WDVS für Altbau - Styro oder Miwo?

Diskutiere WDVS für Altbau - Styro oder Miwo? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Außerdem wird das Thema Diffusion absolut überbewertet. Der Feuchtigkeitsdurchgang im Mauerwerk ist äußerst gering und spielt so gut wie keine...

  1. Spe-vo

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    Danke für die klaren Worte.

    Ich hätte mit den Styroporplatten ebenfalls, bezgl. "Feuchtediffusion von Innen" :D keine Probleme.

    Brandschutz (Sturzbereich) würde ich, nur um mir was Gutes zu tun, trotzdem berücksichtigen. Ist auch nicht der Kostenfaktor.



    Zitat:....und denke an ein 14-16 cm WDVS....

    Nimm 16!
     
  2. egon9

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    Und wie mache ich das konkret? Im Sturzbereich dann Miwo?

    Viele Grüsse

    Egon
     
  3. Spe-vo

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    Ja, z.B., .... wie genau, und welche Abmessungen....müsste ich auch nachsehen...

    Frag am Besten den Hersteller bei dem du kaufen willst. Es ist auch nicht immer ein MUSS.
     
  4. toer

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  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 01.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Falsch!!! Immer nach Planung und Zulassung!!!!
     
  6. toer

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    oder allternativ als "bauchbinde".

    Zum Thema "FALSCH":
    Negativ: ist in allen Allgemein Bauaufsichtlich einheitlich geregelt. Seit 2008.

    Welche Regelungen gelten bei WDVS hinsichtlich des Brandschutzes, und wie lassen sich solche Systeme gegen Windsog schützen?

    Statt einer aufwändigen Sturzausbildung mit Mineralwolle wird der Brandschutz bei mehrstöckigen, mit Polystyrol gedämmten Gebäuden jetzt auch mit einem umlaufenden Mineralwolle-Band sichergestellt. Das spart Verschnitt und Arbeitszeit.

    Beim Einsatz von Polystyrol-Dämmung wird über jeder Fassadenöffnung ein separater Mineralwolle-Streifen montiert – so schrieb es der Brandschutz bislang vor. Die Einzelriegel sollen den Brandüberschlag über mehr als zwei Geschosse verhindern und Rettungskräfte vor herab fallenden
    Fassadenteilen schützen.

    Brandschutz unterbrechungsfrei
    Eine neue, bereits zugelassene Variante zur Brandsicherheit ist der durchlaufende Brandriegel. Hier wird oberhalb der Fassadendurchbrüche ein 20 Zentimeter hoher Mineralwolle-Streifen vollflächig über die komplette Fassadenbreite verklebt – alle zwei Geschosse. Das reduziert den Verschnitt, denn Aussparungen für Mineralwolle-Lamellen müssen nicht mehr geschnitten werden. Außerdem sinkt die Arbeitszeit erheblich – das spart Geld.
     
  7. toer

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  8. #28 Hundertwasser, 01.03.2010
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    Brandschutz nach Landesbauordnung.
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Sorry . LBO IST für mich Planung!!!
     
  10. #30 Hundertwasser, 02.03.2010
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  11. xudox

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    Grundsätzliches zum Thema Dampfdiffusion

    Da immer wieder zu lesen ist, ein WDVS müsse Wasserdampf durchlassen, hier eine kurze Anmerkung.
    Eine dick gedämme Wand hat im Innenraum nahezu die Lufttemperatur, daher kondensiert an der Wand nichts sondern nur an den Fenstern. Dies führt zu den bekannten Vorurteilen gegen WDVS, da es von aussen sichtbar ist.
    Folgerung: billigstes Styropor von markenhersteller nehmen, undbedingt darauf achten, ein durchgehendes System zu verwenden (auf keine Fall Mischsystem, da dann keine Gewährleistung.)
    Bei der Dämmstoffdicke sind zwischen 12 und 14 cm sinnvoll, ab 16 cm gibt es keinen zusätzlichen Nutzen (ausser auf dem Papier)
    Evtl. über eine kontrolliert Wohnraumbelüftung nachdenken, dann gibt es das Problem mit den beschlagenen Fenstern nicht.
    Und abschließend einen Rat. Unbedint so dämmen, daß keine Kältbrücken entstehen, denn hier wird es sonst sicher schimmeln (Der Wasserdampf der Raumluft kondensiert nur noch an den schlecht gedämmten Stellen.
    Viele Grüße Udo (150m² Wohnfläche, 400 Euro Heizkosten)
     
  12. egon9

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    Brandschutz

    Sehe ich es richtig dass ich in NRW ein eingeschossiges Einfamilienhaus (mit nicht bewohntem Speicher) ohne besondere Vorkehrungen mit 16 cm Styro isolieren kann?

