Nachbesserungsrecht bei arglistiger Täuschung

Diskutiere Nachbesserungsrecht bei arglistiger Täuschung im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ein Handwerker hat unser Dach neu gemacht. Es stellten sich diverse Mängel heraus. Der Handwerker besserte Diese nach. Trotz...

  1. #1 oelfinger, 01.03.2010
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    Hallo,

    ein Handwerker hat unser Dach neu gemacht. Es stellten sich diverse Mängel heraus. Der Handwerker besserte Diese nach.

    Trotz Besprechung der Materialliste, vor Arbeitsbeginn, wurden falsche (ungeignete) Materialien verwendet. Auf Nachfrage teilte er mit, "Alles sei in Ordnung". Nachweislich nicht.

    Muss ich diesen Handwerker die Change geben, ein zweites mal zu fuschen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans
     
  2. #2 Tom Köhl, 01.03.2010
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    Hallo Hans,
    dazu hätte ich Fragen:

    1) Wer hat beim ersten Mal die Mängel festgestellt?
    2) Wer hat da mit dem Handwerker über die zu verwendenden Materialien gesprochen?
    3) Wer hat festgelegt bzw. vorgegeben, welches Material geeignet ist?
    4) Wurde dies schriftlich fixiert?

    Viele Grüße,
    Tom
     
  3. #3 oelfinger, 01.03.2010
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    Hallo Tom,

    hier gibt es die Info´s.

    zu 1: Ich habe festgestellt, dass der Aufbau nicht korrekt ist. Der Dachdecker sah seinen Fehler ein und versprach Nachbesserung.

    Zu 2: Der Meister und ich waren uns einig, dass zugelassene Materialien verwendet werden.

    Zu 3: Silikon eignet sich nicht zum verkleben von Dampfbremsfolien. Darum geht es, er hat Silikon statt einem speziellen Kleber genommen!:irre

    Zu 4: Nein, es gibt aber Zeugen.

    Gruß,

    Hans
     
  4. #4 HolzhausWolli, 01.03.2010
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    Das ganze scheint nicht ok, keine Frage, aber.... wo ist die Arglist?

    Etwa die Preisdifferenz zwischen Kleber und Silikon?
     
  5. #5 oelfinger, 02.03.2010
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    Hallo,

    na ja, der Meister hat mir unter Zeugen zugesichert, dass er den richtigen Kleber verwendet. Jetzt, wurde alles mit OSB-Platten verkleidet und niemand kann den Fusch mehr sehen. Fakt ist aber, dass mit Silikon gearbeitet wurde.

    Er hat mich belogen:mad:

    Mit freundlichen Grüßen

    Hans
     
  6. #6 HolzhausWolli, 02.03.2010
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    Der Meister hat die Arbeit selbst gemacht? Oder ein Geselle?

    Was sagt denn der Meister/Chef zur erneuten Reklamation?
     
  7. #7 ThomasMD, 02.03.2010
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    Mit dieser Definition von Lüge und Arglist wirst Du nicht durchkommen.

    Hier handelt es sich um den alltäglichen Fall von nichteingehaltenem Versprechen, der sich auch auf ein ganz simples Missverständnis oder sogar Irrtum Deinerseits reduzieren könnte.
     
  8. #8 Gast036816, 02.03.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Arglistige Täuschung .....

    ..... muss erst einmal nachgewiesen werden. Ich sehe erst einmal einen mangel, dessen beseitigung nicht den notwendigen erfolg brachte. Solange keine mängelanzeige niederschrieben wurde, dem AN nachweisbar zugestellt wurde, bleibt das ganze schwammig.

    Wenn der mangel erkannt wurde, warum wurde nicht kontrolliert, bevor alles zugebaut wurde?

    freundliche grüße aus berlin
     
  9. #9 oelfinger, 03.03.2010
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    Hallo,

    klar, hätte ich gewusst, dass die Anschlüsse falsch sind, hätte ich „Stopp“ gerufen.

    Da ich aber arbeite :D, konnte ich den (die) Mängel erst sehen, als alles verbaut war.

    Im Dachforum steht der „Rest“.

    Gruß,

    Hans
     
  10. #10 HolzhausWolli, 03.03.2010
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    @ Oelfinger: Bist Du mal so nett und beantwortest die Frage aus Beitrag Nr. 6?
     
  11. #11 oelfinger, 03.03.2010
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    Hi HolzhausWolli,

    klar beantworte ich die Frage:

    Der „Meister“ + 2 Hilfsarbeiter haben die Arbeiten durchgeführt.

    Noch konnte sich der Handwerker nicht zu dem Vorfall äußern, er kommt aber im Laufe des Tages.

    Gruß,

    Hans
     
  12. #12 HolzhausWolli, 03.03.2010
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    Und der "Meister" ist auch der Chef, also dein AN?
     
  13. #13 oelfinger, 03.03.2010
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    Ja, genau.

    Gruß
     
  14. #14 HolzhausWolli, 03.03.2010
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    Dann berichte mal wie es ausging, danke.
     
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