Architekt verlässt die "Baustelle"

Diskutiere Architekt verlässt die "Baustelle" im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; doppel

  1. #21 HolzhausWolli, 02.03.2010
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  2. #22 ReihenhausMax, 02.03.2010
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    Ein Vertreter sollte aber nicht eigenmächtig einen anderen Putz akzeptieren,
    zumal wenn das schriftlich definiert ist! Wenn dann noch diverse
    Baumängel aus Unfähigkeit oder anderen Gründen durchgewinkt wurden, kann ich als "Renovierungsbauherr" nicht verstehen, wie man sich noch auf die Seite dieses Architekten stellen kann.

    Sorry, wenn ich hier jemand auf den Schlips trete, aber ich habe da selber
    momentan massiv Ärger mit einem ziemlich unfähigen Bauingenieurbüro
    (Chefin hatte Unfall, keine geregelte Kommunikation mit dem Büro bzw.
    Übergabe an andere Architekten/Bauingenieure, ...) und darf jetzt bei
    unklarer Rechtslage wohl selber sehen, wer unser Dach dämmt, Überstand
    vergrößert und neu eindeckt, damit der zum Glück sehr gute Heizungs&Lüftungsbauer weitermachen kann und wir irgendwann einziehen
    können. Da kommt einem schon mal die Galle hoch, wenn Leute, die man
    sich einkauft, damit man sich Ärger erspart und eine fachkundige
    Bauüberwachung hat, dann selber zum Problem werden.
     
  3. #23 drachen, 02.03.2010
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    Die Fragen muss ich, nachdem was alles falsch gelaufen und für richtig befunden wurde, leider mit ja beanworten. Das ganze fing ja damit an, dass er kein LV machen wollte, da er seinen Firmen (mit denen er schon Jahre zusammen arbeitet) blind vertrauen könnte (Formulierung kam exakt so). Mein Mann hatte dann auf LV´s bestanden.
    An diesem Punkt hätten wir, aus heutiger Sicht, nicht weitermachen dürfen und lieber 2500,00 Anzahlung Architekt in den Wind schießen sollen. Aber wir sind auf vollmundige Versprechungen reingefallen. Passiert.
     
  4. #24 drachen, 02.03.2010
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    Lieber Ralf,

    vielleicht hat das mit der zunehmenden Sorge zu tun, dass diese Angaben von Dritten (also nicht unbedingt Ihr als Gesprächspartner) genutzt werden, Profile zu erstellen und genau nachzuvollziehen, wo und wie man im Internet unterwegs ist.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Wer steht hier wie und wo auf der Seite dieses Architekten?
    Nenn bitte konkrete Zitate!!!
     
  6. #26 ReihenhausMax, 02.03.2010
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    Den von mir zitierten Beitrag kann man doch wohl entsprechend interpretieren? Ich wollte ihn nur nicht komplett zitieren. Sorry wenn ich das falsch gelesen habe!
     
  7. #27 HolzhausWolli, 02.03.2010
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    @ Ralf: Ich nehme an, daß ich gemint bin, zumal ich ja zuvorderst zitiert wurde. sei es drum.

    DEM ist so pauschal NICHT so.

    So wie ich es sehe, gibts hier ein sehr delikates Vertragsverhältnis in Bezug auf Kompetenzbeanspruchung und -vergabe.

    Wenn es denn so klar ist, dass er Dinge nicht machen darf, die er aber tut -es erweckt sich fast der Eindruck der Kumpanei-, dann muss der Archi haften. Eine weitere Zusammenarbeit muss deshalb ja nicht erzwungen werden, sollte sie ohnehin nicht.
    Die rechtliche Postion des HW´s -der ja eine Abnahme hat- wäre noch interessant zu erfahren. Ob der die Kompetenzen hinterfragen muß? Ich denke nicht.

    Er wird auch aus seiner Haftung nicht einfach herauskommen, weil er eine Vertragsauflösung erwirkt hat, selbst wenn diese tragfähig sein sollte.

    Trotzdem bleibe ich dabei... wenn ich der Archi wäre... würde ich da auch rauswollen. Gibt doch nur noch mehr Ärger, und die Berechnung weiterer noch zu erbringender LP´s kann ich mir doch auch sparen, weil sie drachenmäßig erst mal einbehalten werden.

    Warum aber ohne Not schleche Leistung als gute Leistung abgenommen wird verstehe ich nicht.
     
  8. #28 drachen, 02.03.2010
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    Nein, ich möchte kein zustimmendes Schulterklopfen, aber ganz sachlich finde ich solche Beiträge nicht, wie von Holzhauswolli:

    Nö, aber für euch! Eher wirds für euch kompliziert, da der Sachverstand gänzlich fehlt. Ansonsten bräuchte es ja keinen Bauüberwacher.
    Glaubst Du, du könntest einen Architekten auf der Flucht vor einem Drachen zur Arbeit zwingen? Ne, oder?
     
