Ausführungsfehler und Architektenleistung extern begutachten lassen

Diskutiere Ausführungsfehler und Architektenleistung extern begutachten lassen im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Und, ist das jetzt in der Hülle? Meine Architekten .... moin moin, ich entnehme dem ganzen dass Ihre architekten ausgestiegen oder auf...

  1. #21 Gast036816, 26.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    moin moin,

    ich entnehme dem ganzen dass Ihre architekten ausgestiegen oder auf tauchstation sind. Sie können die mängel und deren umgang zur dokumentation, die notwendigkeit zur beseitigung, dringend, weniger dringend, gefahr im verzug etc. nicht richtig einschätzen. Das kann auch niemand verlangen, dafür brauchen Sie eine sachverständige person an Ihrer seite. Die müssen Sie einkaufen und bezahlen. Das risiko geht jeder bauherr ein, wenn er zu beginn des bauvorhabens beauftragt. Wenn Sie an eine gurkentruppe geraten, müssen Sie zusätzliches geld in die hand nehmen, wenn die etwas verbockt haben und Sie dies beweisen müssen. Dies können Sie nur umgehen, wenn die verursacher zu Ihrem mängeln stehen, diese beseitigen und mit der berufshaftpflichtversicherung freiwillig abwickeln. Das bedeutet aber auch dass zwischen AG und seinem erfüllungsgehilfen keine spannung besteht.

    freundliche grüße aus berlin
     
  2. #22 time4web, 26.02.2010
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    Um die größten (mir aufgefallenen) Mängel zu beseitigen, müssten 4/5 aller Fenster und Türen wieder raus und der estrich aufgekloppt werden, um die Auslässe der ZWR richtig zu verlegen. Da ich in absehbarer Zeit einziehen muss und der Innenputz so langsam auch ganz trocken ist und die ersten Fliesen liegen .... wird das wohl eher nichts - selbst WENN da wer-auch-immer zu stehen sollte :(

    Meine Architekten wurden ausgestiegen - wie gesagt passen da einige Sachen nicht in mein Verständnis von Absprache, aktuellem Stand, Mängelaufkommen und Leistung - dieses möchte ich extern prüfen lassen.

    Entweder ich bin auf dem Holzweg, oder ich war monatelang zu gutgläubig
     
  3. lulu66

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    Erstmal kannst du klar machen, mit welchem Auftragsverhältnis du arbeitest (eigener Architekt, Generalübernehmer oder Generalunternehmer), dazu gibts hier irgendwo eine Erklärseite.

    Dann ist mal zu klären, ob die Mängel, die du als Mängel ansiehst, auch wirklich Mängel darstellen. Nur weil Luftauslässe sich optisch nicht optimal eingliedern, ist das nicht zwangsläufig ein Grund, sie umzusetzen.
    Wenn dann nur noch Mängel bestehen, die einen Einzug erstmal nicht verhindern, kannst du schonmal ins Haus und von dort aus weiterkämpfen.

    So wie sich das aber bei dir anhört: Erstmal nen Anwalt und nen Gutachter einschalten, den 1000er (oder wieviel das kostet) solltest du wirklich investieren, denn sonst könntest du hinterher als grosser Verlierer dastehen.
     
  4. #24 Gast036816, 26.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    moin moin,

    diese einschätzung kann Ihnen hier niemand abnehmen.

    Noch einmal - nehmen Sie sich eine sachverständige person vor ort an die seite, die kann einschätzen, ob mängel vor einzug beseitigt werden müssen, zeitlich beseitigt werden können und diese auch dokumentieren kann und muss. Einen anwalt dazu, damit können Sie Ihre ansprüche gegenüber den auftragnehmern und dem planer geltend machen.

    Diese entscheidung kann Ihnen auch niemand abnehmen. Sie sind selbstständig tätiger, dann sind Sie auch in der lage, zukunftsweisende entscheidungen verantwortlich zu treffen.

    freundliche grüße aus berlin
     
  5. #25 time4web, 26.02.2010
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    Eigener Architekt - die Gewerke wurden einzeln an verschiedene Firmen vergeben

    Natürlich arbeiten die Auslässe auch, wenn sie sich optisch nicht in einer Linie mit den Bodenleuchten befinden - abgesprochen und mit dem Chef der Firma vor Ort angezeichnet war es jedoch passen - das ist allerdings jetzt für ihn egal (O-Ton!!) .... ich sehe das als Laie halt anders

    Dass mich hier keiner an die Hand nehmen soll, ist schon klar und war auch nicht beabsichtigt.
    Eine sinvolle Verfahrensweise, ein paar Sachen prüfen zu lassen, war der Ausgangspunkt - diese Info habe ich bekommen und werde demnach verfahren.
    Also in diesem Punkt ist derzeit alles im Lot ... wenigstens etwas
     
  6. sepp

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    das ist ja wohl klar, wenn du denen gekündigt hast.
    und die wichtigen kündigungsgründe kann ich noch nicht wirklich erkennen.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2010
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    Tja - genau das ist es, sepp.

