Einregulierung und Inbetriebnahme KWL

Diskutiere Einregulierung und Inbetriebnahme KWL im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Bauexperten, wir haben in unserem Neubau eine zentrale KWL mit WRG. Die Luftauslässe sind in den Räumen an der Zimmerdecke positioniert und...

  1. #1 Andreas1705, 23.02.2010
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    Hallo Bauexperten,

    wir haben in unserem Neubau eine zentrale KWL mit WRG. Die Luftauslässe sind in den Räumen an der Zimmerdecke positioniert und mit einem einstellbaren Tellerventil versehen.

    Die Inbetriebnahme und Einstellung des Lüftungsvolumenstroms erfolge in der Weise, dass unser Installateur die Tellerventile auf ein bestimmtes Mass geöffnet hat (je nach Raumgröße mehr oder weniger - mit dem Meterstab in der Hand). Auf meine Frage, ob man da nicht irgendwie nachmessen sollte, ob jetzt auch die geplante Menge Luft aus Ventil strömt, meinte er nur, dass er eine Tabelle hat, wo drauf steht wieviel mm das Tellerventil für soundsoviel Luftvolumen aufgedreht werden muss. Wenn es nachgemessen werden soll könne er das gerne auf meine Kosten organisieren - er sagte dann was von rd. 500 EUR.

    Meine Frage an die Experten. Ist es für eine kleine Lüftungsanlage in einem EFH so üblich, oder sollte/ kann ich auf die Einmessung/ pneumatischen Abgleich der Anlage bestehen?

    Wir bauen mit einem freien Architekt. Im Auftrags LV steht drin:
    - "Einregulieren und Inbetriebnahme der Anlage"
    - "Grundlage der vertraglichen Leistungen ist die VOB"
    - "Die Leistungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und DIN-Normen in neuester Fassung auszuführen. Alle dazu erforderlichen Maßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn diese nicht ausdrücklich in Einzelpositionen erwähnt sind"

    Für Hinweise/ Tipps wäre ich dankbar.

    Grüße - Andreas

    -
     
  2. #2 skydiver75, 23.02.2010
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    Maßgeblich für Dich ist die DIN 1946 Teil 6 (Mai 2009). Dort ist in Abschnitt 11 die "Inbetriebnahme und Übergabe" geregelt, d.h,

    die Dir auszuhändigende Unterlagen sind:
    — Maßnahmen (Lüftungskonzept) siehe Anhänge B und C.2 der DIN;
    — Festlegung der Luftvolumenströme;
    — Bedienungsanleitung;
    — Instandhaltungsanleitung;
    — Beschreibungen des Aufbaus und der Ausführung der Lüftungsanlagen /-geräte;
    — Mess- und Prüfergebnisse aus Inbetriebnahme.

    Er kommt also nicht drum herum.......schließlich muss Dir ja nachgewiesen werden, dass die Planung auch ausgeführt wurde.....

    Viele Grüße

    aus Berlin
     
  3. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Zu diesem Thema gibt es eigentlich genügend Unterlagen :biggthumpup:

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  4. #4 Achim Kaiser, 24.02.2010
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    Faulenzerbeschrieb :).

    Wenn der Anlagenersteller eine Berechnung auf den Tisch legt auf dem die Einstellmaße vorgegeben sind und die Ausführung sich gegenüber der Planung nicht geändert hat ist die Leistung erbracht.

    Wird eine zusätzliche Messung der tatsächlichen Luftmengen gewünscht
    ---> extra bezahlen.

    Nicht alles was *möglich* ist ist durch so einen Faulenzerbemerkung automatisch *all inclusive*.

    Zudem ist ein EFH kein Kernkraftwerk ...

    und die sich einstellenden tatsächlichen Anforderungen im Betrieb können von den Planungsansätzen auch deutlich abweichen, was u.U. eine Nachregulierung nach einiger Zeit ohnehin erforderlich machen kann.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 Wolfgang38, 24.02.2010
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    @ Achim und OldBo

    Da bin ich jetzt anderer Meinung.
    Wie soll eine theoretische Berechnung die tatsächliche Gegenheit realistisch wiedergeben. Wenn ich mir meine Lüftungsauslässe anschaue, wo soll ich da richtig messen, da kann ich Dir 10mm Öffnung auch als 8mm verkaufen.

    M. E. die einzig praxisnahe Einstellung und Anpassung vorort ist den austretenden Luftstrom (bei Zuluft) und einziehenden Luftstrom (bei Abluft) zu messen und gemäß Mengenvorgaben des Herstellers für den Raum in Kubikmeter auf einzustellen. (Luftwechsel alle 2 Stunden). Das ist sicher ungenau, aber das wirds auch immer irgendwie bleiben, da das ja mit der Luftfrische gefühlssache ist. Entscheidend ist doch auch die Stufe, wie die Anlage Laufen soll.

    Sicher, eine rechnerische und damit theoretische Auslegung der Anlage muss natürlich vorher gemacht werden.

    Messen und Einstellen tue ich das Ganze mit einem -wie heißt das genau??? - einem Luftstrommesser, das ist so ne Art Trichter mit einem Gummiaufsatz zum luftdichten Aufsetzen der Fläche über dem Auslass. Eine Art Ventilator, vom aus- oder eintretenden Luftstrom angetrieben, misst Dir dann die Luftmenge, die eingezogen oder ausgeblasen wird.
    Damit kannst Du dann gut den Luftaustausch ausrechnen.
     
