Anschlusskosten für Hinteres Grundstück???

Diskutiere Anschlusskosten für Hinteres Grundstück??? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallöchen, ich bin neu hier und hab gleich mal eine frage an euch. wir (familie, 2 erw. und 2 kinder) wollen gern in berlin ein häuschen bauen....

  1. #1 bauwillig, 20.02.2010
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    Hallöchen, ich bin neu hier und hab gleich mal eine frage an euch. wir (familie, 2 erw. und 2 kinder) wollen gern in berlin ein häuschen bauen. Haben auch schon einen bauträger gefunden und suchen nun ein grundstück. wir haben nun eines in aussicht (von privat, ohne makler). der besitzer möchte seinen hinteren teil verkaufen (ca. 630 qm, 31 m länge, 20 m breite). nun wünscht er einen preis, der bissl über unser eigentliches limit liegt und wir überlegen nun, ob wir es trotzdem wollen und in unsere kalkulation passt. ganz wichtig hierbei sind für uns die anschlusskosten. da wir ja wissen, dass diese kosten für ein hinteres grundstück immer höher sind, würde es mich mal interessieren, ob uns da jemand weiter helfen kann. gibt es je nach bundesland richtlinien, wird nach länge berechnet? die länge bis zu unserem grundstück beträgt ca. 30 m + 3 m abstand, wir denken mal ca. 35 m bis zum haus (kücher/hwr). gas brauchen wir nicht, aber trinkwasser/abwasser und strom. angeblich liegen anschlüsse an der straße. genaueres kann der besitzer derzeit nicht sagen. er hat selbst das grundstück letztes jahr gekauft und will das alte haus auf dem vorderen teil ausbauen. die damaligen besitzer hatten wohl kein bad (???). anschlusskosten könnte man sich doch teilen oder?

    tausend dank im voraus.

    liebe grüße
     
  2. #2 MoRüBe, 20.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Anschlußkosten...

    ... nennt der Versorger, also vor allem Strom Wasser. Abwasser?

    Viel wichtiger ist für mich allerdings die Frage: handelt es sich überhaupt um ein Baugrundstück? Gibts ne genehmigte Bauvoranfrage? Falls ja, sollte da schon mal Bezug drauf genommen worden sein.

    Weiter: Zuwegung zum Grundstück? Wer baut diese? Baulast? usw. usw. usw.

    Viele Fragen, die eigentlich der GU/GÜ beantworten müßte, denn dieser macht ja wohl auch die Planung, oder???
     
  3. #3 bauwillig, 20.02.2010
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    hallöchen, und vielen dank für die prompte antwort.

    öhm was heißt GU/GÜ? meinst du die baufirme/bauträger? ja die will sich darum kümmern und mal bei den wasserwerken anfragen. das wird aber erst kommende woche und wir haben am montag mit dem verkäufer ein termin und wollen gern mit einigen zusatzinfos über die anfallenden kosten an die sache rangehen... denn wenn ´wir mit unserer kalkulation von 20.000 € für die baunebenkosten (inkl. grunderwerbssteuer, notar, bauzinsen, versicherungen, anschlüsse, baustrom) nicht hin kommen, weil die anschlusskosten für den langen weg zum haus so hoch sind, dann würden wir ihm vorschlagen wollen, die kosten halt zu teilen oder beide teilen sich die auffahrt und nutzen den platz gemeinsam oder irgendwie so...

    vielen dank nochmals ;-)
     
  4. #4 MoRüBe, 20.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Bitte keine fullquotes hier...

    ... die unnötig sind:winken

    Kosten Hauswasseranschluß:

    guckste gugl, finnste das:

    http://www.bwb.de/content/language1/html/5687.php

    bummelige 8.500 nur für Wasser plus Abwasser usw. usw.

    dat gleiche geht denn auch bei Abwasser

    und die gleiche Leitung nutzen kannste vergessen.

    Strom sind die edis-Leute, mußte mal schauen.

    jedenfalls 20 k€ für das, was Du willst, öhm....:confused:

    GU/GÜ: Generalunternehmer/Generalübernehmer baut für Dich auf Deinem Grundstück. BT= Bauträger: baut auf seinem Grundstück

    Bauunternehmer: ist nen Handwerksbetrieb

    Warum hab ich hier so ein unten rechts Gefühl??;)
     
  5. lulu66

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    Bauträger baut auf Grundstück des Bauträgers. Hier zahlt ihr einen Preis X für ein Stück Haus zzgl. Grunderwerbsteuer auf den Endpreis (Haus+Grundstück). Der Notar errechnet seine Vergütung auch aus dem Gesamtpreis.