    Gefühlte Mängel, von denen noch keiner weiß, ob sie dem Vertragsumfang und dem Fehler nach überhaupt den Architekten anzulasten sind, werden zum Anlass genommen, denen den Stuhl vor die Tür zu stellen.

    Da wäre meine Verhandlungsbereitschaft im Bereich um 0!
     
  8. Roth

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    Hallo,
    die Beweissicherungsprozedur durchlaufe ich auch gerade - notgedrungen.

    Sie sind allerdings in einer besseren Position als ich bezügl. Ihrer Mängel: Sie haben noch keine Schlussrechnungen gezahlt, also liegt die Beweislast beim Architekten oder den Handwerkern. Die müssen Ihnen beweisen, dass das Werk mängelfrei ist.

    Ich musste so vorgehen: Erstberatung bei RA, hat mir einen SV empfohlen, der die Mängel aufnahm. Ich habe mir die LV geholt, die der Arch. mir bis dahin nicht hatte geben wollen. SV hat Soll und Ist verglichen. RA hat dann Fragen ans Gericht zwecks Beweissicherung gestellt. Das Gericht hat einen Vorschuss (nicht wenig :( ...) festgesetzt und für den Gerichtsgutachter einen Vor-Ort-Termin bestimmt.

    Ob Sie dem Arch. gekündigt haben oder nicht, dürfte für seine bisherige Verantwortung keine Rolle spielen. Meiner behauptet übrigens, durch das Abholen der LV hätte ich ihm gekündigt, er sei also aus dem Schneider. :mauer
     
  9. sepp

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    natürlich ist er in der haftung für seine bisherige leistung.
    nur würde ich erstmal feststellen lassen ob die kündigung berechtigt aus wichtigem grund, oder ob es eine freie kündigung war.
    das würde bedeuten, daß der Architekt eventuell sein resthonorar einklagt und in diesem streitfall bestimmt nicht wegen mängel seitens der handwerker irgendeinen finger krumm macht.
     
  10. Roth

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    Zuallererst von einem vernünftigen Fachmann (Arch.) die Mängel aufnehmen lassen. Der kann den Tatbestand in die Bau-Fachsprache fassen. Für mich war dieser Schritt der wichtigste.
     
  11. #31 HolzhausWolli, 26.02.2010
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    Und die Beweisumkehr nur deshalb, weil Du noch nicht alles gezahlt hast? Oder ist das nur inoffizell?
     
  12. #32 Pelztier, 26.02.2010
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    Hat nichts mit der Zahlung zu tun sondern mit der Abnahme! Wenn Abnahme erfolgt ist dreht sich die Beweislast um.
     
  13. #33 blacksektor, 26.02.2010
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    Der von mir beauftragte Sachverständige (Architekt) hat mir ganz klipp und klar gesagt.

    Sollte die Sache vor Gericht gehen ist die Arbeit des gerichtlichen Sachverständigen abzuwarten und das dauert. Der Bau steht solange. Das Zauberwort heist hier selbständiges Beweisverfahren. Im meinem Fall hätte ich ca. 9 Monate auf den Gutachter warten müssen. Die Mehrkosten kannste Dir zwar wieder holen, ich hab jedoch dankend darauf verzichtet und mich außergerichtlich mit den Ausführenden :bounce::bounce::bounce: geeinigt.

    Der interessante Aspekt waren hier eine anteilige Beteiligung an den Lohnkosten (ohne Gemeinkosten) der Mängelbeseitigung.

    Wen´s interessiert kosten ein Bauarbeiter wohl um die 24,11 Euro in der Stunde.

    Ich hab´s den beteiligten Firmen vorgerechnet und die hälftigen Kosten übernommen. Schon war die Einigung da.

    Nur so als Anregung.

    1500 Euro hätte allein das Gutachten gekostet, dann die Anwalts- und Gerichtskosten, und zum Schluß kriegste nicht mal in allen Punkten recht.

    Außer Ärger und wahrscheinlich die gleiche Beteiligung außer Spesen nix gewesen.

