Mängelbeseitigung Wassereintritt

Diskutiere Mängelbeseitigung Wassereintritt im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bitte um Ihre Einschätzung zu folgendem Thema: Haus Baujahr 2006 mit GÜ gebaut. Terasse inkl. Rinne war jedoch exklusive, d.h. von...

  1. Bine03

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    Hallo,
    ich bitte um Ihre Einschätzung zu folgendem Thema:

    Haus Baujahr 2006 mit GÜ gebaut.
    Terasse inkl. Rinne war jedoch exklusive, d.h. von einem von uns
    beauftragten Gartenbauer gesetzt.

    Bei starkem Regen mit Wind haben wir nun Wassereintritt im
    Fensterbereich. Mit einem Feuchtigkeitsmessgerät hat der GÜ
    bewiesen, dass das Wasser nicht von oben, sondern von unten
    eintritt. Entweder sind somit die Abdichtungsarbeiten (Kemperol)
    mangelhaft ausgeführt oder die Abdichtung wurde vom Gartenbauer
    z.B. beim Setzen der Rinne beschädigt, so der Verdacht des GÜs.
    Der GÜ hat inzwischen die Dachabdichtungsfirma zur Beseitigung des
    Mangels aufgefordert. Da jedoch die Ursache erst nach Ausbau
    von Rinne u. Teilen der Terasse sichtbar sein wird – wenn über-
    haupt – verlangt er jetzt von uns, dass wir unseren Gartenbauer
    schriftlich mit ins Boot holen. Wir haben jedoch die Befürchtung,
    dass der Gartenbauer seine Rechnung dann an uns adressiert
    und es Diskussionen bezüglich der Übernahme dessen Kosten
    geben könnte. Ist es nicht so, dass der GÜ den Gartenbauer
    informieren bzw. eine Mängelrüge auf Verdacht schicken muss?
     
  2. schubi

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    Der GU hat den Gartenbauer als Subunternehmer beauftragt, die Leistung auszuführen. Der GU muss beim Subunternehmer die Mängel anzeigen und zur Abstellung der Mängel beauftragen. Ihr müsst den Mängel beim GU schriftlich anzeigen und dieser muss wiederrum den Subunernehmer informieren.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 24.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Schubi:
    Pisaproblem Leseverständnis??
    @ Biene. Natürlich ist der Mangel beiden gegenüber anzuzeigen, da ja eben nicht klar ist, wer Schuld ist.
    Auch im Sinne der Schadenminderungspflicht muss der GaLa-Bauer die Gelegenheit bekommen, seine Arbeit selber aufzunehmen und nicht die Kosten eines Dritten zu bezahlen, wenn er denn Schuld gewesen sein sollte.

    In dieser Lage würde ich allerdings einen Baurechts-RA und einen eigenen SV mit ins Boot holen, damit Sie nicht zwischen den beiden zerrieben werden.

    MfG
     
  4. schubi

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    Upps. Streiche Subunternehmer.
    Gebe dann dem Ralf recht.
     
  5. Bine03

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Einen Baurechts-RA u. einen eigenen SV hatten wir wegen einem ähnlichen Problem bereits im Einsatz, da kamen gleich € 1.800,-- zusammen, die der GU auch nicht zahlen will. Zum Glück hatten wir noch einen höheren Betrag zurückbehalten, daher sitzen wir momentan am längeren Hebel.

    Es ist wohl davon auszugehen, dass jetzt wieder eine Summe in ähnlicher Höhe fällig werden würde, wir haben Bedenken, dass wie diese nicht erstattet bekommen u. womöglich diese Summe noch höher als die Schadensbeseitigung liegt ? Wie ist hier die Rechtslage ?
     
  6. Bine03

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    Noch eine Rückfrage: dass der GaLa-Bauer informiert werden muss, war uns schon klar, die Frage ist jedoch: wer ist hierfür zuständig: wir als ursprünglicher Auftraggeber oder der GU, weil er ihn als Schadensverursacher sieht u. dadurch Schaden am Haus entstanden ist ? Danke für eine kurze Info.
     
  7. schubi

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    Die Frage ist nun: Wer war der Schadensverursacher?

    War es der GaLa Bauer muss er es beseitigen und ihr müsst es bei Ihm anzeigen, da Ihr Ihn beauftragt habt.

    War es der GU mit einer mangelhafte Ausführung, muss der GU den Mangel beseitigen. (Gewährleistungsfrist ??). Ihr müsst den Mangel schriftlich beim GU einreichen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 24.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Zum Gutachter und Kosten -> Lesestoff

    Mängelrüge muss immer der Auftraggeber (oder ein von ihm Bevollmächtigter) erteilen.
    Ich als GaLa-Bauer würd dem GÜ am Telefon was husten!
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 24.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    SChubi, was meinst Du, warum ich Anwalt geschrieben habe.

    Natürlich wird der Gala-Bauer eine Rechnung schreiben, wenn er nicht Schuld war. Völlig zu Recht.
    Ich bin ja nun berufsbedingt mit gewissem Halbwissen im Baurecht ausgestattet. Aber hier würde ich nicht mal für mich selber einen Brief an die Beteiligten verfassen, ohne das ncht zumindest ein RA draufgeschaut hat.
     
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Mängelbeseitigung Wassereintritt

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