.
    dies würde eine honorarminderung mitsichziehen.
    aber solange keine Bauobergrenze vertraglich fixiert wurde, geht nur eine honorarminderung bei fehlerhaften leistungen und kein schadensersatz.
     
  20. #20 MoRüBe, 17.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    darf ich nachfragen??...

    ... was das Häuschen denn so kostet?:e_smiley_brille02:

    Und noch ne nachfrage an die Archis: ist diese Formulierung eigentlich normal? Klingt für mich irgendwie ganz schön einseitig:deal
     
Thema: Um wie viel Prozent darf ein Architekt teurer werden?
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