Architekt verlässt die "Baustelle"

Diskutiere Architekt verlässt die "Baustelle" im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Termin Baurechtsanwältin haben wir den ersten möglichen Termin nächste Woche bekommen. Das wird übel enden ..... für Architekt und Handwerker.

  1. Eric

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    Das wird übel enden ..... für Architekt und Handwerker.
     
  2. H.PF

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    was ist eigentlich wenn der Handwerker pleite geht vorher? Zahlt dann der Architekt die Behebung der Schäden?
     
  3. #63 ThomasMD, 05.03.2010
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    Das gehört ja eigentlich schon in den Thread der dümmsten Sprüche und Ausreden.:mega_lol:

    Was mag der Gute wohl für Unstimmigkeiten haben?
    Verdauungsprobleme, Rücken, Blutdruck...?
     
  4. #64 drachen, 05.03.2010
    drachen

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    meinem Mann ist spontan (wie mir vorher als ich als erste das Schreiben in Händen hielt) nach einem Lachanfall eingefallen: ...wegen grobem Unfug...
     
  5. #65 drachen, 05.03.2010
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    Hallo Eric, schönen Dank hier nochmal für den letzten Beitrag.
    Nun zu der Aussage, das wird übel enden für die beiden. Ich werde spätestens kommenden Dienstag berichten, aber zuerst einmal wird es für uns (!) teuer werden, denn da wird jedes Schriftstück "vergoldet". Und auch hier bin ich (mittlerweile) skeptisch. Aber mit Deinem/Ihrem Beitrag kann ich wenigstens ein Stück mehr mit den richtigen Fragen/Hinweisen ins Rennen gehen und mir dann noch besser auch in dieser Hinsicht ein Bild machen.
    Übrig bleibt nur heftiges Kopfschütteln nach dem was uns bis dato insgesamt geboten wurde.
    Ich stelle nachher noch ein paar Bildchen ein hinsichtlich Freigabe Armierungsschicht ein. Meine Hinweise mit Herstellervorschrift Armierungslage hatte der Architekt vollkommen negiert.
     
  6. #66 drachen, 05.03.2010
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    Hier die Bilder...
    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]
     
  7. #67 Ralf Dühlmeyer, 05.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    So - ich hab die Bilder mal sichtbar gemacht.

    Ich weiß gar nicht, was Ihr wollt. Der Stukki wollte Euch nur zeigen, dass er auch wirklich Eckwinkel engebaut hat. :mauer
     
  8. #68 drachen, 05.03.2010
    drachen

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    Ja, und nachdem die Grundierfarbe drauf war, sah es auf einmal auch richtig gut aus... (laut lach) und Danke an Ralf, klar kann man die Bilder so
    besser ansehen (Profi).
     
  9. Eric

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    Glatt überlesen: rechtsgeschäftliche Zwischenabnahmen kennt das Gesetz nicht. Die VOB/B kennt nur technische Zwischenabnahmen, die aber keine rechtsgeschäftlichen Abnahmen sind.
    Die rechtsgeschäftliche Abnahme, die zur Fälligkeit der Vergütung, Verjährungsbeginn und Umkehr der Beweislast führt, setzt die Fertigstellung des Gewerks voraus.

    Nach den Bildern würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass das Gewerk noch überhaupt noch nicht fertiggestellt ist: Oberputz fehlt.

    Dann würde sogar die Abnahmereife fehlen und der Vergütungsanspruch wäre überhaupt noch nicht fällig.

    Hat der Archi nur technische Zwischenabnahmen durchgeführt, ist ihm in dieser Beziehung nichts vorzuwerfen. Das hatte er im Rahmen der Bauüberwachung zu tun. Die Brocken hinschmeisen durfte er gleichwohl nicht.
     
  10. #70 drachen, 06.03.2010
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    Aber der Oberputz ist doch jetzt schon drauf, oder ist der fehlende Sockelputz gemeint und ist damit eine Abnahmereife nicht gegeben??
     
  11. Lukas

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    So ist das. Wenn die Informationen lückenhaft sind, dann fällt auch der beste RA auf die Nase.

    Gruß Lukas
     
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