Zahlungsplan in Ordnung

Diskutiere Zahlungsplan in Ordnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, na da bin ich mal gespannt, ob dein Bauträger da mit sich handeln lässt! Wäre nett, wenn du uns auf dem Laufenden hälst. Scheinbar bin...

  1. Eliott

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    Hi,
    na da bin ich mal gespannt, ob dein Bauträger da mit sich handeln lässt!
    Wäre nett, wenn du uns auf dem Laufenden hälst.

    Scheinbar bin ich nicht richtig verstanden worden.
    Fakt ist:
    Die großen GU/GÜ/BT haben alle diese oder ähnliche Zahlungspläne,
    die lassen da nicht mit sich reden.
    Und mit einem Kleinen zu bauen, halte ich für risikoreicher als die Pläne der Großen zu akzeptieren.

    Was mir noch einfällt.
    Ist in Deutschland diese Fertigstellungsversicherung des GU/GÜ/BT eigentlich noch nicht pflicht? In anderen Ländern ist dies Pflicht.

    Grüße
     
  2. #42 Thomas B, 22.03.2010
    Thomas B

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    Das mag schon sein, macht die Sache aber bicht besser!

    Wenn ich den Plan richtig interpretiere handelt es sich um eine Haus ohne Keller ("Erdgeschoßsohle").

    Wer nach demn Aufrichten des Dachstuhls bereist 61 % der Gesamtbaukosten zahlt ist doch mit dem Klammerbeutel gepudert! Wir reden hier über ca. 25 - 30 % Überzahlung!!!!

    Kommt es hier zu Problemen / Vertragskündigung/ Insolvenz oder einfach nur zu Nachforderungen usw. usf. ist die Verhandlungsposition oder allg. rechtliche Position derart bescheiden, daß man es auch gleich vergessen kann.

    Thomas
     
  3. upD8R

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    Mal für mich, was ist denn realistisch - hat mal jemand einen fairen Beispiel-Plan? Haus ohne Keller, 1 Geschoss (Bungalow-Stil).
     
  4. Eliott

    Eliott

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    Hi,
    da muss ich dir recht geben, für ein Haus ohne Keller ist das schon etwas heftig.

    Wäre dieser Zahlungsplan für ein Haus mit Keller für dich denn dann akzeptabel?

    Grüße
     
  5. #45 Baufuchs, 22.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Elliot

    Lies mal den § 632a BGB.

    Da ist zwar nicht von Fertigstellunsgversicherung die Rede, aber davon, dass ein Unternehmer, der Abschlagszahlungen fordert für 5% der Auftragssumme Sicherheit stellen muss.

    Ebenso ist da nachzulesen, dass Abschläge nur für vertragsgemäß erbrachte Leistungen gefordert werden können. Und das auch nur in der Höhe, in welcher der Bauherr Wertzuwachs erlangt hat.

    Will heissen:
    Ein Zahlungsplan der nicht dem tatsächlichen Baufortschritt angepasst ist, entspricht nicht dem 632a BGB.

    Und dazu:
    kann man nur feststellen, dass ein GU, der den aufgelisteten Zahlunsgplan verwendet von vorherein nicht seriös ist. Ein seriöser GU hat solche Zahlungspläne nicht.
     
  6. upD8R

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    @Baufuchs

    Du als GU, was ist denn aus Deiner Sicht ein realistischer Plan?
     
  7. #47 Baufuchs, 22.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einen

    realistischen Plan kann man dann aufstellen, wenn man weiss, welche Leistungen enthalten sind.

    "Schlüsselfertig" reicht da als Ausgangsbasis absolut nicht.

    So ist es z.B. wichtig zu wissen, welche Haustechnik verbaut wird.

    Gibts KWL? Gibts Solar? Gibts Erdwärme?

    Als grober Anhalt kann die angehängte PDF-Datei dienen. So wie dort aufgeführt bewertet z.B. die Wohnbauförderung in NRW den Wert der einzelnen Gewerke. (Anmerk. Unter "Fundamente sind auch die Geschossdecken erfasst)
    Sonderausstattungen wie z.B. die oben genannte Haustechnik verändern die Prozentsätze z.T. erheblich.
     