  9. #29 drachen, 02.03.2010
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    ohne Not: weil er schon jahrelang mit diesen Firmen zusammenarbeitet und beide, d. h. die Unternehmer und Architekt, weiter aneinander partizipieren möchten???
     
  10. #30 HolzhausWolli, 02.03.2010
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    Wir brottrocken hättest Du es denn gerne? :bounce:
     
  11. #31 drachen, 02.03.2010
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  12. #32 HolzhausWolli, 02.03.2010
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    Die Frage ergibt sich doch nun überhaupt nicht. ER haftet auch rückwirkend ohne Vertrag für Leistungen während des Vertrages. Ohne es zu wissen betreibt er nun zukünftige Schadensbegrenzung. Ist doch menschlich :konfusius

    Dein wahres Problem ist doch der falsche oder fehlerhafte Putz... und andere Mängel, sofern vorhanden.

    Geh mal zum Anwalt und lass dir die Ansprüche an die fehlleistenden Handwerker aufdröseln. Mit Glück kannst Du an die direkt dran - sehe ich aber noch nicht. Bin aber auch kein Jurist.
     
  13. #33 drachen, 02.03.2010
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  14. #34 Gast217, 02.03.2010
    Gast217

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    Ganz im Gegenteil, es entspricht rechtlichen Grundsätzen. Kündigungsrecht gehört dazu. Oder willst Du geknebelt werden?
     
  15. #35 drachen, 02.03.2010
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    Bauherr hat lt. VOB jederzeit das Recht zu kündigen, Architekt nur aus wichtigem Grund. Wenn er also, wie hier, meint, dass fehlendes Vertrauen unsererseits einen wichtigen Grund (für ihn!!!) darstellt, ist das eine Umkehrung der Tatsachen. Wir hätten die ganze Zeit schon mehr als Grund gehabt, ihm zu kündigen, haben das aber trotz aller Widrigkeiten für die Sache (alleine 3 Monate ein Gerüst am Haus stehen zu haben und die Fenster zugeklebt zu haben, war eine Zumutung) durchgezogen. Aber jetzt war der Bogen einfach überspannt.
    Die Frage hinsichtlich geknebelt verstehe ich nicht, bitte Erläuterung.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Architekt und VOB????

    GAAAAAAAAAAAAAANZ langsam und nochmal auf Null.

    Entweder habt Ihr einen Architekten - dann gelten HOAI (fürs Geld) und BGB (für alles andere)
    Oder Ihr habt einen GÜ, der ZUFÄLLIG Architekt ist. Dann könnte die VOB gelten!!!

    Mach bitte mal klar, WAS Ihr habt.
     
  17. #37 drachen, 02.03.2010
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    Ok, Fehler von mir, klar gilt die HOAI, ich bezog die VOB auf die Unternehmer, sorry.
     
  18. #38 Gast217, 02.03.2010
    Gast217

    Gast217 Gast

    Es war eine allgemeine Antwort auf einen allgemeinen Einwurf von Dir.
    Rechtliche Grundsätze gelten ja auch für Dich zu Deinem Gunsten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag
     
  19. Roth

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    an drachen

    Kommt mir alles sehr bekannt vor. Mein Arch. (Lph 1-9) will sich auch aus der Haftung schleichen, indem er folgendes behauptet:
    Da ich die LVs von ihm verlangte (um zu sehen, was überhaupt vereinbart war), hätte ich den Vertrag gekündigt, indem ich seine Kompetenz angezweifelt hätte. Das Vertrauen sei zerstört.
    Für Mängel zuständig seien, da ich gekündigt habe, allein die Handwerker...
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Das ist - mit Verlaub - grosser Blödsinn. Für die Mängel ist natürlich immer (erstmal) der Handwerker verantwortlich.
    Aber der Architekt haftet mit, wenn der Mangel entstanden ist, weil er wesentliche Aufgaben (des Architekten) nicht richtig erbracht hat.

    Und das ist so, ob man freundlich friedlich oder im Streit und mit Kündigung auseinander ist.

    Beispiel:
    1)
    Maler bekleckert mit weisser Lackfarbe die bunte Tapete. Mangel. Maler haftet alleine. Der Arcitekt muss nicht hinterm Maler stehen und Flecke wegwischen lassen.
    2)
    Die Dampfbremse ist vollflächig NICHT verklebt, es pfeift durch die Stöße wie Hulle.
    Architekt haftet mit, weil er das hätte prüfen müssen und den Fehler erkennen müssen.
    Und das gilt auch, wenn er gekündigt wurde - vorausgesetzt, die Db wurde VOR der Kündigung eingebaut!!
     
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