Zinskosten für verspätete Zahlung?

Diskutiere Zinskosten für verspätete Zahlung? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen! Wir haben nun endlich unsere Zahlungsaufforderung vom Notar bekommen. Zahlungsfrist wie immer 10 Tage. Heute gleich die...

  1. #1 Mindener, 03.03.2010
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    Guten Morgen!

    Wir haben nun endlich unsere Zahlungsaufforderung vom Notar bekommen.

    Zahlungsfrist wie immer 10 Tage. Heute gleich die Zahlscheine fertig gemacht und mit dem ganzen Papierkram vor Abholung bei der Poststelle abgegeben, so dass die heute noch mit raus gehen.

    So, nun stand da aber etwas von Zinsen seitens des alten Gläubigers (Sparkasse) ab dem 02.02.2010! Ursprünglicher Zahlungstermin war 01.02.2010!

    ABER, wir haben heute ja erst die Aufforderung bekommen und das auch nur, weil seitens des Verkäufers (Erbengemeinschaft) Verzögerungen statt fanden (Familiengericht bzw. Vormundschaftsgericht usw usw).

    Sind wir nun also verpflichtet die Zinsen für die verspätete Zahlung zu bezahlen oder nicht? Denn schließlich ist es eigentlich nicht unser Problem bzw. unsere Schuld das das nun so lange gedauert hat. Immerhin müssen wir deswegen auch schon seit Anfang Februar Bereitstellungszins an unsere Bank bezahlen...

    lg René
     
  2. #2 rainerS.punkt, 03.03.2010
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    Moin,

    Die (Verzugszinsen) werdet ihr wohl zahlen müssen, aber das sollte ja auch irgendwo schriftlich fixiert sein.

    Die Bank kann da aber auch nichts für. Warum soll die dafür zahlen?

    Gruß
    Rainer
     
  3. #3 Mindener, 03.03.2010
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    Hey!

    Hab ja nicht gesagt das die zahlen sollen... Sollen sie halt auf die ca. 200 EUR verzichten oder sich mit deren Gläubigern einig werden!

    Oder ich zieh die Zinsen einfach von der verbliebenen Restsumme ab, welche an den Anwalt der Erbengemeinschaft geht!?

    Denn schließlich ist es deren Verschulden (meiner Meinung nach) bzw. die vom Anwalt (wobei das Gericht ja die eigentliche Schuld hat, schon klar ^^). Denn im Grunde hätte er das auch eher einreichen können, so dass es bis zum 1.2. längst erledigt gewesen sein könnte.

    Muss mir den KV noch einmal durchlesen ob da was zu den Zinsen steht. Zumal ich natürlich auf die beiden Zahlscheine (Sparkasse und Anwalt) den genannten Betrag zum 1.2. und die verbliebene Restsumme angegeben habe (ohne Zinsen bzw. Abzug derer beim Anwalt)!

    Also ggf. drauf ankommen lassen und sehen was passiert? Denn die Post ist jetzt weg, ändern kann ich die Zahlscheine also eh nicht mehr.
     
  4. #4 chrishp, 03.03.2010
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    Ist das denn euer Gläubiger? Es klingt eher so, als ginge es um die Ablösung der alten Bank des Verkäufers.

    ChrisHP
     
  5. #5 chrishp, 03.03.2010
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    Ah, also nicht eure Bank sondern die der Alteigentümer. Ich nehme an, der Kaufpreis, den ihr zahlen müsst, ist höher als die Restschuld der Alteigentümer bei der Sparkasse. Wenn jetzt Verzugszinsen anfallen, dann mindert dies den Teil des Kaufpreises, der der Erbengemeinschaft zu fließt. Der Notar hätte euch das allerdings etwas besser aufbereiten können. Ihr hättet die Restschuld + Verzugszinsen direkt an die Bank, den Rest an den Anwalt für die Erbengemeinschaft überweisen müssen.

    Aber Achtung: Es wird jetzt schon auch zu eurem Problem, da die Sparkasse die zu ihren Gunsten bestellte Grundschuld nicht freigeben wird, ehe sie alles bekommen hat, was ihr die Erbengemeinschaft schuldet. Also: mit Notar, Anwalt der Erbengemeinschaft und Sparkasse klären!
     
  6. #6 Mindener, 03.03.2010
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    Genauso ist es. Die Sparkasse bekam noch den Rest "erstattet". War etwas mehr als 1/3 des kaufpreises.

    Die Frage wäre höchstens, in wie weit ich unsere Bank jetzt noch avisieren kann, die Zahlung gemäß den angegebenen Zinsen zu ändern oder ob die halt sagen, die machen es nur so wie wir die Zahlungsabrufe ausgefüllt haben.

    Hätte der Notar wirklich schreiben können: "Bitte beachten Sie die Zinszahlungen ab dem 1.2." oder ähnliches. Dann hätte ich das auch gleich gewusst.

    Es kann also sein (bzw. wird dann wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit so sein?), dass die Sparkasse auf die knapp über 200 EUR bestehen wird und so lange nicht den Eintrag heraus nehmen wird? Die Sparkasse war in unserem Falle auch der Makler. Vielleicht rufe ich die Dame einfach mal an, ob die das intern klären kann. Und parallel unsere Bank, ob die das entsprechend ändern können.

    Das Schreiben der Sparkasse, sowie das vom Notar und diese ganzen Grundbuchblätter habe ich den Zahlungsabrufen ja beigelegt.
     
  7. lulu66

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    Schönes Rezelraten ;)

    Der Anwalt hat doch darauf hingewiesen. Wenn bei dem Satz etwas unklar ist, gibts bei solchen Vorgängen nur eins: Nachfragen (Anwalt, Bank).
     
  8. #8 Mindener, 03.03.2010
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    Hey!

    S, die Dame vom S-Immo noch einmal angerufen.

    Und sie meinte das genauso! Ist nicht "unsere" Schuld. Ich soll aber noch einmal mit dem Notar sprechen und eine Expertenmeinung einholen.

    Wenn nicht, dem Anwalt Bescheid geben, dass die Sparkasse sich ggf. melden wird um das Geld von ihrem "Gläubiger" zu fordern.

    In der Regel sollte es Ihrer Meinung nach aber auch so gehen, sie ist allerdings ja nur in der Immoabteilung beschäftigt und somit keine Expertin fürs "Kleingedruckte".

    Im KV ansich habe ich nichts über Zahlungspflichten bei verspäteter Zahlung gefunden, es seih denn wir halten die 10-Tages-Frist nach Zahlungsaufforderung nicht ein (und darum geht es in diesem Falle nicht).

    Werde mich morgen aber noch einmal mit dem Notar in Verbindung setzen und nachfragen. Die Zahlungsabrufe sind ja nun eh schon in der Post.
     
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