Warmwasserversorgung EneV

Diskutiere Warmwasserversorgung EneV im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, mein Energieberater hat den Energieverbrauch meines Hauses mit sechs Wohneinheiten berechnet. Ich habe erst jetzt festgestellt, dass er...

  1. #1 henry1000, 02.03.2010
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    Hallo,

    mein Energieberater hat den Energieverbrauch meines Hauses mit sechs Wohneinheiten berechnet. Ich habe erst jetzt festgestellt, dass er bei der Warmwasserversorgung angegeben hat, dass diese über die Heizung erfolgen würde. Dies ist jedoch nicht richtig, bei mir erfolgt die Warmwasserversorgung in allen Wohnungen über einen Durchlauferhitzer. In wie weit wäre es wichtig eine Korrektur vornehmen zu lassen, wie würde sich die Korrektur der Warmwasserversorgung insgesamt auswirken?

    Hintergrund ist der, dass das Prozedere ziemlich lange dauern würde und mir die Zeit fehlt. Die Unterlagen sind bereits bei der Bank eingereicht.

    Danke
     
  2. #2 Biotron, 02.03.2010
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    das würde den Faktor für die Berechnung der Primärenergie verschlechtern (wenn die Durchlauferhitzer direkt mit Strom gespeißt werden und das Haus keine direkte Stromheizung besitzt)

    Für die Bank ist das nur interessant wenn wenn die Bank KFW heißt und man daruch den erwünscht Fördertarif verfehlt.
     
  3. #3 henry1000, 02.03.2010
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    Als Ergebnis kam heraus, dass ich mit den Maßnahmen ein Kfw 100 Haus erreichen würde. Ich müsste hierzu das Dach mit 240mm und die Fassade mit 160mm dämmen, sowie die Fenster tauschen, U-Wert 1,1. Wenn jetzt allerdings der Wert X für die Durchlauferhitzer hinzugerechnet werden würde, könnte ich denn eine Dämmung verwenden, die nicht so dick ist, z. B. 120mm, jedoch trotzdem das KfW 100 erreichen?

    Hier die Daten:

    Bestand :
    Jahres-Primärenergiebedarf Q“p 173,9 [kWh/m²*a]
    Bezogen auf die Gebäudenutzffläche
    (EnEV-Berechnung)
    zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf 52,0 [kWh/m²*a]
    Zuschlag : 40% auf die Neubauwerte : 20,7 [kWh/m²*a]
    maximal zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf 72,7 [kWh/m²*a]
    Transmissionswärmeverlust 1,010 [W/m²K]
    Bezogen auf die Gebäudenutzffläche
    (EnEV-Berechnung)
    Spezifischer Transmissionswärmeverlust H`T 0,500 [W/m²K]
    Zuschlag : 40% auf die Neubauwerte : 0,200 [W/m²K]
    maximal zulässiger Transmissionswärmeverlust 0,700 [W/m²K]
    Planungswerte :
    zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf 50,5 [kWh/m²*a]
    Zuschlag : 40% auf die Neubauwerte : 20,2 [kWh/m²*a]
    maximal zulässiger Jahres-Primärenergiebedarf 70,7 [kWh/m²*a]
    Jahres-Primärenergiebedarf Q“p 68,2 [kWh/m²*a]
    Bezogen auf die Gebäudenutzffläche
    (EnEV-Berechnung)
    Unterscheitung des Neubauwertes : 2,5 [kWh/m²*a] bzw. 3,5%
    Transmissionswärmeverlust 0,403 [W/m²K]
    Bezogen auf die Gebäudenutzffläche
    (EnEV-Berechnung)
    Unterscheitung des Neubauwertes : 0,297 [W/m²K] bzw. 42,4 %.

    Ergebnis:

    Beide zulässigen Grenzwerte werden unterschritten
    Einstufung :
    Bei der hier geplanten energetischen Sanierung wird das Gebäude in die
    Kategorie KfW 100 einzustufen sein.
    Gründe :
    Grenzwerte KfW100 erreicht bzw. unterschritten
    Grenzwerte KfW70 nicht erreicht bzw. nicht unterschritten
    Maßnahmen der geplanten energetischen Sanierung bei Um- und Ausbau :
    1. Dämmung der Außenwandflächen mit einer mineralischen Dämmung
    Dämmstärke : 160mm, WLG 035
    2. Dämmung der Dachflächen mit einer Mineralwolle WLG035 und einer
    Dämmstärke von 240mm
    3. Ersatz der Fenster durch Isolierverglasungen mit einem Ug von 1.1
    4. Umbau / Erneuerung der Heizung und der Übergabe der Heizwärme

    Gruß
     
  4. #4 Biotron, 02.03.2010
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    sagen wir mal so:
    Ich setzte mal die Glaskugel ein und vermute das Haus wird nicht direkt mit Strom geheizt, und die Durchlauferhitzer sind Strombetrieben.
    Dann verschlechtert sich die Anlagenaufwandszahl deiner Heizung, wenn du das Heißwasser mit Stromdurchlauferhitzern erzeugen lässt.
    Das bedeutet:
    um den zulässigen Primärenergiebedarf zu erreichen müsstest du deine Dämmung sogar dicker machen, nicht dünner.
    Außerdem gibt es für Renovierungen nach ENEV 2009 mindest U-Werte für die einzelnen Bauteile (da könnten z.B. die 12cm 035 als Dämmung zu wenig sein).
     
