Abdichten mit KMB nach 18195-6: Hohlkehle und Lichtschächte

Diskutiere Abdichten mit KMB nach 18195-6: Hohlkehle und Lichtschächte im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, sofern nach 18195-6 Abschnitt 9 abgedichtete wird müssen Lichtschächte druckwasserdicht ausgeführten werden? Ist das so richtig?...

  1. #1 Baunovitze, 19.02.2010
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    Hallo Forum,

    sofern nach 18195-6 Abschnitt 9 abgedichtete wird müssen Lichtschächte druckwasserdicht ausgeführten werden? Ist das so richtig?
    Ich würde weiterhin vermuten dass in diesem Fall der Lichtschacht auf das Mauerwerk gesetzt werden muss und nicht auf die Perimeterdämmung. Ist das soweit auch korrekt?

    Als eine Schwachstelle eine KMB-Abdichtung wird oft die Hohlkehle genannt. Um die zu vermeiden könnte man(n) auf die Idee kommen Bodenplatte und Kellermauerwerk bündig abschließen zu lassen (sofern das die Statik zuläßt). um dann die Abdichtung einfach über die Außenkannte der Bodenplatte zu führen? Wäre das ein valider Lösungsansatz bzw. a.R.d.T.?

    Danke fürs Feedback.
     
  2. #2 Carden. Mark, 19.02.2010
    Carden. Mark

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    Punkt 1 - kommt drauf an.
    Nach 18195-6 muss nicht zwangsweise bis OK LS und / oder höher abgedichtet werde.
    Der BWS muss hierfür festgesetzt werden.

    Punkt-2 Hohlkehle ist deshalb oft ein Problem, weil hier oftmals Fehler gemacht werden und weil es einfach der tiefste, dann evtl. mit Wasser beaufschlagte Bereich ist.
     
  3. Baust

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    Hallo,

    genau so ist es, das währe dann eine saubere planerische Lösung.

    Grüße aus Schönebeck
     
  4. #4 Carden. Mark, 19.02.2010
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    und wer plant das dann?
     
  5. Baust

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    der Planer
     
  6. #6 Baunovitze, 20.02.2010
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    BWS??? Was das?

    Ok und wen man sie vermeiden kann ist das dann ein valider Ansatz???

    Im übrigen gilt: Es plant der Planer! Aber ich erlaube mir als ZUKÜNFTIGER (jaja... ich VERSUCHE tatsächlich das Kind erst gar nicht in den Brunnen fallen zu lassen... ob´s klappt... wir werden sehen..) Bauherr den Versuch zu starten mich im Vorfeld über einige kritische Themen zu INFORMIEREN, dass das kein Studium und/oder jahrelange Berufserfahrung ersetzt ist (mir jedenfalls) klar. Wie soll ich denn sonst Abschätzen können ob das was der PLANER so vor sich hinplant (und vermutlich ist nicht jeder Planer so ein Profi wie die die hier immer auf die Planer verweisen... sonst würde diese Forum vermutlich 90% weniger Posts haben) tatsächlich sinnmacht?
     
  7. #7 Carden. Mark, 20.02.2010
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    1.
    Bemessungswasserstand
    = nach 18195-1
    Der höchste, nach Möglichkeit aus langjähriger Beobachtung ermittelte Grundwasserstand/Hochwasserstand.
    Bei von innen drückendem Wasser: der höchste planmäßige Wasserstand.
    = nach WU-Richtlinie
    Der höchste innerhalb der planmäßigen Nutzungsdauer zu erwartende Grundwasser-, Schichtenwasser- oder Hochwasserstand unter Berücksichtigung langjähriger Beobachtungen und zu erwartender zukünftiger Gegebenheiten: der höchste planmäßige Wasserstand.

    2.
    JA
     
  8. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Bemessungswasserstand sinnvoll/regulär:
    Festlegung Baugrundgutachter /Wasserwirtschaftsbehörde (auch die mischen da mit) aus hw100 und Zuschlag.
     
  9. #9 Baunovitze, 20.02.2010
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    ah jetzt ja... soeben wird mir wieder bewußte warum ein Satz aus Subjekt, Prädikat und Objekt bestehen sollte....
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Vollständige Sätze und Nachträge sind: Kostenpflichtig.

    Somit fällt schon die erste Gebühr an.
     
  11. #11 Baunovitze, 21.02.2010
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    Wie ist das mit den Lichtschächten? Ist es richtig das diese nach 18195-6 druckwasserdicht sein müssen, oder ist das in der Norm nicht definiert? Wenn nein, wie macht man´s dann? Gibt es eine "Best-Practice" Empfehlung / Erfahrungswerte?
     
  12. #12 Baunovitze, 28.02.2010
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    Kann da jemand was zu sagen? Ich finde da irgendwie nicht wirklich input...
     
  13. #13 Baunovitze, 17.03.2010
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    Der BWS liegt zwischen 86,5m - 87m NN (geht aus einem Gutachten der Gemeinde hervor, das ein Worst-Case Szenario skizziert). Die Kellersohle wird bei ca. 87,5m liegen, GOK ca. 90,2mNN. Hilft diese Info um eine Aussage über die Durckwasserdichtigkeit des LS treffen zu können??

    Danke und Gruß.
     
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