  6. #6 skydiver75, 24.02.2010
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    Was du meinst ist ein Anemometer mit nem Messtrichter............

    Wenn die Messung zu teuer ist, reicht es ggf. auch aus, den Hauptluftvolumenstrom zu messen............500 euro sind für die gesamte Messung jedoch sehr teuer, denn die Messung an einem Auslass dauert nicht länger als 1 bis 2 Minuten..........
     
  7. #7 Wolfgang38, 24.02.2010
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    Danke für die Info. Ich finde die 500 Euro auch ziemlich teuer und war bei mir bei der Inbetriebnahme dabei.
     
  8. #8 Achim Kaiser, 24.02.2010
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    Nach DIN 18379 ....

    3.3.1 Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen dass die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.

    Der Abgleich der Volumenströme ist den festgelegten Werten entsprechend vorzunehmen.

    3.5. Abnahmeprüfung
    ......., die dabei vorgesehene Funktionsmessung jedoch nur nach besonderer Vereinbarung

    Die Funktionsmessung ist eine *besondere Leistung* und keine Nebenleistung. Sie ist daher extra auszuschreiben und zu vergüten.

    Deswegen sagte ich in meinem Eingangsbeitrag *Faulenzerbeschrieb* :).

    Wenn die Funktionsmessung nicht gesondert gefordert wurde ist sie nicht zu erbringen.

    ..... auch wenn mit Funktionsmessung natürlich das bessere Resultat erzielt wird.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 rueckseil, 24.02.2010
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    Aber wie muss die Ausschreibung für die Lüftungsanlage dann formuliert sein, wenn man eine Funktionsmessung haben möchte?

    Welche DIN müssen eingehalten werden? Gibts da irgendwo (geschwärzte) Beispiele? Wie ausführlich macht der Archi die Ausschreibung im Normalfall, er plant diese ja nicht.

    Wir stehen auch kurz vor der Ausschreibung und der Archi wird wohl eher 1 Stück "Planung und Ausführung einer zentralen Lüftungsanlage mit KWL" ausschreiben, oder irre ich mich?
     
  10. #10 Wolfgang38, 24.02.2010
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    Danke Achim,

    für die Präzisierung.

    Man stößt auch Jahre später immer wieder auf Dinge, welche bei guten bodenständigen Firmen dabei sind und auch an Mehrwert selbstverständlicherweise gebracht wird, bei anderen sieht oder hört mans halt anders! :shades
     
  11. #11 skydiver75, 24.02.2010
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    Wie ich aber oben schon geschrieben habe, ist ebenfalls die 1946 -Teil 6, mit den genannten Übergabepflichten, maßgeblich.......und da ja die gültigen DIN-Normen anzuwenden sind, hat er schon ein Recht auf den Nachweis der Volumenströme........so interpretiere zumindest ich die 1946 - T6.
     
  12. OldBo

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    Tja, wer sich mit der Lüftungstechnik befasst, der sollte auch die notwendigen Fachkenntnisse und die richtigen Messgeräte haben.

    Gruß

    Bruno Bosy
     
  13. #13 Andreas1705, 24.02.2010
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    Also erstmal vielen Dank an alle. Also Einmessen ist keine Nebenleistung und damit gesondert zu vergüten. Ich denke, wenn ich hart auf die DIN verweise und die "Mess- und Prüfergebnisse" der Inbetriebnahme einfordere, werde ich einen Schmierzettel erhalten auf dem dann steht, wieviel mm die Ventile aufgedreht sind und eine Bestätigung, daß dies auch mit dem Meterstab nachgemessen wurde...:e_smiley_brille02:

    Besten Dank nochmal. Gruss - Andreas
     
  14. #14 acensai, 24.02.2010
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    Vielleicht macht eine ganz genaue Einregulierung nach einigen Monaten am meisten Sinn? Denn dann wohnt man bereits einige Zeit im Haus und kann dann ggf. die Luftwechselrate hoch-/ runterdrehen lassen und dann genau einmessen lassen?
     
  15. #15 klaus3einstein, 27.02.2011
    klaus3einstein

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    Anemometer mit Messtrichter wo kaufen/mieten

    Hallo Forum,
    weiß jemand, wo man ein Anemometer mit Messtrichter für 150 mm Tellerventile kaufen oder mieten kann. Schön wäre über das Internet.
    Danke, Klaus
     
  16. #16 Spasssbremse, 28.02.2011
    Spasssbremse

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    Ich wuerde da aber einen Professionellen ranlassen!
     
  17. #17 passivbauer, 11.04.2011
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    Es kommen vermehrt die ersten Schadensfälle auf den Tisch aufgrund einer nicht einregulierten Lüftungsanlage... Warum? Wenn dauerhaft z. B. ein leichter Überdruck im Haus herscht kann schon eine sehr kleine Fuge im Holz/Gefachbereich eine Unmenge an Feuchtigkeit in die Konstruktion briingen (Auch wenn Top-Bloower-Door-Werte erreicht wurden).

    Also ein leichter Unterdruck ist auch aus bauphysikalischer Sicht zu empfehlen.
     
Thema: Einregulierung und Inbetriebnahme KWL
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