  5. #5 henry1000, 02.03.2010
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    IST Zustand:
    Das Haus wird zurzeit mit einer Ölzentralheizung geheizt. Lediglich die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral, sprich mit einem Durchlauferhitzer also Strom.

    Soll Zustand:
    Die Heizung wird umgestellt auf eine Gasheizung. Die Warmwasserversorgung wird dann zentral von der Heizung erfolgen.

    Aktuell dürfte doch der Primärenergiebedarf höher sein, weil die Warmwasserversorgung über Strom erfolgt.

    Zukünftig fällt ja zumindest für die WW-Versorgung der Strom weg.

    Der Primärenergiebedarf über die zentrale WW-Versorgung mit Gas dürfte doch weniger sein.

    Daher die Frage, ob die Energieersparnis so hoch ist, dass man mit weniger an Maßnahmen trotzdem KfW 100 erreicht?
     
  6. raaner

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    Was zählt ist doch der Zustand nach der Sanierung. Und wenn dann die Warmwasserbereitung zentral über die Heizungsanlage erfolgt ist die Berechnung doch richtig.
    Wenn die Berechnung für den Bestand keine dezentrale Warmwasserbereitung über Durchlauferhitzer berücksichtigt, ist das Ergebnis ein wenig zu gut. Aber der Bestand ist für das Erreichen des KfW100-Standards auch unerheblich.
     
  7. #7 Achim Kaiser, 02.03.2010
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    Warum wird der Energieträger gewechselt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #8 Bernd D, 03.03.2010
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    Bisher habe ich mich nicht intensiv genug mit den KfW-Förderprogrammen auseinandergesetzt, daher möge man mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liege.

    Um im Rahmen einer Sanierung das Niveau des Effizienzhauses 100 zu erreichen, sind drei Nachweise auf Basis der EnEV 2009 erforderlich:
    1. Qp des Referenzgebäudes darf nicht überschritten werden.
    2. H'T des Referenzgebäudes darf um 15 % überschritten werden.
    3. H'T nach Anlage 1 Tabelle 2 darf um 40 % überschritten werden.

    http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Ho...tt_Energieffizient_Sanieren_151,_152,_430.jsp

    Im vorliegenden Fall scheint Nachweis 1 nicht erfüllt zu sein.
    Nachweis 2 wurde nicht geführt.
    Nachweis 3 ist augenscheinlich korrekt, wenn die Berechnung stimmt (dazu gleich mehr).

    Die geführten Nachweise sind nach EnEV 2009 § 9 Absatz 1 Nr. 1 baurechtlich erforderlich, um die Zulässigkeit der Sanierungsmaßnahme nachzuweisen. Das Erreichen des Effizienzhaus 100-Standards geht nach meinem bescheidenen Kenntnisstand damit nicht einher.

    Nebenbei erwähnt: In Anbetracht der vorliegenden Daten drängt sich mir der Verdacht auf, dass der Aufsteller des Wärmeschutznachweises die Unterschiede zwischen Ug, Uf und Uw nicht so genau nimmt. Das würde auch erklären, warum das sanierte Gebäude trotz Zweifachverglasung und unverändertem (?) unterem Gebäudeabschluss den H'T-Grenzwert für Neubauten um fast 20 % unterschreitet.
     
  9. #9 Bauing24, 03.03.2010
    Bauing24

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    Nachweis überprüfen

    Meines Erachtens liegt beim Nachweis einiges im argen.
    Wie bereits angemerkt sind die ENEV-100 Werte für ein vergleichbares Referenzgebäude einzuhalten bei gewünschter Förderung über die KFW. Der 40%-Bonusaufschlag für Altbau darf nicht angesetzt werden.
    Mir erscheinen die Maßnahmen auch zu einfach, um damit ENEV100 zu erreichen. Aufgrund der höheren Anforderungen aus der ENEV2009 ist es mir bei den wenigsten Nachweisen gelungen nur mit einer Gasheizung, Fassadendämmung und Dachdämmung den Neubaustandard zu erreichen. Vor allem die Gasheizung wird die Bilanz deutlich verschlechtern (kein Solar bzw. anderer regenerativer Energieträger).
     
  10. raaner

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    Stimmt natürlich auffallend, ich hatte den öffentlich rechtlichen Nachweis im Kopf. Für die KfW-Programme gilt natürlich der Neubauwert ohne die Sanierungsboni.
    Also henry, den Nachweis unbedingt nochmal überprüfen (lassen).
     
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