    Der von mir beauftragte Architekt macht übrigens nur noch Gutachten, da das sein Magen besser verträgt.

    Und ja, auch der hat einen Stundensatz von 130 Euro zuzüglich Märchensteuer.
     
  14. #34 garfield1, 28.02.2010
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    Mir fällt gerade kein Märchen mit beweisbarer Basis ein ;-)
    Von aufgebrummten Fahrtenbüchern wird auch ständig erzählt, in einem mir bekannten Landkreis führt ein (in Zahlen 1) Transportunternehmen zwangsweise eines, weil es versucht hat, zwischen seinen LKWs zu mogeln - sonst niemand. Hochgerechnet auf Deutschland sind das (je nach Stand der Gebietsreform) rund 300 gerichtlich verlangte Fahrtenbücher - bei wie vielen Tempoverstößen mit unbekanntem Fahrer?
    Gerichte mögen so etwas ab und an entscheiden, ständige Praxis ist das nicht.

    Und vorher muß erst einmal belegt sein, dass die Einreden gegen das Gutachten substanzlos sind.
     
  15. #35 Carden. Mark, 28.02.2010
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
  16. #36 time4web, 28.02.2010
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    ist das so? Bislang haben die nicht gerade wenig Kohle bekommen ...

    Bei dem derzeitigem Baufortschritt, derzeitigen Mängeln, bisheriger Leistung und weiterführenden Forderungen habe ich erst einmal die Notbremse gezogen - wo soll das denn noch enden?

    Die Mängelbeseitigung, bzw das Verhandeln mit den Handwerkern wäre ja dann jetzt mein Problem.

    Easy, schön Kohle kassieren und fehlerhafte Fenster abnehmen ... :28:
    Hier war z.B. seit Anbeginn bei einem Fenster ein 3-4cm Schnitt drin (wird wohl ab Werk mit ner Säge oder so passiert sein - allerdings erster Stock von aussen und ICH habe es erst später bemerkt)

    Alle Fenster und Türen sehen so aus - Fensterbauer sagt, er habe sich an den Meterriss vom Architekten gehalten - wenn unter den Fliesen nicht schon mehr Kleber als Normal drunter wäre, sähe das noch bescheidener aus :(

    Klasse bei dunklen Fliesen und dunklen Fenstern .....
    Aber he, ist ja jetzt mein Problem, da ich nicht mehr die Weihnachtsbärber fr alle spielen will :mauer :mauer

    [​IMG]
     
  17. #37 Gast036816, 28.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Architektenhaftung

    moin moin,

    ja das ist so. Nur wenn Sie gekündigt haben, irgendwie weiter machen, andere handwerker selbst koordinieren, die mängel beseitigen, veränderungen vornehmen etc. sind Ihr ansprüche allesamt auf und davon, wenn vor der mängelbeseitigung keine ordentliche bestandsaufnahme erfolgt.

    freundliche grüße aus berlin
     
  18. #38 garfield1, 28.02.2010
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    Gut: ein Urteil eines OLG, dass so ausfällt.
    Aber auch dort wird gesagt: "Ersetzt bekommt er die Prtivatgutachterkosten aber nur, wenn der Privatgutachter a) einen Mangel feststellt und b) der Mangel im Streitfall auch vom Gerichtsgutachter bestätigt wird. Nach dem Ausgang des Gerichtsverfahrens bestimmt sich also auch die Erstattungsfähigkeit des Privatgutachtens. " und nicht, wenn die Gegenseite einfach alles bestreitet.

    Aber gut: Der Beitrag über das "Selbstständige Beweisverfahren" hat mir Mut gemacht. Scheint ja doch ohne monatelange Warterei zu gehen. Anwälte sollten wissen, wie das eingeleitet wird.
    Ich hoffe nur, dass im Ernstfall (so großen Knatsch hatte ich bei meinen Vorhaben bisher noch nie) der Bauherr nicht wieder einknickt (Anwalt so teuer; das dauert doch ewig; Weihnachten im eigenen Haus und so weiter) und das Verfahren wirklich durchzieht.
     
  19. #39 time4web, 01.03.2010
    time4web

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    Vielen Dank für die Info
    Derzeit möchte ich ja erst einmal alle Auffälligkeiten und Leistungen prüfen lassen. Ob und welche dann einen berechtigten Mangel darstellen, wird sich dabei dann wohl hoffentlich zeigen ...
     
  20. sepp

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    wieso ist der estrich zu tief eingebaut?
     
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