GAU beim verfüllen der Kellerwände

Diskutiere GAU beim verfüllen der Kellerwände im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Josef .....was hat der Keller mit einem Fertighaus zu tun??? Ich weiß ja das du Massivbauer mit leib und Seele bist, und das auch gut machst...

  1. #21 riskkiller, 05.06.2004
    riskkiller

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    Josef

    .....was hat der Keller mit einem Fertighaus zu tun???

    Ich weiß ja das du Massivbauer mit leib und Seele bist, und das auch gut machst aber:
    Auch ein Fertighaus ist ein solides Produkt und auf dem neuesten Stand der Technik!! Was man von einer Reumahütte nicht gerade sagen kann!!
    Vielleicht habe ich ja auch dein Komentar verkehrt verstanden, aber das mußte mal gesagt werden, das ein Fertighaus kein minderwertiges Produkt ist!!!

    Gruß
    Heiko :confused:
     
  2. Polier

    Polier Gast

    Fertigbude

    Was meinste denn , was deine Fertigbude in 30 Jahren noch wert ist. 1970 wurden die ersten Buden gebaut. Die will heute keiner mehr.

    Polier
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ganz einfach

    riskkiller ... Keller aussen = ungedämmt ... somit scheidet (fast) der komplette Massivbau anhand der zu erwartenden Wärmebrücke im Anschlussbereich aus ... übrig bleibt der HR-Bau und das Fertighaus ... des "sollte" keine abwertende Aussage über Fertighäuser von mir gewesen sein ... "sondern" einfach 2 und 2 zusammengezählt ... "PLUS" der Hinweis das zumindest das Treppenhaus dann noch zur thermischen Hülle zu gehören hat ;)
     
  4. #24 riskkiller, 05.06.2004
    riskkiller

    riskkiller

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    Wer billig baut, baut zweimal!
    hmmmm

    Josef haste recht, stimmt schon!

    Und auch so mancher Fertigbauer baut Müll, was aber nicht heißen soll das alle BU perfekt sind siehe Beitrag!!

    Polier:
    Regestrier du dich erst einmal bevor du solche unhaltbaren Bemerkumgen von dir gibst. :boxing
    Und das das Fertighaus aus den 70gern noch in den Kinderschuhen steckte weiß heute auch jedes Kind! :fleen :motz
    Hat aber mit dem Fertighaus von heute nichts zu tun!! :irre

    Gruß
    Heiko
     
  5. tojo

    tojo

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    Hallo zusammen,

    ich muss gestehen das ich Euch nicht immer folgen kann.

    Heute habe ich neue Bilder von der Bau(Fusch)Stelle
    http://people.freenet.de/tjaekle/haus/05_06_04.html

    Wie man sieht wurden zumindest die Ecken mit Betumen verschlossen. Auf unsere Beschwerde hin wurde uns versichert, dass wir keine Probleme durch die Ausführung der Kellerwände haben werden. Wir forderten Aufgrund der entstandenen Schwachstelle zumindest an der beschädigten Wand eine Ausführung als Schwarze Wanne. Darauf ist die Bauleitung nicht eingegangen. Uns wird immer wieder gesagt, dass dieser Keller Druckwasserdicht sein wird, mehr geht nicht....

    Was soll ich dazu sagen? Mir passt das alles auch nicht!

    Da wir so langsam resignieren und es nicht riskieren möchten später doch Probleme mit eindringendem Wasser zu haben, wollen wir die Wände auf eigene Faust mit Betumen bestreichen.
    Insgesammt sind das an die 60m² Wandfläche. Mir ist klar das die Wände trocken und frei von Staub etc. sein müssen.
    Kann mir jemand sagen wie viel Material (Empfehlung?) wir benötigen? Sollten wir anschließend als Füllschutz etwas auf den Betumenanstrich setzen?

    Der Keller ist nicht als Wohnraum geplant worden, lediglich der größte Kellerraum wird Schwimmenden Estrich bekommen. Das Treppenhaus wird als Wohnraum ausgeführt, allerdings liegt das Treppenhaus nicht an den Aussenmauern.
    Und nein, wir bekommen ein mit vorgefertigten Liapor-Beton Teilen erstelltes Haus.

    Um nochmal auf die Abdichtung der beiden Haushälften zu sprechen zu kommen. Die Abdichtung gegen drückendes Wasser soll scheinbar dieses Arbeitsfugenband sein? :irre
    Trotz Betumen Anstrich und dem dazwischen liegenden Irgendwas, kann ich nicht ganz glauben das das ausreichen soll.