  8. upD8R

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    Danke, schau ich mir mal an.
     
  9. #49 baumaestro, 02.04.2010
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    So, hänge mich mal hier dran. ;)

    Ich bin auch gerade dabei, den Vertrag mit einem GÜ auf Vordermann zu bringen.
    Gebaut wird ein 2-geschossiges (Stadtvilla) KFW 70 EFH mit Keller, LW-WP und KWL.
    Ach ja, Erdarbeiten sind in dem Zahlungsplan nicht enthalten, die werden von einer anderen Firma durchgeführt.

    Der GÜ hat in seinem Muster-Vertrag folgenden Zahlungsplan (hintendran stehen die kumulierten Prozente):
    Nach Übergabe der Baueingabepläne: 2.50%; 2.50%
    Nach Fertigstellung der Bodenplatte: 10.00%; 12.50%
    Nach Fertigstellung des KG-Mauerwerks und der KG-Decke: 12.50%; 25.00%
    Nach Fertigstellung des EG-Mauerwerks und der EG-Decke: 12.50%; 37.50%
    Nach Fertigstellung des DG-Mauerwerks: 10.00%; 47.50%
    Nach Fertigstellung der Kelleraußenisolierung inkl. Drainage: 1.50%; 49.00%
    Nach Fertigstellung der Zimmererarbeiten (Dachgebälk aufgerichtet): 6.00%; 55.00%
    Nach Fertigstellung der Dacheindeckung und Klempnerarbeiten: 5.50%; 60.50%
    Nach Montage der der Fenster: 7.50%; 68.00%
    Nach Ausführung der Heizungsvorinstallation, Sanitärvorinstallation und Elektrovorinstallation: 10.00%; 78.00%
    Nach Ausführung des Innenputzes, des Estrichs und Verlegung der Fußbodenheizung: 7.50%; 85.50%
    Nach Inbetriebnahme der Heizung: 2.00%; 87.50%
    Nach Ausführung der Fliesenbelagsarbeiten: 3.50%; 91.00%
    Nach Ausführung der Sanitärfertiginstallation und der Elektrofertiginstallation: 3.00%; 94.00%
    Nach Montage der Innentüren: 1.50%; 95.50%
    Nach Ausführung des Außenputzes und Montage der Außenfensterbänke: 4.50%; 100.00%

    Dass das so nicht das Gelbe vom Ei ist, habe ich schon bemerkt. Auch mein SV hat das schon bei einem ersten Gespräch angemerkt.

    Wäre das hier ein aus AG Sicht besserer Zahlungsplan?
    Nach Übergabe der Baueingabepläne: 2.50%; 2.50%
    Nach Fertigstellung der Bodenplatte: 10.00%; 12.50%
    Nach Fertigstellung des KG-Mauerwerks und der KG-Decke: 10.00%; 22.50%
    Nach Fertigstellung des EG-Mauerwerks und der EG-Decke: 10.00%; 32.50%
    Nach Fertigstellung des DG-Mauerwerks: 8.00%; 40.50%
    Nach Fertigstellung der Kelleraußenisolierung inkl. Drainage: 1.50%; 42.00%
    Nach Fertigstellung der Zimmererarbeiten (Dachgebälk aufgerichtet): 6.00%; 48.00%
    Nach Fertigstellung der Dacheindeckung und Klempnerarbeiten: 4.00%; 52.00%
    Nach Montage der der Fenster: 10.00%; 62.00%
    Nach Ausführung der Heizungsvorinstallation, Sanitärvorinstallation und Elektrovorinstallation: 9.00%; 71.00%
    Nach Ausführung des Innenputzes, des Estrichs und Verlegung der Fußbodenheizung: 10.00%; 81.00%
    Nach Inbetriebnahme der Heizung: 2.00%; 83.00%
    Nach Ausführung der Fliesenbelagsarbeiten: 4.00%; 87.00%
    Nach Ausführung der Sanitärfertiginstallation und der Elektrofertiginstallation: 4.00%; 91.00%
    Nach Montage der Innentüren: 1.50%; 92.50%
    Nach Ausführung des Außenputzes und Montage der Außenfensterbänke: 5.00%;97.50%
    Nach Endabnahme: 2.50%; 100.00%

    Ferner meinte der SV noch, dass man seit 01.01.2010 als AG generell 5% der Gesamtsumme als Sicherheit einbehalten dürfe, die dann erst nach der Endabnahme fällig sind.
    Stimmt das?
     
