Wer muss den Hang absichern?

Diskutiere Wer muss den Hang absichern? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Mein Grundstück liegt ein wenig tiefer als das des Nachbarn. Der Nachbar möchte auf die Grundstücksgrenze sein Carport bauen. Der Boden ist...

  1. #1 Thyrant, 27.02.2010
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    Mein Grundstück liegt ein wenig tiefer als das des Nachbarn.

    Der Nachbar möchte auf die Grundstücksgrenze sein Carport bauen.
    Der Boden ist zwar harter Lehmboden, aber jetzt ist er doch schon ganz schön aufgeweicht.

    Wer muss denn nun diesen Hang gegen "abrutschen" sichern.

    Ich, der der unten liegt, oder der Nachbar der höher liegt.?

    Und wie sieht das mit dem Wasser aus? Muss der Nachbar dafür sorgen, das kein Wasser auf mein Grundstück läuft?

    Danke für eure Hilfe
     
  2. #2 BauKran, 27.02.2010
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    Hat der Nachbar aufgeschüttet, du weggebaggert oder war das Gelände schon immer so?
     
  3. #3 wasweissich, 27.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du nicht.

    ja
     
  4. #4 HolzhausWolli, 27.02.2010
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    Unabhängig von der Positionierung eines Carports (ganz schön eng, oder?) erfordert der Grenzverlauf ja generell eine Abfangung. Hier würden sich doch die L-Steine anbieten, die es für allerlei Verkehrsbelastungen und in vielen Höhen erhältlich sind. Günstiger ist m.W.n. der lfdm Mauer auch nicht realisierbar und die Entwässerung ist auch kein Problem.

    Wenn Du mit der -zugegeben bescheidenen- Ansicht leben kannst, ist das wohl der Part des Nachbarn mit der Klinkerfassade, oder hast Du den ursprünglichen Geländeverlauf geändert und erst die Erfordernis für die Hangabsicherung hervorgerufen?
    Dann nämlich könnte man sich drüber streiten....

    Wenn das aber in deinem Sinne geklärt ist kannst Du dich ja immer noch gegen Kostenbeiteiligung einbringen und eine gefällige Sichtfläche herstellen lassen.
     
  5. #5 MoRüBe, 27.02.2010
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    MoRüBe Gast

    Also, aufgrund des...

    ... erscheinenden Grüns würd ich mal behaupten, rechts ist vorhandenes Gelände.

    Aaaaber: wenn ich mir dat mal so ansehe, dann ist es in der Mitte des Hauses gut 70/80 cm über GOK.

    Wenn er denn da noch nen Carport hinsetzen will, kommt er mal so locker über 3m. Und das ist nach HBO nicht zulässig. Da würd ich doch dem Nachbarn dringend ans Herz legen was zu tun...:konfusius
     
  6. #6 ThomasMD, 27.02.2010
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    Ja was sollen denn die armen Häuslebauer am Ende des Geldes mit dem großen Erdhaufen in ihrem Vorgarten machen?
    Der wird dann halt gleichmäßig rund ums Haus verteilt und dies dann als GOK definiert. Sollen doch die Nachbarn sehen, was sie mit dem abfließenden Oberflächewasser machen.
     
  7. #7 Thyrant, 28.02.2010
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    Mal zur Verdeutlichung.

    das Gelände ist ein Hügel, und ich musste Erde abtragen, um
    1. Mein Eingang vorne nicht 1,5m über der Strasse zu haben, und
    2. die Zulässige Firsthöhe nicht zu überschreiten.

    Eigentlich hätte ich mein Grundstück noch niedriger machen müssen, da nur eine bestimmte Höhe zur Strassenmitte erlaubt ist. 85cm Oberkante Fertigfußboden zur Strassenmitte.

    Dafür habe ich eine Ausnahmegenehmigung, bin jetzt 105cm hoch.

    Also habe ich wohl den Hang erstellt, wenn auch unter "Zwang"

    Aber mein Nachbar möchte ja nun, direkt an der Grenze sein Carport bauen, warum er das will, weiß ich nicht. Da dort gerade mal 3m Platz ist.
    Die 3m die er nicht mit seinem Haus bebauen durfte. Da jetzt parken, naja.

    Bei Hangsicherung habe ich immer gelesen, "wer aufschütten und somit den Hang erstellt, muss diesen auch sichern" Nun habe ich ja nicht aufgeschüttet, aber wohl den Hang erstellt.

    hatte auf ne Regelung ala, der der Hoch liegt muss absichern, gehofft.
     
  8. #8 Thyrant, 28.02.2010
    Thyrant

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    Kann ich hier gar nicht mein Beitrag editieren?

