Was sind Mängel???

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  1. #1 simpson1977, 01.03.2010
    simpson1977

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und melde mich aus gegebenem Anlass. Wir haben ein Reihenmittelhaus gekauft, welches nun ( hoffentlich ) kurz vor der Fertigstellung steht.

    Ich fange mal im Keller an:

    Der Keller stand im Herbst Wochenlang unter Wasser. Jegliche Bitte um abpumpen wurde zugesagt jedoch selten durchgeführt. Mal wurde die Punpe ausgeschaltet mal geklaut bla bla bla!!!
    Das führt dazu das die Wände im Keller sich teilweise bis 40 cm hoch mit Wasser volgesogen haben.

    Kann ich eine Austrocknung verlangen oder habe ich da keinen Anspruch drauf??

    In der mittleren Etage ist eine Wand die offenbar, über die seinerzeit noch nicht fertiggestellte Dachterrasse, ebenfalls Wasser gezogen hat. Jeglicher Bitte um Austrocknung wurde entsprochen, eine Ausführung gab es nie.

    Wir haben das Haus mit Tapezierfähige Untergrund gekauft. Vor Wochen wurden die Wände verputzt, jetzt sind vor allem im Treppenhaus unzählige Macken in der Wand.

    Muss ich diese selber ausbessern???

    Der Fertigstellungstermin war der 28.02.2010. Uns wurde mitgeteilt das dieser sich verschiebt, da Aussenarbeiten aufgrund der Wetterlage nicht ausgeführt werden konnten.
    Ebenfalls wurde kein Estrich verlegt, da die Gerätschaften eingefroren seien.
    Später wurde uns klar das kein Estrich gelegt werden konnte da die Heizung noch nicht installiert war.

    Die Innenarbeiten sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen.

    Rollobänder sind verschmutzt, teilweise angerissen. Ein Rollo fehlt ganz.

    Ich hatte bereits im Dezember wegen der Feuchtigkeit im Dachstuhl einen Gutachter bestellt und sehe mich ausser stande einen weiteren zu bezahlen bzw. eine Professionelle Bauabnahme zu bezahlen.

    Über ihre Hilfe würde sich meine Familie ungemein freuen.

    In diesem Sinne und mit reundlichen Grüßen

    P. Thissen
     
  2. bernix

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    ...die Problematik liegt hier darin, dass anscheinend keine finanziellen Möglichkeiten bestehen, etwaige vorhandene Ansprüche durchzusetzen...
    das macht die Sache nicht leichter.
    Einziges Druckmittel bleibt dann ein teilweiser Zahlungseinbehalt...nur, vermutlich wirds dann auch nichts mit der Aussenanlage....
    -
    Macken: Man kann sich unter der Beschreibung vieles vorstellen...was spricht dagegen die Macken mit etwas Putz auszubessern...?
    Fehlender Rolladen(panzer?), angerissene Rolladenbänder (?) und verschmutze Rolladenbänder : Dies zu beheben steht Ihnen natürlich zu.
    Austrocknung: Kann durch Lüften im Frühjahr behoben werden...ggf durch Unterstützung eines Bautrockners...
     
  3. #3 RMartin, 01.03.2010
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    Das Mindeste was Sie machen sollten/ müssen ist alle Mängel, die Sie erkennen, zu dokumentieren und der Baufirma offiziell per Brief anzuzeigen. Somit sind wir bei Ihrer Überschrift; "Was sind Mängel?". Mängel sind grob geschrieben alles, was nicht konform mit den Ausführungsunterlagen und/ oder den gültigen Normen sowie anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurde. Kaputte oder beschädigte sowie verschmutzte Dinge sind selbstverständlich ebenfalls ein Mangel. Sie kaufen ja ein neues Haus. Ist also nicht konform, da nicht mehr neuwertig.
    Somit marschieren Sie also schleunigst mit Kamera und Schreibpapier durch Ihr halbfertiges Haus und nehmen alles auf was in Ihren Augen mangelbehaftet ist und zeigen dies offiziell dem BU an. Darauf muss dieser dann entspr. reagieren. (Sollten Sie im Eifer des Gefechts etwas als Mangel anzeigen, was keiner ist, so wird der BU Ihnen das dann schon mitteilen. Es hat ja noch keine Endabnahme stattgefunden und somit ist er in der Beweislast und muss Ihnen das entspr. nachweisen. Sollte es dann im Weiteren jedoch zu Streit kommen ob Mangel oder nein, werden Sie nicht um externen Sachverstand herumkommen.)

    Als zweites senden Sie ihm einen weiteren Brief mit welchem Sie den BU in Verzug setzen. Fertigstellungstermin war ja 28.02.2010. (Hier natürlich noch mal im Vertrag genau nachlesen wie dieser Termin definiert ist)
     
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