    Viele Grüsse

    Egon
     
  13. toer

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    Ihr werdet in der LBO nichts über Brandabschottungen bei WDVS finden... :Brille
     
  14. toer

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    KFW Förderung/Kredit erst ab 16cm, das mal vorneweg.
    Desweiteren gibt es einen Nachweislichen Unterschied ob 12, 14, 16, 18, 20, ... cm angebracht werden. Deine Aussage ist allso mehr als schwachsinnig! :irre
     
  15. toer

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    Es kommt darauf an ob du ein B1 oder ein B2 System verwendest.
    Je nachdem brauchst du Brandbarrieren/Bauchbinde oder nicht!
    LBO hin oder her.
    Im allgemeinen ist ein B1 System vorgeschreiben.
    Das wiederum steht in der LBO.
    ABER SONST AUCH NICHTS!

    Gebäude geringer Höhe 0-7 m = B2
    Gebäude mittlerer Höhe: 7-22 m = B1

    Der angegebene Höhenbereich kann in einzellnen LBO´s geringfügig abweichen!
     
  16. toer

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    Nochmals zu deinem Post:

    Das wiederum steht in der LBO:

    Gebäude geringer Höhe 0-7 m = B2
    Gebäude mittlerer Höhe: 7-22 m = B1

    (Der angegebene Höhenbereich kann in einzellnen LBO´s geringfügig abweichen!)

    ABER SONST AUCH NICHTS!

    Weder die Breite noch die Höhe eines Brandriegels!
     
  17. #37 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Schreib hier bitte keine Allgemeinplätze zu Landesbauordnungen rein, denn derer gibt es viele und zum Teil gerade auch zum Thema Brandschutz sehr von einander abweichende!!

    2) fordert die LBO immer nur eine Minimum. Die Planung kann mehr fordern! Auch die Baubehörde, wenn die Umstände es rechtfertigen! Oder der vorbeugende Brandschutz!

    3) Wo steht doch gleich, welche Brandeinstufung vom WDVS unter welchen Umständen erfüllt ist??? Ich höre! ;)

    4) Über den (Un)Sinn von umlaufenden Brandriegeln an Stelle von Sturzriegeln ist hier schon des Langen und des Breiten diskutiert worden!
     
  18. toer

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    Darauf habe ich hingewiesen:
    (Der angegebene Höhenbereich kann in einzellnen LBO´s geringfügig abweichen!)

    Richtig! Die Baubehörde steht dann allerdings schon auf der Matte, keine Angst! Näheres dazu steht übrigens ebenfalls in der LBO! z.B. bei geringen Abständen zu Nachbargebäuden.

    In der Zulassung des Systemes! Bestreitet das jemand?

    Darum geht es doch hier nicht?! Es steht allerdings dem Ausführenden frei wie er es ausführen möchte (außer der Planer mischt hier auch noch mit)!
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    :motz :frust :motz
    Sag mal gehts noch?
    Selbstverständlichschreibt der Planer das vor! Schließlich haftet er ja auch für seine Planung.
    Und ich laß mir doch nicht von einem Handwerker meine weisse Weste versauen, nur weil der meint, sich mir gegenüber arrogant verhalten zu können und selbst zu bestimmen, wie gebaut wird.

    Und die Ausführenden sind selbst Schuld, wenn sie sich zu allem anderen auch noch die Planerhaftung anhängen.
     
  20. toer

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    War bei uns noch nie (!) der Fall!
    Desweitern gibt es vom Fachverband, Hersteller, ... Richtlininen... :D

    Desweiteren ist die jeweilige Ausführung von Brandbarrieren einzeln oder Umlaufend nicht falsch!
     
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