Zahlungsplan in Ordnung

Diskutiere Zahlungsplan in Ordnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Die Kostentabellen der Wohnbauförderungsanstalt NRW z.B. gehen davon aus, dass bei Rohbau inkl. Dacheindeckung ein Kostenanteil von 52%...

  1. #21 Baufuchs, 01.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die

    Kostentabellen der Wohnbauförderungsanstalt NRW z.B. gehen davon aus, dass bei Rohbau inkl. Dacheindeckung ein Kostenanteil von 52% angemessen ist.

    30% (bezogen auf schlüsselfertig) ist grober Unfug. Macht der Bauherr beim Innenausbau auch noch Eigenleistung wirds ganz finster.

    Dass der hier in #14 vorgeschlagene Zahlungsplan hinkt sieht man:

    bis Kellerdecke sollen 15% fällig sein:

    bei 200.000 Gesamtpreis hiesse das, der BU müsste:

    - Bauantrag
    - Statik
    - Wärmeschutznachweis
    - Entwässerungsgesuch
    - Baustelleneinrichtung
    - Erdarbeiten
    - Kellerbau inkl. Kellerdecke

    für insgesamt 30.000.- € erbrigen.:mauer
     
  2. #22 Thomas B, 01.03.2010
    Thomas B

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    Ist dies nicht für die Bauträger gedacht, die also das Grundstück mitverkaufen und natürlich daher mehr Geld wollen (benötigen) als nur für den Bau von Nöten ist, sondern anteilig auch das Grundstück umlegen???

    Hier erwirbt der BH das Grundstück separat...

    Thomas
     
  3. #23 Baufuchs, 01.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für

    das Grundstück darf der BT vorab 30% der Vertragssumme kassieren.

    Die 48% beziehen sich dann auf die restliche Vertragssumme.

    Beispiel:

    Grundstück 50.000.-
    Haus 200.000.-

    1. Rate (30%) nach Vertragsabschluss = 75.000.- €

    vom Rest (175.000) 48% = 84.000.- €

    Zusammen mit der Überzahlung Grundstück aus 1. Rate (25.000) hat der BT dann 54,5 % kassiert.
     
  4. #24 RMartin, 01.03.2010
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    Diese Prozentsätze sind mir nicht geläufig, was nicht heisst, dass die nicht in den Kostentabellen erläuterter Quellen dargelegt sind.
    Vor einigen Jahren habe ich von Baufirmenseite einige Objekte schlüsselfertig kalkuliert. Selbstverständlich ohne Grundstückskosten sowie Eigenleistungen des Bauherrn.
    Das war meist ca. die Verteilung wie ich sie in meinem Beitrag erwähnt habe; Rohbau war meist gut 1/3. Je nach Qualitäten (vor allem des Ausbaus) kann dies natürlich schwanken; wahrscheinlich auch nach Region.
    Der Fragesteller sollte aber ruhig mit so einem Zahlungsplan ins Rennen gehen. Bisschen 'hochhandeln' kann man sich dann immer noch; das gehört zum Geschäft.
     
  5. salleD

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    Mal ne ganz andere Frage

    Wer verkauft denn eigentlich das "Traumgrundstück" ? Und wieso könnt ihr das Grundstück nur kaufen, wenn ihr Bauvertrag mit der Fa. schließt?

    Mir riecht das verdächtig nach einer Umgehung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die einen Zahlungsplan beinhaltet.
    Auf die Steuerproblematik und die Sicherheit nach BGB haben meine Vorredner schon hingewiesen.

    Also: Warum nicht einfach das Grundstück kaufen und den Bauvertrag NICHT unterschreiben ?? Dann lösen sich alle anderen Probleme und ihr könnt mit dem Architekten oder GÜ eures Vertrauens bauen.
     
  6. lulu66

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    Du kannst davon ausgehen, dass der Notartermin erst stattfindet, wenn der Hausbauvertrag (vorbehaltlich Grundstücksfindung) unterzeichnet ist.

    In der Konstellation würde ich vom Kauf Abstand nehmen.
     
