Kostenübernahme Dämmung unter Bodenplatte

Diskutiere Kostenübernahme Dämmung unter Bodenplatte im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir hoffen, Ihr könnt uns mit unserem Problem helfen. Und zwar haben wir von einem Fertighausanbieter ein Haus mit KfW 40 Paket...

  1. #1 Maxmia, 27.02.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.02.2010
    Maxmia

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    Hallo,

    wir hoffen, Ihr könnt uns mit unserem Problem helfen.

    Und zwar haben wir von einem Fertighausanbieter ein Haus mit KfW 40 Paket gekauft.

    Als es dann zum Baustellengespräch kam, stellte sich die Frage, ob wir eine Dämmung unter Bodenplatte benötigen. Wir hatten auf diese Frage leider keine Antwort, da wir ja auch blutige Anfänger in Sachen Hausbau sind. Unser Verkäufer des Hauses sagte zum Bauleiter der Bodenplatte (eine andere Firma als der Haushersteller), das wir keine benötigen würden.

    Jetzt ca. 3 Wochen später (die Arbeiten haben noch nicht begonnen) haben wir durch Zufall auf der Energieberechnung gesehen, dass zur Erreichung des KfW 40 Standards eine Dämmung unter der Bodenplatte von 12cm notwendig ist.

    Und nun begann der ganze Streit! Wir sind der Meinung, dass wir ein Kfw 40 Paket gekauft haben und es uns nun eigentlich egal sein kann, was der Hersteller xxxxxxx dazu alles investieren muss. Unser Verkäufer von xxxxxxx ist da aber anderer Ansicht. Sein Standardspruch: Das ist alles in den Baunebenkosten enthalten!

    Wer liegt nun richtig und wer muss für die Kosten aufkommen?

    Danke vorab an Alle.
     
  2. #2 Gast036816, 27.02.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Wärmedämmung unter Bopla

    moin moin,

    Sie sollten genau schauen, was im vertrag enthalten ist.

    Eines ist nur sicher, eine wärmedämmung unter der bodenplatte gehört nicht zu den baunebenkosten im sinne der KG 700 sondern zu den bauwerkskosten KG 300.

    freundliche grüße aus berlin
     
  3. #3 wasweissich, 27.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die werden schon im kaufvertrag drauf geachtet haben , dass sie kfw40 ab ok bodenplatte schulden.........:deal
     
  4. #4 Thomas B, 27.02.2010
    Thomas B

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    ...Klasse...Verkäufer....

    Wenn es eine solche Berechnung gab (und gibt) war der Firma ja wohl bekannt was getan werden muß um das vertraglich fixierte (???) Ergebnis (KfW40) zu erreichen.

    Mit der gleichen kruden Argumetation könnte ja auch die Kellerabdichtung als "Nebenkosten" deklariert werde...oder die Dachdeckung...oder die Wände...oder das ganze Bauwerk.....

    Wenn es so sein sollte, wie Sie es darstellen, denke ich, daß es Ihnen -als Kunde- letztendlich egal sein kann, wie der Vertragspartner das vertraglich vereinbarte Ziel erreicht. Erreichen muß er es....

    Grüße
     
  5. #5 Thomas B, 27.02.2010
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    ...kann mir nicht vorstellen, daß so etwas überhaupt rechtlich zulässig ist (mag mich da aber durchaus täuschen...). Die Sppezifikation KfW40 erreicht man ja nur im gesamtkonzept aller Bauteile. Kann mir nicht vorstellen, daß man hier einfach Bauteile ausklammern kann.....
     
  6. #6 BauKran, 27.02.2010
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    Ich kann mir schon vorstellen, dass die Unterbodendämmung nicht in den Leistungen des Fertighausherstellers enthalten ist und dass der Hausbauer KFW 40 ab Bodenplatte schuldet.

    Überspitzt gesagt trägt ja auch die (fast nicht) dämmende Bodenplatte zum Erhalt des KFW-40 Standard mit bei. Und die muss ja auch vom Kunden extra erstellt werden.

    Demnach müsste halt der Hausbauer dies mitgeteilt haben.

    Da aber hier der Verkäufer gesagt hat, dass die Dämmung nicht benötigt würde, und da sie jetzt doch benötigt wird tendiere ich aus diesem Grund dazu, dass der Hausbauer die Kosten zu tragen hat.
     
  7. #7 wasweissich, 27.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    .........andere firma.............
    ..........neuer vertrag ,

    .........der verkäufer hat gesagt.......... aber schriftlich gibts da bestimmt nichts

    ob da system zu vermuten wäre ?
     
  8. #8 MoRüBe, 27.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Aber jetzt weiß ich endlich...

    ... warum die immer so billich sind :D

    Übrigens: kfw 40: wie alt ist denn der Vertrag??:confused:
     
  9. #9 Thomas B, 27.02.2010
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    Hieraus schließe ich messerscharf, daß die Bopla wohl nicht vom BH gemacht wird, sondern vom Sub des FH-Anbieters. Somit wäre diese dann ja wohl auch im Gesamtpaket und sollte die Anforderungenb für KfW40 schon erfüllen.

    Letztendlich ist das aber -zugegeben- rteine Spekulation, da uns nur der TE hier erleuchten könnte, so er dies wollte....

    Thomas
     
  10. #10 BauKran, 27.02.2010
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    Ich tippe darauf, dass die Bodenplatte bauseitig zu liefern ist.
     
