Beweissicherung: Wer muss Freilegungen beauftragen - SV oder Bauherr?

Diskutiere Beweissicherung: Wer muss Freilegungen beauftragen - SV oder Bauherr? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, Im Beweissicherungsverfahren lehnt die Gerichts-SV die Veranlassung von Freilegungsarbeiten ab, weil die Gefahr von Beschädigungen...

  1. Roth

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    Hallo,

    Im Beweissicherungsverfahren lehnt die Gerichts-SV die Veranlassung von Freilegungsarbeiten ab, weil die Gefahr von Beschädigungen bestehe und sie dafür mit ihrer Selbstbeteiligung haften müsse.
    Die Freilegungen seien ureigene Aufgabe der Antragstellerin (ich), die sich dazu einer Fachkraft bedienen könne. :mad:

    Was meint ihr? Ist das so üblich?

    Danke!
     
  2. #2 MoRüBe, 18.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Radio Eriwan...

    ...

    wer oder was soll denn frei gelegt werden?:e_smiley_brille02:
     
  3. Roth

    Roth

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    an MoRüBe

    Meine Nerven jedenfalls nicht, die liegen schon blank...

    Aber Spaß beiseite, einige der Mängel sind freizulegen.
     
  4. matom

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    Genauer,

    Erde vom Fundement?
    Putz von der gemauerten Wand?
    Tapete vom Putz?
    Dämmung vom Rohr?
    Fliese vom estrich?
     
  5. #5 MoRüBe, 18.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Muß man dann..

    ... einem jedes Detail aus der Nase popeln?:frust

    Also: Soll ein Abwasserrohr freigelegt werden? Da brauchste nen Tiefbauer für. Als SV würd ich Dir was husten, wenn ich das selbst mit nem Handbagger machen soll.

    Oder solln paar dachpfannen beiseite gelegt werden

    oder oder oder.

    menno!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2010
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    Lasst es doch bitte. Vielleicht findet Mark ja hierher.
    Der müsste genau wissen, wie das richtige Procedere ist.
     
  7. Roth

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    U.a. die Dachdämmung und die Fensteranschlüsse. Die SV soll es natürlich nicht selber machen.
    Was ich wissen möchte: Wer muss Fachleute mit der Freilegung beauftragen? Sie schreibt ich als Antragstellerin.
    Aber wie kann ich das machen, wenn ich nicht weiß, was und wo die SV untersuchen will.
     
  8. Roth

    Roth

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    Falls für andere Bauherren von Interesse:

    Habe folgende Erklärung bekommen:

    Nicht der SV, sondern der Antragsteller der gerichtlichen Beweissicherung muss das Gerüst und Fachleute für die Freilegung beauftragen und zunächst bezahlen. Die Kosten kann er bei Gericht geltend machen.
    Falls Mängel festgestellt werden, werden die Kosten auf die Verursacher umgelegt.

    Danke für die Antworten!
     
  9. lawyer

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    Über dieses Thema streiten die Juristen lebhaft. Für den Bereich des OLG Celle gilt m.E. noch Folgendes:

    Die Bauteilöffnung ist durch den SV vorzunehmen, ggfs. unter Heranziehung von Handwerkern. OLG Celle, Beschluß vom 8.2.2005 - 7 W 147/04 -

    Wie es bei Ihnen aussieht? Anwalt fragen. :D
     
  10. Susa

    Susa

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    Dem mag ja so sein. Und was heisst das dann konkret? Der SV wird dem Gericht angeben, dass er zur Beantwortung des Inhaltes des Beweisbeschlusses die Bauteilöffnung vornehmen muss und hierzu Kostanangebot iHVxxxx,- vorliegen hat. Er bittet hierzu um weiteren Kostenvorschuss.
    Der wird vom Gericht bewilligt und muss seitens der Antragstellerin eingezahlt werden.
    Wass nun?
    Ist aber nur meine völlig unjurisitsche Laienmeinung.;)
     
  11. #11 Gast360547, 19.02.2010
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    erfahrung

    Moin,

    ich sehe wenn es irgendmöglich ist zu, dass die Parteien selber die Bauteilöffnungen vornehmen. Allein schon wegen der Haftung. Selber mache ich nichts, beauftrage dann alternativ eine Fachfirma.

    Das kann regelmäßig dort erforderlich sein, wo die Gerichte die Kosten der Parteien u. U. nicht als Prozesskosten akzeptieren wollen. Insofern passt das Urteil aus Celle.

    Es ist nicht immer gesagt, dass nur der Antragsteller(-in)/Kläger(-in) die Kosten allein übernimmt, wobei das im selbstständigen Beweisverfahren allerdings sehr häufig der Fall ist. Die Partei kann ja auch noch das Verfahren stoppen. Dann erhält der SV nur die bis dahin angefallenden Aufwendungen.

    Grüße

    stefan ibold
     
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