  7. #27 MoRüBe, 01.03.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Es gibt auch die Möglichkeit...

    ... den Gewinn sofort mit dem verkauf des Grundstückes abzuschöpfen:D

    Verboten ist das nicht. (Verflixt, sowas ähnliches hatten wir hier doch vor kurzem:confused:)
     
  8. uws76

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    Sorry, bin gestern und heute leider zu überhaupt nichts gekommen. Aber echt gute Diskussion, die hier aufkommt. :28:

    Es gibt jetzt eine kleine Änderung. Am Zahlungsplan konnten wir leider nicht mehr handeln. Aber es wird ein Treuhandkonto eingerichtet, auf das wir einzahlen und von dem aus die Handwerker bedient werden. Den Treuhandvertrag werden wir jetzt die Tage von einem Experten prüfen lassen. Zusätzlich bekommen wir eine Bankauskunft - wobei ich natürlich weiß, dass die eigentlich wertlos ist. Eine gefühle Sicherheit gibts trotzdem. Jetzt hoffen wir eben, dass der Treuhandvertrag in Ordnung ist. Ansonsten werden wir wohl oder übel abspringen.

    Das mit der Steuer auf Haus+Grundstück ist uns (leider) bekannt.
     
  9. #29 luciluci, 13.03.2010
    luciluci

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    Bei uns ist es auch so. Mit 5`er Rate 60 % nach Fertigstellung "richten Dachstuhl" auf 160.800,-Euro bei Kaufpreis 268.000 Euro. Dabei ist unser Haus mit Keller hat aber auch aufwendig WP mit Bohrung, KWL mit WR, Fliesen komplett, Teppich DG, Malerarbeiten drinnen. Alles was sehr spät erst zum tragen kommt. Was ist den realischtisch zu zahlen, 1/3 d.h. 89.333,33 Euro mit 5 Rate? Wie würdet Ihr argumentieren? Immerhin müssen die verbleibenen 107.200,- für Dacheindeckung, Putz, Estrich, Fenster, Innentür, 2Haustüren, Rolläden, WP mit Bohrung, KWL mit WR, Fliesen komplett, Teppich DG, Malerarbeiten abdecken?
     
  10. #30 unser haus, 21.03.2010
    unser haus

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    Der richtige Zahlungsplan

    Hallo Zusammen,

    wir sind hier auf diesem Forum neu. Bevor wir einen Werkvertrag unterschreiben, wollen wir uns über den richtigen Zahlungsplan infomieren.

    Bei einem EFH mit Keller (GH 283 cm) und einer Doppelgarage würde uns das ohne Grundstück ca. 260.000,- € kosten.

    Gibt es einen gesetzl empfohlenen Zahlungsplan?

    Grüße von
    "unser Haus"
     
  11. Eric

    Eric

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    Das Problem ist nicht die Festlegung der Ratenfälligkeit in einem Zahlungsplan. Insoweit gibt die MaBV verbindliche Vorgaben.

    Das Problem ist, wie man die effektive Kontrolle der in den Raten festgelegten Bautenstände sicherstellt und wie man die Rückzahlung der Raten absichert, wenn der Bau trotz der Kontrolle in Richtung Bauruine läuft.

    Hierzu:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=42616
     
  12. #32 Baufuchs, 21.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Link verweist auf "Bauträgerkaufvertrag".

    "Unser Haus" möchte keinen Bauträgerkaufvertrag, sondern einen Werkvertrag unterschreiben.
     
  13. Eric

    Eric

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    Da hast Du Recht:e_smiley_brille02:

    Dann soll " unser Haus " den Ratenzahlungsplan mit dem GU an die MaBV anlehnen, d.h. durch Umrechnung entsprechend anpassen, und auch hier kontrollieren lassen, daß zu den Ratenzahlungsterminen die Bautenstände nicht nur von der Optik, sondern auch von ihrer Qualität erreicht sind.