    Generalunternehmer (GU)/Generalübernehmer (GÜ sozusagen GU inkl. Planungsleistung) baut auf DEINEM Grundstück, das du vorher kaufst. Hier sind dann Kosten zu berücksichtigen, die der GU/GÜ nicht standardmässig abdeckt, was das ist, ist im Detail mit dem GU/GÜ und eigenem Sachverstand zu klären.

    Insofern solltet ihr zunächst klären, was alles in den Baunebenkosten enthalten ist, für die ihr 20.000 veranschlagt habt. Wenn das Grundstück nicht einen Appel und ein Ei kostet, dann wirds schon eng mit dem Limit, auch wenn der Anschluss an die Versorger nur 6 Meter weit weg liegt.

    PS: MoRüBe war schneller...
     
  6. #6 greentux, 20.02.2010
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    Ich finde es SEHR sinnvoll, vorher alle Kosten komplett zu betrachten. Lieber den Verkäufer noch ne Woche vertrösten. Für Berliner ist das Buch "Oberheims Heim" eigentlich Pflichtlektüre...
     
  7. #7 bauwillig, 20.02.2010
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    super tipp. vielen dank.
     
  8. #8 bauwillig, 20.02.2010
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    hallöchen,

    sorry ich kann dir oftmals nicht folgen. aber ok.... was meinst du mit unten rechts gefühl?

    20.000 € waren gedacht für: alle anschlüsse, baustrom, bauzinsen, zwei drei bäumchen fällen, antrag stellen, baugenehmigung/bauantrag, vermessung, bodengutachten, erdarbeiten (ca.).

    die anderen sachen wie grunderwerbssteuer, notar, baubegleiter, außenanlagen, maler, fußboden usw. sind extra kalkuliert.

    also demnach dachten wir 20.000 € für die reinen anschlusskosten und antragsgebühren usw. müssten doch langen? was ich in bautagebüchern nachlesen konnte und was uns unser bauunternehmer (GU oder?) vorgerechnet hat für ein "normales" grundstück waren die kosten immer bei ca. 15-17.000 € nur für die reinen anschlussgebühren, anschlüsse, baustrom, bauzinsen, baustraßen, bodenarbeiten, bodengutachten. deswegen dachten wir, sollten man doch für ein hinteres grundstück mit 20.000 € hinkommen oder?

    wie schon gesagt, wir stehen halt am anfang und sind da ziemlich neu auf diesem gebiet und würden uns halt über erfahrungswerte und natürlich alles nur richtwerte freuen.

    lieben dank
     
  9. #9 bauwillig, 20.02.2010
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    vielen dank @lulu

    also das grundstück kaufen wir von privat. ein bauunternehmen baut dann unser gewünschtes haus darauf. dachten immer, hier handelt es sich dann dabei um einen bauträger??? jedenfalls haben wir schon ein preisangebot vorliegen (mehrmals überarbeitet und ausgetüfftelt) und die bauleistungsbeschreibung. haben aber noch keinen vertrag unterschrieben. wollen wir auch nicht, bevor wir kein grundstück gefunden haben.

    für die baunebenkosten als solches kommt der bauherr (also wir auf). in der bauleistungsbeschreibung steht dies eindeutig drin. also auch, dass wir das grundstück baufrei machen müssen und für alle anschlüsse aufkommen müssen.

    ohje, ich ahne, dass ich noch viel neues dazu lernen muss... dabei hab ich mich hier schon kreuz und quer durchs forum belesen und schon so viel dazu gelernt... so dachte ich ;-)

    danke euch
     
  10. lulu66

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    Tu dir einen Gefallen und lass die Bauleistungsbeschreibung von jemandem mit richtig Ahnung prüfen. Solche Angebote beinhalten das, was der Bauunternehmer überschauen und kalkulieren kann, was dann in deinem speziellen Fall fehlt, kannst du nicht ansatzweise erahnen.

    Bring auch mal eine Struktur in deine Kostenaufstellung, mal hast du nur Anschlusskosten, mal auch die Kaufnebenkosten und einmal auch noch die Erdarbeiten drin (von denen ohne weitere Angaben keiner sagen kann, wie teuer die werden).
     