    Kann ich mich auf irgend einen Paragraphen bezüglich nicht sachgemäßer Ausführung berufen?
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    *mmmh*

    ich denke mit Betumen ist KMB (Dickbeschichtung) gemeint ... so wie´s aussieht wurde daß ohne Grundierung über die Stösse gezogen ... wurden die Stösse vorher mittels Spachelmasse z.b. B14 Betonspachtel geschlossen ? (müsste min. 1-2 Tage vor der KMB Abdichtung aufgebracht worden sein) ... oder wurde des KMB einfach in die Fugen gedrückt .... "wenn" ja dann ist das Murks im Quadrat (!)
    .
    "daß" seh ich ähnlich zumal zwischen erstellen der Doppelwand und der geflickten Ortbetonwand 3 Stunden vergangen sind ... "hier" sollten Sie mal Ihre Bauleitung/Gutachter zum aufwachen bewegen (!)
    .
    ich hoff doch sehr daß Sie das schriftlich bemängelt haben ?
    .
    ist ein zweischneidiges Schwert ... "wenn" Sie selbst Hand an legen wird man den schwarzen Peter im falle einer Undichtigkeit ihnen zuschieben ... obwohl´s gegen die Logik ist ... sollten Sie diese Variante aus Gewährleistungsgründen nicht wählen :mad: sondern die Abnahme zur Ausführung wie sie derzeit vorherrscht ablehnen (!)
    .
    "JA" dann fragen Sie doch mal gleich nach dem U-Wert dieser Liaporbetonteile in "VERTIKALER RICHTUNG" plus wie stark wird der Fußbodenaufbau über der Kellerdecke ??? ... "und" wird die Kellerdecke unterseitig gedämmt ??? ... "ich" sage hier stimmt was nicht ... "werd" mich aber erst aus dem Fenster lehnen wenn die Fakten auf dem Tisch liegen (!)
    .
    hinsichtlich dem Flickwerk zwischen Doppelwand und der nun herrschende Ortbetonaussenhülle ??? ... "keine" Ahnung bis dato hab ich sowas auch noch nicht gesehn ... "zumal" man auch nicht ohne zerstörende Maßnahmen erkennen kann ob´s des wirklich halbweg´s Hand und Fuß hat ... die 3 Stunden dazwischen lassen mich daran stark zweifeln (!) ... auch die Dehnfuge liegt mir immer noch quer im Magen ... außen ist Sie leider bereits verschlossen ... die KMB Abdichtung ohne Grundierung und ohne Dichtband ???? wird auf Dauer nicht standhalten ... "jetzt" ist die letzte Möglichkeit "innen" die Trennfugenplatten zu entfernen um nachzusehn ob das Trennfugenband *äääh* Arbeitsfugenband halbwegs dort liegt wo´s sein sollte ... "wenn´s" nicht so ist was ich anhand der Einbauvariante befürchte wird´s ohnehin im Dehnfugenbereich irgendwann zum Wassereintritt führen (!)
     
  7. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Meine Worte

    mögen zwar hart und etwas weit aus dem Fenster gelehnt sein ... "ABER" da ist soviel was ich in der Praxis wegen Murksverdachtes "SO" nicht umsetzen würde (!)
     
  8. PeMu

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    Na da geb ich meinen Senf nun doch noch hinzu:

    1. Irritation: Es wird ein Fertigkeller ausgeführt. Die ganze Diskussion und Ausführung a la Ortbetonwände ist da hinfällig. Es gibt nur wenige Möglichkeiten eine druckwasserdichte Ausführung hinzubekommen.

    2. Bei dem was beschreiben wird und zu sehen ist, bleibt nur die schwarze Wanne.

    Die Fertigteilplatten sind dicht, wenn diese unbeschädigt bleiben. Die Fugen sind für große Rissweiten zu dichten. Abdichtungen innerhalb des nachträglichen Ortbetonkerns sind was für Spielernaturen.

    Also ich behaupte einmal, die Beteiligten halten entweder jede Form von Wasser für Druckwasser oder wissen nicht wie man einen Fertigteilkeller dicht bekommt. Dabei gibt es so schöne Musterlösungen.

    Und lieber Bauherr, mit Bitumen bestreichen bekommt man den Keller nicht druckwasserdicht.

    Noch was für Spielernaturen: Drainagen und Abdichtungen sind in den meisten Fällen nicht funktionstüchtig. Allerdings werden Sie in den meisten Fällen auch nie beansprucht. Nun ein paar trifft es dann...

    Ich mußte es einfach mal loswerden.
     
  9. #29 Lars B., 06.06.2004
    Lars B.

    Lars B.

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    Warum wird TOJO eigentlich hier so verunsichert, es wird ständig erzählt, was falsch gelaufen ist und was die Folgen sein könnten...das hilft ihm glaube ich wenig...das was falsch gelaufen ist, sieht er auch...wie kann man das Problem lösen?