    Eine Rückzahlungsbürgschaft wäre beim GU-Vertrag natürlich übertrieben, es sei denn, das Ergebnis ist am Ende so schlecht, daß nur noch der Abriß in Betracht kommt, was indes durch regelmäßige Kontrolle zu vermeiden sein sollte.
     
  14. upD8R

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    Ich zitiere hier auch mal aus einem GU-Vertragsentwurf, der mir gerade vorliegt.

    6 % - Fertigstellung Bauantrag
    15 % - Fertigstellung Erdgeschosssohle
    20 % - Fertigstellung Decke über Erdgeschoss *¹
    20 % - nach Richten Dachstuhl
    17 % - nach Einbau Fenster, Dacheindeckung
    12 % - nach Rohinstallation Heizung, Sanitär, Elektro und Estrich
    5 % - nach Verlegung der Wand und Bodenfliesen *² / Vorabnahme
    5 % - nach Einbau Innentüren und Treppe/ Endabnahme

    Damit die Diskussion nicht einschläft :winken
    Grundstück ist hierbei kein Thema und schon vorhanden.
     
  15. #35 Baufuchs, 21.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Über

    den Zahlungsplan muss man nicht diskutieren, den muss man knicken.
     
  16. lulu66

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    61% bezahlt, ohne Dachpfannen und Technik zu haben, Respekt.
     
  17. upD8R

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    Na dann trügt mich ja mein Eindruck nicht ...
     
  18. Eliott

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    Hi Leute,
    eure Ratschläge und Diskussionen sind ja schön und recht,
    nur bringt das leider nix.
    Welcher seriöse Bauträger ändert wegen einem einzigen Hanselen seine AGB's?
    Weil alle anderen Kunden diesen Zahlungsplan akzeptieren.
    Nun bitte nicht wieder die Diskussion mit dem Archi zu bauen.
    Meiner Meinung nach, wird nur ein unseriöser oder sagen wir mal einer der es nötig hat auf Vorschläge des Kunden diesbezüglich eingehen.
    Oder eine ganz kleine Firma.
    Wenn man, so wie wir, mit einem GU baut, der 25 Häuser im Jahr baut, und alle anderen diese Zahlungsmethode akzeptieren, dann geht hier mit Verhandeln nichts!!!
    Ganz klar, es ist ein Vorteil für den Gu, GÜ oder Bauträger, das steht fest.

    Die Diskussion sollte sich schon an reellen Tatsachen orientieren.


    Grüße
     
  19. #39 Thomas B, 22.03.2010
    Thomas B

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    ..es geht doch gar nicht um Architekt oder GU/ GÜ/ BT, sondern darum ob man einen Zahlungsplan akzeptieren soll(te). Der
    Zahlungsplan ist so gestrickt, daß es fahrlässig bis wahnsinnig wäre ihn zu akzeptieren!!!

    Ob der BT seine AGBs ändert ist doch nebensächlich...dann baut man halt nicht mit diesem! Aber die Übervorteilung des Kunden ist hier derart augenfällig, daß man nicht ernsthaft sagen kann "der ist doch seriös und ändert die AGBs ohnehin nicht...unterschreibe ich halt...".

    Real ist leider, daß schon sehr viel BH in den Ruin gerutscht sind, weil sie massiv (oder auch weniger massiv) in Vorleistung gingen und hinterher viel gezahlt und wenig bekommen haben.

    Deine Hinweise, daß man dies doch bitte schön akzeptieren müsse sind nicht nur wenig hilfreich, sondern genau das Gegenteil!

    Thomas
     
  20. upD8R

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    Die von mir zitierten Zahlungmeilensteine sind Teil des Vertrags, also explizit darin erwähnt.
    Ein Vertrag sollte ja immer halbwegs individuell sein, deswegen hoffe ich schon, dass man sich mit der Firma (individuell) auf einen realistischen Plan einigen kann. Nur bisher habe ich die "Mängel" an Vertrag und Leistuungsbeschreibung noch nicht mit denen thematisiert - da sind vorher noch ein paar andere Grundlagenfragen zu klären ...
     
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