Dröhnende Treppe im Reihenhaus

Diskutiere Dröhnende Treppe im Reihenhaus im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; die Treppe dröhnt ... also Körperschall ? - Anschluss Haustrennwände an Dach sieht wie aus ? - Doppelhaus o. Reihenhausanlage ... Bodenplatte...

  1. pike5

    pike5

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    - ?
    - Reihenhaus, getrennte Bodenplatte, aber durchgängiger Versorgungsschacht durch alle 7 RH
    - wir haben Keller, die Nachbarn nicht, Grube wurde zugeschüttet
    - an der Wand zum Nachbar lt. Gutachter o.k. Allerdings ist die Treppe teilweise an den Bodenplatten befestigt.
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    wie muss ich mir den vorstellen ?

    ohne Schallschutzentkoppelung ? ... die Treppe vom Nachbarn
    oder Deine ?
     
  3. pike5

    pike5

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    In der Bodenplatte war eine Aussparung in der die Heizungs/Wasserrohre laufen.
    beide Treppen schallentkoppelt an der Trennwand, starr am Fußboden befestigt
     
  4. pike5

    pike5

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    sorry
     
  5. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Sind die Häuser nicht real geteilt, sondern bilden eine WEG?
     
  6. pike5

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    Ja es ist eine WEG, 7 Reihenhäuser und gemeinsame Technikzentrale
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Wie in dem anderen thread schon geschrieben, erscheinen die Werte relativ gut. Das verträgt sich aber nicht mit Deiner Aussage, dass es im Haus heftig dröhnt.

    Jetzt stellt sich die Frage, ob die Messung korrekt war, oder ob die Bewohner einfach etwas überempfindlich reagieren.

    Gruß
    Ralf
     
  8. pike5

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    Überempfindlich denke ich nicht. Sobald jemand im Nachbarhaus die Treppe benutzt, dröhnt es. Wir werden z.B. geweckt, weil im Nachbarhaus das Kind durchs Haus springt. An ausschlafen ist da nicht mehr zu denken. Radio- und Fernsehgeräusche werden übertönt. Es ist nicht laut, sondern es dröhnt.
    Und wir sind nicht alleine, die anderen RH-Besitzer klagen ebenso darüber.

    Wir haben insgesamt 25 Seiten Prüfbericht, aber können damit als Laien nichts anfangen. Deshalb habe ich hier nur das zusammengefasste Ergebnis reingeschrieben. Ob alles korrekt war können wir nicht beurteilen und daher hier nachgefragt, ob jemand was dazu sagen kann.
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    wer hat die Prüfung in Auftrag gegeben ???
     
  10. Eric

    Eric

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    Dann gibt es mit Sicherheit auch eine Frist zur Stellungnahme zu dem Gerichtsgutachten. Dein Anwalt wird Dir zu dem Gutachten auch nichts sagen können. Denn hier gehts jetzt nicht um Juristerei, sondern um bautechnische Fragen der Bauakustik. Zur Beurteilung der Richtigkeit des Gutachtens hilft jetzt nur noch die Hinzuziehung eines Privatgutachters mit der Fachrichtung Bauakustik. Möglicherweise wurde falsch gemessen oder es wurden vom Gericht die falschen/unvollständige Fragen gestellt. Aus unverständlichen Gründen meinen Sachverständige, nur die im Beweisbeschluß gestellten Fragen beantworten zu müssen, auch wenn die Beweisfragen den hierzu vorgetragenen Sachverhalt nicht/nicht vollständig erfassen.

    Gegebenenfalls Fristverlängerung oder - um Zeit zu schinden - Anhörung des Gerichtsgutachters beantragen. Anderenfalls droht der Ausschluß mit Einwendungen gegen das Gutachten.

    Wenn der Gerichtsgutachter tatsächlich L'nw=24 dB gemessen haben sollte, wäre dies A* nach dem DEGA-Schallschutzausweis. A* bedeutet: Wohneinheit mit sehr gutem Schallschutz, die ein ungestörtes Wohnen nahezu ohne Rücksichtsnahme gegenüber den Nachbarn ermöglicht. Gehgeräusche nicht hörbar. Also der beste Schallschutz, den es nach dem DEGA-Schallschutzausweis gibt.

