Baufirma nur Ärger

Diskutiere Baufirma nur Ärger im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, haben seit zwei wochen Ärger mit unserer Baufirma. Wir haben letztes Jahr bis August gebaut und sind dann in unser neues Heim...

  1. #1 juliawilly, 18.02.2010
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    Hallo,

    haben seit zwei wochen Ärger mit unserer Baufirma. Wir haben letztes Jahr bis August gebaut und sind dann in unser neues Heim eingezogen. Wir haben seit August wöchentliche Termine zur Mängelbeseitigung die aber unsere Baufirma nicht anerkennen möchte als solche. Es geht los bei einer nicht Ordnungsgemäßen entsprechend der Vorgaben durchführung der Regenentwässerung bis hin zu Mauerrisse sowie zu einer zu dicken Vormauerung in einem Raum. Wir werden wöchentlich immer hin und her geschoben und passieren tutu nichts. Letzte Woche haben wir die Stromrechnung bekommen die wie nicht bezahlt haben mit der Aufforderung bis alle Mängel behoben sind. Jetzt kamm ein Anwaltsschreiben mit Mahnverzug weil wir diese nicht bezahlt haben. Wer kann uns helfen und kostenlose Tipps sowie Ratschläge geben wie wir dagegen vorgehen können. Vielen Dank.
     
  2. #2 RMartin, 18.02.2010
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    Erste Frage vornweg: Was hat denn die Stromrechnung mit der Baufirma zu tun? Strom zahlt man normal beim Energieversorger?! Ihr wohnt doch schon seit einem halben Jahr in dem Haus?!

    Weitere Fragen: Sind die mangelhaften Leistungen einst abgenommen worden? Gibt es saubere Mängelrügen? Hat die Baufirma schon alles an Geld bekommen? Existiert eine Gewährleistungsbürgschaft?
     
  3. #3 juliawilly, 18.02.2010
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    es geht um den baustrom
     
  4. #4 juliawilly, 18.02.2010
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    ja leider hat die baufirma das geld schon ganz bekommen leider wir haben ihr vertraut und auch keine gewährleistung einbehalten da uns deiser zugesichert eine Bürgschaft vorzulegen bis heute noch nicht.
     
  5. #5 juliawilly, 18.02.2010
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    eine Abnahme hat noch nicht stattgefunden wollen es am montag mit unserer Architektin machen. Die Baufirma meint mit der zahlung der Schlussrate ist eien automatische Abnahme auch gleichzeitg erfolgt stimmt das ???
     
  6. #6 RMartin, 18.02.2010
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    Eine Abnahme, die 1/2 Jahr nach Einzug erfolgt ist natürlich nicht dolle.
    Hier ist während der Ausführung bzw. direkt nach dieser seitens der Bauleitung von Ihnen gepennt worden - technisch und kaufmännisch.
    Wenn die Schlussrate aber schon bezahlt ist, dann hat sich das mit dem Baustrom wohl schon erledigt?!
    Ansonsten ist Ihr Problem aus der Ferne schwierig zu beurteilen und Tips zu geben, da die vertraglichen Grundlagen mir nicht bekannt sind.
    Ist Ihre Architektin denn die für Sie zuständige Bauleiterin?
     
  7. #7 juliawilly, 18.02.2010
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    vielen dank
     
  8. #8 ThomasMD, 18.02.2010
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    Meiner Ansicht nach, ja.
    Habe in den vergangenen Jahren zwar kaum für private Bauherren gebaut, aber in meiner Praxis war die Zahlung der Schlußrate immer mit einer Abnahme gleichzusetzen. I.d.R. haben wir aber die förmliche Abnahme vorgezogen.
     
  9. sepp

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    wenn die mängel wirklich mängel sind, ist es wurscht ob abnahme oder nicht.
    ob durch eine konkludente abnahme die fälligkeit zur zahlung der schlussrechnung ohne gegenforderung gegeben ist weiss ich nicht.
    ihr habt gewährleistung und wenn ihr schon vom anwalt ein schreiben bekommt solltet ihr einen fachanwalt -baurecht- einschalten und ihm entsprechend auf die hörner treten.
     
  10. #10 RMartin, 18.02.2010
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    Genau so wie Sepp sagt.
    Zusätzlich dann aber bitte mit der Architektin alle Mängel identifizieren und der Baufirma offiziell kommunizieren einschl. Fristsetzung wann diese behoben sein müssen.
     
  11. #11 Gast036816, 18.02.2010
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    Gast036816 Gast

    Abnahme

    moin moin,

    aus meiner sicht ist die rechtsgeschäftliche abnahme nach vob/b erfolgt. Mit einreichen der schlussrechnung zeigt der der AN sein abnahmebegehren an. Erfolgt innerhalb von 12 werktagen keine reaktion des AG darauf, gilt die abnahme als vollzogen. Die umkehrbeweislast ist eingetreten. Sie müssen dem BU nachweisen, dass er die mängel zu vertreten hat.

    Waren andere gewerke beim BU vertraglich eingebunden oder wurden mehrere aufträge ausgelöst?

    Sie haben für nachgewiesene mängel den anspruch auf beseitigung, da kommt der AN nicht raus.

    War gewährleistungseinbehalt oder bürgschaft vertraglich vereinbart?

    freundliche grüße aus berlin
     
  12. sepp

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    vob kannste wahrscheinlich knicken...
    alles andere ist bgb und da helfen denen nur fachkundige RA´s
     
  13. #13 Carden. Mark, 18.02.2010
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    Warum kannste hier automatisch die VOB knicken?
    Ansonsten wie vor.
    Umkehr der Beweislast.
    Bau-RA einschalten, dann evtl. eigenen Sachverstand einkaufen.
     
  14. sepp

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    weil der eigene RA als erstes die vereinbarung der vob bestreiten sollte.
    (meine meinung)
    denn der vorteil der zahlungsmodalitäten ist eh hinüber.
    dann steht nur noch der leistungserfolg - bezahlung gegenüber.
     
  15. #15 Carden. Mark, 18.02.2010
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    Er schreibt aber etwas von Architektin.
    Wenn diese aber - wie meist üblich, den Vertrag für den AG eingebracht hat.............
     
  16. sepp

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    mag sein ....
    zur abnahme
    ich gehe davon aus, dass die Architekten auch gegenüber dem BU erklärt hat die abnahme zu verweigern.
     
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