    Es sollte wohl noch erwähnt werden, dass mein Nachbar wohl auch noch aufschütten wird, um sein Carport zu errichten.
    Betonmineralgemisch, Kies und Steine.
    und nur das, soll ja nicht abrutschen, das müsste dann doch sein Problem sein?
    Da ja noch so ca 20cm auf dem Hang zu meinem Grundstück gehört, und dann fängt erst sein an.
    Ich habe keine Lust, die Hangsicherung zu bezahlen.

    Also, alle Tipps sind willkommen
     
  9. #9 Baufuchs, 28.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du

    hast abgegraben und damit die Verhältnisse geschaffen. Also kann der Nachbar von Dir verlangen, dass Du das Gelände vor Abrutschen schützt.

    Guck mal hier:

    § 1004 BGB
    Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.
    (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

    Tipp:
    Mit dem Nachbarn gemeinsam eine Lösung finden. Z.B. Kostenteilung.
     
  10. fritzh

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    Hallo,

    hier wird niemand eine Rechtsberatung geben, aber eine Frage stelle ich trotzdem:
    Hast du schon mit dem Nachbarn über das Thema geredet?
    Eventuell will er sowieso den Hang absicher, um sein Carport standfest zu errrichten.

    Meine ganz private Meinung: Beide haben an der Höhenlage eine Änderung vorgenommen, somit solltet ihr euch einigen und die Kosten teilen. Dann ist Ruhe und es gibt keinen dauerhaften Streit. Lohnt doch nicht.
     
  11. #11 MoRüBe, 28.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

  12. #12 Baufuchs, 28.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @fritzh

    Davon, dass der linke Nachbar aufgefüllt hat, lese ich nix.

     
  13. Julius

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    Also bei Dir ist es wirklich einfach:
    Du hast abgegraben und der Nachbar wird noch aufschütten.
    Also einigt man sich auf eine Ausführung für die Hangabsicherung samt Wasserführung und teilt sich die Kosten hälftig!
     
  14. #14 Thyrant, 28.02.2010
    Thyrant

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    Also sieht es wohl so aus, dass ich die Sicherung wohl zahlen muss, und mit etwas Glück, teile ich mir die Kosten.

    Vielleicht überzeuge ich ihn noch, sein Carport nicht dort einzuquetschen.
    Ist doch in idiotischer Platz zum parken. Da kann doch keiner mehr aussteigen, und dann guckt er aus dem Küchenfenster auf sein Auto/Carport.
     
  15. #15 hadricon, 02.03.2010
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    nach meiner Kennntis sieht es so aus, dass, wer aufschüttet, auch das Gelände absichern muß, hier also der Nachbar. Umgekehrt, wer abgräbt, müsste dann auch das Gelände sichern. Und der Aufschüttende muß natürlich Sorge dafür tragen, dass Oberfklächenwasser nicht über das Nachbargrundstück abgeleitet wird. Daher müßte er ggf. Drainage oder Entwässerungsrinnen vorehen.
     
  16. #16 Karl0815, 28.05.2016
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    Sehr geehrtes Forum,
    ich verfolge dieses Forum schon eine Zeitlang, nun habe ich selbst auch ein Anliegen, das bestehende Thema passt sehr gut, daher habe ich kein neues Thema eröffnet.
    Ich habe gegen Ende 2013 eine Gewerbe Immobilie erworben, renoviert und nun vermietet. Die Immobilie liegt direkt am Bachlauf. Eine ca. 40m lange, ca. 3m hohe und ca. 0,8m breite Mauer stützt mein Grundstück damit es nicht mit der Zeit weggespült wird.
    Dieses Jahr ist die Außenanlage dran. Ein paar Kollegen und meine Wenigkeit haben eine riesige Dornenhecke entfernt, welche fast die gesamte Mauer bedeckte.
    Leider mussten wir während dem beseitigen der Hecke feststellen, das ein Teil der Stützmauer weggebrochen ist. Es fehlen ca. 8m Mauer. Leider war mir es vorher nicht ersichtlich dass hier etwas im Argen ist.
    Laut meinen Unterlagen und den gesetzten Grenzsteinen, gehört die Stützmauer meiner Gemeinde.
    Ist die Gemeinde nun verpflichtet mein Haus bzw. meine Werkstatt & Grund abzusichern? Wer trägt im Endeffekt die Kosten? Muss ich anteilig Zahlen?
    In 3 Wochen habe ich einen Termin im Rathaus.
    Vielleicht hat jemand hier im Forum zu diesem Anliegen ein paar Antworten oder Tipps!
    Schöne Grüße
    Karl0815
     
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