Abschluss des Architektenvertrages

Diskutiere Abschluss des Architektenvertrages im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Waren ja gestern beim Archi. Nächste Woche bekommen wir den 3. Vorentwurf - und wollen dann in den nächsten Wochen den Vertrag fix machen....

  1. Semmel

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    Waren ja gestern beim Archi.

    Nächste Woche bekommen wir den 3. Vorentwurf - und wollen dann in den nächsten Wochen den Vertrag fix machen.

    Haben auch gestern abend - auf Bitte meines Mannes - einen G-Planungsentwurf bekommen.

    Wir sind uns mit dem Architekten einig, dass wir eine Fixpreissumme machen - sprich, erst wenn die Vorentwürfe fertig sind und uns eine Kostenschätzung vorliegt (haben wir als Beispiel eines anderen EFH schon bekommen), machen wir den Vertrag und gehen damit auch zur Bank (finanzieren Grundstück und Haus einzeln).

    Der Archi meint, dass er damit bessere Erfahrungen macht, bei einem Pauschalhonorar - schon alleine damit die Finanzierung beim Bauherren steht.

    Nun gut - wie immer ist es so, dass wenn es um Verträge geht, ich mir bei Neuland in die Hosen mache - also, auf was sollten wir achten, was drin stehen sollte und wo man vorsichtig sein sollte.

    Er holt jetzt erst einmal Angebote bzgl. Rohbau/Holzständer ein - bzgl. Zeitplanung und damit man sehen kann, wie wir letztendlich bauen werden.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Kann es sein, dass der Kollege HOAI_mäßig noch nicht ganz auf der Höhe ist???
    Früher war das mal so, dass es drei unterschiedliche Kostenstufen für die Honorarermittlung gab, das Honorar von Bauantrag bis Einzug also veränderlich war (Laienkurzfassung)
    Heute ist es so, dass alles nach der ersten Kostenstufe abgerechnet wird.
    Hier führen nur noch Mehrwünsche des AG zu höherem Honorar (wenn der Architekt das geltend macht)
    Es ist also ein quasi-Pauschalhonorar.

    Pauschalhonorare an sich passen zu 99,99% nicht. Entweder sind sie zu hoch oder zu niedrig.
    Und einem Verhältnis Laie-Fachmensch ist der Laie immer im Nachteil, weil der Fachmensch das Honorar ausrechnet, welches der Laie nur bedingt prüfen kann.
    Der Fachmensch aber wird natürlich alle im denkbaren Wägbarkeiten ins Honorar einrechnen, damit es den Aufwand in jedem Falle deckt.
    Treten dann bestimmte kalkulierte Fälle nicht ein, ist das Pauschalhonorar schlicht zu hoch.

    Ich bin kein Freund von Pauschalhonoraren. Zumal auch diese die Mindestsätze der HOAI einhalten müssen. Also bringen sie nicht mal da einen Vorteil.

    MfG
     
  3. #3 Bergahorn, 02.03.2010
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    Nach meinen leidvollen Erfahrungen: erst mit dem Vertrag zum Fachanwalt für Baurecht und erklären lassen, was das alles heißt. Nicht dass man nachher was für eine Kostenobergrenze hält, was gar keine ist. :think
     
  4. Semmel

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    Aha - ich suche also bei Gelbe ... Dingsda einen Fachanwalt für Baurecht und mache einen Termin aus - wieviel kostet das denn in etwa?
     
  5. #5 Bergahorn, 02.03.2010
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    Gute Frage, da wir uns ja dieses Geld meinten sparen zu können.... :mauer

    Da gibts aber glaub Gebührentabellen....
     
  6. Semmel

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    Nö, mache ich gerne - das ist eine Einmalausgabe, die ich gerne investiere.

    Hintergrund ist der: er hatte einen Kunden, der bei der Pauschalabrechnung noch Luft in der Finanzierung hatte und hat sich noch Schwimmbad reinbauen lassen - das fand er natürlich nicht so dolle...
     
  7. #7 Bergahorn, 02.03.2010
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    :28::28::28:

    Hab mal geschaut, maximal 190 € netto für die Erstberatung, mehr dürfen die RA nicht mehr nehmen. Und damit wärs ja in eurem Fall wahrscheinlich erstmal getan.
     
