Architekt verlässt die "Baustelle"

Diskutiere Architekt verlässt die "Baustelle" im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo an die holden Recken, man glaubt es kaum, aber folgendes ist passiert. Nachdem wir uns mit dem Unternehmer zähneknirschend geeinigt...

  1. #1 drachen, 02.03.2010
    drachen

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    Hallo an die holden Recken,

    man glaubt es kaum, aber folgendes ist passiert. Nachdem wir uns mit dem Unternehmer zähneknirschend geeinigt hatten, dass sein lt. Gutachten unstrittig falsch aufgebrachtes WDVS mit Ausbesserungen verbleibt (siehe eigener Thread), wurde uns nunmehr anstatt dem mehrfach schriftlich und mündlich gewünschten Oberputz, einfach ein anderer Putz aufgebracht (dies auch nicht mangelfrei). Da die gesamte Leistung WDVS in den einzelnen Gewerken nicht mangelfrei waren (z. B. wurde auch die Armierungslage so aufgebracht, dass an den gesamten Laibungen und an einzelnen größeren Wandstellen, die Armierung sichtbar blieb) haben wir dem Architekten als beauftragten Bauherrenvertreter eine Abnahmeverweigerung am Abend des Putzauftrages geschickt. Daraufhin bekommen wir 3 Tage später (Schreiben rückdatiert auf den Tag der Abnahmeverweigerung, 2 Tage später von der Post abgestempelt und ohne Einschreiben) ein Kündigungsschreiben vom Architekten, da wir anscheinend kein Vertrauen in seine qualifizierte Bauüberwachung hätten. Das wäre für ihn unabdingbar und deshalb kündigt er. Damit lässt er den Unternehmer ja meines Erachtens jetzt auch ganz nett im Regen stehen, oder? Von unseren weiteren Notwendigkeiten (Bescheinigung für KfW-Sanierungsvorhaben) mal ganz abgesehen.
    Wie seht Ihr das?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Wieso kriegt der Architekt eine Abnahmeverweigerung zugeschickt?

    Wolltet Ihr SEINE Leistungen nicht abnehmen??? Doch wohl die des Putzers.
    Und der muss keine Abnahmeverweigerung bekommen (erstmal), sondern eine Mängelrüge. Und zwar von Euch als seinem Vertragspartner!

    Irgendwie klingt das, als würden bei Euch Rataglok und Akropuk das Zepter führen.
     
  3. #3 HolzhausWolli, 02.03.2010
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    Mein ganz spontaner Gedanke ist, dass da noch einiges mehr (schlechte Zusammenarbeit etc.) im Argen liegt und der Architekt eine Möglichkeit sucht (gefunden hat?) aus dem mit dir geschlossenen Vertrag "aus wichtigem Grunde" zu kommen.

    Blöde Situation... :o
     
  4. Rene'

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    Da wo Du her kommst (Lummerland) ist das Gang und Gäbe. Wende Dich einfach an Alfons dem Viertel-vor-Zwölften, der regelt das für Dich.


    Gruß,
    Rene'
     
  5. #5 drachen, 02.03.2010
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    Weil er im Vertrag ausdrücklich drin stehen hat, dass alle Festlegungen, Informationen etc. etc. zwischen BH und Unternehmer über ihn zu gehen haben. Nichtsdestotrotz haben wir dem Unternehmer selbstverständlich das gleiche Schreiben zugesandt.
     
  6. #6 drachen, 02.03.2010
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    Und zweitens: weil Architekt und Unternehmer immer ganz schnell (!!!) ohne unsere Zuziehung eine Abnahme der einzelnen Gewerke über die Bühne gezogen hatten und wir nur noch von der erfolgten Abnahme unterrichtet wurden. Diesem Verfahren wollten wir damit quasi einen Riegel vorschieben.
     
  7. #7 drachen, 02.03.2010
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    Das denke ich auch, aber ich denke, das wird schwierig für ihn.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Hat er von Euch dafür eine Vollmacht???
     
  9. #9 drachen, 02.03.2010
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    Schlechte Zusammenarbeit, ja, aber deshalb weil (zum größten Teil ich, da mein Männe abends erst gegen 19./20.00 Uhr nach Hause kommt) ich gezwungen wurde, etliche Baufehler (schiefes Dach/falsches WDVS und zig andere "Kleinigkeiten") zu betreuen, zu regeln, wieder gerade zu ziehen. Und immer war der mit der BÜ beauftragte Architekt weit wech...
     
  10. #10 drachen, 02.03.2010
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    Vertrag
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Soll was heissen?????
     
  12. #12 drachen, 02.03.2010
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    Keine Vollmacht
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Dann würde ich sagen -> Ab zum Baurechtsanwalt. Das könnte SEHR teuer werden für den Kollegen.
    Und die Architektenkammer auch gleich informieren. Sowas müssen die wissen.

    Ich begreife solche Aktionen nicht :mauer :mauer :mauer
     
  14. #14 drachen, 02.03.2010
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    Termin Baurechtsanwältin haben wir den ersten möglichen Termin nächste Woche bekommen. Aber was mache ich bei der Architektenkammer, den ganzen Abriß darlegen, was auch dabei wieder viel Mühe und Zeit kostet, und die machen was damit? Bringt das erfahrungstechnisch etwas?
     
  15. #15 HolzhausWolli, 02.03.2010
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    Kapier ich nicht ganz. Er ist Euer Vertreter, darf euch aber nicht bei Abnahmen vertreten, weil gerade dieses wichtige Element im Vertrag ausgenommen ist?

    Irgendwie sinnentleert und wenig zielführend..... aus dem Vertrag würde ich auch herauswollen, wenn ich die Gelegenheit bekäme.

    Nö, aber für euch! Eher wirds für euch kompliziert, da der Sachverstand gänzlich fehlt. Ansonsten bräuchte es ja keinen Bauüberwacher.
    Glaubst Du, du könntest einen Architekten auf der Flucht vor einem Drachen zur Arbeit zwingen? Ne, oder?
     
  16. #16 drachen, 02.03.2010
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    Moment, moment, moment: 1. den Vertrag hat uns der Architekt vorgelegt, der wurde unsererseits nicht verändert.
    2. der Sachverstand fehlt m. E. nicht, die BÜ wurde als LPH aufgenommen, da der Bauherr keine Zeit neben seinem Job hat.
    Und, bitte: ich hätte gerne freundliche, sachliche Beiträge. Danke.
     
  17. #17 HolzhausWolli, 02.03.2010
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    Ihr habt also einen Architekten, der mängelbehaftete Gewerke als korrekt gelieferte Leistung abnimmt? Und diese Kompetenz ausdrücklich nicht hat?

    Richtig soweit?
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Und wir hätten halt gerne freundliche, sachliche Angaben zu Ort und Beruf ;).

    Das solche Angaben wie Deine bestimmte Querverweise geradezu provozieren, sollte doch wohl (eigentlich) klar sein.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Mag sein, dass er die auch nicht hat. ;).
    Vor allem aber fehlt ihm die Vollmacht, ein Rechtsgeschäft (und genau DAS ist eine Abnahme) für Dritte zu besorgen.
     
  20. #20 ThomasMD, 02.03.2010
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    Haben Sie den Architektenvertrag auch genau gelesen und verstanden? Da steht auch ganz gewiss nichts von einer Vertetungsvollmacht des Architekten drin?
    Heißt was? Zustimmendes Schulterklopfen?
    Unfreundliche, unsachliche Antworten konnte ich hier noch nicht entdecken.
     
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