  11. #11 MoRüBe, 20.02.2010
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    die wichtigste Frage umgehst Du ...

    ...

    ist es überhaupt ein Baugrundstück?

    :Brille
     
  12. #12 bauwillig, 20.02.2010
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    ja ich hab im nachhinein gesehen, dass ich bei der ersten angabe von den 20.000 € auch grunderwerbssteuer und notarkosten dabei hatte... hab dann mal in meine kalkulation geschaut und gesehen, dass wir 20.000 € nur für die reinen anschlussgebühren und die anderen sachen, die ich aufgelistet hatte, gerechnet haben und für notar/grunderwerbssteuer, baubegleiter extra berechnet. also 20.000 € nur für die anschlusskosten und die ganzen genehmigungen/bauantrag eben der rest der dazu kommt. genauer können wir ja eben nicht kalkulieren, weil wir noch nicht wissen, was noch dazu kommt (erdarbeiten usw.) deswegen hatten wir ja grob mit 20.000 € gerechnet. mein post ist ja eben auch sinn der sache, um mich zu erkundigen, ob wir mit den 20.000 € (ohne notar, grunderwerbssteuer, baubegleiter, außenanlagen, maler, fußboden) hinkommen könnten.

    der link von MoRüBe war ja schon mal ein super tipp. somit weiß ich, dass wir durch den langen weg nach hinten ca. 4500 € mehr allein nur für den trinkwasseranschluss zahlen müssen. darum ging es mir ja auch... rauszufinden, wieviel höher die kosten UNGEFÄHR sind, wenn man so einen langen weg zum grundstück hat.

    also allen nochmals herzlichen dank.

    achja, klar die verträge lassen wir natürlich vom baubegleiter bzw. fachanwalt prüfen.

    LG
     
  13. #13 bauwillig, 20.02.2010
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    wieso umgehe ich? ich hatte doch in meiner ersten antwort auf dein post schon geschrieben, dass wir die mündliche auskunft vom eigentümer haben, dass es bauland ist. angeblich... wir wissen leider noch nicht näheres... und der verkäufer scheint irgendwie auch noch nichts näheres sagen zu können, bisher.

    hm... also, angeblich ist es bauland. alle anderen grundstücke daneben sind teilweise auch schon geteilt und mit neuen häusen bebaut.

    MfG
     
  14. #14 MoRüBe, 20.02.2010
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    MoRüBe Gast

    Sorry, hab jetzt erst gesehen..

    ... daß Du mir das als Zitat untergejubelt hast:o

    Zum Thema: selbst wenn in der Nachbarschaft etwas ähnliches schon steht, muß das hier noch lange nicht der Fall sein. da gibts Grenzabstände, Nachbarn hastenichtgesehn..

    Und ich red manchmal auch viel, wenn der Tag lang ist:D

    Auf jeden Fall muß eine bebaubarkeit gegeben sein. Und das ist Sache des Verkäufers. Die Dinge wie Nebenkosten kannst Du ja im Hinterkopf behalten, ist ja nicht verkehrt, das schon mal zu wissen, aber das Grundstück würd ich erst nehmen, wenn das baurechtliche geklärt ist. Und das heißt mindestens ne positive Bauvoranfrage :konfusius
     
  15. #15 bauwillig, 20.02.2010
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    hm...

    hallo nochmal zurück :-)

    die sachen wollen wir vor dem kauf natürlich geklärt haben. ebenso ein bodengutachten machen lassen. das problem ist nur, der verkäufer scheint wirklich nicht gut vorbereitet zu sein. brauch einfach schnell geld und will deswegen etwas von seinem grundstück verkaufen. das grundstück ist für uns aber sehr sehr interessant, nur dumm, dass irgendwie von seiten des verkäufers nichts geklärt und vorbereitet ist. und um nicht noch mehr zeit zu verschwenden an einem grundstück was uns eh schon mehr kosten soll, als wir ursprünglich ausgeben wollten, und wo noch nicht einmal klar ist, ob darauf gebaut werden kann usw. wollte ich wenigstens vor ab schon mal schauen, ob hier jemand ist, der auch ein hinteres grundstück gekauft und bebaut hat und ob man zBsp sagen kann: 10.000 € mehr wegen der langen wege/leitungen für die anschlüsse. dann können wir das ganze nämlich eh vergessen, weil einfach zu teuer. so wie es nämlich aussieht, müssen wir uns scheinbar um alles wissenswerte kümmern. er hat noch nicht mal wirklich reagiert auf die frage, ob er einen auszug aus dem grundbuch hat... ich glaube, er hat irgendwie selbst kaum ahnung und kann sich nicht vorstellen, dass es nicht mal eben nur schnell zum verkauf kommt, sondern noch mehr dazu gehört, bevor verkauft werden kann. wie gesagt, hängt da auch kein makler dran. eigentlich ja ganz gut aber in dem falle ...???

