Erschliessungskosten sogar für vorgeschriebene Bepflanzung

Diskutiere Erschliessungskosten sogar für vorgeschriebene Bepflanzung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich wollte mal Nachfragen ob wir hier die einzigen sind die sich folgndes Gefallen lassen müssen von einer Stadt: Wir haben...

  1. #1 Santonian, 02.03.2010
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    Hallo zusammen,

    ich wollte mal Nachfragen ob wir hier die einzigen sind die sich folgndes Gefallen lassen müssen von einer Stadt:

    Wir haben ein Baugrundstück, größe ca. 1200qm. Der Erschließungskosten belaufen sich in diesem Baugebiet auf 59€/qm. Sind also schon sowieso recht hoch. Nun ist es aber so, dass der Bebauungsplan vorsieht, dass ca. 400qm von unserem Grundstück nicht beliebig genutzt werden darf, sondern mit "ortsüblichen Sträuchern und Bäumen" zu bepflanzen ist. Also Rasen oder so kann ich da vergessen.

    Find ich im Prinzip nicht so schlimm, nur dass ich für eine Fläche die ich nicht so nutzen kann wie ich will, auch noch Erschließungskosten in höhe von 59€/qm zahlen soll, find ich total frech.

    Kennt jemand Fälle wo dieses auch gemacht wird? Ist das "üblich" so?

    Gruß
    Santo.

    ps: Es gibt hier keine Grundstücksverkäufer, das war schon immer unser Land, und wurde nun zum Neubaugebiet.
     
  2. #2 Der Bauberater, 02.03.2010
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    Wenn das von Dir nicht gewünscht war, dann hättest Du mit der Stadt verhandeln müssen oder nur die 800qm kaufen, die nicht mit dem Pflanzgebot belegt sind. Im Nachhinein lässt sich da nur mit gut Will der Stadt was machen.
     
  3. #3 Santonian, 02.03.2010
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    Wie gesagt, das Grundstück gehörte schon immer uns, das wurde nie gekauft, zumindest nicht in den letzen 100 Jahren. Es wurde zu Bauland und die Stadt hat dort halt nen Bebauungsplan aufgestellt, der das nun so ausweist wie ich es erläutert habe.
     
  4. #4 Pascal82, 02.03.2010
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    Hallo,

    ortsüblich?? das ist alles eine frage der definition!

    fahr mal durch münster und fotografiere die gärten mit rasen und palmen und bambus drauf, wenns in münster steht würd ich sagen das ist ortsüblich:winken:biggthumpup:

    wenn sie wollen das du andere sträucher anpflanzt, lass dir einen gutschein einer baumschule von der stadt schenken- mal sehen was kommt:-):biggthumpup: wenn kein gutschein kommt kannst du nix pflanzen da du es dir nicht leisten kannst......also bleibt erstmal rasen

    mann muss nicht immer springen wenn die sesselpfurzer meinen was vorgeben zu müssen..
     
  5. #5 ReihenhausMax, 02.03.2010
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    Ein paar Obstbäume in dem Rasen sollten dem doch Genüge tun? Oder
    eine Linde, die perspektivisch sehr viel Platz braucht, den man ihr freihalten
    will :biggthumpup:
     
  6. #6 ThomasMD, 02.03.2010
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    Leute, es geht doch gar nicht um Buchsbaum oder Johannisbeeren.
    Die Frage ist, ob die Stadt für "Nichtbauland" die vollen Erschließungskosten verlangen kann.

    Die rechtliche Frage würde mich auch interessieren.
    Ich kenne es so, dass bei sehr tiefen Grundstücken, die nur bis zu einer bestimmten Tiefe bebaut werden dürfen, für die hintenliegenden unbebaubaren Flächen entweder kein oder nur ein stark reduzierter Erschließungsbeitrag fällig ist.
     
  7. Julius

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    Aber dagegen, daß Euer Ackerland nun durch das Handeln der Stadt zu wertvollem Bauland wurde, hast Du nichts...?
     
  8. #8 jturtle, 02.03.2010
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    wenn er es aber nicht teuer verkauft, hat er dann ja auch nix davon...
     
  9. #9 ReihenhausMax, 02.03.2010
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    Zahlen die anderen denn pro qm die gleichen Erschließungskosten ohne
    entsprechende Auflagen?
     
  10. #10 Der Bauberater, 02.03.2010
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    Dann hättest Du, bei der Offenlegung, gegen den B-Plan Einwendungen vorbringen müssen!
    Jetzt ist er bestandskräftig und müsste geändert werden.
     
  11. #11 Santonian, 02.03.2010
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    Ja, es gibt nur wenige Grundstücke im Baugebiet, die diese Bepflanzungsvorgabe haben und die liegen genauso hoch in den Erschliessungskosten wie die, die diese Bepflanzungsvorgabe nicht haben.
     
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