  8. #8 HolzhausWolli, 02.03.2010
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    Ralf, machs Dir doch nicht so schwer.... der Kollege meint sicher eine andere, viel einfachere "Pauschale", als Du. :konfusius

    Ist doch immer das gleiche Spiel, wie oft sollen wir das denn noch durchspielen? ;)

    Das Semmel das hier SO unbedarft postet, liegt eher an Ihrer Unwissenheit.
     
  9. Semmel

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    Ja, entschuldigung über meine Unwissenheit - habe ja kein Jura studiert - wie man erkennen kann.

    Eben kurz mit einer Kanzlei telefoniert - 220 Euro pro Stunde - aber es wird minütlich abgerechnet - und die Unterlagen sollten vorher per Mail geschickt werden.
     
  10. #10 rudi1106, 02.03.2010
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    Ein paar Tips hätte ich trotzdem schon mal:

    - Die Leistung des Architekten möglichst umfangreich beschreiben. Vor allem sollte das Bauwerk, also beispielsweise Wohnfläche, Ausstattungsstandard, Energiestandard und eben alles, was einem am Haus wichtig ist. (Ist dann auch für den Architekten fair, dann kann er auch die Schwimmbadplanung abrechnen). Falls es noch nicht konkret geht, dann eben funktional.

    - Leistungserfolge festlegen, also beispielsweise genehmigungsfähige Planung bis zum xx.xx. mit allem möglichen Rechtsfolgeregelungen.

    - Bloß nicht irgendwelche "Leistungsbilder" aus der HOAI abschreiben, sondern wie gesagt Leistungserfolge definieren.

    - Kein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit.

    - Baukostenlimit und möglichst auch eine Schadensersatzregelung bei Überschreitung.

    Das ist das, was mir so spontan einfällt, also sicherlich nicht vollständig.
     
  11. Semmel

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    Dankeschön :konfusius
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Sorry, aber genau DAS würde ich mir keinen Vertrag reinschreiben lassen.
    Planung ist ein Prozess zwischen mehreren Parteien. Wie soll eine der Parteien die anderen zwingen, immer innerhalb einer bestimmten Frist zu reagieren.
    Und selbst wenn, wie soll jemand garantieren, dass nach X Sitzungen die Planung so ist, wie die Bauherren sie haben wollen??
    Das kann kein Mensch. Manchmal ist die zweite Skizze ein Volltreffer, manchmal auch die 20ste noch nicht perfekt.
    Und das hat NICHTS mit dem Können des Architekten zu tun.

    Völlig unkalkulierbar wirds, wenn es um Ausnahmen, Befreiungen oder §34-Gebiete geht.
    Für eine Bauantragsplanung kann NIEMAND einen Termin fixen!!!!
     
  13. #13 rudi1106, 02.03.2010
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    Immer locker bleiben. Es geht nur darum, vom Architekten verschuldete Verzögerungen auszuschließen.
     
  14. Semmel

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    Nur, damit mich keiner falsch versteht - ich gehe immer vom 'Guten' aus, dass beide Parteien gut zusammenarbeiten.
     
  15. #15 rudi1106, 02.03.2010
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    Na gut, dann braucht man auch keinen vernünftigen Vertrag...
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2010
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    Ich bin gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz locker :bounce:

    Aber mit solchen Formulierungen wird Streit provoziert, wo gar keiner nötig ist.
    Sorry - geistig, schöpferische Tätigkeit lässt sich nicht auf Knopdruck abrufen und ist damit nicht terminierbar. Auch wenn das in unserer heutigen Welt immer schwerer vorstellbar wird.
    Wenn ich sehe, wie oft Anwälte Fristverlängerung beantragen und wieviel heisse Luft dann oft trotzdem nur dabei rauskommt (Anwesende selbstverständlich ausgenommen :D), sollte dieses Problem auch Anwälten bekannt sein. ;).

    Bei allem anderen lassen sich merh oder weniger gut Termine fixen, aber NICHT für kreative Tätigkeiten.
     
  17. #17 greentux, 02.03.2010
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    was ist ein "G-Planungsentwurf"?
     
  18. Semmel

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    General Planungsleistungsentwurf
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 03.03.2010
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    Und was ist DAS????
     
  20. #20 Behauserin, 25.03.2010
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    Hm, verstehe ich jetzt auch nicht oder stehe ich total auf dem Schlauch? Was meinst Du denn, was der Archi meint?
     
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