wann ist EG Decke fertig ?

Diskutiere wann ist EG Decke fertig ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi wir haben in unserem (VOB) Vertrag Abschlagszahlungen nach Baufrotschritten 1. Fertigstellung Bodenplatte 2. Fertigstellung Kellerdecke...

  1. #1 stefanSmi, 03.06.2004
    stefanSmi

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    Hi
    wir haben in unserem (VOB) Vertrag Abschlagszahlungen nach Baufrotschritten

    1. Fertigstellung Bodenplatte
    2. Fertigstellung Kellerdecke
    3. Fertigsetllung EG Decke
    4. Richtfertig
    Rest Zug um Zug

    vereinbart. Nun wird am Montag die EG-Decke gegossen und ich werde garantiert am Dienstag dir Rechnung erhalten.

    Nun sind aber im EG und Kellergeschoß die nicht tragenden Wände noch nicht gemauert.

    Ich würde nun gerne wissen ob es

    a.) wirklich üblich ist (so wie mein BU meint) , das die nicht tragenden Wände immer ganz zum schluß gemauert werden?

    b.) ob es in der VOB definiert ist was Fertigstellung Kellerdecke bedeutet (ich habe dazu leider -noch- nichts gefunden).

    Gruß Stefan
     
  2. #2 bauhexe, 03.06.2004
    bauhexe

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    Viele BUs mauer die nichttragenden Wände erst nachträglich, als Schlechtwetterarbeit, dagegen gibts nix einzuwenden, und Decke ist Decke, wenn'se betoniert ist, isse i.a. fertig.
     
  3. Josef

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    "und" bis die Rechnung

    bezahlt ist ... ist meist des nächste Stockwerk bereits errichtet (!) ... Leute Bauunternehmer sind stets am Vorfinanzieren ... das Material das heute geliefert wird wird meist morgens bereits abgebucht ... Sie sind mit der Arbeit ansonsten zufrieden ??? ... "dann" sollten sich die Rechnung bezahlen und sich "nicht" an Kleinigkeiten aufhängen (!)
     
  4. #4 bauhexe, 03.06.2004
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  5. #5 Carden. Mark, 03.06.2004
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Sehe ich wie Jupp und bauhexe,
    der Vorteil ist noch, dass wenn die Nichtragenden Wände später erstellt werden, eine gewisse Durchbiegung der Decke (noch nicht die gesamte) vorhanden ist und somit die „weich“ untermauerten – nicht tragenden Wände nicht außerplanmäßig belastet werden.
     
  6. #6 BHMarkus, 04.06.2004
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    ...so sieht´s. da gibts nichts hinzu zufügen.
    gruss
     
  7. haera

    haera Gast

    Decke fertig

    die Decke ist fertig im Sinne des Zahlungsplanes, wenn sie betoniert ist und z. B. nicht erst, wenn sie komplett ausgeschalt werden kann :) . Ob die Zwischenwände schon gemauert sind oder nicht, spielt zumindest bei der konkreten Vereinbarung keine Rolle.

    Und wenn Sie einen VOB/Vertrag haben, beträgt Ihr Zahlungsziel ohnehin 18 Werktage (Samstage mitzählen).

    Die Zwischenwände nachträglich zu mauern halte ich aber für wenig sinnvoll, vorher gehts einfacher, gell JT?
     
  8. WM

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    wenn man nur Fertigdecken kennt

    Es soll aber auch möglich sein eine Decke konventionell zu schalen.
    Dann wäre es unsinnig die Trennwände vorher zu mauern.
     
  9. #9 stefanSmi, 04.06.2004
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    Sper Danke für die Antworten, dann werde ich mal zahlen wenn die Rechnung kommt. Aber das die Zahlung erst da ist wenn das nächst Geschoß fertig ist... das mag bei vielen Bauvorhaben so sein... da bei uns aber gerade mal 2 Mauerer seitens des BU eingestzte werden (die zugegebener massen ne Menge shaffen, aber 2 sind halt zuwenig, und der Krankheitsstand "angeblich" extrem hoch) dauert das mit einer Etage immer etwas länger.

    Gruß Stefan
     
  10. #10 P.Wendling, 07.06.2004
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    Entscheidend ist m.E. nicht nur der Zeitpunkt sondern vielmehr der Wert der bis dahin geleisteten Arbeiten im Verhältnis zur Höhe der bisher angeforderten Beträge in den Rechnungen.

    Eine Überzahlung ist m.E. kritischer als der Zeitpunkt, und dazu kann es in frei ausgehandelten Zahlungsplänen schon mal kommen. Es gibt zahlreiche Beispiele für Bauherren, die bereits zu viel bezahlt haben, wenn der Bauunternehmer seine Arbeiten einstellt oder einstellen musste wegen Insolvenz o.ä.
    Hier ist eine Kontrolle jedenfalls sinnvoll.

    mfg
    P.Wendling
     
  11. #11 Carden. Mark, 07.06.2004
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, sollte ein Laie sich auch einen Fachmann zu Seite nehmen, welche die Interessen des BH vertritt. Diese wären z.B. im Vorfeld, die Klärung von vertraglichen Abschlagszahlungen. Nach Vertrag ist Vertrag = Vertrag. Decke fertig = Geld. Zug um Zug.
     
  12. #12 stefanSmi, 07.06.2004
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    @P.Wendling

    ZahlungPlan in % von der Gesamtsumme sieht so aus :

    1. Fertigstellung Bodenplatte 20%
    2. Fertigstellung Kellerdecke 25%
    3. Fertigsetllung EG Decke 25%
    4. Richtfertig 18%
    Rest Zug um Zug (davon 8% bei Rohbaufertig) 12%

    (Wobe Rohbaufertig "in Absprache" hiess alles da nur Aussparungen/Schlitze müssen noch geschlossen werden und Baustelle muss noch geräumt werden -- und gerade letzes ist notwendig da siehts aus...... :-((


    D.h. aktuell habe ich Fundamentplatte/Keller mit Decke und EG mit Decke (wenn denn dann ende der Woche der Beton reinkommt) und dann (wenn ich die Rechnung überwiesen habe 70% gezahlt.

    Also bleiben noch 30 % für Kniestock, GiebelWände, div. Abmauerungen alle nichttragenden Innenwände (OG und leiser aud KG und EG) und des Kamins.
    Ich denke mal das iss OK.
     
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