    PeMu...man sollte tatsächlich erstmal das Baugrundgutachten einsehen.
    Schwarze Wanne bleibt als einziges, aber nach DIN 18195 auch die Stärke der KMB beäugen und auf das Gewebe achten!
    Die Dreifachwände bestehen glaube ich aus B45 WU-Beton, je 5 cm, was sagt die Wassereindringtiefe in den Beton, gibt´s da Zertifizierungen?
    Abgesehen davon ist die KMB auch zusätzlich zur weissen Wanne nicht verkehrt...Wasserdampfdiffusion...

    Muß jetzt ins Bett, weil morgen heftiger Tag naht...
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    öhmmmm...

    Druckwasserdicht und KMB.....

    nach DIN 18195 ein Wiederspruch in sich....

    Da ist eine schwarze Wanne zulässig, aber keine Abdichtung mit KMB, Gewebe hin oder her....

    Warum wird Tojo verunsichert? Weil selbst Architekten es nicht verstehen?

    Es ist keine normgerechte Lösung mehr möglich!

    Schwarze Wanne? Geht nicht mehr... WW... fehlgeschlagen... Auch sonst gibt die DIN 18195 nix mehr her.

    Was nun? Lösen kann man es von hier aus nicht! Auch der VPB-SV nicht. Will er wohl auch nicht.

    Da gehört ein gescheiter SV her, nur, das kostet Geld, und Zeit, und Nerven....

    Eine Schwarze Wanne beginnt mit Abdichtung mittels Bahnen unter der Bodenplatte....
     
  11. PeMu

    PeMu

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    Hallo Lars B.,

    es geht um das Thema "druckwasserdichte Wanne", vereinbart und nicht ausgeführt.

    Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit ist etwas anderes.
     
  12. aw

    aw Neuer Benutzer

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    tja, auf die Gefahr hin ...

    das ich mich bei den Expterten hier im Forum mal wieder unbeliebt mache ( viel Feind, viel Ehr´) :
    ware nicht in Kenntnis der Situation, der vertraglich geschuldeten Leistung und des aktuellen Bautenstandes der Rückbau nicht die Variante der Wahl ? Danach alles RICHTIG neu ? Das ist für für den Bauherren zwar die zwar zeitlich schmerzhafteste, aber sicherste und im nachhinein preiswerteste Variante ?

    Ich erlaube mir, die Kernaussagen der Beiträge mal zusammenzufassen ( bei Fehlern bitte ich um Korrektur):

    (1) Geschuldet wird eine Druckwasserdichte Kellerkonstruktion
    (2) als innerhalb der DIN und aaRdT befindlich werden zur Zeit lediglich schwarze und weisse Wanne angesehen, alle anderen Lösungen sind zwar technich möglich, aber ausserhalb aller Normen und VORHER vertraglich festzulegen.
    (3) die geforderte Konstruktion lässt sich durch Nachbesserung SICHER nicht erreichen ( soll heissen : die Erfüllung des Vertrages ist nicht möglich)
    (4) Es besteht noch keine Abnahme : der GU ist noch beweissbelastet.
    (5) Die Zahlung für den Keller ist noch nicht erfolgt, da weder vertragskonform noch einwandfrei fertiggestellt
    (6) Das Schadenrisiko ist nicht einzuschätzen, die Mängelbeseitigungskosten im Schadenfall nach Fertigstellung liegen sicherlich um ein mehrfaches über den jetzt anfallenden Kosten für einen Rückbau . Der Erfolg einer Sanierung im Schadenfall im Fertigzustand ist noch unsichererer als im jetzigen Bautenstand.
    (7) Eine Gewährleistungsverlängerung & -bürgschaft müsste IMHO auf mindestens 100.000, Euro lauten, um alle möglichen Schäden im Falle des GAU´s abzudecken. ( rundherumf Freigraben, abbau und Neubau der Gartenanlage, ggf. Rückbau des Kellers innen, Schadendsanierung, Neuaufbau , Baureinigung, ggf. Hotelkosten, etc.pp. )... Und was macht der Bauherr, wenn die Firma in die Insolvenz geht ? Die bauen so etwas doch nicht zum erstenmal ? Und können es leider offenbar immer noch nicht ? Wenn da jetzt mehrere "Atlasten" aufschlagen, ist der GU doch leider eh "wech vom Fenster" ? Den letzten beissen die Hunde !

    WAS TUN ? Ich meine jetzt lieber ein Ende mit Schrecken als später Schrecken ohne Ende !!! Aber wie gesagt : ich bin ja eh nur ein Bauherr, der gerne zu einem so frühren Zeitpunkt die Notbremse gezogen hätte, aber leider aus seinerzeit baufachlicher Unkenntnis zu lange den falschen Aussagen eines BT des GU´s und dem EIGENEN Bauleiter geglaubt hat !!
     
  13. #33 Lars B., 07.06.2004
    Lars B.

    Lars B.

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    Jawoll...hab´s grad nochmal nachgelesen...KMB nur gegen aufstauendes Sickerwasser....sorry...
     
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