  10. #50 Olaf (†), 02.04.2010
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    Lieber...

    eddie, nenn uns doch mal einen vernünftigen Grund, warum wir Dich und den Baumaestro NICHT wegen Doppelaccount und falschen Angaben an die frische Luft setzen sollten:bef1021:
     
  11. #51 baumaestro, 02.04.2010
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    Mach' doch! Selbst kann man das ja nicht mal.

    Habe sowieso genug von Euch Nasen.
    Tschuessi.
     
  12. #52 Olaf (†), 02.04.2010
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    Aber...

    gern doch
     
  13. bacboy

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    Hier auch mal mein Plan...

    Moin moin :)

    Ich habe jetzt auch einen Plan für mein Bauvorhaben und möchte den mit euch mal durchgehen.

    1.) 5% nach Ausfertigung Bauantragsunterlagen
    2.) 10% nach Fertigstellung Fundamentplatte
    3.) 20% nach Fertigstellung tragendes Mauerwerk Erdgeschoss
    4.) 15% nach Fertigstellung der Richtfertigkeit
    5.) 15% nach Richten, Dachdecker, Fenster
    6.) 15% nach Rohrinstallation, Heizung/Sanitär/Elektro, Estrich
    7.) 15% nach Fliesen, Feininstallation, Heizung/Sanitär/Elektro
    8.) 5% Schlussrechnung nach Fertigstellung und Abnahme

    Ich kann/soll bei jeder Rechnung 5% der Summe einbehalten für das bessere Bauchgefühl ;) Zudem gibt es noch ein Bankbürgschaft.

    Was haltet ihr davon??

    Gruß Bacboy
     
  14. #54 Thomas B, 06.04.2010
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  15. bacboy

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  16. #56 Thomas B, 06.04.2010
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    Es gibt nicht den Idealfall, den man in % ausdrücken kann!

    Der Zahlungsplan sollte sich am tatsächlich geleisteten orientieren. Es sollte sicherhestellt sein, daß der Bauherr den AN nicht überzahlt, also man sollte nicht mehr zahlen, als man an leistung bekommen hat.

    Du gehst ja auch nicht zum Autohändler, orderst dort drei Autos, bezahlst bei der Lieferung des ersten auch gleich das zweite mit...weil ees wird ja schon noch kommen und alle Menschen sind gut...

    Hier eine gereechte Lösung zu finden ist beim GU/GÜ natürlich sehr schwierig, da er hierfür seine Kalkulation offenlegen müßte. Nur dann könnte man sagen, was wann fällig wäre. Ob er das tun wird??? Wohl eher nicht.

    Gruß

    Thomas
     
  17. upD8R

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    Im Umkehrschluss heißt das also, man wird bei einem GU/GÜ nie wissen, ob man überzahlt und kann es also gleich akzeptieren?

    Das kann ich ja jetzt nicht ganz glauben ...
     
  18. #58 Thomas B, 06.04.2010
    Thomas B

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    Wieso nicht?

    Der GU/GÜ sagt Dir: Zahle bei Bautenstand X den Betrag Y! So...und woher weißt DU nun, ob dieser Zahlungsstand mit dem Bautenstand zusammengeht?????

    Thomas
     
  19. upD8R

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    Okay, dann ist dieser Thread hier total überflüssig. Du sagt, es gibt keine Lösung. Das Ding kann also zugemacht werden.
     
  20. #60 Thomas B, 06.04.2010
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    Richtig,...eine "Lösung" gibt es nicht, den Versuch aber dafür Sorge zu tragen, daß die Bauherren nicht über Gebühr übervorteilt werden.
     
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