    also nochmals lieben dank und viele grüße
     
  16. #16 greentux, 20.02.2010
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    Ja genau. Du mußt Dich um alles wesentliche kümmern. Das ist leider auch oft so, wenn man einen "Makler" als Gegenüber hat.
    Bauvoranfrage ist vl. nicht unbedingt notwendig (auch wenns die ganz sichere Tour wäre). Ich war damals mit nem Architekten da, der erstmal grundsätzlich sein "ok" gegeben hat (nachdem wir natürlich Grundbuch und Baulastenverzeichnis organisiert hatten). Und der Anwalt hat mir dann erklärt, warum man dort bauen können muss. Kurzfassung:
    Art 3 GG.
    ... wenn einer innerhalb desselben 34-er- Gebietes bereits so oder so, z. B. zweigeschossig, bauen durfte, darf es ein anderer dann bereits wegen Art 3 auch. - das spielt im öffentlichen Baurecht tatsächlich eine erhebliche Rolle; während man Art 3 sonst praktisch oft vergessen kann.

    Ein mündliches Ok im Bauamt hatte ich mir dann auch noch geholt (ja ich weiß, ist jetzt nicht so viel wert).

    Tjo. Die ganze Hektik bei mir im Blog :) Aber letztlich hats wunderbar geklappt. Immer die Ruhe bewahren und immer nebenbei nach anderen Grundstücken weitersuchen.
     
  17. Julius

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    Wenn der Verkäufer - wie Du sagst - dringend Geld braucht, stehen doch Eure Karten, das Grundstück zu angemessenem Preios und ohne Risiken zu bekommen, ziemlich gut.
    Oder drängeln sich die Interessenten derart...?
     
  18. #18 musiker, 21.02.2010
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    ... ich würde Euch außerdem dringend empfehlen, zu überlegen, wo finanzielle Reserven herkommen könnten, falls es doch ein bisschen teuerer wird. Ich finde es zwar verständlich, dass man nicht gleich beim Grundstück schon mit einer Überziehung des Budgets anfangen will, aber beim ganzen Projekt sind 10000 Euro über Plan sicher eher wenig "Überziehung".
     
  19. #19 MoRüBe, 21.02.2010
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    greentux...

    ... fang nicht mit irgendwelchen Sachen an von denen Du...

    Also: hier ist erst mal ne 30m lange Auffahrt. Die Damen und Herren mögen sich bitte mal selbst an die Nase fassen und fragen, ob Sie das gut finden würden, wenn in 3 m Entfernung vom Schlafzimmer auf einmal ein Weg ist:konfusius

    Nachbarzustimmung nennt man sowas. Und 30m ist eine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange :konfusius

    Zu den Kosten: 30*3 *0,50 raus und wegfahren und Wegematerial wieder reinfahren. Liefern einbauen. Da kann wwi mehr zu sagen, aber für zwofuffzich bekommste dat nicht. Ich tippe mal auf 4-5k€ Dann darfste ja, wie schon bekannt, etwas mehr Erschließungskosten zahlen. plus!! Vermessungskosten und den ganzen Gedöns.

    Deine 20 werden dafür nicht reichen:konfusius
     
  20. #20 greentux, 21.02.2010
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    Oh, keine Ahnung. So siehst Du also Bauherren.

    Wenn jemand ein Grundstück verkauft, dann wird er die Zufahrt ja wohl auch im Kaufvertrag regeln. Dann geh ich mal davon aus, das er damit einverstanden ist, das der neue Eigentümer da langfährt!
    Und der mitgebrachte Archi erklärt die Kosten der längeren Zufahrt.
    So what, ich sehe bei Dir nix, was nicht Archi und Anwalt schon erklären können. Und beide hatte ich empfohlen!

    In MEINEM Beitrag oben ging es um die grundsätzliche Bebaubarkeit und die kann man mit ner Bauvoranfrage absichern, muß es aber nicht (bei vertretbarem Risiko).
     
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