  11. lulu66

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    Wer hat was bei wem bestellt?

    Falls Ihr die Bodenplatte bestellen musstet: Nach welchen Vorgaben und wann hattet Ihr Einblick in die Energieberechnung?
     
  12. #12 Maxmia, 28.02.2010
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    Hallo,

    schon mal vielen Dank für Eure Antworten.

    Also der Ablauf bei der Bestellung der Bodenplatte war Folgender:

    Wir haben am 15.06.2009 bei unserem Verkäufer (xxxxxxx) einen Werkvertrag für das Haus unterschrieben, und gleichzeitig einen "Verbindlichen Bauauftrag" (aus der Partnerschaft mit xxxxxxxxx) für die Bodenplatte bei der Fa. xxxxxxx. Alles unter vorbehaltlicher Zusage der Finanzierung. Der Verkäufer hat die Unterlagen dann an xxxxxxxxxxxx weitergeleitet.

    Am 26.06.2009 dann kam die Energiebedarfsrechnung für das Bauvorhaben. Wir wussten also zum Zeitpunkt der Bestellung der Bodenplatte nicht, dass wir eine Dämmung benötigen werden. Wir sind immer davon ausgegangen, dass unser Verkäufer, der die Berechnung auch bekommen hat, dies, wenn nötig, dann schon an xxxxxxxxxxxx weiterleiten würde. Dem ist aber wohl nicht so geschehen. Wir, als Laien, haben die Berechnung damals zur Kenntniss genommen und gedacht, xxxxxxx und xxxxxxxxx wissen dann schon, was zu tun ist.


    Jetzt warten wir auf die Entscheidung, wer die Kosten für diese Dämmung übernimmt.

    Wisst Ihr, ob wir unserem Verkäufer irgendwie eine Frist setzen können, bis zu dem eine Entscheidung getroffen sein muss? Wir haben das Gefühl, dass er die ganze Sache jetzt aussitzen will. Uns drängt ja die Zeit, denn wir müssen Bauzeitzinsen usw. zahlen...

    @ThomasB: Was ist ein TE?

    Danke an ALLE!!
     
  13. #13 Thomas B, 28.02.2010
    Thomas B

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    Hallöchen!

    Erstmal: TE=ThreadErsteller

    Die Frage ist nun: Ist hier nur EIN Vertrag mit der Fa. XXX zustandegekommen und die erstellen dann auch (mit deren Sub-Unternehmer) die Bopla oder war die Bopla KEWIN Vertragsbestandteil und wir durch den Bopla-Hersteller (aber in Ihrem Auftrage) erstellt.

    Grüße

    Thomas
     
  14. #14 MoRüBe, 28.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Kewin?...

    ...

    Thomas hier sind mit Sicherheit 2 Verträge geschlossen worden.

    Minimiert das Haftungsrisiko:D siehe wwi
     
  15. #15 Thomas B, 28.02.2010
    Thomas B

    Thomas B

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    ....= KE(W)IN...das kommt davon, wenn man so etwas schnell reinhackt. Das "W" liegt nämlich direkt neben dem "E".....und bitte keine Spekulationen über die Dicke meiner Finger. Die sind ganz normal...ich tippe nur eben etwas schnell...und manchmal fehlerhaft....

    Thomas
     
  16. #16 MoRüBe, 28.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Du bist...

    ...

    also ein Hacker :mega_lol:
     
  17. archi3

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    Davon ausgehend, dass im "Paket" auch die "Energieberechnung" enthalten ist und diese auch der Fertighausanbieter geliefert hat sowie der Fertighausanbieter auch den Bauantrag erstellt hat (bzw. hat durch einen von ihm Beauftragten erstellen lassen), würde ich davon ausgehen, dass Du somit auch Anspruch auf Leistungen nach HOAI, Lph. 1 ff hast (also Beratung inklusive). Daran scheint es (absichtlich?) zu mangeln...

    Steht denn im Vertrag irgendwo, dass (die) Dämmung unter die Bopla muss (ich lese nichts von Keller)?
    Soll er sie doch auf die Bopla machen (evtl. gibt es einen Passus in der Leistungsbeschreibung wie "schwimmender Estrich auf Wärmedämmung nach DIN...").
     
  18. archi3

    archi3

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    Fuge

    Nachtrag: Und schön darauf achten, dass die Fuge zwischen Bopla und Aussenwand vom Fertighausanbieter abgedichtet wird, seine Leistungen beginnen ja wahrscheinlich "ab OK Bodenplatte" und die Fuge liegt zwangsläufig immer darüber...:winken
     
  19. #19 wasweissich, 28.02.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und eröffnet raum für saftige nachträge unter zeitdruck .

    fristen setzen sollte jetzt der fachanwalt für baurecht/bauvertragsrecht , der u.u. noch was retten kann . (laie , zugesagte eigenschaften..... )

    wenn die betonpumpe in der einfahrt steht , wird der bauherr schon den (jetzt schon ausgedruckten-vermutung, denke nicht unbegründet-) nachtrag über dämmung unterschreiben :yikes


    j.p.
     
  20. #20 MoRüBe, 28.02.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    ich würde eher darauf achten...

    ... daß die BoPla den Herstellervorgaben des Hausbauers entspricht :biggthumpup:

    So von wegen Höhentoleranzen und so...:konfusius
     
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Kostenübernahme Dämmung unter Bodenplatte

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