    30 dB wär Klasse A nach dem DEGA-Schallschutzausweis. Bedeutet: Wohneinheit mit sehr gutem Schallschutz, der ein ungestörtes Wohnen ohne große Rücksichtsnahme gegenüber den Nachbarn ermöglicht. Gehgeräusche im Allgemeinen nicht hörbar.

    Paßt nicht zu dem, was ihr untereinander hört. Und das bei 4 betroffenen Parteien ?? Oder führt ihr einen Privatkrieg mit Treppenrunterspringen, wenn kein Schallgutachter vor Ort ist :biggthumpup:

    Zum DEGa-Schallschutzausweis gehts hier:

    http://www.dega-akustik.de/publikationen/Empfehlung_103

    Dort sind die von mir angegebenen Werte nachzulesen auf S. 10, 15, 25

    Tröste Dich: Ich habe in einem Verfahren 2 Gerichtsgutachter ( Berufskollegen des Handwerkers ! ) wegen Befangenheit aus den Verfahren herausschießen müssen, bis die Wahrheit auf den Tisch kam. Ist halt so: Nach Vorlage des Gutachtens fängt die Arbeit häufig erst richtig an.
     
  11. pike5

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    Hallo Eric,
    erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Fristverlängerung haben wir sicherheitshalber beantragt. Wir regen von Dröhnen der Gutachter von hörbaren Schritten.
    Im Bericht steht, dass obwohl der Schallschutz eingehalten ist:
    "...trotz des niedrigen Norm-Trittschallpegels zu erwarten, dass Gehgeräusche im Nachbarhaus hörbar sind. Wie in den Anlagenblättern zu erkennen ist, findet die Schallübertragung derTrittschallgeräusche insbesondere bei tiefen Frequenzen (f kleiner 100 Hz) statt. Bei diesen tiefen Frequenzen treten übliche Umweltgeräusche kaum auf, weshalb die Wahrnehmung der Gehgeräusche verstärkt wird."
    "... ist augrund der Messwerte für die Trittschallübertragung vom Flur und von der Treppe zu erwarten, dass Schritte hörbar sind, wenn der Grundgeräuschpegel im Gebäude W ausreichend niedrig ist."
     
  12. pike5

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    Das Amtsgericht.
     
  13. #33 jscheller, 05.01.2012
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    Bitte mal locker bleiben und vor pauschalen Betrugsvorwuerfen gegen ganze Berufsgruppen nochmal nachdenken. Ich arbeite sauber und meine Firma sowie die Mehrzahl meiner Kollegen auch. Es soll uebrigens auch bei Bauleuten solche und solche geben...




    @Pike: Wie bereits geschrieben, die Werte (hervorragend) und Deine Beschreibung (unterirdisch) passen nicht. Entweder ist da jemand extrem ueberempfindlich oder die Messwerte stimmen nicht. (falscher Messort? Falsche Beweisfrage? 1000 Gruende denkbar)

    Denkbar (aber extrem unwahrscheinlich) ist als dritte Variante noch ein physikalischer Sonderfall: Durch unguenstige Eigenfrequenzen der Bauteile findet die durch die Treppe ausgeloeste Koerperschallschwingung hauptsaechlich unter 100 Hz statt, und zwar mit atemberaubend hohen Pegeln.
    Die Normkurve der Trittschallbewertung faengt erst bei 100 Hz an, Ausreisser darunter werden also nicht erfasst. Das ist mir zwar noch nicht begegnet, ware aber denkbar.

    Kannst Du mal die Messkurve vom L'nw hier posten oder die Werte aus der danebenstehenden Tabelle abtippen?
     
  14. pike5

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    Hallo J Scheller,
    kannst Du mir eine Mail-Adresse geben, dann könnte ich Dir Prüfbericht und Gutachten mailen. Da ich nicht weiß, was da genau wichtig ist.
    Danke und Grüße
     
  15. #35 jscheller, 26.01.2012
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    Es gibt da ein Formblatt, da steht gross drueber "Norm-Trittschallpegel nach DIN ISO 140-7". Von dem Teil die Tabelle abtippen, links von der Grafik.
     
Thema: Dröhnende Treppe im Reihenhaus
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